Beschlussvorlage - 0889/2013

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Abbruchantrag der Wohngebäude auf dem Grundstück Franzstraße 81,83,85 wird zur Kenntnis genommen.

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Sachverhalt

 

Begründung:

 

Der Verwaltung liegt folgender Antrag vor:

Abbruch der Wohngebäude auf dem Grundstück Franzstraße 81,83,85

Gemarkung Hagen, Flur 7, Flurstück 164.

 

Das Vorhaben war unter dem Aktenzeichen 2/63/D/0022/13 Gegenstand der Baugesuchskonferenz vom 1.8.13.

 

Zum Planungsrecht:

Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als W-Fläche dargestellt. Es ist hinsichtlich seiner Bebaubarkeit nach § 34 BauGB zu beurteilen.

 

Die Gebäude sind Teil einer Siedlung, von der die Häuser 97,99,101,103,105 am 5.3.12 unter Denkmalschutz gestellt wurden.

Das LWL-Amt für Denkmalpflege in Westfalen hat mit Schreiben vom 27.10.09 die übrigen Siedlungsgebäude –auch  Nr. 81,83,85- als erhaltenswerte Bausubstanz nach § 25 DSchG NW eingestuft, da sie auch im Zusammenhang mit der denkmalgeschützten Schule (Gustav-Heinemann-Schule) zu bewerten sind.

 

Die Verwaltung wird dem Abbruchantrag zustimmen.

Die Aufstellung einer Erhaltungssatzung wird nicht befürwortet.

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

x

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

gez.

gez.

Huyeng

Beigeordneter

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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24.09.2013 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

16.10.2013 - Bezirksvertretung Eilpe/Dahl - ungeändert beschlossen