Beschlussvorlage - 0390/2013
Grunddaten
- Betreff:
-
Schulentwicklungsplanung 2011 ff für den Bereich der Grundschulen- Auslaufende Schließung der Grundschule Spielbrink ab dem Schuljahr 2014/2015
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB48 - Bildung und Kultur
- Bearbeitung:
- Horst Hermann
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling; FB65 - Gebäudewirtschaft; SZS - Servicezentrum Sport
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Schulausschuss
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Vorberatung
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14.05.2013
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09.07.2013
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Erledigt
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Bezirksvertretung Haspe
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Vorberatung
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23.05.2013
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04.07.2013
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Bereit
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Schulausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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11.07.2013
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26.09.2013
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Beschlussvorschlag
1. Die Grundschule Spielbrink wird ab dem Schuljahr 2014/2015 auslaufend geschlossen. Der Unterrichtsbetrieb wird zum 31.07.2015 beendet.
2. Die Grundschule Friedrich-Harkort wird als Nachfolgeschule bestimmt. Sie übernimmt ab dem Schuljahr 2015/2016 auch die verbleibenden SchülerInnen der Grundschule Spielbrink.
3. An der Grundschule Geweke wird ab dem Schuljahr 2014/2015 eine zusätzliche OGS-Gruppe gebildet.
4. Die Bildung einer weiteren OGS-Gruppe an einer Hasper Grundschule wird bedarfsorientiert aufgrund der Anmeldezahlen zum Schuljahr 2014/2015 erfolgen.
Die Vorlage wird zum 01.08.2014 umgesetzt.
Sachverhalt
Kurzfassung
Die Schulentwicklungsplanung 2011 ff hat im Grundsatz die weitere rückläufige Schülerzahlenentwicklung im Bereich der Grundschulen aufgezeigt. Nach dem Vorschlag des Gutachters sollten die freien Kapazitäten in Haspe durch die Verlagerung der Kita Jungfernbruch in die Grundschule Friedrich-Harkort genutzt werden. Der Rat hat am 21.02.2013 dazu den externen Neubau einer Kita außerhalb der Grundschule beschlossen, wodurch die dafür reservierte Fläche wieder als Schulraum zur Verfügung steht. (Einzelheiten siehe Vorlage Nr. 1107/2012).
Angesichts des Raumüberhangs schlägt die Verwaltung im Rahmen des Auswahlermessens die auslaufende Schließung der Grundschule Spielbrink ab dem Schuljahr 2014/2015 vor.
Begründung
Die Schulentwicklungsplanung 2011 ff hat im Grundsatz die weitere rückläufige Schülerzahlenentwicklung im Bereich der Grundschulen aufgezeigt.
Daneben wurde erstmalig zum Schuljahr 2013/2014 die neue Regelung des § 46 Abs. 3 Schulgesetz angewandt, wonach der Schulträger bei der Eingangsklassenbildung die sogenannte kommunale Klassenrichtzahl (KKR) zu berücksichtigen hat. Dies führt in Hagen dazu, dass zukünftig proportional nicht mehr so viele Eingangsklassen wie in der Vergangenheit gebildet werden können (siehe Vorlage 0028/2013).
Abweichend von den Maßnahmevorschlägen zur Schulentwicklungsplanung wird die Kita Jungfernbruch nicht in die Grundschule Friedrich-Harkort einziehen. Vielmehr hat der Rat am 21.02.2013 den externen Neubau einer Kita außerhalb der Grundschule beschlossen, wodurch die dafür reservierte Fläche wieder als Schulraum zur Verfügung steht. (Einzelheiten siehe Vorlage Nr. 1107/2012).
Zusammenfassend ist daher zu prüfen und zu bewerten, ob der vorhandene Schulraum perspektivisch noch vollumfänglich benötigt wird.
Aufgrund der Berechnung der Gesamtschülerzahl wird ab dem Schuljahr 2013/2014 von einem gemittelten Bedarf von 10 Zügen in Haspe ausgegangen, der bis 2016/2017 weiter zurückgehen wird (Anlage 1). Demgegenüber stehen Raumressourcen von 11,5 Zügen.
Der Rückgang wird durch die Betrachtung der zukünftigen Schülerzahlen in den Eingangsklassen bestätigt, wonach rechnerisch maximal 9 Eingangsklassen gebildet werden können (siehe Anlage 2).
Im Ergebnis ist daher zukünftig eine 2-zügige Grundschule in Haspe entbehrlich. Aufgrund der Größe kommen dazu die Grundschulen Hestert, Kipper und Spielbrink in Betracht.
Der bauliche Zustand der drei Schulen ist vergleichbar. Alle Schulen verfügen zudem über eine eigene Turnhalle.
Im Hinblick auf die zukünftigen Anmeldezahlen wird erkennbar, dass die Grundschule Spielbrink zukünftig am schwächsten nachgefragt sein wird. Ein weiteres wesentliches Unterscheidungsmerkmal ist das OGS-Angebot. Sowohl die Grundschule Kipper (3 Gruppen, 75 Plätze) als auch die Grundschule Hestert (2 Gruppen, 50 Plätze) verfügen über ein entsprechendes Angebot. An der Grundschule Spielbrink müsste diese Infrastruktur durch entsprechende Investitionen erst neu geschaffen werden.
Im Rahmen des Auswahlermessens schlägt die Verwaltung daher vor, die Grundschule Spielbrink auslaufend ab dem Schuljahr 2014/2015 zu schließen. Als Nachfolgeschule wird die Grundschule Friedrich-Harkort bestimmt. Zum Schuljahr 2015/2016 verbleiben zwei Klassen an der Grundschule Spielbrink, die dann zur Sicherstellung der Unterrichtsbetriebes an der Grundschule Friedrich-Harkort weiter beschult werden.
Mit der vorgeschlagenen Aufgabe der Grundschule Spielbrink würden sich für diesen Einzugsbereich neue Schulwege ergeben.
Schulkinder, die sich zukünftig zur Grundschule Friedrich-Harkort orientieren, könnten diese, je nach Lage der Wohnung, zu Fuß erreichen (bis 2 km zumutbar), oder mit dem Linienbus 510.
Schulkinder, die sich zukünftig zur Grundschule Geweke orientieren, könnten diese ebenfalls zu Fuß erreichen oder mit dem Linienbus 510.
Derzeit werden der Grundschule Spielbrink noch zwei OGS-Gruppen aus der Übernahme der Grundschule Kückelhausen zugerechnet, die auch noch am Standort der ehemaligen Grundschule Kückelhausen betrieben werden. Bei Auflösung der Grundschule Spielbrink sollen diese Plätze in Haspe neu verteilt werden.
An der Grundschule Geweke (bisher 2 Gruppen, 50 Plätze) gibt es über die bestehenden OGS-Gruppen hinaus weiteren Bedarf. Es wird daher vorgeschlagen, an der Grundschule Geweke eine dritte OGS-Gruppe einzurichten. Durch die Schließung der Hauptschule Heubing und Übernahme der Räume durch das Christian-Rohlfs-Gymnasium ist beabsichtigt, weitere Räume des Gymnasiums der Grundschule Geweke zu überlassen. Somit ist auch das Raumangebot für die dritte OGS-Gruppe vorhanden.
Über die zweite OGS-Gruppe sollte erst nach dem Anmeldeverfahren 2014/2015 entschieden werden, um auf dieser Grundlage dann eine bedarfsorientierte Entscheidung zu treffen.
Die beabsichtigte schulorganisatorische Veränderung wird zunächst mit der Schulaufsicht und der Grundschule Spielbrink erörtert. Weiterhin werden die Grundschulen Friedrich-Harkort und Geweke (letztere im Hinblick auf die zusätzliche OGS-Gruppe) im Rahmen der Anhörung beteiligt. Die Stellungnahmen werden im Laufe des Beratungsganges nachgereicht.
Zu der Liegenschaft der Grundschule Spielbrink gehört auch eine Turnhalle (1 Feld). Eine Überprüfung des Vereinssport-Belegungsplanes durch das Servicezentrum Sport zeigt im Ergebnis, dass auf die Kapazität der Turnhalle nicht verzichtet werden kann. Die Turnhalle wird u.a. durch eine Vielzahl von Kinder- und Jugendsportgruppen unterschiedlichster Sportvereine stark frequentiert, die nicht auf andere Turn-/Sporthallen im Stadtteil umverteilt werden können.
Bei den finanziellen Auswirkungen werden die Kosten für den Zeitraum 2013 bis 2016 für die Grundschule Spielbrink (ohne Turnhalle) dargestellt. Da die schulische Nutzung ab Sommer 2015 enden soll, werden ab diesem Zeitpunkt lediglich die Kosten bei Leerstand aufgeführt. Im Ergebnis kommt es für 2015 zu einer anteiligen Kostenentlastung, ab 2016 ist das gesamte Jahr entsprechend berücksichtigt.
Die Kapazität des Gebäudes wird für schulische Zwecke zukünftig nicht mehr benötigt. Eine andere städtische Nutzung oder Verkauf wäre daher möglich.
Der folgenden Tabelle können die zu erzielenden Einsparpotentiale von 2015 bis 2021 entnommen werden. Voraussetzung ist, dass die Schließung der Schule zum Schuljahresende 2014/2015 (31.7.2015) erfolgt.
| Jahr |
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| je Jahr |
in | 2014 | 2015 | 2016 | 2017-2021 |
Gesamtkosten (ohne Schließung) | 155.216 | 156.768 | 158.335 | 158.335 |
Gesamtkosten (Schließung) | 155.216 | 115.644 | 58.073 | 58.073 |
Einsparung | 0 | 41.124 | 100.262 | 100.262 |
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
| Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
X | Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen |
| Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen |
Maßnahme | |
X | konsumtive Maßnahme |
| investive Maßnahme |
| konsumtive und investive Maßnahme |
Rechtscharakter | |
| Auftragsangelegenheit |
| Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung |
| Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung |
| Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe |
| Vertragliche Bindung |
X | Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges |
1. Konsumtive Maßnahme
Teilplan: |
| Bezeichnung: |
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Produkt: |
| Bezeichnung: |
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Kostenstelle: | 10702 | Bezeichnung: | Grundschule Spielbrink, Büddingstr. 49 |
| Kostenart | 2013 | 2014 | 2015 | 2016 |
Ertrag (-) |
| | | | |
Aufwand (+) | 542202 524102 524105 | 54.239 55.648 52.741 | 54.781 52.975 47.460 | 38.358 41.394 35.892 | 14.600 24.440 19.033 |
Eigenanteil |
| 162.628 | 155.216 | 115.644 | 58.073 |
Kurzbegründung: | |
X | Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert |
| Finanzierung kann ergebnisneutral (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) gesichert werden. |
| Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Fehlbedarf wird sich erhöhen) |
gez. | gez. |
Jörg Dehm, Oberbürgermeister | Dr. Christian Schmidt, Erster Beigeordneter |
| gez. |
| Christoph Gerbersmann Stadtkämmerer |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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12,6 kB
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2
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(wie Dokument)
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13,2 kB
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04.07.2013 - Bezirksvertretung Haspe - geändert beschlossen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Haspe empfiehlt den nachberatenden Gremien folgenden geänderten Beschluss zu fassen.
1. Die Bezirksvertretung Haspe stimmt der Schließung der Grundschule Spielbrink ab dem Schuljahr 2014/15 nicht zu. Die Grundschule Spielbrink wird als selbständige 2-zügige Grundschule weitergeführt.
2. Um eine 2-Zügigkeit der Grundschule Spielbrink zu sichern, wird die Grundschule Geweke ebenfalls nur 2-zügig weitergeführt.
3. Die bestehende OGS-Gruppe aus der ehemaligen Grundschule Kückelhausen wird mit dem Inventar an die Grundschule Spielbrink verlegt.
4. Die Verwaltung wird gebeten, ein schlüssiges Raumkonzept vorzulegen, das den sachgerechten Raumbedarf des Christian-Rohlfs-Gymnasiums sowie der Grundschule Geweke einschließlich einer bedarfsgerechten OGS-Betreuung der Grundschule Geweke beinhaltet. Dieses Konzept soll zudem eine Planungsperspektive für eine 3-Zügigkeit der Grundschule Geweke enthalten.