Beschlussvorlage - 0497/2005
Grunddaten
- Betreff:
-
Einrichtung eines Servicezentrum Wirtschaft bei der Stadtverwaltung Hagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- OB/A Amt des Oberbürgermeisters
- Bearbeitung:
- Susanne Tschiesche
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Personalausschuss
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Vorberatung
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14.06.2005
| |||
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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16.06.2005
| |||
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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30.06.2005
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Sachverhalt
Auf der Grundlage des Ratsbeschlusses vom 16.12.2004
(Vorlage Nr. 0903/2004: Einrichtung einer Stabsstelle beim Oberbürgermeister
zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für investitionswillige Unternehmen.)
hat der Oberbürgermeister im Einvernehmen mit dem Ältestenrat die Verwaltung
beauftragt, eine zentrale Anlaufstelle für kleine und mittlere Unternehmen bei
der Stadtverwaltung Hagen zu schaffen, die sich am Vorbild des Dienstleistungszentrums
Wirtschaft (DLZW) der Stadt Dortmund orientieren soll.
Mit dieser Vorlage wird daher ein Konzept für ein
Servicezentrum Wirtschaft bei der Stadtverwaltung vorgestellt, das den
Dienstbetrieb zum 01.12.2005 aufnehmen soll.
-------------------------------------------------Teil I: Grundlagen-------------------------------------------
1. Ausgangssituation
1.1 Stellenwert der Wirtschaft
Kleine und mittlere Unternehmen und deren Beschäftigte leisten nicht nur einen bedeutenden Beitrag zur Erneuerung und Modernisierung der Wirtschaft in den nordrhein-westfälischen Kommunen, sondern bilden auch das Rückgrat der Wirtschaft in einer lebendigen Gemeinde. Sie stellen immerhin fast 70% der Arbeitsplätze und dreiviertel der Ausbildungsplätze. Über ihre Gewerbesteuerzahlungen bilden Sie auch eine der finanziellen Grundlagen für ein funktionierendes Gemeinwesen[1].
Nach Einschätzung der Landesregierung ist das Wachstums- und
Beschäftigungspotential dieser Unternehmen jedoch bei weitem noch nicht
ausgeschöpft. Als ein wesentlicher Faktor für die Standortauswahl bzw. auch für
einen Standortverbleib wird die Qualität der jeweiligen Kommunalverwaltung
angesehen.
Dies sind gute Gründe die kleinen und mittleren Unternehmen,
auch als mittelständische[2]
Unternehmen bezeichnet, als besondere Kunden der Verwaltung zu behandeln und
ihre Anliegen - Investieren, Bauen, Erweitern, Transport oder Verkehr -
kompetent und zügig zu bearbeiten.
1.2 Erwartungshaltung
der Unternehmen gegenüber den Kommunalverwaltungen
Eine für das Land NRW durchgeführte Meinungsumfrage[3]
führte aber nur zu zufriedenstellenden bis schlechten Noten[4]
hinsichtlich der Themen Transparenz, Erreichbarkeit und Kundenorientierung der
Kommunalverwaltungen.
Neben der Einschätzung der Kommunalverwaltungen stand bei der Umfrage vor allem die Frage im Vordergrund, was die Unternehmen von den Verwaltungen erwarten bzw. erhoffen.
Der Wunsch der Unternehmen besteht darin, dass die Übernahme von Verantwortung in den Vordergrund gestellt werden soll, d.h. die Unternehmen möchten mehr Engagement, Initiative und Prozessverantwortung seitens der Verwaltung und ihrer Mitarbeiter erleben. Gleichzeitig müssen Arbeitstechniken und abläufe einfach und zeitgemäß sein. Hierzu gehören u.a. die gute Erreichbarkeit von Mitarbeitern, klare Zuständigkeitsregelungen sowie transparente Verfahrensabläufe.
Dringender Handlungsbedarf wird seitens der
Unternehmen bei den Kommunalverwaltungen insbesondere gesehen bei
§
der
Schnelligkeit der Bearbeitung,
§
der
Nachvollziehbarkeit der Entscheidungsgründe,
§
dem
Verständnis für die Bedürfnisse des Unternehmens,
§
der
Eigeninitiative der Verwaltungsstelle,
§
der
Übernahme von Gesamtverantwortung und
§
der
Verständlichkeit von Formularen.
Die Unternehmen sehen sich als prioritäre Kunden der Verwaltung, fühlen sich aber nicht als solche behandelt. Dieser Aspekt wird ganz deutlich, wenn die Frage nach einem Ansprechpartner für das Unternehmen untersucht wird. So äußerten sich Unternehmen, die bei ihrem Anliegen von einem festen Ansprechpartner in der Kommune betreut werden, wesentlich zufriedener (Note 3,1) als diejenigen ohne einen solchen Ansprechpartner (Note 4,0).
1.3 Ansprechpartner für Unternehmen in Hagen
Die derzeitige Situation in Hagen spiegelt genau die
beschriebene Problemlage wider. Die Zuständigkeiten für die beschriebenen
Anliegen der Unternehmen verteilen sich auf eine ganze Reihe von städtischen
Dienststellen, auf die Wirtschaftsförderungsgesellschaft (WFG) und natürlich
auch auf staatliche Behörden[5].
Dabei tauchen in bestimmten Themensegmenten auch noch überlappende bzw.
konkurrierende Zuständigkeiten auf.
Dies hat in der Praxis zur Folge, dass der Zugang zur Verwaltung und das Zusammenwirken zwischen den beteiligten Dienststellen (intern und extern), der WFG und den Unternehmen in vielen Fällen verbesserungswürdig ist. Dies wird im übrigen auch in den Fachdienststellen grundsätzlich so gesehen, auch wenn bestimmte Verfahren bereits optimiert ablaufen. Daneben führt diese Situation aber auch dazu, dass Anfragen oder Anliegen von Unternehmen - eben aus Unkenntnis über die Zuständigkeiten - an verschiedenen Stellen der Verwaltung gleichzeitig auftauchen, was eine koordinierte Vorgehensweise oft erschwert oder verhindert.
2. Bezeichnung
Die
Einrichtung in Hagen soll die Bezeichnung Servicezentrum Wirtschaft (SZW) führen.
---------------------------------------Teil II: Strukturkonzept-----------------------------------------
3. Aufgaben des Servicezentrums
3.1 Grundlegende Aufgabenstellung
Aus der
oben beschriebenen Zugangssituation für Unternehmen zur Verwaltung können
bereits zwei wesentliche Handlungsfelder für eine unternehmensorientierte
Serviceeinrichtung bei der Stadt Hagen definiert werden:
§
die
Schaffung einer zentralen Anlaufstelle bei der Verwaltung, die als fester
Ansprechpartner für die Unternehmen fungiert und ein Dienstleistungs- und
Beratungsangebot in entsprechender Qualität anbietet;
§
die
Koordinierung der notwendigen Verfahrensabläufe im Hinblick auf den
Kundenwunsch mit den internen und externen Beteiligten.
Darüber hinaus hat sich bei der Erarbeitung dieses Konzeptes
eine weitere wesentliche Aufgabenstellung der Einrichtung herausgebildet:
§
die
Schaffung von Informations- und Kommunikationswegen zwischen Unternehmen und
Verwaltung mit dem Ziel, die Versorgung der Unternehmen mit relevanten Informationen
über Verwaltungsleistungen oder
-erfordernissen permanent zu verbessern und den Unternehmen gleichzeitig einen
Anlaufpunkt für Problemstellungen oder Anregungen anzubieten.
4. Leistungsangebote des Servicezentrums
4.1 Aufgabenwahrnehmung
Das Servicezentrum Wirtschaft soll und kann keine
Pflichtadresse für Unternehmen werden. Zur Kundenorientierung an dieser
Stelle gehört auch, dass es einem Unternehmer überlassen bleibt, welchen
Ansprechpartner in der Verwaltung er auswählt, solange dieser fachlich
zuständig ist[6]. Wenn jedoch
das Servicezentrum als Ansprechpartner ausgewählt wird, muss es der Anspruch
der Einrichtung sein, dass von dort grundsätzlich keine Verweisungen auf andere
Stellen erfolgen[7], sondern das
Servicezentrum für das gesamte Anliegen der Partner des Unternehmens bleibt und
zwar bis zur vollständigen Erledigung seines Anliegens. Damit hat der Kunde
ausschließlich einen Ansprechpartner in der Verwaltung.
Wenn ein Unternehmen einen anderen Zugangsweg zur Verwaltung
wählt, ist dies zunächst zu akzeptieren. Ergeben sich aus diesem
Verwaltungskontakt aber weitergehende Beratungsnotwendigkeiten, sollen alle
betroffenen Dienststellen diese Kunden an das Servicezentrum verweisen, damit
von dort die Betreuung übernommen werden kann.
Um den angestrebten Service den unterschiedlichen Ansprüchen noch besser anpassen zu können, ist auch vorgesehen, die Beratungstätigkeit nicht nur in den Räumen des Servicezentrums, sondern auch vor Ort beim Kunden wahrzunehmen, wenn dies sinnvoll ist. Dies ist allerdings mit einer entsprechenden technischen Ausstattung des Servicezentrums verbunden.
Darüber hinaus kann das Servicezentrum in bestimmten Fällen auch eine Moderatorenrolle zwischen Verwaltung und Unternehmen wahrnehmen.
4.2 Dienstleistungs- und Beratungsangebot
Das Dienstleistungs- und Beratungsangebot soll grundsätzlich alle Verwaltungsleistungen umfassen, die mit den Anliegen von Unternehmen bzw. von Existenzgründern verbunden sind. Dabei kann die Beratung im Servicezentrum i.d.R. nicht soweit gehen, dass dort die fachliche Entscheidung getroffen wird. Dies obliegt weiter den zuständigen Fachdienststellen. Es soll aber eine Beratungstiefe erreicht werden, die es dem Existenzgründer oder Unternehmen ermöglicht, alle von ihm benötigten Entscheidungen oder Genehmigungen möglichst kurzfristig zu erlangen.
Hierzu ist es erforderlich, die Verwaltungsleistungen der Fachdienststellen organisatorisch und technisch dem Servicezentrum Wirtschaft zugänglich zu machen. Soweit notwendig sind entsprechende Zuständigkeiten und Kompetenzen auf das Servicezentrum zu übertragen.
Bei den unterschiedlichen Dienstleistungen können je nach Themengebiet verschiedene Beratungstiefen angeboten werden:
§
Abschließende
Bearbeitung im Servicezentrum
Damit sind Dienstleistungen gemeint, die im Servicezentrum entschieden werden. In Vorbereitung ist hier zunächst der Aufgabenbereich des Gewerbemeldewesens. Darüber hinaus kann eine Beschaffung notwendiger Bescheinigungen für den Antragsteller erfolgen (z.B. Führungszeugnis).
§
Qualifizierte
Beratung und ggf. Vorprüfung
In vielen Fällen soll das Servicezentrum für die Fachdienststellen die Beratung und, falls erforderlich bzw. sinnhaft, auch eine Antragsaufnahme und -prüfung übernehmen. Angestrebt wird dies in den Bereichen
§
Genehmigungen
im Verkehrswesen, z.B.
§
Personenbeförderung
§
Transportgenehmigungen
§
Beschilderung
im öffentlichen Verkehrsraum
§
Straßenrechtliche
Sondernutzungen, z.B.
§
Genehmigung
von Aussengastronomie
§
Sommerfeste
u.ä.
§
Existenzgründung
§
hier
insbesondere Einstiegsberatung mit Empfehlung weitergehender Betreuung
§
Baugenehmigungsverfahren,
z.B.
§
Nutzungsänderungen
§
Bauvorhaben
§
Genehmigungen
im Umweltbereich, z.B.
§
Abfallbeseitigungsfragen
§
Umweltschutzfragen
bei Betriebserweiterung oder -ansiedlung
§
Gewerbeflächen
und Immobilien, z.B.
§
Vermittlung
städtischer Immobilen und Grundstücke
§
Informationen
zu Grundstücken und Immobilien
Naturgemäß wird es nicht in jedem Einzelfall möglich sein, diese Bearbeitungstiefe zu erreichen. In diesen Fällen wird das Servicezentrum die Betreuung der Unternehmen mit den jeweiligen Fachdienststellen gemeinsam wahrnehmen.
§
Information
In einigen Themenbereichen werden keine Genehmigungen benötigt, sondern es ergeben sich Konsequenzen aus der Art der Unternehmensansiedlung oder der Unternehmensveränderung. Hier ist zum Beispiel an das Steuer- und Abgabenrecht zu denken. In diesem Zusammenhang wird das Servicezentrum über die grundlegenden Abläufe, die maßgebenden Steuersätze und die voraussichtlich zu erwartenden Belastungen informieren, soweit dies im Einzelfall möglich ist.
4.3 Koordinationsaufgaben
Neben den beratenden Tätigkeiten im direkten Kontakt zu den Kunden des Servicezentrums müssen von dort auch Koordinationsaufgaben wahrgenommen werden, die im direkten Zusammenhang mit dem Kundenanliegen stehen. So müssen die Anliegen der jeweiligen Kunden nicht nur in die Verwaltung getragen werden, sondern es muss auch eine permanente Vorgangsbeobachtung erfolgen, um bei Nachfragen des Unternehmens in der Lage zu sein eine qualifizierte Auskunft über den Verfahrensstand zu geben. Hierzu ist es erforderlich einen direkten Zugang zu den jeweiligen Fachverfahren im Servicezentrum zu realisieren und es muss eine regelmäßige Kommunikation zwischen Servicezentrum und Fachverwaltung erfolgen.
Die Arbeit im Servicezentrum muss daher durch ein Auftragsverfolgungssystem unterstützt werden. Ein solches soll im Zusammenhang mit der ebenfalls benötigten Wissensdatenbank eingeführt werden[8].
4.4 Serviceleistungen (Informationstransfer)
Die Tätigkeit des Servicezentrum Wirtschaft soll sich
nicht nur auf eine Beratungstätigkeit im Sinne eines Reagierens bei Vorsprache
eines Unternehmers oder Existenzgründers
beschränken, sondern soll darüber hinaus auch eine aktive Komponente
umfassen.
Diese besteht in erster Linie darin, den Hagener Unternehmen
Informationen über das städtische Leistungsspektrum zukommen zu lassen und
ihnen gleichzeitig ein Kommunikationsangebot abseits eines konkreten Anliegens
zu unterbreiten.
Der Informationstransfer hin zu den Unternehmen kann über ein Internet-Angebot realisiert werden. Darin können neben Informationen zum Leistungsangebot des Servicezentrums und einem Formularpool auch aktuelle Informationen zu Entwicklungen bei den unterschiedlichen Dienstleistungen angeboten werden. Dies kann auch die Organisation oder Vermittlung von entsprechenden Seminaren beinhalten. So kann es für die Unternehmen sehr von Interesse sein, schnell über Veränderungen in der Gesetzeslage zu ihren jeweiligen Betriebsinhalten informiert zu werden.
In der Praxis kann dies entweder durch eine Einblendung auf
der Homepage des Servicezentrums oder aber sogar durch die Organisation eines
News-Letter-Dienstes für eingetragene Unternehmen erfolgen. Dies setzt aber
eine Kundendatei beim Servicezentrum voraus, welche im Laufe der Zeit
aufzubauen ist.
Weiter können die Kommunikationswege (Internet, Telefon,
persönliches Gespräch) natürlich auch dafür genutzt werden, die Anregungen der
Unternehmen für eine mögliche Verbesserung der städtischen Leistungsangebote zu
nutzen.
5. Organisatorische Rahmenbedingungen
5.1 Unterbringung
Der Unterbringung des Servicezentrums kommt eine besondere Bedeutung zu. Zum einen soll sie eine enge Bindung zu den Fachdienststellen aufweisen, da hierdurch die Kontakte rein räumlich schnell und unkompliziert abgewickelt werden können.
Zum anderen sollten die Räumlichkeiten allerdings auch der Zielgruppe Rechnung tragen. Betrachtet man die Unternehmen und Existenzgründer als Premiumkunden, sollte sich dies auch im Ambiente der Betreuung niederschlagen. Deshalb wird hier ein Raumkonzept zugrunde gelegt, das der besonderen Beratungssituation dieser Zielgruppe Rechnung trägt. Die besondere Anforderung besteht darin, dass alle denkbaren Gesprächssituationen auftreten können, je nach Anliegen und Fallkonstellation. Also vom kurzen Informationsgespräch, das in einer öffentlichen Raumsituation abgewickelt werden kann, über vertrauliche Vier-Augen-Gespräche bis hin zu Gesprächsrunden in einem größeren Kreis.
5.2 Anforderungsprofil
Räume
Das Servicezentrum soll eine in sich geschlossene räumliche Einheit bilden, da dadurch störender Laufverkehr vermieden wird und die Einrichtung mit einer Kombination aus Informationsbereich/Anmeldung und Wartezone ausgestattet werden kann.
Insgesamt
werden benötigt:
§
ein
Informationsplatz
§
eine
Wartezone
§
ein
Besprechungsraum/-platz mit entsprechendem Mobiliar
§
5 - 6
Einzelbüros mit entsprechendem Mobiliar, das auch über
Besprechungsmöglichkeiten verfügen muss.
§
eine
Teeküche/Sozialraum
5.3 Erreichbarkeit
Die Erreichbarkeit der städtischen Dienststellen ist für
Verwaltungskunden allgemein, aber natürlich auch für Unternehmenskunden, die
mehrere Anlaufpunkte haben, verwirrend. Dies liegt in erster Linie daran, dass
die Sprechzeiten der einzelnen Fachdienststellen nach jeweils anderen
dienstlichen Erfordernissen gestaltet sind, was im Ergebnis zu einer
Uneinheitlichkeit führt. Dies kommt auch im Umfrageergebnis zum Ausdruck[9].
Dieses Defizit kann in einer zentralen Anlaufstelle ausgeräumt werden.
Das Servicezentrum Wirtschaft muss über Sprechzeiten
verfügen, die den Bedürfnissen der speziellen Kundschaft entgegenkommen. Dies
über eine feste Öffnungszeit zu organisieren fällt aber gerade in diesem
Bereich schwer, da sich Verwaltungsöffnungszeiten häufig nicht mit den Arbeits-
und Öffnungszeiten von privaten Unternehmen decken. Deshalb wird für das
Servicezentrum vorgeschlagen, neben einer allgemeinen Sprechzeit in erster
Priorität einen Terminservice anzubieten, bei dem die Terminvereinbarungen den
Bedürfnissen der Kunden angepasst werden können. Dies bedeutet in der Praxis,
dass auch Termine außerhalb der üblichen Kernarbeitszeit der Verwaltung möglich
sein werden, ggf. in Ausnahmen auch an Samstagen. Die Mitarbeiter/innen des
Servicezentrums werden hierbei eine besondere persönliche Flexibilität
aufbringen müssen.
Es ist vorgesehen, die allgemeine Sprechzeit wie folgt festzulegen[10]:
§
Montag,
Mittwoch und Freitag jeweils 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr
§
Montag
und Donnerstag jeweils 14:30 Uhr bis 17:00 Uhr
5.4 Kundenbetreuung
Um den Kunden des Servicezentrums
permanent einen Anlaufpunkt anbieten zu können, soll eine zentrale Anlaufstelle
eingerichtet werden, der sowohl für die persönliche als auch die telefonische
Kontaktaufnahme zuständig ist.
Eine besondere Herausforderung
besteht darin, dem Kunden den für ihn optimalen Ansprechpartner[11]
zu vermitteln. Deshalb ist geplant bei der ersten Kontaktaufnahme ein
Sondierungsgespräch zu führen. Dies kann auch bereits telefonisch bei der
Terminvereinbarung erfolgen. In diesem Sondierungsgespräch soll versucht
werden, den Schwerpunkt des Anliegens herauszufinden, um daraus die Zuordnung
zu einer/einem Mitarbeiter/in abzuleiten. Diese/r bleibt allerdings
anschließend für den gesamten weiteren Prozess in der Rolle des
Ansprechpartners.
Um eine bessere telefonische
Erreichbarkeit, auch über die allgemeinen Sprechzeiten des Servicezentrums
hinaus, zu gewährleisten, wird eine Zusammenarbeit mit Hagen-Direkt geprüft[12].
5.5 Arbeitszeit
Wie geschildert wird vom Personal
des Servicezentrums eine besondere Flexibilität hinsichtlich der
Terminvereinbarungen mit Kunden der Einrichtung gefordert. Dies wird im
Gegenzug durch eine flexiblere Gestaltung der Arbeitszeit flankiert werden.
6. Personal
6.1 Grundsätzliches
Das Servicezentrum Wirtschaft ist eine neue Dienststelle, bei der die Möglichkeiten einer normalen Personalbemessung nicht gegeben sind. Zum einen gibt es derzeit keinerlei Anhaltspunkte für Fallzahlen oder Bearbeitungszeiten. Darüber hinaus ist auch die Frage der Stellenbewertung derzeit nicht in letzter Konsequenz zu beantworten, da auch hierfür die grundlegenden Informationen fehlen.
Deshalb muss eine andere Herangehensweise gewählt werden, um
zu einem funktionsfähigen Personalkonzept für das Servicezentrum zu gelangen.
Diese Herangehensweise lässt sich von der Erwartungshaltung
der zukünftigen Kunden leiten. Um gegenüber diesen Kunden kompetente und
verlässliche Aussagen treffen zu können, ist es erforderlich eine entsprechende
fachliche Qualität in der Aufgabenwahrnehmung durch die Mitarbeiter/innen zu
erreichen. Neben allgemeinen Qualitätsanforderungen des Personals muss
sichergestellt werden, dass für die Kunden des Servicezentrums ein
qualifiziertes Beratungsteam gebildet wird, dem mit Ausnahme der zentralen
Anlauffunktion alle Mitarbeiter/innen des Servicezentrums angehören. Jedes
Mitglied dieses Beratungsteams muss in
der Lage sein, das gesamten Leistungsspektrum des Servicezentrums abzudecken um
damit als permanenter Ansprechpartner für das jeweilige Unternehmen fungieren
zu können
.
Gleichzeitig soll aber auch jedes Mitglied des
Beratungsteams ein einzelnes Aufgabengebiet schwerpunktmäßig inhaltlich
betreuen, damit sichergestellt wird, dass fachliche Anpassungen zeitnah und für
alle verfügbar in die Arbeit des Beratungsteams einfließen. Diese nach innen
gerichtete Aufgabenfestlegung ist notwendig, um im Ergebnis den hohen
Qualitätsanforderungen und damit schlussendlich der Erwartungshaltung der
Kunden gerecht werden zu können.
Daher lässt sich die Personalstärke zunächst an den
unterschiedlichen benötigten Professionen
bzw. Fachlichkeiten festmachen.
6.2 Allgemeines Anforderungsprofil
Allen
Mitarbeiter/innen des Servicezentrums muss gemein sein, dass sie
§
über
eine ausgeprägte Verwaltungserfahrung verfügen,
§
die
Bereitschaft mitbringen, ihre Arbeit und ihre Arbeitsweise an den Anforderungen
der Kundschaft auszurichten,
§
über
ein sicheres Auftreten verfügen,
§
in der
Lage sind, die fachlichen Inhalte verständlich zu vermitteln,
§
bereit
sein müssen, auch außerhalb der normalen Arbeitszeiten ihrer Tätigkeit
nachzugehen,
§
sich
in ein Team integrieren können und dort aktiv mitarbeiten wollen,
§
bereit
sind, Veränderungen aktiv mitzugestalten.
6.3 Tätigkeitsbereiche
Basierend
auf dem Aufgabenspektrum des Servicezentrums werden folgende Tätigkeitsbereiche
mit den jeweiligen speziellen Anforderungen benötigt:
1.
Leitung
der Einrichtung
Erfahrung bei der Schaffung neuer Verwaltungseinheiten, Führungserfahrung,
Umsetzung und Weiterführung der erforderlichen Organisationsprozesse;
Herbeiführung und Durchsetzung der notwendigen Koordinierung innerhalb der
Verwaltung bei komplexen Sachverhalten.
2.
Koordination
Wirtschaftsförderung, stellvertretende Leitung
Erfahrung in der Zusammenarbeit mit den Beteiligten der Wirtschafsförderung,
Verwaltungslotsenfunktion[13].
3.
Datenverarbeitung[14]
Erfahrung im Bereich
Datenverarbeitung, Kenntnisse der Strukturen und Ansprechpartner im
TUI-Bereich.
4.
Bauwesen
Architekt oder Bauingenieur mit
Erfahrungen im Prüfungs- und Genehmigungswesen.
5.
Immobilienwirtschaft
Erfahrung in der Immobilienwirtschaft und den privatrechtlichen Vertragserfordernissen
6.
Allgemeines
Verwaltungsrecht
Erfahrung im allgemeinen
Verwaltungsrecht.
7.
Zentrale
Anlauffunktion
Erfahrung im Bereich von Assistenztätigkeiten und Erfahrung
im Umgang mit Unternehmen.
Da der Tätigkeitsbereich des Verwaltungslotsen derzeit von einer Mitarbeiterin mit einer reduzierten Stundenzahl (50%) wahrgenommen wird und der Bereich der Datenverarbeitung aus derzeitiger Sicht ebenfalls mit einer entsprechenden Stundenzahl ausreichend abgedeckt werden kann, werden demzufolge insgesamt 6 Stellen für das Servicezentrum vorgeschlagen.
Ob diese Personalstärke ausreicht, zu großzügig oder zu knapp bemessen ist, sollte im Rahmen des Erfahrungsberichtes nach der vorgesehenen Pilotphase behandelt werden.
6.4 Stellenbewertungen
Da mit Ausnahme der Assistenzkraft alle Mitarbeiter/innen[15]
aktiv in der Beratung arbeiten sollen, wird davon ausgegangen, dass die
Kombination aus fachlicher und kommunikativer Anforderung nur von Mitarbeiter/innen
aus dem gehobenen Dienst mit dem angestrebten Qualitätsanspruch wahrgenommen
werden kann. Der Bereich der Assistenz wird aus dem mittleren Dienst besetzt
werden können.
Da derzeit aber noch keine Stellenbewertungen erfolgen
können, sollen die Mitarbeiter/innen zunächst mit ihren aktuellen Besoldungen
bzw. Bewertungen in das Servicezentrum umgesetzt bzw. abgeordnet werden.
6.5 Stellenbesetzung
Wie bereits ausgeführt, kann derzeit keine verlässliche Aussage über die endgültige Personalausstattung des Servicezentrums erfolgen. Daher sollten zunächst auch keine stellenplanrelevanten neuen Stellen eingerichtet werden. Für die Besetzung der Stellen gibt es demzufolge zunächst zwei Möglichkeiten:
§
Mitarbeiter/innen,
deren Stelle verfügbar ist, nehmen diese Stelle mit in die Einrichtung[16];
§
alle
anderen Mitarbeiter/innen werden zunächst überplanmäßig in die Einrichtung
umgesetzt.
6.6 Personalkosten
Das Servicezentrum bietet mit seinem Leistungsangebot eine neue Qualität der Kundenbetreuung für kleine und mittlere Unternehmen. Eine derartige Verbesserung in der Kundenbetreuung geht grundsätzlich mit einem höheren Aufwand einher. Trotzdem nimmt das Servicezentrum keine grundlegend neuen Verwaltungsaufgaben wahr. Daher müssten sich die hier anfallenden Arbeitsanteile zu einem großen Teil an anderer Stelle der Verwaltung kompensieren lassen. Es ist jedoch aus den bereits geschilderten Gründen derzeit keinerlei verlässliche Aussage darüber möglich, wo und in welchem Umfang eine solche Kompensation erfolgen kann. Es wird daher im Rahmen der Pilotphase Aufgabe des Servicezentrums sein, die erbrachten Leistungen zu dokumentieren, um im Anschluss daran die entsprechenden Schlussfolgerungen zu ziehen.
Ansonsten wird davon ausgegangen, dass die Personalverlagerungen über den verwaltungsinternen Arbeitsmarkt kostenneutral realisiert werden können und somit keine Steigerung der Personalausgaben zur Folge haben werden, insbesondere da zum jetzigen Zeitpunkt auch keinerlei Höhergruppierungen oder Beförderungen vorgesehen sind.
7. Technische
Rahmenbedingungen
7.1 Grundsatz
Die Schaffung multifunktionaler
Serviceeinrichtungen ist bei einer Kommunalverwaltung ohne eine umfangreiche
technischen Unterstützung der Aufgabenwahrnehmung nicht möglich. Dies gilt auch
für die Einrichtung des Servicezentrums Wirtschaft. Dabei ist es von besonderer
Bedeutung, dass die technische Unterstützung der fachlichen Notwendigkeiten[17]
durch Elemente einer verbesserten Kundenbetreuung und durch geeignete
Controllingfunktionen ergänzt werden.
7.2 Fachverfahren
Es würde an dieser Stelle zu weit führen, alle erforderlichen Fachverfahren im Detail zu beschreiben. Zusammengefasst kann festgehalten werden, dass das Servicezentrum Wirtschaft grundsätzlich auf alle Verfahren der Fachämter zugreifen muss, deren Aufgabenwahrnehmung mit kleinen und mittleren Unternehmen im Zusammenhang steht, wie z.B. die Liegenschaftskarte, das Baugenehmigungsverfahren oder die Gewerbedatei. Darüber hinaus sind aber auch Zugriffe auf externe Informationsquellen, wie z.B. das Grundbuch oder die Bodenrichtwertkarte des Landes NRW erforderlich.
Wie diese Zugriffe im einzelnen zu
gestalten sind[18], wird in
der Einrichtungsphase zu konkretisieren und zu realisieren sein. Es besteht mit
den betroffenen Fachdienststellen in dieser Hinsicht aber weitgehende
Übereinstimmung.
7.3 Spezielle Anwendungen im Servicezentrum
Die Arbeit im Servicezentrum wird besonders davon geprägt sein, dass die Mitarbeiter/innen mit einer Vielzahl unterschiedlicher Nachfragesituationen konfrontiert werden. Dabei ist es von besonderer Bedeutung, dass die Beratung nicht aus Allgemeinplätzen gegenüber dem Kunden besteht. Vielmehr muss eine qualifizierte, auf den Sachverhalt bezogene Beratung stattfinden, die ein hohes Maß an Verbindlichkeit aufweist.
Ein solcher Qualitätsanspruch ist nur mit einer entsprechenden Unterstützung, einem Wissensmanagement zu erreichen, das neben der notwendigen Aus- und Weiterbildung der Mitarbeiter/innen unerlässlich ist.
In einer sogenannten
Wissensdatenbank werden alle Informationen zu einem Fachthema hinterlegt und
können im Bedarfsfall von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Servicezentrums
abgerufen werden. Dabei muss sichergestellt sein, das die Informationen logisch
strukturiert und aktuell sind.
Bei der Stadt Hagen ist eine solche
Wissensdatenbank bereits bei Hagen-Direkt erfolgreich im Einsatz. Es macht
daher Sinn dieses Verfahren grundsätzlich auch in anderen Bereichen der
Verwaltung, also auch im Servicezentrum Wirtschaft, einzusetzen. Da ein Einsatz
des vorhandenen Systems aber nicht ohne weiteres möglich ist, wäre der Erwerb
eines upgrades[19] sinnvoll.
Damit wird das System nicht nur mandantenfähig und kann vom Servicezentrum
Wirtschaft für die dortigen Bedürfnisse konfiguriert werden[20],
sondern es enthält auch verbesserte Funktionalitäten.
Ergänzt werden muss dieses
Wissensmanagement durch ein Auftragsverfolgungssystem, das die Möglichkeiten
bietet, auf der Grundlage einer Kundendatei und mit der Verknüpfung zur
Wissensdatenbank eine Aktivitätenplanung im Einzelfall vorzunehmen. Die
technische Unterstützung ermöglicht dann in der Folge eine Terminüberwachung[21]
der angestoßenen Maßnahmen. Darüber
hinaus können aus dem System auch Mitteilungen per Brief oder e-mail generiert[22]
und erforderliche Dokumente im System abgelegt werden. Damit kann die Arbeit
des Servicezentrum weitgehend papierlos organisiert werden und jeder Berater
kann grundsätzlich zu jedem aktiven Fall konkret Auskunft erteilen, da immer
der aktuelle Verfahrensstand abrufbar ist. Sozusagen als Abfallprodukt kann
dieses Auftragsverfolgungssystem auch Informationen über die Gesamtaktivitäten
im Servicezentrum liefern und damit die Daten für die Beurteilung der Arbeit
des Servicezentrums.
7.4 Hardwareausstattung
Die Hardwareausstattung des Servicezentrums wird sich an den
vorhandenen Standards innerhalb der Stadtverwaltung Hagen orientieren, da diese
i.d.R. ausreichend sind um die oben genannten Verfahren zu realisieren.
7.5 Kosten
Die entstehenden Kosten der technischen Ausstattung werden im wesentlichen durch Prioritätsverlagerungen aus dem laufenden Wirtschaftsplan des HABIT finanziert, so dass ein zusätzlicher Finanzbedarf lediglich für die Neubeschaffung des Wissensmanagements (Wissensdatenbank, Auftragsverfolgung und Controlling) entsteht. Die Gesamtkosten hierfür werden sich auf ca. 50.000 €[23] belaufen.
8. Qualitätsmanagement
Im Rahmen der Aufgabenwahrnehmung des Servicezentrums Wirtschaft wird es hilfreich und notwendig sein, Arbeitsprozesse zu definieren und zu beschreiben[24]. Dies trifft in erster Linie für die Prozesse innerhalb der Einrichtung zu, doch werden dadurch zwangsläufig auch die Prozesse der Fachdienststellen mit beleuchtet. Diese Vorgehensweise wird zum einen die Abläufe innerhalb der Einrichtung vereinfachen und damit wirtschaftlich gestalten, zum anderen wird dadurch aber auch ein Einstieg in ein Qualitätsmanagement in diesem Bereich geschaffen. Auf der Basis derartiger Prozessbeschreibungen wird es in der Folge möglich sein, Optimierungspotentiale in der Einrichtung selbst aber erneut auch in den Fachdienststellen zu erkennen und zu nutzen.
9. Erfolgskritische Faktoren
9.1 Wille zur Zusammenarbeit
Das Servicezentrum wird zukünftig das Gesicht der Verwaltung gegenüber der Zielgruppe der kleinen und mittleren Unternehmen. Dies darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass der Erfolg dieser Einrichtung zu einem ganz wesentlichen Teil auch von der reibungslosen und zielgerichteten Zusammenarbeit mit den im Hause zuständigen Fachdienststellen abhängt. Deshalb wird es im Innenverhältnis darauf ankommen, diese Zusammenarbeit mit allen Mitteln zu fördern.
9.2 Bereitschaft zur Weiterentwicklung und Optimierung
Auch wenn mit dem Dienstleistungszentrum Wirtschaft in Dortmund
bereits eine derartige Einrichtung existiert, wird die Schaffung dieser
Einrichtung in Hagen im weiteren Verlauf mit
erforderlichen Anpassungen einhergehen. Für den Erfolg ist es daher
wichtig, dass neben dem eigentlichen Dienstbetrieb auch permanent über
Optimierungen im Servicezentrum aber auch im Umfeld desselben nachgedacht wird
und ggf. die erforderlichen Konsequenzen gezogen werden. Dabei müssen auch
evtl. Fehlentwicklungen in Kauf genommen werden. Diese müssen bei Erkennen
umgehend abgestellt werden.
9.3 Einbindung der Zielgruppe
Die Erfahrungen im Landesprojekt move haben gezeigt,
dass ein wesentlicher Erfolgsfaktor für die Schaffung einer
unternehmensfreundlichen Verwaltung die gelungene Einbindung der betroffenen
Zielgruppe selbst ist. Deshalb wird vorgeschlagen, die weitere Entwicklung der
Einrichtung von einem externen Beirat begleiten zu lassen, der mit seiner
Fachkompetenz das Projekt beraten und unterstützen kann.
Neben der allgemeinen Beratung des Projektes soll der Beirat auch an einer inhaltlichen Ausgestaltung der Einrichtung im weiteren Verlauf beteiligt werden, so z.B. an der Formulierung von Zielvorstellungen für die Arbeit der Einrichtung und deren Überprüfbarkeit.
In diesem
Beirat sollen vertreten sein:
§
der
Oberbürgermeister
§
je ein
Vertreter der im Rat vertretenen Fraktionen
§
ein
Vertreter des Stadtmarketingvereins
§
die
Geschäftsführungen der SIHK und der Kreishandwerkerschaft
§
vier
auszuwählende Unternehmer/innen
Der Beirat soll zunächst für die Zeit bis zum Ende des Pilotbetriebes eingerichtet werden. Über eine Weiterführung ist danach zu entscheiden.
10. Ausblick
Von den im Landesprojekt move initiierten und in den
Modelkommunen realisierten Leuchtturmprojekten einer mittelstandsfreundlichen
Verwaltung stellt das Dienstleistungszentrum Wirtschaft der Stadt
Dortmund lediglich eine Ausprägung dar. Darüber hinaus sind auch andere Ansätze
verfolgt worden, die sich z.B. mit einem Online-Unternehmensportal oder auch
mit der elektronischen Bauakte befasst haben.
Auch in Hagen können derartige zusätzlichen Elemente zur
Unterstützung und Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen realisiert
werden. An einigen Stellen sind die Vorarbeiten bereits geleistet worden oder
die notwendigen Entwicklungen befinden sich in Vorbereitung.
So arbeiten das Bauordnungsamt und das Umweltamt aktuell an
der Einführung von Softwarelösungen, die zum einen die elektronische Bauakte
beinhalten[25], zum
anderen aber auch Verbesserungen im
internen Ablauf dieser Anträge beinhalten, also Prozessoptimierungen. Durch
diese Software werden sich Genehmigungszeiten verkürzen lassen und das
Verwaltungshandeln wird für den Antragsteller transparent[26].
Weiter besteht die Möglichkeit, rund um das Servicezentrum Wirtschaft und den dort gebündelten Dienstleistungen mit Hilfe der Ämter ein Unternehmensportal im Internet zu schaffen, dass eine Erreichbarkeit der Verwaltung rund um die Uhr ermöglicht und gleichzeitig echte Dienstleistungen anbietet. Diese Entwicklung wird derzeit auf der Basis des Virtuellen Rathauses und dem Einsatz von SAP vorangetrieben.
Durch den Einsatz der Wissensdatenbank und des
Auftragsverfolgungssystems im Servicezentrum Wirtschaft wird gleichzeitig die
Grundlage für einen weitergehenden Einsatz dieser Verfahren gelegt. Die
Verhandlungen mit der Herstellerfirma gehen derzeit dahin, keine Einzellizenzen mehr zu erwerben,
sondern eine sogenannte Sitelizenz, die es der Stadt Hagen ermöglicht das
Verfahren ohne Beschränkung in ihrem Hause einzusetzen. Damit wird z.B. ein
Einsatz der Wissensdatenbank in den Bürgerämtern, dem Kundenbüro Bauen und
Grunderwerb, der Hagen-Touristik und auch anderen Verwaltungsbereichen möglich,
ohne dass weitere Kosten entstehen. Das gleiche gilt für das Auftragsverfolgungssystem,
das überall dort zum Einsatz kommen kann, wo individuelle Aktivitätenplanungen
notwendig sind und bislang kein automatisierter Workflow[27]
existiert.
Das Servicezentrum Wirtschaft kann demzufolge als
Ausgangspunkt für weitere mögliche Entwicklungen hin zu einer mittelstands- und
bürgerfreundlichen Verwaltung angesehen werden.
11. Weiteres Vorgehen
Nach den bisherigen Absprachen soll das Servicezentrum am
1.12.2005 die Arbeit aufnehmen. Nachfolgend werden daher die sich aus dem
Strukturkonzept erforderlichen Maßnahmen skizziert.
11.1 Personalgewinnung
Erfahrungen aus der Vergangenheit haben gezeigt, dass die
Schaffung einer neuen Verwaltungseinheit immer dann auch von einer besonderen
Identifikation der dort beschäftigten Mitarbeiter/innen geprägt war, wenn eine
möglichst frühe Integration noch in die Entwicklungsprozesse erfolgte[28].
Darüber hinaus darf nicht verkannt werden, dass in der
Errichtungsphase noch grundlegende Aufbauarbeit[29]
zu leisten ist, um mit dem Start der Einrichtung ein fundiertes und qualitativ
hochwertiges Leistungsangebot präsentieren zu können.
Deshalb ist es wichtig, die Personalgewinnung möglichst
kurzfristig zu realisieren. Es wird angestrebt, die Personalauswahl so
rechtzeitig zu treffen, dass eine Umsetzung der Mitarbeiter/innen bereits zum
1.8.2005 erfolgen kann.
11.2 Qualifizierung
Die Qualifizierung des Personals ist eine der grundlegenden Notwendigkeiten für das Funktionieren des Servicezentrums Wirtschaft. Wie beschrieben, soll jede/r Beschäftigte in der Lage sein, das gesamte Leistungs- und Beratungsangebot der Einrichtung zu transportieren. Hierzu ist natürlich erforderlich, dass sich die Mitarbeiter/innen auch in den ihnen fremden Sachgebieten einarbeiten.
Um dieses Ziel zu erreichen gibt es zwei Möglichkeiten:
§
Hospitation
in den jeweiligen Fachdienststellen;
§
Schulung
durch die in der Einrichtung tätigen Kolleginnen bzw. Kollegen.
Beide Varianten sollen bei den Qualifizierungsmaßnahmen
genutzt werden. Zunächst sollte eine Hospitation vorangehen und anschließend
eine Festigung bzw. Vertiefung des Stoffes im Dialog mit den direkten Kollegen
erfolgen.
Des weiteren muss eine Qualifizierung im Hinblick auf die
technische Unterstützung erfolgen. Fachbezogen kann dies in den bereits
geschilderten Prozess integriert werden. Für die Nutzung der Wissensdatenbank
und des Auftragsverfolgungssystems dagegen müssen gesonderte
Qualifizierungsmaßnahmen erfolgen, die ggf. mit dem Softwarehersteller zu
vereinbaren sind. Dieser Qualifizierung kommt auch deshalb eine besondere
Bedeutung zu, weil die Mitarbeiter/innen des Servicezentrums Wirtschaft für
ihre jeweilige Fachdisziplin die Pflege und Fortschreibung der Wissensdatenbank
übernehmen sollen.
Ob darüber hinaus weitere Qualifizierungsmaßnahmen
hinsichtlich der erforderlichen Kompetenzen im Team und im Umgang mit den
Kunden erforderlich sind, kann erst nach einer erfolgten Personalauswahl
beurteilt werden.
11.3 Schaffung der räumlichen und technischen
Voraussetzungen
Um die notwendigen Vorbereitungsarbeiten bis zum 1.12.2005 realisieren zu können, muss das Projekt ab dem 1.8.2005 in geeigneten Räumlichkeiten arbeiten können. Dabei ist es nicht zwingend, dass es sich dabei bereits um die Räume handelt, in denen ab dem 1.1.2.2005 das Servicezentrum Wirtschaft eröffnet werden soll. Es muss aber eine technische Infrastruktur vorhanden sein, die ein entsprechendes Arbeiten zulässt. Dazu gehört insbesondere eine entsprechende Verkabelung die den Zugriff auf die benötigten Verfahren ermöglicht.
Bis zur Eröffnung der Servicestelle Wirtschaft sind dann insbesondere die folgenden Entwicklungsschritte zu realisieren:
§ ggf. Kauf der Wissensdatenbank und des Auftragsverfolgungssystems
§ Installation der Software bis zum 15.9.2005
§ Aufbau der Wissensdatenbank mit Hilfe der Fachdienststellen
§ Strukturierung der Arbeitsabläufe im Servicezentrum
§ Realisierung der Zugriffe auf die benötigten Fachanwendungen
§ Planung und ggf. Herrichtung der endgültigen Räume
§ Beschaffung der weiteren benötigten technischen Hilfsmittel (Kopierer, Fax, Telefon)
§ Aufbau einer Kundendatenbank
11.4 Bildung des Beirates
Der Beirat sollte seine Arbeit so früh wie möglich aufnehmen, damit er noch die Möglichkeit hat in der Entwicklungsphase Einfluss zu nehmen. Anzustreben ist daher eine Arbeitsaufnahme im September 2005.
11.5 Marketing
Eine Einrichtung wie das Servicezentrum wird sich auf Dauer durch die Qualität ihrer Dienstleistungen selbst vermarkten[30]. Trotzdem ist die Markteinführung und das Vorhandensein einer solchen Einrichtung natürlich entsprechend zu platzieren.
Neben der selbstverständlichen Öffentlichkeitsarbeit zur Eröffnung des Servicezentrums sind allgemeine Maßnahmen zur Öffentlichkeitsarbeit[31] zu entwickeln. Hier wird insbesondere daran gedacht, bei jeder Gewerbeneuanmeldung die Gewerbetreibenden gezielt mit Informationen über das Servicezentrum als Ansprechpartner zu versorgen. Weitergehende Maßnahmen werden mit den Fachleuten der Dienststellen im Hause und mit dem Stadtmarketingverein zu entwickeln sein.
12. Finanzierung
Es wurden bereits weitgehend Ausführungen zu den entstehenden Kosten und deren Finanzierung bei den einzelnen Themen gemacht. Insoweit kann an dieser Stelle eine kurze Zusammenfassung erfolgen.
§ Die Personalkosten steigen nicht, da keine Höhergruppierungen oder Beförderungen erfolgen. Über mögliche Kompensationen der Stellen wird nach Ende der Pilotphase entschieden.
§
An
DV-Kosten fallen zusätzlich die rund 50.000 € für die Wissensdatenbank und
das Auftragsverfolgungssystem an. Alle
anderen Kosten werden über die vorhandenen Haushaltsmittel abgedeckt.
§
Die
Kosten der Einrichtung hängen von der Unterbringung ab, die noch zu klären ist.
Voraussichtlich können diese aber aus geplanten Mitteln realisiert werden, wenn
keine externe Unterbringung erforderlich wird (Mietkosten).
§
Das
erforderliche Mobiliar kann aus den zur Verfügung stehenden Mitteln finanziert
werden.
§
Eventuell
anfallende Qualifizierungskosten für externe Veranstaltungen werden aus den
bestehenden Mitteln finanziert.
§
Die
notwendige Öffentlichkeitsarbeit wird ebenfalls aus vorhandenen Mitteln
finanziert.
Auf
der Grundlage des Ratsbeschlusses vom 16.12.2004 (Vorlage Nr. 0903/2004:
Einrichtung einer Stabsstelle beim Oberbürgermeister zur Verbesserung der
Rahmenbedingungen für investitionswillige Unternehmen.) hat der Oberbürgermeister
im Einvernehmen mit dem Ältestenrat die Verwaltung beauftragt, eine zentrale
Anlaufstelle für kleine und mittlere Unternehmen bei der Stadtverwaltung Hagen
zu schaffen, die sich am Vorbild des Dienstleistungszentrums Wirtschaft (DLZW)
der Stadt Dortmund orientieren soll.
Mit dieser Vorlage wird daher ein Konzept für ein
Servicezentrum Wirtschaft bei der Stadtverwaltung vorgestellt, das den
Dienstbetrieb zum 01.12.2005 aufnehmen soll.
-------------------------------------------------Teil I: Grundlagen-------------------------------------------
1. Ausgangssituation
1.1 Stellenwert der Wirtschaft
Kleine und mittlere Unternehmen und deren Beschäftigte leisten nicht nur einen bedeutenden Beitrag zur Erneuerung und Modernisierung der Wirtschaft in den nordrhein-westfälischen Kommunen, sondern bilden auch das Rückgrat der Wirtschaft in einer lebendigen Gemeinde. Sie stellen immerhin fast 70% der Arbeitsplätze und dreiviertel der Ausbildungsplätze. Über ihre Gewerbesteuerzahlungen bilden Sie auch eine der finanziellen Grundlagen für ein funktionierendes Gemeinwesen[32].
Nach Einschätzung der Landesregierung ist das Wachstums- und
Beschäftigungspotential dieser Unternehmen jedoch bei weitem noch nicht
ausgeschöpft. Als ein wesentlicher Faktor für die Standortauswahl bzw. auch für
einen Standortverbleib wird die Qualität der jeweiligen Kommunalverwaltung
angesehen.
Dies sind gute Gründe die kleinen und mittleren Unternehmen,
auch als mittelständische[33]
Unternehmen bezeichnet, als besondere Kunden der Verwaltung zu behandeln und
ihre Anliegen - Investieren, Bauen, Erweitern, Transport oder Verkehr -
kompetent und zügig zu bearbeiten.
1.2 Erwartungshaltung
der Unternehmen gegenüber den Kommunalverwaltungen
Eine für das Land NRW durchgeführte Meinungsumfrage[34]
führte aber nur zu zufriedenstellenden bis schlechten Noten[35]
hinsichtlich der Themen Transparenz, Erreichbarkeit und Kundenorientierung der
Kommunalverwaltungen.
Neben der Einschätzung der Kommunalverwaltungen stand bei der Umfrage vor allem die Frage im Vordergrund, was die Unternehmen von den Verwaltungen erwarten bzw. erhoffen.
Der Wunsch der Unternehmen besteht darin, dass die Übernahme von Verantwortung in den Vordergrund gestellt werden soll, d.h. die Unternehmen möchten mehr Engagement, Initiative und Prozessverantwortung seitens der Verwaltung und ihrer Mitarbeiter erleben. Gleichzeitig müssen Arbeitstechniken und abläufe einfach und zeitgemäß sein. Hierzu gehören u.a. die gute Erreichbarkeit von Mitarbeitern, klare Zuständigkeitsregelungen sowie transparente Verfahrensabläufe.
Dringender Handlungsbedarf wird seitens der
Unternehmen bei den Kommunalverwaltungen insbesondere gesehen bei
§
der
Schnelligkeit der Bearbeitung,
§
der
Nachvollziehbarkeit der Entscheidungsgründe,
§
dem
Verständnis für die Bedürfnisse des Unternehmens,
§
der
Eigeninitiative der Verwaltungsstelle,
§
der
Übernahme von Gesamtverantwortung und
§
der
Verständlichkeit von Formularen.
Die Unternehmen sehen sich als prioritäre Kunden der Verwaltung, fühlen sich aber nicht als solche behandelt. Dieser Aspekt wird ganz deutlich, wenn die Frage nach einem Ansprechpartner für das Unternehmen untersucht wird. So äußerten sich Unternehmen, die bei ihrem Anliegen von einem festen Ansprechpartner in der Kommune betreut werden, wesentlich zufriedener (Note 3,1) als diejenigen ohne einen solchen Ansprechpartner (Note 4,0).
1.3 Ansprechpartner für Unternehmen in Hagen
Die derzeitige Situation in Hagen spiegelt genau die
beschriebene Problemlage wider. Die Zuständigkeiten für die beschriebenen
Anliegen der Unternehmen verteilen sich auf eine ganze Reihe von städtischen
Dienststellen, auf die Wirtschaftsförderungsgesellschaft (WFG) und natürlich
auch auf staatliche Behörden[36].
Dabei tauchen in bestimmten Themensegmenten auch noch überlappende bzw.
konkurrierende Zuständigkeiten auf.
Dies hat in der Praxis zur Folge, dass der Zugang zur Verwaltung und das Zusammenwirken zwischen den beteiligten Dienststellen (intern und extern), der WFG und den Unternehmen in vielen Fällen verbesserungswürdig ist. Dies wird im übrigen auch in den Fachdienststellen grundsätzlich so gesehen, auch wenn bestimmte Verfahren bereits optimiert ablaufen. Daneben führt diese Situation aber auch dazu, dass Anfragen oder Anliegen von Unternehmen - eben aus Unkenntnis über die Zuständigkeiten - an verschiedenen Stellen der Verwaltung gleichzeitig auftauchen, was eine koordinierte Vorgehensweise oft erschwert oder verhindert.
2. Bezeichnung
Die
Einrichtung in Hagen soll die Bezeichnung Servicezentrum Wirtschaft (SZW) führen.
---------------------------------------Teil II: Strukturkonzept-----------------------------------------
3. Aufgaben des Servicezentrums
3.1 Grundlegende Aufgabenstellung
Aus der
oben beschriebenen Zugangssituation für Unternehmen zur Verwaltung können
bereits zwei wesentliche Handlungsfelder für eine unternehmensorientierte
Serviceeinrichtung bei der Stadt Hagen definiert werden:
§
die
Schaffung einer zentralen Anlaufstelle bei der Verwaltung, die als fester
Ansprechpartner für die Unternehmen fungiert und ein Dienstleistungs- und
Beratungsangebot in entsprechender Qualität anbietet;
§
die
Koordinierung der notwendigen Verfahrensabläufe im Hinblick auf den
Kundenwunsch mit den internen und externen Beteiligten.
Darüber hinaus hat sich bei der Erarbeitung dieses Konzeptes
eine weitere wesentliche Aufgabenstellung der Einrichtung herausgebildet:
§
die
Schaffung von Informations- und Kommunikationswegen zwischen Unternehmen und
Verwaltung mit dem Ziel, die Versorgung der Unternehmen mit relevanten
Informationen über
Verwaltungsleistungen oder -erfordernissen permanent zu verbessern und
den Unternehmen gleichzeitig einen Anlaufpunkt für Problemstellungen oder
Anregungen anzubieten.
4. Leistungsangebote des Servicezentrums
4.1 Aufgabenwahrnehmung
Das Servicezentrum Wirtschaft soll und kann keine
Pflichtadresse für Unternehmen werden. Zur Kundenorientierung an dieser
Stelle gehört auch, dass es einem Unternehmer überlassen bleibt, welchen
Ansprechpartner in der Verwaltung er auswählt, solange dieser fachlich
zuständig ist[37]. Wenn
jedoch das Servicezentrum als Ansprechpartner ausgewählt wird, muss es der
Anspruch der Einrichtung sein, dass von dort grundsätzlich keine Verweisungen
auf andere Stellen erfolgen[38],
sondern das Servicezentrum für das gesamte Anliegen der Partner des
Unternehmens bleibt und zwar bis zur vollständigen Erledigung seines Anliegens.
Damit hat der Kunde ausschließlich einen Ansprechpartner in der Verwaltung.
Wenn ein Unternehmen einen anderen Zugangsweg zur Verwaltung
wählt, ist dies zunächst zu akzeptieren. Ergeben sich aus diesem
Verwaltungskontakt aber weitergehende Beratungsnotwendigkeiten, sollen alle
betroffenen Dienststellen diese Kunden an das Servicezentrum verweisen, damit
von dort die Betreuung übernommen werden kann.
Um den angestrebten Service den unterschiedlichen Ansprüchen noch besser anpassen zu können, ist auch vorgesehen, die Beratungstätigkeit nicht nur in den Räumen des Servicezentrums, sondern auch vor Ort beim Kunden wahrzunehmen, wenn dies sinnvoll ist. Dies ist allerdings mit einer entsprechenden technischen Ausstattung des Servicezentrums verbunden.
Darüber hinaus kann das Servicezentrum in bestimmten Fällen auch eine Moderatorenrolle zwischen Verwaltung und Unternehmen wahrnehmen.
4.2 Dienstleistungs- und Beratungsangebot
Das Dienstleistungs- und Beratungsangebot soll grundsätzlich alle Verwaltungsleistungen umfassen, die mit den Anliegen von Unternehmen bzw. von Existenzgründern verbunden sind. Dabei kann die Beratung im Servicezentrum i.d.R. nicht soweit gehen, dass dort die fachliche Entscheidung getroffen wird. Dies obliegt weiter den zuständigen Fachdienststellen. Es soll aber eine Beratungstiefe erreicht werden, die es dem Existenzgründer oder Unternehmen ermöglicht, alle von ihm benötigten Entscheidungen oder Genehmigungen möglichst kurzfristig zu erlangen.
Hierzu ist es erforderlich, die Verwaltungsleistungen der Fachdienststellen organisatorisch und technisch dem Servicezentrum Wirtschaft zugänglich zu machen. Soweit notwendig sind entsprechende Zuständigkeiten und Kompetenzen auf das Servicezentrum zu übertragen.
Bei den unterschiedlichen Dienstleistungen können je nach Themengebiet verschiedene Beratungstiefen angeboten werden:
§
Abschließende
Bearbeitung im Servicezentrum
Damit sind Dienstleistungen gemeint, die im Servicezentrum entschieden werden. In Vorbereitung ist hier zunächst der Aufgabenbereich des Gewerbemeldewesens. Darüber hinaus kann eine Beschaffung notwendiger Bescheinigungen für den Antragsteller erfolgen (z.B. Führungszeugnis).
§
Qualifizierte
Beratung und ggf. Vorprüfung
In vielen Fällen soll das Servicezentrum für die Fachdienststellen die Beratung und, falls erforderlich bzw. sinnhaft, auch eine Antragsaufnahme und -prüfung übernehmen. Angestrebt wird dies in den Bereichen
§
Genehmigungen
im Verkehrswesen, z.B.
§
Personenbeförderung
§
Transportgenehmigungen
§
Beschilderung
im öffentlichen Verkehrsraum
§
Straßenrechtliche
Sondernutzungen, z.B.
§
Genehmigung
von Aussengastronomie
§
Sommerfeste
u.ä.
§
Existenzgründung
§
hier
insbesondere Einstiegsberatung mit Empfehlung weitergehender Betreuung
§
Baugenehmigungsverfahren,
z.B.
§
Nutzungsänderungen
§
Bauvorhaben
§
Genehmigungen
im Umweltbereich, z.B.
§
Abfallbeseitigungsfragen
§
Umweltschutzfragen
bei Betriebserweiterung oder -ansiedlung
§
Gewerbeflächen
und Immobilien, z.B.
§
Vermittlung
städtischer Immobilen und Grundstücke
§
Informationen
zu Grundstücken und Immobilien
Naturgemäß wird es nicht in jedem Einzelfall möglich sein, diese Bearbeitungstiefe zu erreichen. In diesen Fällen wird das Servicezentrum die Betreuung der Unternehmen mit den jeweiligen Fachdienststellen gemeinsam wahrnehmen.
§
Information
In einigen Themenbereichen werden keine Genehmigungen benötigt, sondern es ergeben sich Konsequenzen aus der Art der Unternehmensansiedlung oder der Unternehmensveränderung. Hier ist zum Beispiel an das Steuer- und Abgabenrecht zu denken. In diesem Zusammenhang wird das Servicezentrum über die grundlegenden Abläufe, die maßgebenden Steuersätze und die voraussichtlich zu erwartenden Belastungen informieren, soweit dies im Einzelfall möglich ist.
4.3 Koordinationsaufgaben
Neben den beratenden Tätigkeiten im direkten Kontakt zu den Kunden des Servicezentrums müssen von dort auch Koordinationsaufgaben wahrgenommen werden, die im direkten Zusammenhang mit dem Kundenanliegen stehen. So müssen die Anliegen der jeweiligen Kunden nicht nur in die Verwaltung getragen werden, sondern es muss auch eine permanente Vorgangsbeobachtung erfolgen, um bei Nachfragen des Unternehmens in der Lage zu sein eine qualifizierte Auskunft über den Verfahrensstand zu geben. Hierzu ist es erforderlich einen direkten Zugang zu den jeweiligen Fachverfahren im Servicezentrum zu realisieren und es muss eine regelmäßige Kommunikation zwischen Servicezentrum und Fachverwaltung erfolgen.
Die Arbeit im Servicezentrum muss daher durch ein Auftragsverfolgungssystem unterstützt werden. Ein solches soll im Zusammenhang mit der ebenfalls benötigten Wissensdatenbank eingeführt werden[39].
4.4 Serviceleistungen (Informationstransfer)
Die Tätigkeit des Servicezentrum Wirtschaft soll sich
nicht nur auf eine Beratungstätigkeit im Sinne eines Reagierens bei Vorsprache
eines Unternehmers oder Existenzgründers
beschränken, sondern soll darüber hinaus auch eine aktive Komponente
umfassen.
Diese besteht in erster Linie darin, den Hagener Unternehmen
Informationen über das städtische Leistungsspektrum zukommen zu lassen und
ihnen gleichzeitig ein Kommunikationsangebot abseits eines konkreten Anliegens
zu unterbreiten.
Der Informationstransfer hin zu den Unternehmen kann über ein Internet-Angebot realisiert werden. Darin können neben Informationen zum Leistungsangebot des Servicezentrums und einem Formularpool auch aktuelle Informationen zu Entwicklungen bei den unterschiedlichen Dienstleistungen angeboten werden. Dies kann auch die Organisation oder Vermittlung von entsprechenden Seminaren beinhalten. So kann es für die Unternehmen sehr von Interesse sein, schnell über Veränderungen in der Gesetzeslage zu ihren jeweiligen Betriebsinhalten informiert zu werden.
In der Praxis kann dies entweder durch eine Einblendung auf
der Homepage des Servicezentrums oder aber sogar durch die Organisation eines
News-Letter-Dienstes für eingetragene Unternehmen erfolgen. Dies setzt aber
eine Kundendatei beim Servicezentrum voraus, welche im Laufe der Zeit
aufzubauen ist.
Weiter können die Kommunikationswege (Internet, Telefon,
persönliches Gespräch) natürlich auch dafür genutzt werden, die Anregungen der
Unternehmen für eine mögliche Verbesserung der städtischen Leistungsangebote zu
nutzen.
5. Organisatorische Rahmenbedingungen
5.1 Unterbringung
Der Unterbringung des Servicezentrums kommt eine besondere Bedeutung zu. Zum einen soll sie eine enge Bindung zu den Fachdienststellen aufweisen, da hierdurch die Kontakte rein räumlich schnell und unkompliziert abgewickelt werden können.
Zum anderen sollten die Räumlichkeiten allerdings auch der Zielgruppe Rechnung tragen. Betrachtet man die Unternehmen und Existenzgründer als Premiumkunden, sollte sich dies auch im Ambiente der Betreuung niederschlagen. Deshalb wird hier ein Raumkonzept zugrunde gelegt, das der besonderen Beratungssituation dieser Zielgruppe Rechnung trägt. Die besondere Anforderung besteht darin, dass alle denkbaren Gesprächssituationen auftreten können, je nach Anliegen und Fallkonstellation. Also vom kurzen Informationsgespräch, das in einer öffentlichen Raumsituation abgewickelt werden kann, über vertrauliche Vier-Augen-Gespräche bis hin zu Gesprächsrunden in einem größeren Kreis.
5.2 Anforderungsprofil
Räume
Das Servicezentrum soll eine in sich geschlossene räumliche Einheit bilden, da dadurch störender Laufverkehr vermieden wird und die Einrichtung mit einer Kombination aus Informationsbereich/Anmeldung und Wartezone ausgestattet werden kann.
Insgesamt
werden benötigt:
§
ein
Informationsplatz
§
eine
Wartezone
§
ein Besprechungsraum/-platz
mit entsprechendem Mobiliar
§
5 - 6
Einzelbüros mit entsprechendem Mobiliar, das auch über
Besprechungsmöglichkeiten verfügen muss.
§
eine
Teeküche/Sozialraum
5.3 Erreichbarkeit
Die Erreichbarkeit der städtischen Dienststellen ist für
Verwaltungskunden allgemein, aber natürlich auch für Unternehmenskunden, die
mehrere Anlaufpunkte haben, verwirrend. Dies liegt in erster Linie daran, dass
die Sprechzeiten der einzelnen Fachdienststellen nach jeweils anderen
dienstlichen Erfordernissen gestaltet sind, was im Ergebnis zu einer
Uneinheitlichkeit führt. Dies kommt auch im Umfrageergebnis zum Ausdruck[40].
Dieses Defizit kann in einer zentralen Anlaufstelle ausgeräumt werden.
Das Servicezentrum Wirtschaft muss über Sprechzeiten
verfügen, die den Bedürfnissen der speziellen Kundschaft entgegenkommen. Dies
über eine feste Öffnungszeit zu organisieren fällt aber gerade in diesem
Bereich schwer, da sich Verwaltungsöffnungszeiten häufig nicht mit den Arbeits-
und Öffnungszeiten von privaten Unternehmen decken. Deshalb wird für das
Servicezentrum vorgeschlagen, neben einer allgemeinen Sprechzeit in erster
Priorität einen Terminservice anzubieten, bei dem die Terminvereinbarungen den
Bedürfnissen der Kunden angepasst werden können. Dies bedeutet in der Praxis,
dass auch Termine außerhalb der üblichen Kernarbeitszeit der Verwaltung möglich
sein werden, ggf. in Ausnahmen auch an Samstagen. Die Mitarbeiter/innen des
Servicezentrums werden hierbei eine besondere persönliche Flexibilität
aufbringen müssen.
Es ist vorgesehen, die allgemeine Sprechzeit wie folgt festzulegen[41]:
§
Montag,
Mittwoch und Freitag jeweils 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr
§
Montag
und Donnerstag jeweils 14:30 Uhr bis 17:00 Uhr
5.4 Kundenbetreuung
Um den Kunden des Servicezentrums
permanent einen Anlaufpunkt anbieten zu können, soll eine zentrale Anlaufstelle
eingerichtet werden, der sowohl für die persönliche als auch die telefonische
Kontaktaufnahme zuständig ist.
Eine besondere Herausforderung
besteht darin, dem Kunden den für ihn optimalen Ansprechpartner[42]
zu vermitteln. Deshalb ist geplant bei der ersten Kontaktaufnahme ein
Sondierungsgespräch zu führen. Dies kann auch bereits telefonisch bei der
Terminvereinbarung erfolgen. In diesem Sondierungsgespräch soll versucht
werden, den Schwerpunkt des Anliegens herauszufinden, um daraus die Zuordnung
zu einer/einem Mitarbeiter/in abzuleiten. Diese/r bleibt allerdings
anschließend für den gesamten weiteren Prozess in der Rolle des
Ansprechpartners.
Um eine bessere telefonische
Erreichbarkeit, auch über die allgemeinen Sprechzeiten des Servicezentrums
hinaus, zu gewährleisten, wird eine Zusammenarbeit mit Hagen-Direkt geprüft[43].
5.5 Arbeitszeit
Wie geschildert wird vom Personal
des Servicezentrums eine besondere Flexibilität hinsichtlich der
Terminvereinbarungen mit Kunden der Einrichtung gefordert. Dies wird im
Gegenzug durch eine flexiblere Gestaltung der Arbeitszeit flankiert werden.
6. Personal
6.1 Grundsätzliches
Das Servicezentrum Wirtschaft ist eine neue Dienststelle, bei der die Möglichkeiten einer normalen Personalbemessung nicht gegeben sind. Zum einen gibt es derzeit keinerlei Anhaltspunkte für Fallzahlen oder Bearbeitungszeiten. Darüber hinaus ist auch die Frage der Stellenbewertung derzeit nicht in letzter Konsequenz zu beantworten, da auch hierfür die grundlegenden Informationen fehlen.
Deshalb muss eine andere Herangehensweise gewählt werden, um
zu einem funktionsfähigen Personalkonzept für das Servicezentrum zu gelangen.
Diese Herangehensweise lässt sich von der Erwartungshaltung
der zukünftigen Kunden leiten. Um gegenüber diesen Kunden kompetente und
verlässliche Aussagen treffen zu können, ist es erforderlich eine entsprechende
fachliche Qualität in der Aufgabenwahrnehmung durch die Mitarbeiter/innen zu
erreichen. Neben allgemeinen Qualitätsanforderungen des Personals muss
sichergestellt werden, dass für die Kunden des Servicezentrums ein
qualifiziertes Beratungsteam gebildet wird, dem mit Ausnahme der zentralen
Anlauffunktion alle Mitarbeiter/innen des Servicezentrums angehören. Jedes
Mitglied dieses Beratungsteams muss in
der Lage sein, das gesamten Leistungsspektrum des Servicezentrums abzudecken um
damit als permanenter Ansprechpartner für das jeweilige Unternehmen fungieren
zu können
.
Gleichzeitig soll aber auch jedes Mitglied des
Beratungsteams ein einzelnes Aufgabengebiet schwerpunktmäßig inhaltlich
betreuen, damit sichergestellt wird, dass fachliche Anpassungen zeitnah und für
alle verfügbar in die Arbeit des Beratungsteams einfließen. Diese nach innen gerichtete
Aufgabenfestlegung ist notwendig, um im Ergebnis den hohen
Qualitätsanforderungen und damit schlussendlich der Erwartungshaltung der
Kunden gerecht werden zu können.
Daher lässt sich die Personalstärke zunächst an den
unterschiedlichen benötigten Professionen
bzw. Fachlichkeiten festmachen.
6.2 Allgemeines Anforderungsprofil
Allen
Mitarbeiter/innen des Servicezentrums muss gemein sein, dass sie
§
über
eine ausgeprägte Verwaltungserfahrung verfügen,
§
die
Bereitschaft mitbringen, ihre Arbeit und ihre Arbeitsweise an den Anforderungen
der Kundschaft auszurichten,
§
über
ein sicheres Auftreten verfügen,
§
in der
Lage sind, die fachlichen Inhalte verständlich zu vermitteln,
§
bereit
sein müssen, auch außerhalb der normalen Arbeitszeiten ihrer Tätigkeit
nachzugehen,
§
sich
in ein Team integrieren können und dort aktiv mitarbeiten wollen,
§
bereit
sind, Veränderungen aktiv mitzugestalten.
6.3 Tätigkeitsbereiche
Basierend
auf dem Aufgabenspektrum des Servicezentrums werden folgende Tätigkeitsbereiche
mit den jeweiligen speziellen Anforderungen benötigt:
1.
Leitung
der Einrichtung
Erfahrung bei der Schaffung neuer Verwaltungseinheiten, Führungserfahrung,
Umsetzung und Weiterführung der erforderlichen Organisationsprozesse;
Herbeiführung und Durchsetzung der notwendigen Koordinierung innerhalb der
Verwaltung bei komplexen Sachverhalten.
2.
Koordination
Wirtschaftsförderung, stellvertretende Leitung
Erfahrung in der Zusammenarbeit mit den Beteiligten der Wirtschafsförderung,
Verwaltungslotsenfunktion[44].
3.
Datenverarbeitung[45]
Erfahrung im Bereich
Datenverarbeitung, Kenntnisse der Strukturen und Ansprechpartner im
TUI-Bereich.
4.
Bauwesen
Architekt oder Bauingenieur mit
Erfahrungen im Prüfungs- und Genehmigungswesen.
5.
Immobilienwirtschaft
Erfahrung in der Immobilienwirtschaft und den privatrechtlichen Vertragserfordernissen
6.
Allgemeines
Verwaltungsrecht
Erfahrung im allgemeinen
Verwaltungsrecht.
7.
Zentrale
Anlauffunktion
Erfahrung im Bereich von Assistenztätigkeiten und Erfahrung
im Umgang mit Unternehmen.
Da der Tätigkeitsbereich des Verwaltungslotsen derzeit von einer Mitarbeiterin mit einer reduzierten Stundenzahl (50%) wahrgenommen wird und der Bereich der Datenverarbeitung aus derzeitiger Sicht ebenfalls mit einer entsprechenden Stundenzahl ausreichend abgedeckt werden kann, werden demzufolge insgesamt 6 Stellen für das Servicezentrum vorgeschlagen.
Ob diese Personalstärke ausreicht, zu großzügig oder zu knapp bemessen ist, sollte im Rahmen des Erfahrungsberichtes nach der vorgesehenen Pilotphase behandelt werden.
6.4 Stellenbewertungen
Da mit Ausnahme der Assistenzkraft alle Mitarbeiter/innen[46]
aktiv in der Beratung arbeiten sollen, wird davon ausgegangen, dass die
Kombination aus fachlicher und kommunikativer Anforderung nur von
Mitarbeiter/innen aus dem gehobenen Dienst mit dem angestrebten
Qualitätsanspruch wahrgenommen werden kann. Der Bereich der Assistenz wird aus
dem mittleren Dienst besetzt werden können.
Da derzeit aber noch keine Stellenbewertungen erfolgen
können, sollen die Mitarbeiter/innen zunächst mit ihren aktuellen Besoldungen
bzw. Bewertungen in das Servicezentrum umgesetzt bzw. abgeordnet werden.
6.5 Stellenbesetzung
Wie bereits ausgeführt, kann derzeit keine verlässliche Aussage über die endgültige Personalausstattung des Servicezentrums erfolgen. Daher sollten zunächst auch keine stellenplanrelevanten neuen Stellen eingerichtet werden. Für die Besetzung der Stellen gibt es demzufolge zunächst zwei Möglichkeiten:
§
Mitarbeiter/innen,
deren Stelle verfügbar ist, nehmen diese Stelle mit in die Einrichtung[47];
§
alle
anderen Mitarbeiter/innen werden zunächst überplanmäßig in die Einrichtung
umgesetzt.
6.6 Personalkosten
Das Servicezentrum bietet mit seinem Leistungsangebot eine neue Qualität der Kundenbetreuung für kleine und mittlere Unternehmen. Eine derartige Verbesserung in der Kundenbetreuung geht grundsätzlich mit einem höheren Aufwand einher. Trotzdem nimmt das Servicezentrum keine grundlegend neuen Verwaltungsaufgaben wahr. Daher müssten sich die hier anfallenden Arbeitsanteile zu einem großen Teil an anderer Stelle der Verwaltung kompensieren lassen. Es ist jedoch aus den bereits geschilderten Gründen derzeit keinerlei verlässliche Aussage darüber möglich, wo und in welchem Umfang eine solche Kompensation erfolgen kann. Es wird daher im Rahmen der Pilotphase Aufgabe des Servicezentrums sein, die erbrachten Leistungen zu dokumentieren, um im Anschluss daran die entsprechenden Schlussfolgerungen zu ziehen.
Ansonsten wird davon ausgegangen, dass die Personalverlagerungen über den verwaltungsinternen Arbeitsmarkt kostenneutral realisiert werden können und somit keine Steigerung der Personalausgaben zur Folge haben werden, insbesondere da zum jetzigen Zeitpunkt auch keinerlei Höhergruppierungen oder Beförderungen vorgesehen sind.
7. Technische
Rahmenbedingungen
7.1 Grundsatz
Die Schaffung multifunktionaler
Serviceeinrichtungen ist bei einer Kommunalverwaltung ohne eine umfangreiche
technischen Unterstützung der Aufgabenwahrnehmung nicht möglich. Dies gilt auch
für die Einrichtung des Servicezentrums Wirtschaft. Dabei ist es von besonderer
Bedeutung, dass die technische Unterstützung der fachlichen Notwendigkeiten[48]
durch Elemente einer verbesserten Kundenbetreuung und durch geeignete
Controllingfunktionen ergänzt werden.
7.2 Fachverfahren
Es würde an dieser Stelle zu weit führen, alle erforderlichen Fachverfahren im Detail zu beschreiben. Zusammengefasst kann festgehalten werden, dass das Servicezentrum Wirtschaft grundsätzlich auf alle Verfahren der Fachämter zugreifen muss, deren Aufgabenwahrnehmung mit kleinen und mittleren Unternehmen im Zusammenhang steht, wie z.B. die Liegenschaftskarte, das Baugenehmigungsverfahren oder die Gewerbedatei. Darüber hinaus sind aber auch Zugriffe auf externe Informationsquellen, wie z.B. das Grundbuch oder die Bodenrichtwertkarte des Landes NRW erforderlich.
Wie diese Zugriffe im einzelnen zu
gestalten sind[49], wird in
der Einrichtungsphase zu konkretisieren und zu realisieren sein. Es besteht mit
den betroffenen Fachdienststellen in dieser Hinsicht aber weitgehende
Übereinstimmung.
7.3 Spezielle Anwendungen im Servicezentrum
Die Arbeit im Servicezentrum wird besonders davon geprägt sein, dass die Mitarbeiter/innen mit einer Vielzahl unterschiedlicher Nachfragesituationen konfrontiert werden. Dabei ist es von besonderer Bedeutung, dass die Beratung nicht aus Allgemeinplätzen gegenüber dem Kunden besteht. Vielmehr muss eine qualifizierte, auf den Sachverhalt bezogene Beratung stattfinden, die ein hohes Maß an Verbindlichkeit aufweist.
Ein solcher Qualitätsanspruch ist nur mit einer entsprechenden Unterstützung, einem Wissensmanagement zu erreichen, das neben der notwendigen Aus- und Weiterbildung der Mitarbeiter/innen unerlässlich ist.
In einer sogenannten
Wissensdatenbank werden alle Informationen zu einem Fachthema hinterlegt und
können im Bedarfsfall von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des
Servicezentrums abgerufen werden. Dabei muss sichergestellt sein, das die
Informationen logisch strukturiert und aktuell sind.
Bei der Stadt Hagen ist eine solche
Wissensdatenbank bereits bei Hagen-Direkt erfolgreich im Einsatz. Es macht
daher Sinn dieses Verfahren grundsätzlich auch in anderen Bereichen der
Verwaltung, also auch im Servicezentrum Wirtschaft, einzusetzen. Da ein Einsatz
des vorhandenen Systems aber nicht ohne weiteres möglich ist, wäre der Erwerb
eines upgrades[50] sinnvoll.
Damit wird das System nicht nur mandantenfähig und kann vom Servicezentrum
Wirtschaft für die dortigen Bedürfnisse konfiguriert werden[51],
sondern es enthält auch verbesserte Funktionalitäten.
Ergänzt werden muss dieses
Wissensmanagement durch ein Auftragsverfolgungssystem, das die Möglichkeiten
bietet, auf der Grundlage einer Kundendatei und mit der Verknüpfung zur
Wissensdatenbank eine Aktivitätenplanung im Einzelfall vorzunehmen. Die
technische Unterstützung ermöglicht dann in der Folge eine Terminüberwachung[52]
der angestoßenen Maßnahmen. Darüber
hinaus können aus dem System auch Mitteilungen per Brief oder e-mail generiert[53]
und erforderliche Dokumente im System abgelegt werden. Damit kann die Arbeit
des Servicezentrum weitgehend papierlos organisiert werden und jeder Berater
kann grundsätzlich zu jedem aktiven Fall konkret Auskunft erteilen, da immer
der aktuelle Verfahrensstand abrufbar ist. Sozusagen als Abfallprodukt kann
dieses Auftragsverfolgungssystem auch Informationen über die Gesamtaktivitäten
im Servicezentrum liefern und damit die Daten für die Beurteilung der Arbeit
des Servicezentrums.
7.4 Hardwareausstattung
Die Hardwareausstattung des Servicezentrums wird sich an den
vorhandenen Standards innerhalb der Stadtverwaltung Hagen orientieren, da diese
i.d.R. ausreichend sind um die oben genannten Verfahren zu realisieren.
7.5 Kosten
Die entstehenden Kosten der technischen Ausstattung werden im wesentlichen durch Prioritätsverlagerungen aus dem laufenden Wirtschaftsplan des HABIT finanziert, so dass ein zusätzlicher Finanzbedarf lediglich für die Neubeschaffung des Wissensmanagements (Wissensdatenbank, Auftragsverfolgung und Controlling) entsteht. Die Gesamtkosten hierfür werden sich auf ca. 50.000 €[54] belaufen.
8. Qualitätsmanagement
Im Rahmen der Aufgabenwahrnehmung des Servicezentrums Wirtschaft wird es hilfreich und notwendig sein, Arbeitsprozesse zu definieren und zu beschreiben[55]. Dies trifft in erster Linie für die Prozesse innerhalb der Einrichtung zu, doch werden dadurch zwangsläufig auch die Prozesse der Fachdienststellen mit beleuchtet. Diese Vorgehensweise wird zum einen die Abläufe innerhalb der Einrichtung vereinfachen und damit wirtschaftlich gestalten, zum anderen wird dadurch aber auch ein Einstieg in ein Qualitätsmanagement in diesem Bereich geschaffen. Auf der Basis derartiger Prozessbeschreibungen wird es in der Folge möglich sein, Optimierungspotentiale in der Einrichtung selbst aber erneut auch in den Fachdienststellen zu erkennen und zu nutzen.
9. Erfolgskritische Faktoren
9.1 Wille zur Zusammenarbeit
Das Servicezentrum wird zukünftig das Gesicht der Verwaltung gegenüber der Zielgruppe der kleinen und mittleren Unternehmen. Dies darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass der Erfolg dieser Einrichtung zu einem ganz wesentlichen Teil auch von der reibungslosen und zielgerichteten Zusammenarbeit mit den im Hause zuständigen Fachdienststellen abhängt. Deshalb wird es im Innenverhältnis darauf ankommen, diese Zusammenarbeit mit allen Mitteln zu fördern.
9.2 Bereitschaft zur Weiterentwicklung und Optimierung
Auch wenn mit dem Dienstleistungszentrum Wirtschaft in Dortmund bereits
eine derartige Einrichtung existiert, wird die Schaffung dieser Einrichtung in
Hagen im weiteren Verlauf mit
erforderlichen Anpassungen einhergehen. Für den Erfolg ist es daher
wichtig, dass neben dem eigentlichen Dienstbetrieb auch permanent über
Optimierungen im Servicezentrum aber auch im Umfeld desselben nachgedacht wird
und ggf. die erforderlichen Konsequenzen gezogen werden. Dabei müssen auch
evtl. Fehlentwicklungen in Kauf genommen werden. Diese müssen bei Erkennen
umgehend abgestellt werden.
9.3 Einbindung der Zielgruppe
Die Erfahrungen im Landesprojekt move haben gezeigt,
dass ein wesentlicher Erfolgsfaktor für die Schaffung einer
unternehmensfreundlichen Verwaltung die gelungene Einbindung der betroffenen
Zielgruppe selbst ist. Deshalb wird vorgeschlagen, die weitere Entwicklung der
Einrichtung von einem externen Beirat begleiten zu lassen, der mit seiner
Fachkompetenz das Projekt beraten und unterstützen kann.
Neben der allgemeinen Beratung des Projektes soll der Beirat auch an einer inhaltlichen Ausgestaltung der Einrichtung im weiteren Verlauf beteiligt werden, so z.B. an der Formulierung von Zielvorstellungen für die Arbeit der Einrichtung und deren Überprüfbarkeit.
In diesem
Beirat sollen vertreten sein:
§
der
Oberbürgermeister
§
je ein
Vertreter der im Rat vertretenen Fraktionen
§
ein
Vertreter des Stadtmarketingvereins
§
die
Geschäftsführungen der SIHK und der Kreishandwerkerschaft
§
vier
auszuwählende Unternehmer/innen
Der Beirat soll zunächst für die Zeit bis zum Ende des Pilotbetriebes eingerichtet werden. Über eine Weiterführung ist danach zu entscheiden.
10. Ausblick
Von den im Landesprojekt move initiierten und in den
Modelkommunen realisierten Leuchtturmprojekten einer mittelstandsfreundlichen
Verwaltung stellt das Dienstleistungszentrum Wirtschaft der Stadt
Dortmund lediglich eine Ausprägung dar. Darüber hinaus sind auch andere Ansätze
verfolgt worden, die sich z.B. mit einem Online-Unternehmensportal oder auch
mit der elektronischen Bauakte befasst haben.
Auch in Hagen können derartige zusätzlichen Elemente zur
Unterstützung und Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen realisiert
werden. An einigen Stellen sind die Vorarbeiten bereits geleistet worden oder
die notwendigen Entwicklungen befinden sich in Vorbereitung.
So arbeiten das Bauordnungsamt und das Umweltamt aktuell an
der Einführung von Softwarelösungen, die zum einen die elektronische Bauakte
beinhalten[56], zum
anderen aber auch Verbesserungen im
internen Ablauf dieser Anträge beinhalten, also Prozessoptimierungen. Durch
diese Software werden sich Genehmigungszeiten verkürzen lassen und das
Verwaltungshandeln wird für den Antragsteller transparent[57].
Weiter besteht die Möglichkeit, rund um das Servicezentrum Wirtschaft und den dort gebündelten Dienstleistungen mit Hilfe der Ämter ein Unternehmensportal im Internet zu schaffen, dass eine Erreichbarkeit der Verwaltung rund um die Uhr ermöglicht und gleichzeitig echte Dienstleistungen anbietet. Diese Entwicklung wird derzeit auf der Basis des Virtuellen Rathauses und dem Einsatz von SAP vorangetrieben.
Durch den Einsatz der Wissensdatenbank und des
Auftragsverfolgungssystems im Servicezentrum Wirtschaft wird gleichzeitig die
Grundlage für einen weitergehenden Einsatz dieser Verfahren gelegt. Die
Verhandlungen mit der Herstellerfirma gehen derzeit dahin, keine Einzellizenzen mehr zu erwerben,
sondern eine sogenannte Sitelizenz, die es der Stadt Hagen ermöglicht das
Verfahren ohne Beschränkung in ihrem Hause einzusetzen. Damit wird z.B. ein Einsatz
der Wissensdatenbank in den Bürgerämtern, dem Kundenbüro Bauen und Grunderwerb,
der Hagen-Touristik und auch anderen Verwaltungsbereichen möglich, ohne dass
weitere Kosten entstehen. Das gleiche gilt für das Auftragsverfolgungssystem,
das überall dort zum Einsatz kommen kann, wo individuelle Aktivitätenplanungen
notwendig sind und bislang kein automatisierter Workflow[58]
existiert.
Das Servicezentrum Wirtschaft kann demzufolge als
Ausgangspunkt für weitere mögliche Entwicklungen hin zu einer mittelstands- und
bürgerfreundlichen Verwaltung angesehen werden.
11. Weiteres Vorgehen
Nach den bisherigen Absprachen soll das Servicezentrum am
1.12.2005 die Arbeit aufnehmen. Nachfolgend werden daher die sich aus dem
Strukturkonzept erforderlichen Maßnahmen skizziert.
11.1 Personalgewinnung
Erfahrungen aus der Vergangenheit haben gezeigt, dass die
Schaffung einer neuen Verwaltungseinheit immer dann auch von einer besonderen
Identifikation der dort beschäftigten Mitarbeiter/innen geprägt war, wenn eine
möglichst frühe Integration noch in die Entwicklungsprozesse erfolgte[59].
Darüber hinaus darf nicht verkannt werden, dass in der
Errichtungsphase noch grundlegende Aufbauarbeit[60]
zu leisten ist, um mit dem Start der Einrichtung ein fundiertes und qualitativ
hochwertiges Leistungsangebot präsentieren zu können.
Deshalb ist es wichtig, die Personalgewinnung möglichst
kurzfristig zu realisieren. Es wird angestrebt, die Personalauswahl so
rechtzeitig zu treffen, dass eine Umsetzung der Mitarbeiter/innen bereits zum
1.8.2005 erfolgen kann.
11.2 Qualifizierung
Die Qualifizierung des Personals ist eine der grundlegenden Notwendigkeiten für das Funktionieren des Servicezentrums Wirtschaft. Wie beschrieben, soll jede/r Beschäftigte in der Lage sein, das gesamte Leistungs- und Beratungsangebot der Einrichtung zu transportieren. Hierzu ist natürlich erforderlich, dass sich die Mitarbeiter/innen auch in den ihnen fremden Sachgebieten einarbeiten.
Um dieses Ziel zu erreichen gibt es zwei Möglichkeiten:
§
Hospitation
in den jeweiligen Fachdienststellen;
§
Schulung
durch die in der Einrichtung tätigen Kolleginnen bzw. Kollegen.
Beide Varianten sollen bei den Qualifizierungsmaßnahmen
genutzt werden. Zunächst sollte eine Hospitation vorangehen und anschließend
eine Festigung bzw. Vertiefung des Stoffes im Dialog mit den direkten Kollegen
erfolgen.
Des weiteren muss eine Qualifizierung im Hinblick auf die
technische Unterstützung erfolgen. Fachbezogen kann dies in den bereits
geschilderten Prozess integriert werden. Für die Nutzung der Wissensdatenbank
und des Auftragsverfolgungssystems dagegen müssen gesonderte Qualifizierungsmaßnahmen
erfolgen, die ggf. mit dem Softwarehersteller zu vereinbaren sind. Dieser
Qualifizierung kommt auch deshalb eine besondere Bedeutung zu, weil die
Mitarbeiter/innen des Servicezentrums Wirtschaft für ihre jeweilige
Fachdisziplin die Pflege und Fortschreibung der Wissensdatenbank übernehmen
sollen.
Ob darüber hinaus weitere Qualifizierungsmaßnahmen
hinsichtlich der erforderlichen Kompetenzen im Team und im Umgang mit den
Kunden erforderlich sind, kann erst nach einer erfolgten Personalauswahl beurteilt
werden.
11.3 Schaffung der räumlichen und technischen
Voraussetzungen
Um die notwendigen Vorbereitungsarbeiten bis zum 1.12.2005 realisieren zu können, muss das Projekt ab dem 1.8.2005 in geeigneten Räumlichkeiten arbeiten können. Dabei ist es nicht zwingend, dass es sich dabei bereits um die Räume handelt, in denen ab dem 1.1.2.2005 das Servicezentrum Wirtschaft eröffnet werden soll. Es muss aber eine technische Infrastruktur vorhanden sein, die ein entsprechendes Arbeiten zulässt. Dazu gehört insbesondere eine entsprechende Verkabelung die den Zugriff auf die benötigten Verfahren ermöglicht.
Bis zur Eröffnung der Servicestelle Wirtschaft sind dann insbesondere die folgenden Entwicklungsschritte zu realisieren:
§ ggf. Kauf der Wissensdatenbank und des Auftragsverfolgungssystems
§ Installation der Software bis zum 15.9.2005
§ Aufbau der Wissensdatenbank mit Hilfe der Fachdienststellen
§ Strukturierung der Arbeitsabläufe im Servicezentrum
§ Realisierung der Zugriffe auf die benötigten Fachanwendungen
§ Planung und ggf. Herrichtung der endgültigen Räume
§ Beschaffung der weiteren benötigten technischen Hilfsmittel (Kopierer, Fax, Telefon)
§ Aufbau einer Kundendatenbank
11.4 Bildung des Beirates
Der Beirat sollte seine Arbeit so früh wie möglich aufnehmen, damit er noch die Möglichkeit hat in der Entwicklungsphase Einfluss zu nehmen. Anzustreben ist daher eine Arbeitsaufnahme im September 2005.
11.5 Marketing
Eine Einrichtung wie das Servicezentrum wird sich auf Dauer durch die Qualität ihrer Dienstleistungen selbst vermarkten[61]. Trotzdem ist die Markteinführung und das Vorhandensein einer solchen Einrichtung natürlich entsprechend zu platzieren.
Neben der selbstverständlichen Öffentlichkeitsarbeit zur Eröffnung des Servicezentrums sind allgemeine Maßnahmen zur Öffentlichkeitsarbeit[62] zu entwickeln. Hier wird insbesondere daran gedacht, bei jeder Gewerbeneuanmeldung die Gewerbetreibenden gezielt mit Informationen über das Servicezentrum als Ansprechpartner zu versorgen. Weitergehende Maßnahmen werden mit den Fachleuten der Dienststellen im Hause und mit dem Stadtmarketingverein zu entwickeln sein.
12. Finanzierung
Es wurden bereits weitgehend Ausführungen zu den entstehenden Kosten und deren Finanzierung bei den einzelnen Themen gemacht. Insoweit kann an dieser Stelle eine kurze Zusammenfassung erfolgen.
§ Die Personalkosten steigen nicht, da keine Höhergruppierungen oder Beförderungen erfolgen. Über mögliche Kompensationen der Stellen wird nach Ende der Pilotphase entschieden.
§
An
DV-Kosten fallen zusätzlich die rund 50.000 € für die Wissensdatenbank und
das Auftragsverfolgungssystem an. Alle
anderen Kosten werden über die vorhandenen Haushaltsmittel abgedeckt.
§
Die
Kosten der Einrichtung hängen von der Unterbringung ab, die noch zu klären ist.
Voraussichtlich können diese aber aus geplanten Mitteln realisiert werden, wenn
keine externe Unterbringung erforderlich wird (Mietkosten).
§
Das
erforderliche Mobiliar kann aus den zur Verfügung stehenden Mitteln finanziert
werden.
§
Eventuell
anfallende Qualifizierungskosten für externe Veranstaltungen werden aus den
bestehenden Mitteln finanziert.
§
Die
notwendige Öffentlichkeitsarbeit wird ebenfalls aus vorhandenen Mitteln
finanziert.
[1]
In Hagen beträgt der Anteil der
Gewerbesteuer in 2004 (Plandaten) ca. 26,6% der gesamten Steuereinnahmen
und 16% der Gesamteinnahmen im
Verwaltungshaushalt.
[2]
Für das Projekt
Mittelstandsfreundliche Verwaltung NRW wurde der Mittelstand wie folgt
definiert:
Zum
Mittelstand zählen alle konzernunabhängige Unternehmen mit bis zu 499
Beschäftigten und einem Um
satzvolumen von bis zu 100 Mio. DM
(ca. 50 Mio. Euro); Quelle: Kommune und Mittelstand, Ministerium für
Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr NRW, März 2002.
[3]
Die Umfrage erfolgte im Oktober
2001 im Rahmen des Landes-Projektes Mittelstandsfreundliche Verwaltung
NRW durch infas bei 2346
Unternehmen
[4]
Insgesamt bewerteten die
mittelständischen Unternehmen die Arbeit der Verwaltung auf einer
Schulnotenskala
mit der Note 3-.
[5]
Dies stellt eine besondere
Herausforderung dar, da i.d.R. seitens der Verwaltungskunden häufig nicht
zwischen
den unterschiedlichen Behörden und
Instanzen unterschieden wird.
[6]
Beispielhaft kann hier die
Planung und Genehmigung von Schwertransporten genannt werden. In diesem
Leistungssegment existieren oft
langjährige Beziehungen zwischen den wenigen Spezialfirmen und den Fach-
dienststellen. Ein Zwangszugang
über das Servicezentrum könnte hier kontraproduktiv sein.
[7]
Eine Ausnahme wird hier bei der
Existenzgründungsberatung erfolgen, da diese von verschiedenen Institutio-
nen, wie z.B. der SIHK oder der WFG
angeboten werden. Bei einer erfolgreichen Beratung dort kann das SZW
aber die Betreuung wieder übernehmen.
[8] vgl. hierzu auch unter technische Rahmenbedingungen
[9] vgl. unter Erwartungshaltung der Unternehmen
[10]
Die Festlegung erfolgt in
Anlehnung an die Sprechzeiten der Gewerbemeldestelle bei 32, um zu vermeiden,
dass dem gleichen Kundenkreis zur
gleichen Dienstleistung (Gewerbean-, -ab- und -ummeldung) unterschied-
liche Sprechzeiten angeboten werden.
[11] Zu den unterschiedlichen Fachgebieten vgl. unter Personal.
[12] Damit könnte eine Erreichbarkeit von 7:00 Uhr bis 18:00 Uhr erreicht werden.
[13]
Dieser Tätigkeitsbereich wurde
aus der bisherigen Funktion bei 61/0, früher OB/Imm, in das Projekt verlagert
und ist insoweit bereits personell
gesetzt.
[14] Vgl. hierzu auch die Ausführungen unter Ziffer 8.
[15] Dies schließt die Leitungsfunktion ausdrücklich ein.
[16] So wurde bereits bei der Verlagerung der Stelle im Bereich Wirtschaftsförderung verfahren
[17] Damit sind die jeweiligen Fachverfahren der beteiligten Dienststellen gemeint.
[18] Hier sind verschiedene Möglichkeiten vom eingeschränkten Lesezugriff bis hin zu einem Vollzugriff denkbar.
[19] Damit ist die technische Aktualisierung mit einer gleichzeitigen Verbesserung des Systems gemeint.
[20]
Dabei sollen die grundlegenden
Informationen von Hagen-Direkt als Basisdaten genutzt werden und für die
Zwecke des SZW vertieft werden.
[21]
Eine solche Terminüberwachung
soll sich auf die Einhaltung von Terminen hinsichtlich der Aufgabenerledigung
in der Verwaltung beziehen, kann
aber auch Warnfunktionen für den Kunden beinhalten.
[22] Möglich ist auch die Weitergabe von
Informationen an externe Dritte, so dass dadurch der notwendige Informa-
tionsaustausch z.B. mit der WFG oder
auch der SIHK erfolgen kann.
[23]
Diese Investition setzt sich
aus den Kosten für den Erwerb der Software und den Dienstleistungskosten des
HABIT zusammen. Profitieren wird davon aber auch
Hagen-Direkt, da dort ebenfalls die erweiterten Funktio-
nalitäten genutzt werden können.
[24]
Eine wesentliche Hilfestellung
wird dabei das Auftragsverfolgungssystem sein, da in diesem derartige Be-
schreibungen quasi zwangsläufig entstehen werden.
[25]
Damit wird es seitens der
Bauherren möglich sein Bauanträge online zu stellen und jederzeit den Stand der
Bearbeitung eigenständig nachzusehen.
[26]
Auch das SZW wird sich dieser
Software bedienen können und damit eine höhere Qualität hinsichtlich ihrer
Aussagen über den Stand derartiger
Verwaltungsverfahren erlangen.
[27]
Damit ist ein strukturierter
Arbeitsablauf gemeint, der heute in vielen Bereichen der Verwaltung noch von
Hand gesteuert wird.
[28]
Vgl. hierzu die Entwicklung des
Bürgerladens Wehringhausen, nachzulesen in Das kleine Rathaus, Kißler,
Bogumil, Wiechmann, Hagen 1994
[29] Siehe hierzu die folgenden Ausführungen.
[30]
So stellt die Qualität des DLZW
Dortmund bereits heute eine Messlatte dar, die bei Unternehmensvorsprachen
innerhalb der Stadtverwaltung Hagen
artikuliert wird.
[31]
Damit sind insbesondere
Maßnahmen gemeint, die sich aus der täglichen Arbeit ergeben, wie z.B. der
Internet-
Auftritt oder der
News-Letter-Dienst.
[32]
In Hagen beträgt der Anteil der
Gewerbesteuer in 2004 (Plandaten) ca. 26,6% der gesamten Steuereinnahmen
und 16% der Gesamteinnahmen im
Verwaltungshaushalt.
[33]
Für das Projekt
Mittelstandsfreundliche Verwaltung NRW wurde der Mittelstand wie folgt
definiert:
Zum
Mittelstand zählen alle konzernunabhängige Unternehmen mit bis zu 499
Beschäftigten und einem Um
satzvolumen von bis zu 100 Mio. DM
(ca. 50 Mio. Euro); Quelle: Kommune und Mittelstand, Ministerium für
Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr NRW, März 2002.
[34]
Die Umfrage erfolgte im Oktober
2001 im Rahmen des Landes-Projektes Mittelstandsfreundliche Verwaltung
NRW durch infas bei 2346
Unternehmen
[35]
Insgesamt bewerteten die
mittelständischen Unternehmen die Arbeit der Verwaltung auf einer
Schulnotenskala
mit der Note 3-.
[36]
Dies stellt eine besondere
Herausforderung dar, da i.d.R. seitens der Verwaltungskunden häufig nicht
zwischen
den unterschiedlichen Behörden und
Instanzen unterschieden wird.
[37]
Beispielhaft kann hier die
Planung und Genehmigung von Schwertransporten genannt werden. In diesem
Leistungssegment existieren oft
langjährige Beziehungen zwischen den wenigen Spezialfirmen und den Fach-
dienststellen. Ein Zwangszugang
über das Servicezentrum könnte hier kontraproduktiv sein.
[38]
Eine Ausnahme wird hier bei der
Existenzgründungsberatung erfolgen, da diese von verschiedenen Institutio-
nen, wie z.B. der SIHK oder der WFG
angeboten werden. Bei einer erfolgreichen Beratung dort kann das SZW
aber die Betreuung wieder übernehmen.
[39] vgl. hierzu auch unter technische Rahmenbedingungen
[40] vgl. unter Erwartungshaltung der Unternehmen
[41]
Die Festlegung erfolgt in
Anlehnung an die Sprechzeiten der Gewerbemeldestelle bei 32, um zu vermeiden,
dass dem gleichen Kundenkreis zur gleichen Dienstleistung
(Gewerbean-, -ab- und -ummeldung) unterschied-
liche Sprechzeiten angeboten werden.
[42] Zu den unterschiedlichen Fachgebieten vgl. unter Personal.
[43] Damit könnte eine Erreichbarkeit von 7:00 Uhr bis 18:00 Uhr erreicht werden.
[44]
Dieser Tätigkeitsbereich wurde
aus der bisherigen Funktion bei 61/0, früher OB/Imm, in das Projekt verlagert
und ist insoweit bereits personell
gesetzt.
[45] Vgl. hierzu auch die Ausführungen unter Ziffer 8.
[46] Dies schließt die Leitungsfunktion ausdrücklich ein.
[47] So wurde bereits bei der Verlagerung der Stelle im Bereich Wirtschaftsförderung verfahren
[48] Damit sind die jeweiligen Fachverfahren der beteiligten Dienststellen gemeint.
[49] Hier sind verschiedene Möglichkeiten vom eingeschränkten Lesezugriff bis hin zu einem Vollzugriff denkbar.
[50] Damit ist die technische Aktualisierung mit einer gleichzeitigen Verbesserung des Systems gemeint.
[51]
Dabei sollen die grundlegenden
Informationen von Hagen-Direkt als Basisdaten genutzt werden und für die
Zwecke des SZW vertieft werden.
[52]
Eine solche Terminüberwachung
soll sich auf die Einhaltung von Terminen hinsichtlich der Aufgabenerledigung
in der Verwaltung beziehen, kann
aber auch Warnfunktionen für den Kunden beinhalten.
[53] Möglich ist auch die Weitergabe von
Informationen an externe Dritte, so dass dadurch der notwendige Informa-
tionsaustausch z.B. mit der WFG oder
auch der SIHK erfolgen kann.
[54]
Diese Investition setzt sich
aus den Kosten für den Erwerb der Software und den Dienstleistungskosten des
HABIT zusammen. Profitieren wird davon aber auch
Hagen-Direkt, da dort ebenfalls die erweiterten Funktio-
nalitäten genutzt werden können.
[55]
Eine wesentliche Hilfestellung
wird dabei das Auftragsverfolgungssystem sein, da in diesem derartige Be-
schreibungen quasi zwangsläufig entstehen werden.
[56]
Damit wird es seitens der
Bauherren möglich sein Bauanträge online zu stellen und jederzeit den Stand der
Bearbeitung eigenständig nachzusehen.
[57]
Auch das SZW wird sich dieser
Software bedienen können und damit eine höhere Qualität hinsichtlich ihrer
Aussagen über den Stand derartiger
Verwaltungsverfahren erlangen.
[58]
Damit ist ein strukturierter
Arbeitsablauf gemeint, der heute in vielen Bereichen der Verwaltung noch von
Hand gesteuert wird.
[59]
Vgl. hierzu die Entwicklung des
Bürgerladens Wehringhausen, nachzulesen in Das kleine Rathaus, Kißler,
Bogumil, Wiechmann, Hagen 1994
[60] Siehe hierzu die folgenden Ausführungen.
[61]
So stellt die Qualität des DLZW
Dortmund bereits heute eine Messlatte dar, die bei Unternehmensvorsprachen
innerhalb der Stadtverwaltung Hagen
artikuliert wird.
[62]
Damit sind insbesondere Maßnahmen
gemeint, die sich aus der täglichen Arbeit ergeben, wie z.B. der Internet-
Auftritt oder der
News-Letter-Dienst.

16.06.2005 - Haupt- und Finanzausschuss - geändert beschlossen
Beschluss:
1.
Der
Rat beschließt die Einrichtung eines Servicezentrums Wirtschaft bei der
Stadtverwaltung Hagen auf der Grundlage des vorgelegten Konzeptes.
2.
Während
der Pilotphase bleibt es dem Rat vorbehalten, Änderungen an der Konzeption
vorzunehmen, sofern diese aus Sicht des Rates notwendig werden.
3.
Die
Verwaltung wird beauftragt, die Schnittstellen zwischen dem Servicezentrum
Wirtschaft und themenverwandten Verwaltungseinheiten (Wirtschaftsförderung,
Kundenbüro Grunderwerb und Bauen, etc.) zu definieren. Diese Schnittstellen-definition
ist dem Rat vorzulegen.
4.
Die
Verwaltung wird beauftragt, ebenfalls unmittelbar nach der Sommerpause ein
Personalkonzept vorzulegen, in dem auf Stellen- bzw. Abteilungen genau
abgebildet wird, aus welchen Bereichen das Personal rekrutiert wird. Sofern die
entsprechenden Stellen vom Servicezentrum nicht übernommen werden können, soll
eine Kompensation vorgeschlagen werden.
5.
Insgesamt
ist darauf zu achten, dass möglichst wenig überplanmäßige Stellen geschaffen
werden.
6.
Nach
Abschluss der Pilotphase entscheidet der Rat erneut über die Zukunft des
Servicezentrums.