Beschlussvorlage - 0572/2013

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Hagen beauftragt die Verwaltung, beim RVR die Änderung des Regionalplanes zu beantragen als Voraussetzung für eine mögliche Ansiedlung des CargoBeamers.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Entfällt.

 

Begründung

 

Der Rat der Stadt Hagen hat in seiner Sitzung am 16.05.2013 folgenden Beschluss zur Vorlage „FNP-Teiländerung Nr. 95 - Südufer Hengsteysee, -Bebauungsplan Nr. 8/10  - Südufer Hengsteysee - hier: Antrag auf Regionalplanänderung für das Projekt CargoBeamer (Drucksachennummer 0406/2013)“gefasst:

 

1.

Der Rat bekräftigt seinen Standpunkt, dass die Stadt Hagen die Planungshoheit für die Erschließung des CargoBeamers und die Gestaltung anderer für die Verkehrseinrichtung nicht benötigter Flächen hat.

2.

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, folgende Punkte verbindlich zu

klären:

a)      Die Bestätigung des unter 1. dargelegten Standpunktes durch die Bezirksregierung.

b)      Die Bereitschaft der DB AG zum Verkauf der nicht für den CargoBeamer benötigten Flächen für Freizeitnutzung an die Stadt Hagen.

c)      Die Bereitschaft des RVR, sich planerisch und finanziell an der Realisierung der Freizeitnutzung in diesem Bereich zu beteiligen.

d)      d) Die Ermittlung der Kosten für alle notwendigen verkehrlichen Infrastrukturmaßnahmen des Projektes im Stadtgebiet von Hagen und die Abklärung der Kostenbeteiligung von CargoBeamer hieran.

3.

Der Rat stellt fest:

a)      Zum geplanten Kreisverkehr vor der Brücke Hengsteysee werden weitere Alternativen von der Dortmunder Straße aus geprüft.

b)      Einrichtungen zum aktiven Lärmschutz gegenüber der Freizeitnutzung sind zu errichten.

4.

Der Rat berät die Ergebnisse der unter 2. beauftragten Klärungen rechtzeitig vor der nächsten Verbandsversammlung des RVR im Juli, ggf. unter Einberufung einer Sondersitzung. Der Antrag zur Änderung des Regionalplanes wird bis zu dieser Beratung zurückgestellt.

 

 

Die Abarbeitung der unter Punkt 2 erteilten Aufträge hat bisher folgendes ergeben:

 

1.      Bestätigung der Planungshoheit für die Erschließung des CargoBeamers durch die Bezirksregierung Arnsberg (siehe Anlage 1)

Hierzu liegt ein Schreiben der Bezirksregierung Arnsberg vom 16.05.2013 vor, in dem der für die Planfeststellung zuständige Dezernent formuliert, dass für die Planfeststellung die Erschließung des vorgesehenen Terminalgeländes gesichert sein muss. Dies kann über eine neue durch Bebauungsplan geregelte öffentliche Erschließung geschehen. Dies kann aber auch über eine private Zuwegung mit Anbindung an die öffentliche Straße im Wege der Planfeststellung geschehen. Insofern wird die Planungshoheit der Stadt für die Straße nicht bestritten. Sollte der Bebauungsplan nicht rechtzeitig in Kraft gesetzt werden können, könnte möglicherweise doch wieder die Planfeststellung an die Stelle treten. Es wird noch geprüft, ob dies aufgrund der Eigentumsverhältnisse tatsächlich möglich ist.

 

2.      Bereitschaft des Bundeseisenbahnvermögen (BEV) zum Verkauf der nicht für den CargoBeamer benötigten Flächen für Freizeitnutzung an die Stadt Hagen  (siehe Anlage 2)

 

Hierzu liegt ein Schreiben des BEV vom 05.06.2013 vor, mit dem bestätigt wird, dass die BEV diese Flächen in einer Größenordnung von 100.960 m² an die Stadt Hagen veräußern würde. Weitere Informationen sind im nichtöffentlichen Teil der Sitzung einsehbar. Weiterhin sollte die Option geprüft werden, inwieweit CargoBeamer bereit ist, die Fläche zu erwerben, wenn auf die Brückenlösung verzichtet würde und somit eine Kostenersparnis für die Erschließung des CargoBeamer-Terminals gegeben wäre.

 

3.      Bereitschaft des RVR, sich planerisch und finanziell an der Realisierung der Freizeitnutzung in diesem Bereich zu beteiligen (siehe Anlage 3).

Diese Bereitschaft wurde grundsätzlich in einem Abstimmungsgespräch am 03.06.2013 im Hagener Rathaus erklärt. Voraussetzung sei zunächst ein schlüssiges Gesamtkonzept für die Nutzung als Freizeitgelände. Dieses Konzept müsste nunmehr unter Berücksichtigung des CargoBeamers fortgeschrieben werden.

 

4.      Ermittlung der Kosten für alle notwendigen verkehrlichen Infrastrukturmaßnahmen des Projektes im Stadtgebiet von Hagen und Kostenbeteiligung von CargoBeamer hieran (siehe Anlage 4).

In einem ersten Schritt wurden die Aufwendungen für die beiden Erschließungsvarianten einschließlich von aktiven Lärmschutzmaßnahmen zum Schutz des Freizeitbereiches überschlägig ermittelt. Ein Gespräch darüber mit CargoBeamer findet parallel zum Versand der Vorlage statt. Über das Ergebnis wird berichtet.

 

Die Entscheidung pro / contra CargoBeamer ist jetzt erforderlich. Bei einem positiven Beschluss würde ein Regionalplanänderungsverfahren eingeleitet. Es würde rund ein Jahr dauern, bis die Verbandsversammlung in der Funktion als Regionalrat den Beschluss über eine Änderung des Regionalplanes fassen könne. Vorab benötige der RVR rund drei Monate für den Erarbeitungsbeschluss durch die Verbandsversammlung als Handlungsauftrag. Aufgrund dieser Abläufe und Bearbeitungszeiten kann selbst bei einem Beschluss des Rates am 11.07.2013 nur die Dezembersitzung der Verbandsversammlung für einen Erarbeitungsbeschluss erreicht werden. Von da an liefe das Regionalplanänderungsverfahren voraussichtlich bis Dezember 2014.

 

Für die Entwicklung der Freizeitnutzung sind folgende Schritte erforderlich:

 

?         Antrag auf Entwidmung der nicht von CargoBeamer benötigten Flächen der BEV

?         Erarbeitung eines Konzepts zur Freizeitnutzung als Grundlage für einen Förderantrag sowie für die Unterstützung des RVR beim Ankauf der Flächen.

?         Fortführung des Bebauungsplanverfahrens mit der Zielsetzung der Ausweisung einer öffentlichen Grünfläche und Sicherung der Erschließung des Freizeitbereiches.

 

Grundsätzlich wurden bereits Anfang der neunziger Jahre des letzten Jahrhunderts Konzepte zur Freizeitnutzung für den Bereich Harkort-/Hengsteysee entwickelt. Diese hatten zum Ziel, das vorhan­dene Potential der unterschiedlich strukturierten Landschaftsteile an Harkort- und Hengsteysee zu sichern, zu ergänzen und miteinander räumlich zu verknüpfen. Der Regio­nale Rahmenplan Harkort- /Hengsteysee, der im regionalen Verbund der Städte Dortmund, Hagen, Herdecke und Wetter (Ruhr) unter der Federführung des Kommunalverband Ruhrgebiet (KVR, jetzt RVR) erarbeitet worden ist, definierte damals schon Vorrangflächen für die ökologisch orientierte Entwicklung, für die Land- und Forstwirtschaft, für die Landschaftspflege, für Freizeit und Erholung sowie für die Erlebbarkeit der Geschichte und erarbeitete einen umfangreichen Maßnahmenkatalog.

 

Die Initiative „Das Ruhrtal“, welche im Jahre 2000 aus der gemeinsamen Bewerbung für die Regionale 2004 der Städte Bochum, Hagen, Hattingen, Herdecke, Wetter Witten, des Ennepe-Ruhr-Kreises sowie des KVR (jetzt RVR) hervor ging, nahm diese Planungsgedanken auf und entwickelte sie weiter. Dabei blieb der Leitgedanke einer naturnahen, extensiven und landschaftsbezogenen Erholung erhalten und wurde zuletzt durch den Entwurf des Planungsbüros Pesch & Partner konkretisiert. Der ehemalige Rangierbahnhof, der nun für das Projekt CargoBeamer in Anspruch genommen werden soll, ist in diesem Entwurf zum Teil als Uferwiese vorgesehen. Bei einer Realisierung des Projektes CargoBeamer stünde diese Fläche nicht mehr für eine naturnahe Erholung zur Verfügung, sondern nur noch die zu erwerbenden Restflächen der BEV. Außerdem müsste für einen wirksamen Lärm- und Sichtschutz zwischen Freizeitnutzung und CargoBeamer gesorgt werden.

 

Es ist daher erforderlich, die Planungen bezüglich der Freizeitnutzung sowohl für den Bebauungsplan als auch als Grundlage für einen Förderantrag im Bereich östlich des geplanten CargoBeamers weiter zu konkretisieren

.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

x

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

 

 

gez.

gez.

Jörg Dehm, Oberbürgermeister

Thomas Grothe, technischer Beigeordneter

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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02.07.2013 - Sport- und Freizeitausschuss - ungeändert beschlossen

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03.07.2013 - Naturschutzbeirat - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Landschaftsbeirat empfiehlt mit dem folgenden Hinweis dem Rat der Stadt Hagen, den Beschluss gem. der Verwaltungsvorlage zu fassen.

 

Der Landschaftsbeirat favorisiert die Ansiedlung des Unternehmens an der geplanten Stelle unter dem Vorbehalt, dass als verkehrliche Erschließung die Brückenlösung umgesetzt wird und das Sonntagsfahrverbot eingehalten wird.

Abstimmungsergebnis:

x

Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

         8

Dagegen:

         1

Enthaltungen:

         1

 

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04.07.2013 - Umweltausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

Der Rat der Stadt Hagen beauftragt die Verwaltung, beim RVR die Änderung des Regionalplanes zu beantragen als Voraussetzung für eine mögliche Ansiedlung des CargoBeamers.

 

 

Zusatz des Umweltausschusses:

 

Der Umweltausschuss favorisiert die Ansiedlung des Unternehmens an der geplanten Stelle unter dem Vorbehalt, dass als verkehrliche Erschließung eine alternative Erschließung umgesetzt wird.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja

Nein

Enthaltung

CDU

4

1

 

SPD

1

1

 

Bündnis 90/ Die Grünen

2

 

 

Hagen Aktiv

 

1

 

FDP

 

1

 

Die Linke

 

1

 

 

 

x

Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

7

Dagegen:

  5

Enthaltungen:

  0

 

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09.07.2013 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen

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10.07.2013 - Bezirksvertretung Hagen-Nord - ungeändert beschlossen

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11.07.2013 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen

Beschluss:

 

1.     Der Rat der Stadt Hagen beauftragt die Verwaltung, beim RVR die Änderung des Regionalplanes zu beantragen als Voraussetzung für eine mögliche Ansiedlung des CargoBeamers.

 

2.     Der Rat macht die abschließende Zustimmung zum Projekt davon abhängig, dass eine Erschließung gewählt wird, die sowohl den berechtigten Belangen der Anwohner Rechnung trägt als auch die Freizeitnutzung des Hengsteysees nicht einschränkt. Dabei hat die sogenannte "Brückenlösung" eindeutig Vorrang.

Abstimmungsergebnis:

 

Ja

Nein

Enthaltung

OB

1

 

 

CDU

18

 

1

SPD

 

16

1

Bündnis 90/ Die Grünen

7

 

 

Hagen Aktiv

 

5

 

FDP

4

 

 

Die Linke

 

2

 

Parteilos

 

1

 

Bürger für Hagen

1

 

 

Pro NRW

 

 

1

 

X

Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

31

Dagegen:

24

Enthaltungen:

3