Beschlussvorlage - 0389/2013

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

1.                  Der Teilstandort der Astrid-Lindgren Grundschule in Hagen-Delstern wird ab dem Schuljahr 2014/2015 auslaufend aufgelöst. Der Schulbetrieb am Teilstandort wird zum 31.07.2016 beendet.

2.                  An der Grundschule Volmetal wird eine zusätzliche OGS-Gruppe angeboten.

 

Die Vorlage wird zum 01.08.2014 umgesetzt.

 

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

Die Schulentwicklungsplanung 2011 ff hat im Grundsatz die weitere rückläufige Schülerzahlenentwicklung im Bereich der Grundschulen aufgezeigt.

Nach den Prognosezahlen zur Schülerzahlenentwicklung wird für die Grundschule Volmetal die Bildung von jeweils 2 Eingangsklassen knapp erreichbar sein.  Für den Grundschulverbund Astrid-Lindgren wird von einer gesicherten Bildung von zukünftig jeweils 2 Eingangsklassen ausgegangen, jedoch nicht darüber hinaus. Der derzeitig vorhandene Schulraum wird perspektivisch nicht mehr im vollen Umfang benötigt. Die Verwaltung schlägt daher vor, den Teilstandort der Astrid-Lindgren Grundschule in Delstern beginnend mit dem Schuljahr 2014/2015 auslaufend zu schließen.

 

 

Begründung

Die Schulentwicklungsplanung 2011 ff hat im Grundsatz die weitere rückläufige Schülerzahlenentwicklung im Bereich der Grundschulen aufgezeigt.

Daneben wurde erstmalig zum Schuljahr 2013/2014 die neue Regelung des § 46 Abs. 3 Schulgesetz angewandt, wonach der Schulträger bei der Eingangsklassenbildung die sogenannte kommunale Klassenrichtzahl (KKR) zu berücksichtigen hat. Dies führt in Hagen dazu, dass zukünftig proportional nicht mehr so viele Eingangsklassen wie in der Vergangenheit gebildet werden können (siehe Vorlage 0028/2013).

Zusammenfassend ist daher zu prüfen und zu bewerten, ob der vorhandene Schulraum perspektivisch noch vollumfänglich benötigt wird.

Zum Stadtbezirk Eilpe/Dahl gehören derzeit die Grundschule Volmetal sowie der Grundschulverbund Astrid-Lindgren mit den beiden Standorten Selbecker Straße und Delsterner Straße.

Nach der Prognose zur Schülerzahlenentwicklung wird die Schülerzahl bis 2016/2017 auf 389 SchülerInnen zurückgehen (siehe Anlage 1). Der Rückgang zeigt sich bei der Betrachtung der Eingangsklassen noch deutlicher (siehe Anlage 2). Danach wird für die Grundschule Volmetal  die Bildung von jeweils 2 Eingangsklassen knapp erreichbar sein.  Aufgrund der Prognosezahlen kann der Grundschulverbund Astrid-Lindgren zwar von einer gesicherten Bildung von zukünftig jeweils 2 Eingangsklassen ausgehen, jedoch nicht darüber hinaus. Zusammenfassend wird perspektivisch ein Raumangebot von 4 Grundschulzügen vorzuhalten sein. Dem gegenüber steht derzeit ein Raumangebot von 6 Grundschulzügen.  

Die Verwaltung schlägt daher vor, den Teilstandort Delstern der Astrid-Lindgren Grundschule ab dem Schuljahr 2014/2015 auslaufend aufzulösen. Der Hauptstandort der Astrid-Lindgren-Grundschule an der Selbecker Straße verfügt über ein 2-zügiges Raumangebot (8 Klassenräume), so dass dort perspektivisch alle SchülerInnen Platz finden würden. Es ist zu erwarten, dass einzelne SchülerInnen, z.B. aus dem Bereich Delstern/Oberdelstern sich in Richtung der Grundschule Volmetal orientieren werden, wodurch diese Grundschule in ihrer Zweizügigkeit gestärkt würde.

 

Der Teilstandort Delstern umfasst auch eine OGS-Gruppe (25 Plätze). Wie bereits  ausgeführt, verfügt der Hauptstandort an der Selbecker Straße über ausreichend Unterrichtsräume für eine 2-zügige Grundschule. Zudem sind dort 2,5 OGS-Gruppen (65 Plätze) untergebracht. Darüber hinaus gehende Raumressourcen sind nicht vorhanden. 

Die Verwaltung schlägt daher vor, die  Plätze der OGS-Gruppe des Teilstandortes an der Delsterner Straße zukünftig an der Grundschule Volmetal anzubieten, wo neben den benötigten Unterrichtsräumen weitere Räume zur Verfügung gestellt werden können. Indirekt würde damit auch die Grundschule Volmetal im Erhalt eines 2-zügigen Schulangebotes unterstützt.

 

Mit der vorgeschlagenen Aufgabe des Teilstandortes Delstern würden sich für diesen Einzugsbereich neue Schulwege ergeben.

Schulkinder, die sich zukünftig zum Hauptstandort an der Selbecker Str. 55 orientieren, könnten diesen, je nach Lage der Wohnung, zu Fuß erreichen (bis 2 km zumutbar). Alternativ auch mit dem Linienbus 510 bis zum Eilper-Denkmal, dann weiter zu Fuß (ca. 600 m) oder mit dem Linienbus 512 (eine Haltestelle) bis zum Hauptstandort der Astrid-Lindgren Grundschule.

Schulkinder, die sich zukünftig zur Grundschule Volmetal orientieren, könnten den  Linienbus 510 bis Dahl nutzen, dann weiter zu Fuß zur Grundschule (ca. 1 km).

 

Die beabsichtigte schulorganisatorische Veränderung wird zunächst mit der Schulaufsicht erörtert. Weiterhin werden die Grundschulen Astrid-Lindgren und Volmetal (letztere im Hinblick auf die zusätzliche OGS-Gruppe) im Rahmen der Anhörung beteiligt. Die Stellungnahmen werden im Laufe des Beratungsganges nachgereicht.

 

Bei den finanziellen Auswirkungen werden die Kosten für den Zeitraum 2013 bis 2016 für die Grundschule Astrid-Lindgren (Teilstandort Delstern) dargestellt. Da die schulische Nutzung des Teilstandortes Delstern im Sommer 2016 enden soll, werden ab diesem Zeitpunkt lediglich die Kosten bei Leerstand aufgeführt. Im Ergebnis kommt es für 2016 zu einer anteiligen Kostenentlastung. Ab 2017 ist das gesamte Jahr entsprechend berücksichtigt, die Kosten liegen dann voraussichtlich bei 20.360 €.

Die Kapazität des Gebäudes wird für schulische Zwecke zukünftig nicht mehr benötigt. Eine andere städtische Nutzung oder Verkauf wäre daher möglich.

 

Der folgenden Tabelle können die zu erzielenden Einsparpotentiale von 2016 bis 2021 entnommen werden. Voraussetzung ist, dass die Schließung der Schule zum Schuljahresende 2015/2016 (31.7.2016) erfolgt.

 

 

Jahr

 

je Jahr

in €

2015

2016

2017-2021

Gesamtkosten (ohne Schließung)

68.645

69.332

69.332

Gesamtkosten (Schließung)

68.645

48.927

20.360

Einsparung

0

20.405

48.972

 

 


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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

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Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

X

Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen

 

Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen

 

Maßnahme

X

konsumtive Maßnahme

 

investive Maßnahme

 

konsumtive und investive Maßnahme

 

Rechtscharakter

 

Auftragsangelegenheit

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Vertragliche Bindung

X

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

 

1.      Konsumtive Maßnahme

 

Teilplan:

 

Bezeichnung:

 

Produkt:

 

Bezeichnung:

 

Kostenstelle:

10708

Bezeichnung:

Grundschule Astrid-Lindgren, Delsterner Str. 59

 

 

Kostenart

2013

2014

2015

2016

Ertrag (-)

 

€

€

€

€

Aufwand (+)

542202

524102

524105

18.603 €

22.347 €

31.008 €

18.789 €

21.274 €

27.903 €

18.977 €

21.486 €

28.182 €

13.264 €

16.955 €

18.708 €

Eigenanteil

 

71.958 €

67.966 €

68.645 €

48.927 €

 

Kurzbegründung:

X

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert

 

Finanzierung kann ergebnisneutral (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) gesichert werden.

 

Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Fehlbedarf wird sich erhöhen)

 

 

gez.

gez.

Jörg Dehm, Oberbürgermeister

Dr. Christian Schmidt, Erster Beigeordneter

 

gez.

 

Christoph Gerbersmann

Stadtkämmerer

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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14.05.2013 - Schulausschuss - vertagt

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19.06.2013 - Bezirksvertretung Eilpe/Dahl - ungeändert beschlossen

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09.07.2013 - Schulausschuss - ungeändert beschlossen

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11.07.2013 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen