Beschlussvorlage - 0889/2013
Grunddaten
- Betreff:
-
Abbruchantrag der Wohngebäude auf dem Grundstück Franzstraße 81,83,85
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Margot Sander
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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24.09.2013
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Erledigt
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Bezirksvertretung Eilpe/Dahl
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Entscheidung
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16.10.2013
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Sachverhalt
Begründung:
Der Verwaltung liegt folgender Antrag vor:
Abbruch der Wohngebäude auf dem Grundstück Franzstraße 81,83,85
Gemarkung Hagen, Flur 7, Flurstück 164.
Das Vorhaben war unter dem Aktenzeichen 2/63/D/0022/13 Gegenstand der Baugesuchskonferenz vom 1.8.13.
Zum Planungsrecht:
Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als W-Fläche dargestellt. Es ist hinsichtlich seiner Bebaubarkeit nach § 34 BauGB zu beurteilen.
Die Gebäude sind Teil einer Siedlung, von der die Häuser 97,99,101,103,105 am 5.3.12 unter Denkmalschutz gestellt wurden.
Das LWL-Amt für Denkmalpflege in Westfalen hat mit Schreiben vom 27.10.09 die übrigen Siedlungsgebäude auch Nr. 81,83,85- als erhaltenswerte Bausubstanz nach § 25 DSchG NW eingestuft, da sie auch im Zusammenhang mit der denkmalgeschützten Schule (Gustav-Heinemann-Schule) zu bewerten sind.
Die Verwaltung wird dem Abbruchantrag zustimmen.
Die Aufstellung einer Erhaltungssatzung wird nicht befürwortet.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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138,1 kB
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