Mitteilung - 0732/2013
Grunddaten
- Betreff:
-
Veränderung der Bewertungsgrundlage für Beamtenbewertungen vom KGSt-Gutachten 1970 auf das KGSt-Gutachten 2009
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- FB11 - Personal und Organisation
- Bearbeitung:
- Mechthild Fischer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Lenkungsgruppe
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Anhörung
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Geplant
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Haupt- und Finanzausschuss
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Anhörung
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12.09.2013
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Sachverhalt
Kurzfassung
entfällt
Begründung
Die Aufsichtsbehörde hat in der Genehmigung des HSP 2013 unter dem Punkt Besondere Hinweise zur Personalbewirtschaftung bis 01.12.2013 zwingend ein Organisationsentwicklungskonzept gefordert, in dem u.a. Bewertungen von Funktionsstellen zu überprüfen sind.
Bisher wurde bei der Bewertung von Beamtenstellen das KGSt Gutachten aus dem Jahr 1970 zugrunde gelegt. Hierbei handelte es sich erstmals um ein Modell der analytischen Stellenbewertung. Zwischenzeitlich liegen mehrere modernisierte Gutachten aus den Jahren 1982, 1998 und 2009 vor.
Die Vorgabe der Aufsichtsbehörde nimmt die Verwaltung zum Anlass, die Bewertungsgrundlage für Beamtenbewertungen zu verändern.
Zukünftig erfolgen alle Beamtenbewertungen auf der Grundlage des KGST-Gutachtens 2009.
In das Gutachten 2009 der KGST sind die Entwicklungen der kommunalen Aufgaben stärker berücksichtigt. Das Gutachten verfolgt das Ziel der sachgerechten Bewertung, der erhöhten Akzeptanz bei Mitarbeiter/innen, Führungskräften, Personalrat und Aufsichtsbehörden.
Hagen gehört zu den wenigen Kommunen, die das Stellenbewertungsgutachten aus dem Jahr 1970 noch anwenden. Die Vorgabe der Aufsichtsbehörde wurde zum Anlass genommen, zukünftig bei der Bewertung von Beamtenstellen das Gutachten 2009 anzuwenden. Für tariflich Beschäftigte erfolgen die Bewertungen weiterhin auf der Grundlage des Tarifrechts bis die neue Entgeltordnung vorliegt.
Das Bewertungsgutachten 2009 stellt auf folgende Bewertungsmerkmale ab:
? Schwierigkeitsgrad der Informationsverarbeitung
? Schwierigkeitsgrad dienstlicher Beziehungen
? Grad der Selbständigkeit Ermessen
? Grad der Verantwortung
? Bedeutung der Aufgaben und Größe der Zielgruppe
? Grad der Vor- und Ausbildung
? Grad der Erfahrung
Im Gutachten 2009 wurden auch die Größenklassen definiert. Danach ist Hagen der Größenklasse 3 (100.000 200.000 Einwohnermit) zuzuordnen.
Die Verwaltung beabsichtigt bei der Umsetzung folgende Vorgehensweise:
? Aus Kapazitätsgründen können im ersten Schritt bis Jahresende nur die Leitungs-/Vertretungsstellen bewertet werden.
? Jede neue Bewertung für den Beamtenbereich erfolgt auf der Grundlage des Gutachtens 2009.
? Persönliche Anträge auf Überprüfung des Stellenwertes bleiben unbenommen. Die Bearbeitung erfolgt unter Zugrundelegung der vorgenannten Priorität.
