Beschlussvorlage - 0494/2013
Grunddaten
- Betreff:
-
Übertragung der Ratssitzungen per "Livestream" in das Internet Beschluss des Rates vom 15.11.2012 - Prüfung einer kostenneutralen Umsetzung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich des Oberbürgermeisters
- Bearbeitung:
- Melanie Langer
- Beteiligt:
- HABIT Hagener Betrieb für Informationstechnologie
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Hagen
|
Entscheidung
|
|
|
|
11.07.2013
|
Sachverhalt
Kurzfassung
Die Übertragung der öffentlichen Ratssitzungen per Livestream in das Internet stellt eine freiwillige Aufgabe dar. Eine kostenneutrale Umsetzung ist nicht möglich. Aufgrund der Haushaltssituation können die erforderlichen Mittel nicht bereitgestellt werden. Die Implementierung ist nicht weiter zu verfolgen.
Begründung
Auf Vorschlag der FDP-Fraktion (Drucksachennummer 1001/2012 Anlage 1) wurde im Rat am 15.11.2012 beschlossen (Anlage 2), dass die Verwaltung beauftragt wird zu prüfen, welche technischen Voraussetzungen vorliegen müssen, um eine Übertragung der öffentlichen Ratssitzungen per Livestream in das Internet kostenneutral zu ermöglichen. Des Weiteren sollte die Archivierungsmöglichkeit, die zur Verfügung Stellung der bereits vorliegenden digitalen Tonaufnahmen im Internet, die erforderlichen Änderungen der Geschäftsordnung und insbesondere die Kosten dargestellt werden.
Angebote
Der Verwaltung liegen Angebote der Firma Plenum-tv, der Firma TV1.EU, der Firma Live im Netz und des HABIT vor. Das Angebot des HABIT ist allerdings nur als Zusammenfassung/Übersicht zu werten und nicht realisierbar, da für die Umsetzung einer Inhouse-Lösung keine personellen Kapazitäten zur Verfügung stehen.
Alle vier Angebote liegen bei ca. 1.000 / pro Ratssitzung und erfassen zunächst nur die laufenden Kosten, die voraussichtlich bei Vorliegen aller erforderlichen Rahmenbedingungen anfallen.
Zusätzlich würden zukünftig pro Sitzung Verwaltungskosten für Personal und Internet / Software in Höhe von ca. 850 anfallen.
Bei dieser Minimallösung würden maximal zwei Kameras aufgebaut, welche fest auf das Rednerpult und den Oberbürgermeister gerichtet wären.
Des Weiteren liegt noch ein umfassenderes Angebot der Telekom für eine optimale Lösung des Livestreams vor. Das Angebot ist je nach Leistungsspektrum gestaffelt. Das Livestreampaket kostet 8.000 / pro Ratssitzung, falls gewünscht kann dieses Angebot um ein Webcastsuite (u.a. eigenständiges Einrichten von Webcasts, Webcasts für Mandanten einrichten) erweitert werden und würde 8.000 pro Monat kosten.
Zusätzlich entstehen Kosten für die Videoproduktion in Höhe von ca. 4.000 bis
7.000 je Sitzung. Die Aufzeichnung würde in diesem Fall nur mit einer Kamera erfolgen. Bei einer Videoproduktion mit drei Kameras steigen diese Kosten auf ca. 10.000 bis 14.000 je Ratssitzung.
Sofern zusätzlich noch eine Mediathek zur Verfügung gestellt werden soll, kostet die Gesamtlösung ca. 14.000 pro Monat. Die Kosten für die Videoproduktion wären hierbei ebenfalls noch zusätzlich zu berücksichtigen.
Grundsätzliche technische Voraussetzungen
Unabhängig von den vorliegenden Angeboten müssten die grundsätzlichen technischen Voraussetzungen für eine Übertragung geschaffen werden. Hierfür wären weitere Angebote für die Erweiterung des Stromnetzes im Ratssaal sowie der Ausbau für die erforderliche Kapazität des Internetzugangs erforderlich.
Es könnten ggf. Störungen durch Interferenzen zwischen der Kamera-Funkübertragung und der Mikrofonanlage auftreten. Daher müsste sichergestellt
werden, dass die Übertragung des Kamerabildes auf einer von der Mikrofonanlage unabhängigen Frequenz erfolgt.
Datenschutz
Aufgrund des Datenschutzes müsste vor jeder Sitzung das Einverständnis der Tonübertragung jeder anwesenden Person eingeholt werden. Dies gilt neben den Ratsmitgliedern, dem Oberbürgermeister und den Beigeordneten auch für die Verwaltungsmitarbeiter oder die Bürger, welche im Rahmen der Ratssitzung bzw. Einwohnerfragestunde einen Wortbeitrag leisten.
Das Einverständnis zur Bildübertragung der am Rednerpult vortragenden Personen müsste bei Bedarf für die jeweilige Sitzung erklärt werden oder grundsätzlich gegeben werden.
Sofern sich jemand gegen die Übertragung der Tonaufzeichnung oder Bildübertragung ausspricht, würde für diesen Zeitraum ein Infobild als Platzhalter erscheinen.
Die beschriebene Vorgehensweise ist den Anweisungen des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW geschuldet und entspricht der gängigen Praxis der Kommunen, die bereits ihre Ratssitzungen per Livestream zur Verfügung stellen.
Es ist darauf hinzuweisen, dass jeder Nutzer des Internetstreams / Downloads jede Art von Manipulation bzw. Missbrauch vornehmen könnte. D.h., der User könnte kürzen, nachvertonen usw. und diese Versionen bei Internetportalen wie Facebook oder Youtube online stellen.
Erfahrungswerte anderer Kommunen
Abschließend ist darauf hinzuweisen, dass die Erfahrungswerte anderer Kommunen deutlich machen, dass der Aufwand und die Kosten in keinem Verhältnis zur Nachfrage stehen. Die Stadt Essen konnte bei ihrer ersten Übertragung 1.700 User und bei der zweiten Übertragung nur noch 300 User verzeichnen. Die Stadt Bottrop hat für die ersten zwei Übertragungen Werbung gemacht und konnte bei der ersten 500 User und bei der zweiten Übertragung 200 User verzeichnen. Bei der dritten Übertragung konnten nur noch 80 User festgestellt werden.
Fazit
Eine Liveübertragung der Ratssitzung ins Internet ist eine freiwillige Aufgabe. Die Angebote zeigen deutlich, dass keine kostenneutrale Umsetzung möglich ist, auch wenn die Hardware über eine Sach- / oder Geldspende finanziert werden könnte. Neben den Kosten für die Bereitstellung der Rahmenbedingungen würden pro Sitzung die nicht unerheblichen Kosten für das Personal und die Software / Internet anfallen. Eine Umsetzung ist daher nicht mit dem Haushaltssicherungsplan und der Haushaltssituation der Stadt Hagen vereinbar.
Deshalb schlägt die Verwaltung vor, die Implementierung des Livestreams nicht weiter zu verfolgen.
Um keine unnötigen Prüf- und Bearbeitungskosten zu verursachen, wurde davon abgesehen, weitere umfassende Details verifizieren zu lassen.
Archivierung von zukünftigen Aufnahmen und Bereitstellung der bereits vorhandene digitale Tonaufnahmen im Internet
Im Prüfauftrag wurde ferner darum gebeten, ob die bereits vorhandenen digitalen Tonaufnahmen im Internet zur Verfügung gestellt werden können.
Die Bereitstellung der Archivierung ist mit zusätzlichen Kosten verbunden. Ebenso die Bereitstellung der bereits vorhandenen Tonaufnahmen. Hierbei würden noch weitere Kosten entstehen, da diese manuell nachbearbeitet werden müssten. Die Einverständniserklärungen müssten nachträglich eingeholt werden. Sofern diese nicht vorgelegt oder versagt werden, müssten diese Passagen aus der Sitzung geschnitten und neu konvertiert werden. Dieses gilt ebenso für den nichtöffentlichen Teil. Da die Ratssitzungen in der Regel mehrere Stunden dauern, ist der personelle Aufwand für die Nachbearbeitung erheblich.
Die Verwaltung schlägt daher vor, die Archivierung und insbesondere die Bereitstellung der bereits vorhandenen digitalen Tonaufnahmen im Internet nicht weiter zu verfolgen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
17,2 kB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
27,7 kB
|
