Beschlussvorlage - 0721/2013

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der V. Nachtrag zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Hagen (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) vom 15.07.2011 wird beschlossen, wie er als Anlage 1 Gegenstand der Verwaltungsvorlage (Drucksachennummer 0721/2013) ist.

 

 

Realisierungstermin: 01.01.2014

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Der Straßenreinigungs- und Winterdienstplan der Stadt Hagen, der Bestandteil der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Hagen vom 15.07.2011 ist, wird in Teil I – Straßenverzeichnis - um die Angabe der Verkehrsbedeutung der Straßen ergänzt. Weitere Einzelheiten sind der Begründung zu entnehmen.

 

 

 

 

Begründung

 

Zur Erzielung einer größeren Gebührengerechtigkeit ist geplant, den Maßstab zukünftig bei der Erhebung der Straßenreinigungsgebühren zu erweitern. Es ist eine Klassifizierung sämtlicher Hagener Straßen nach ihrer Verkehrsbedeutung in Wohnstraßen, innerörtliche und überörtliche Straßen erfolgt.

 

 

Folgende Definitionen sind dabei verwandt worden:

 

Wohnstraßen (Abkürzung W):

 

Wohnstraßen sind Straßen, bei denen die Belange der Erschließung der anliegenden Grundstücke überwiegen. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um die Straßen aller Wohngebiete.

 

 

Innerörtliche Straßen (Abkürzung I):

 

Innerörtliche Straßen sind Straßen, die überwiegend dem innerörtlichen Durchgangsverkehr dienen. Hierzu gehören Straßen und Straßenabschnitte von Kreis- und Landesstraßen. Ebenso gehören hierzu Gemeindestraßen, bei denen die Belange des Verkehrs überwiegen (Hauptverkehrsstraßen und Zubringerstraßen u.a.) und die im amtlichen Stadtplan als solche gekennzeichnet sind sowie Straßen im Zentrum mit besonderem Reinigungsaufwand.

 

 

Überörtliche Straßen (Abkürzung U):

 

Unter überörtlichen Straßen versteht man Straßen, die überwiegend dem überörtlichen Durchgangsverkehr dienen. Hierzu gehören die Bundesstraßen und die Straßenabschnitte von Landesstraßen, die überwiegend für den überörtlichen Straßenverkehr bestimmt sind.

 

 

 

Mit diesem Nachtrag wird nur der § 6 Abs. 5 der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung geändert und dort auf die Klassifizierung der Straßen nach ihrer Verkehrsbedeutung im Rahmen des Straßenreinigungs- und Winterdienstplanes der Stadt Hagen hingewiesen. Alle weiteren noch erforderlichen Änderungen der Satzung sollen zusammen mit der Gebührenkalkulation 2014 für die Straßenreinigung in der Ratssitzung im Dezember 2013 erfolgen.

 

Der neugefasste Straßenreinigungs- und Winterdienstplan der Stadt Hagen (Teil I – Straßenverzeichnis -), ist als Bestandteil der Satzung der Vorlage als Anlage 2 beigefügt.

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

X

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

gez.

gez.

Jörg Dehm

Oberbürgermeister

Christoph Gerbersmann

Stadtkämmerer

 

 

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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04.09.2013 - Bezirksvertretung Hohenlimburg - ungeändert beschlossen

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11.09.2013 - Bezirksvertretung Hagen-Nord - ungeändert beschlossen

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12.09.2013 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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18.09.2013 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - ungeändert beschlossen

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18.09.2013 - Bezirksvertretung Eilpe/Dahl - ungeändert beschlossen

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19.09.2013 - Bezirksvertretung Haspe - ungeändert beschlossen

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26.09.2013 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen