Beschlussvorlage - 0232/2005

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Zu a)   Der Rat der Stadt weist nach eingehender Prüfung und Abwägung der öffentli­chen und pri­vaten Belange, die im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentli­cher Be­lange und im Rahmen der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Stel­lung­nahmen zurück bzw. entspricht ihnen ganz oder teilweise im Sinne der nachfolgenden Stellung­nahmen in der Vorlage gemäß § 1 Abs. 6 BauGB.

Die Sitzungsvorlage wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage Ge­genstand der Niederschrift.

 

 

Zu b)   Der Rat der Stadt beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu die­sem Beschluss gehörenden Bebauungsplan Nr. 8/01 (535), Teil 1 – Ortskern Boele / Hilgenland -, mit den in der Vorlage beschriebenen geringfügigen Än­derungen /Ergänzungen und die Begründung vom 02.05.2005 einschl. des Erläuterungsbe­richtes zum Grünordnungsplan gemäß § 2 und § 10 BauGB in der Fassung der Be­kanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl.IS.2141), zuletzt geändert durch Art.1 des Gesetzes vom 24.06.2004 (BGBl. I S.1359) in Verbindung mit den Überlei­tungs­vorschriften des § 244 Abs.2 Satz 1 BauGB und der Gemeindeord­nung für das Land Nordrhein Westfalen (GO NW) in der z.Z. gültigen Fassung als Sat­zung.

Die Begründung vom 02.05.2005  und der Erläuterungsbericht zum Grünord­nungsplan sind Anlage dieser Verwaltungsvorlage.

 

 

 

Geltungsbereich:

 

Das Plangebiet umfasst die Fläche zwischen der Dortmunder Straße (einschl.), der Schwerter Straße und der Straße Hilgenland (einschl.) sowie der Straßenbe­grenzungslinie der Ortsumgehung Boele, Teil 2.

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist im Plan eindeutig dargestellt.

 

 

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Sachverhalt

Diese Vorlage schliesst das Verfahren des Bebauungsplanes Nr. 8/01, Teil 1 Ortskern Boele/Hilgenland mit dem Satzungsbeschluss ab.

Durch das Planungsrecht wird nordwestlich des Marktplatzes Boele die Realisierung eines Lebensmittelvollsortimenters in einem Kerngebiet ermöglicht.


Verfahrensablauf

 

Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 8/01 (535) – Ortskern Boele / Hilgenland - wurde am 28.06.2001 vom Rat der Stadt Hagen beschlossen.

Am 15.11.2001 hat eine Bürgeranhörung stattgefunden.

Mit Beschluss des Rates der Stadt vom 29.01.2004 wurde das Plangebiet in drei Gel­tungsbereiche geteilt.

Für den Teil 1 hat die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes, entspre­chend des Be­schlusses des Rates der Stadt Hagen vom 15.07.04, in der Zeit vom 13.09.2004 bis 13.10.2004 stattgefunden. Zeitgleich wurden die Träger öffentlicher Be­lange beteiligt.

 

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der gleichzei­ti­gen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (TÖB) nach § 4 Abs. 1 BauGB wurden von den nachfolgend aufgeführten Trägern öffentlicher Belange bzw. Personen Stel­lungnahmen vorgebracht:

 

 

1.1       Stadtentwässerung Hagen SEH, Postfach 42 49, 58042 Hagen

1.2       Staatliches Umweltamt Hagen, Feithstraße 150 b, 58097 Hagen

1.3      Landesbetrieb Straßenbau NRW, Niederlassung Hagen, Postfach 4203,
58042 Hagen

1.4      Hagener Straßenbahn, Postfach 13 49, 58013 Hagen

1.5      Gemeindeverband der Katholischen Kirchengemeinden Ruhr – Mark, Zehlen­dorfer Straße 19, 58097 Hagen

1.6      Die Hagener Naturschutzverbände, Umweltzentrum Hagen, Boeler Straße 39, 58097 Hagen

1.7      Mark E, Körnerstraße 40, 58095 Hagen

 

2.1       Herr Daniels, Osthofstraße 48, 58099 Hagen

2.2       Aktivkreis Boele, Hospitalstraße 2, 58099 Hagen

2.3       Reisebüro Schröder, Kirchstraße 17, 58099 Hagen

2.4       Frau Paula Fischer, Hilgenland 2, 58099 Hagen

2.5       Johannes-Apotheke, Schwerter Straße 139, 58099 Hagen

2.6       Frau Sabine Schwan, Rissestraße 2b, 58093 Hagen

2.7       Frau Gabriele Herleb, Hilgenland 6, 58099 Hagen

 

Der Rat der Stadt Hagen beschließt über die oben aufgeführten Anregungen gemäß den Stellungnahmen der Verwaltung unter Abwägung der öffentlichen und privaten Be­lange gegeneinander und untereinander gemäß § 1 Abs.6 BauGB.

 

Nach der öffentlichen Auslegung wurde der Bebauungsplan–Entwurf in einigen Punkten überarbeitet, um den o.g. Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und der Bür­ger zu entsprechen.

 

 

Änderungen im Bebauungsplan

 

Für die mark E ist die Errichtung einer neuen Trafostation erforderlich.

Die benötigte Fläche für Versorgungsanlagen mit einem Flächenbedarf von 2,50 x 5,00 m ist in den Bebauungsplan aufgenom­men worden und wird im Grünstreifen zur Orts­umgehung festgesetzt. Sie ist über den Wartungsweg neben dem Lärm­schutz­wall erschlossen.

 

Die Grenze zwischen privater und öffentlicher Grünfläche wurde geringfügig angepasst.

 

Die Ergebnisse aus den Lärmgutachten wurden auf Anregung des Staatlichen Umwelt­amtes als Textliche Festsetzung zum Anlieferverkehr und zu den Schallschutzmaßnah­men in den Be­bauungsplan übernommen.

 

 

Änderungen in der Begründung:

 

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung wurden textliche Ergänzungen zum Thema Ge­neralentwässerung und Alt­lasten geäußert. Diese sind unter Punkt 6 bzw. 9.3 in der Begründung eingearbeitet.

 

Als redaktionelle Ergänzung ist die Einarbeitung des Umweltberichtes in die Begrün­dung zu erwähnen. Der Umweltbericht lag zur öffentlichen Auslegung vor, wird jetzt zum Sat­zungsbeschluss unter Punkt 9.1 in der Begründung zum Bebauungsplan ein­gefügt.

 

Weitere Ergänzungen wurden in den Texten und Plänen des Grünordnungsplanes vor­genommen, da die Pflanzmaßnahmen auf den externen Kompensationsflächen parallel zur öffentlichen Auslegung abgestimmt wurden. Gleichzeitig wurden die entsprechenden Kosten ermittelt und textlich ergänzt.

 

 

Diese o.a. geringfügigen Änderungen ha­ben keine Auswirkungen auf die Grundzüge der Planung, so dass auf eine weitere öffentliche Auslegung nach § 4a Abs.3 BauGB ver­zichtet werden kann.

Da die Änderungen sich ausschließlich auf städtische Grundstücke im Kerngebiet und den Marktplatz beziehen und Dritte nicht betroffen sind, kann auch von einem ver­ein­fachten Beteiligungsverfahren nach § 13 BauGB abgesehen werden.

 

Im nächsten Verfahrensschritt wird der Satzungsbeschluss gefasst.

 

 


Zu 1.1

 

Stadtentwässerung Hagen SEH, Postfach 42 49, 58042 Hagen mit Schreiben vom 27.09.2004

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

 


Die Stadtentwässerung Hagen hat grundsätzlich keine Bedenken gegen den Bebau­ungsplanentwurf.

Sie hat nur zwei redaktionelle Änderungswünsche für die Begründung und die textli­chen Festsetzungen.

Der Hinweis für die Ausführungsplanung wird an das entsprechende Fachamt wei­terge­leitet.

 

 

Die Änderungen sind in die Begründung und den Plan übernommen worden, den Inhal­ten der Stellungnahme wird gefolgt.

 


Zu 1.2:

 

Staatliches Um­welt­amtes Hagen, Feithstraße 150b, 58097 Hagen mit Schrei­ben vom 25.10.2004

 

Stellungnahme der Verwaltung

 

 


Das Staatliche Umweltamt regt an, als Ergebnis aus dem Lärmgutachten zum Schutz der Wohnnutzung für die Kerngebiets-Nutzungen den Nachtbetrieb auszuschließen. 

 

Die Ergebnisse aus den Lärmgutachten werden als Textliche Festsetzung in den Be­bauungsplan übernommen:

 

Die Stellplätze für die Geschäftseinheiten dürfen nicht nördlich des Gebäudes unterge­bracht werden.

In dem mit der Ziffer 13 gekennzeichneten Baugebiet, darf der Anlieferverkehr nicht in der Zeit zwischen 22.00 Uhr und 6.00 Uhr stattfinden.

Für mögliche Wohnnutzung im Obergeschoss des Kerngebietes werden Lärmpe­gelbe­reiche festgesetzt.

 

 

Den Anregungen entsprechend der Stellungnahme wird gefolgt.

 


Zu 1.3:

 

Landesbetrieb Stra­ßenbau NRW, Niederlassung Hagen mit Schreiben vom 14.10.2004:

 

Stellungnahme der Verwaltung

 


Die Hinweise vom Landesbetrieb Straßenbau NRW (detaillierter Entwurf für Ausbau, Zu- und Ausfahrtsverbot, lückenlose Einfriedung ohne Tür und Tor, Hinweis auf Wer­beanla­gen) betreffen einen Teil der Dortmunder Straße, der nicht mehr im Geltungs­bereich des Bebauungsplanes liegt.

 

Durch eine Nachfrage beim Landesbetrieb Straßenbau NRW am 05.11.04 hat sich her­ausge­stellt, dass die Hinweise wegen der falschen räumlichen Zuordnung als ge­gens­tandslos zu betrachten sind.

 

 

Ein Beschluss über die Anregungen entsprechend der Stellungnahme ist nicht erfor­der­lich.

 


Zu 1.4:

 

Hagener Straßenbahn, Postfach 13 49, 58013 Hagen mit Schreiben vom 13.10.2004:

Stellungnahme der Verwaltung

 


Die Hagener Straßenbahn weist auf die Erforderlichkeit der problemlosen Abwicklung des ÖPNV bei der Umgestaltung des Ortskerns und den Planungen zur neuen zent­ra­len Haltestelle hin. Gleichzeitig ist die Befahrbarkeit der Dortmunder Straße ohne Ein­schränkungen zu gewährleisten.

 

Die Anregungen betreffen zum Teil nicht den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 8/01, Teil 1, Ortskern Boele/Hilgenland. Die Anregungen werden an die entspre­chen­den Fachämter weitergeleitet.

 

Ein Beschluss über die Inhalte der Stellungnahme ist nicht erforderlich.

 


Zu 1.5:

 

Gemeindeverband der Katholischen Kirchengemeinden Ruhr – Mark, Zehlen­dor­fer Straße 19, 58097 Hagen mit Schreiben vom 22.09.2004:

Stellungnahme der Verwaltung

 


Es liegen grundsätzlich keine Bedenken vor. Es wird aber der Hinweis gegeben, dass  die Planung das Ziel verfolgen sollte, nach der Fertigstellung der OU Boele die dann vorhandenen Teilzentren zu verbinden. Ein Verzicht auf den histo­rischen Mit­telpunkt Kirche würde sonst auch vermutlich das Ende der dort vor­handenen Ge­schäfte bedeu­ten.

 

Dieser Ansatz lag den städtebaulichen Überlegungen zur Entwicklung des Ortskern von Boele zugrunde. Bereits in den Konzeptüberlegungen zum Wettbewerb 1999 wurde auf die engen Bezüge zwischen Marktplatz, Denkmalstraße und dem Boeler Kirchplatz hin­gewiesen. Die Varianten zur städtebaulichen Entwicklung des Gesamtbereiches wurde in den Bürgeranhörungen vorgestellt und diskutiert. Ziel war es immer, im Zentrum alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um Boele zukünftig als attraktives Zentrum entwickeln zu können und einen gewissen Gegenpol anderen großflächigen Anbietern zu schaffen. Die Maßnahmen – Verkehrsberuhigung, ausreichend Parkraumangebot und attraktive Gestaltung – müssen dabei zusammen zu dem o.g. Ziel beitragen.

 

Letzte Stufe der Umsetzung dieser Ziele kann in Teil 3 des Bebauungsplanes in Zu­sammenarbeit mit den ortsansässigen Geschäftsleuten und den Eigentümern der Grundstücke aber erst nach Fertigstellung der Ortsumgehung erfolgen.

 

Ein Beschluss über die Inhalte der Stellungnahme ist nicht erforderlich.


Zu 1.6:

 

Hagener Natur­schutz-Verbände , Umweltzentrum Hagen, Boeler Straße 39, 58097 Hagen mit Schreiben 10.10.2004.

Stellungnahme der Verwaltung

 


Die Hagener Naturschutzverbände beziehen sich mit ihren Forderungen zum einen auf den Erhalt der Grünflächen und des wertvollen Baumbestandes, zum anderen werden fehlende Festsetzungen und Aussagen zur Gestaltung der Straßenräume und Ver­kehrsflächen bemängelt. Weiterhin sind einige redaktionelle Änderungen an­gespro­chen.

 

Zu (a) und (b):

Städtebauliche Zielsetzung des Bebauungsplanes ist u. a. die Stärkung des Orts­kerns Boele und damit verbunden eine Konzentration des Einzelhandels, um einer weiteren Streuung des Einhandels außerhalb des Zentrums entgegenzuwirken.

Die Untersuchung der Zentrenstrukturen der Stadt Hagen weist Boele als Stadtbe­zirks­zentrum aus, das somit, neben der City, für den Stadtbezirk Nord eine entspre­chende Versorgungsfunktion einnimmt. Die Ansiedlung eines Einzelhandelsbetrie­bes, insbe­son­dere mit dem Sortiment Lebensmittel, gehört an diesen zentralen Standort und kann als Frequenzbringer für das Geschäftszentrum von Boele dienen.

Eine gewisse Konkurrenzsituation durch Betriebe am richtigen Standort mit Auswir­kun­gen auf periphere Lagen (“grüne Wiese”) ist erwünscht und erforderlich, um eine Stär­kung der gewachsenen Geschäftslagen zu erreichen.

Eine Abwägung der teilweisen Inanspruchnahme der Grünflächen zugunsten  der Zent­renentwicklung ist an dieser Stelle gewünscht und entspricht dem Konzept zur Entwick­lung des Ortskerns Boele.

 

Zu (c), (e), (f), (g) und (h):

Die Festsetzungen zur Geschossigkeit, Erhalt von Bäumen, Neupflanzungen und Nut­zungen der Marktplatzfläche wird in der vorgenommenen Form als richtig und notwendig in diesem Bebauungsplan angesehen.

 

Die grünordnerischen Festsetzungen wurden zum Satzungsbeschluss präzisiert und werden auch parallel zum Bebauungsplan in einem städtebaulichen Vertrag verankert.

 

Ob die Anlage einer Baumreihe entlang des Marktplatzes von Nord nach Süd möglich wird, kann erst bei Bearbeitung des Teils 3 des Bebauungsplanes untersucht wer­den. Der Straßenquerschnitt der Schwerter Straße wird in diesem Bereich komplett verän­dert, da hier die neue Zentrale Bushaltestelle untergebracht wird.

Im Teil 1 ist jetzt nur die reine Park- bzw. Marktplatzfläche festgesetzt, in der aus Grün­den der Marktorganisation die Pflanzung von Großbäumen nicht möglich ist.

 

Zu (d)

Der Bebauungsplan Nr. 8/01, Teil 1, Ortskern Boele / Hilgenland  schließt an den Gel­tungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 2/96 (481), Teil A, 1.Änderung – Ortsumgehung Boele-, 2.Bauabschnitt von Schwerter Straße bis Dortmunder Straße an, bzw. überlappt geringfügig und über­nimmt die Festsetzungen in diesem Bereich. Dieser Bebauungs­plan ist mit Datum vom 12.07.03 rechtskräftig geworden.

Die Bebauung des Grundstückes am Marktplatz ist baulich nicht von der Fertigstel­lung der Ortsumgehung abhängig, sondern kann separat durchgeführt werden.

 

Zu (i)

Die Festsetzungen für die Bebauung des Grundstückes sind eindeutig im Plan dar­ge­stellt. Dazu gehört der Bereich für Ein- und Ausfahrt zur Stellplatzanlage, die über­bau­bare Fläche und die Baulinie neben der Straßenbegrenzungslinie an der Dort­munder Straße.

 

Zu (j)

Bei Erstellung der Begründung zum Bebauungsplan waren die Lärmgutachten noch in Bearbeitung. Zur Öffentlichen Auslegung lagen die beiden Gutachten vor, wurden im beiliegenden Umweltbericht ausgewertet und die Schlussfolgerungen für die Be­bauung beschrieben.

Die Begründung zum Bebauungsplan wird zum Satzungsbeschluss aktualisiert und die Festsetzungen zum Lärmschutz in den Bebauungsplan aufgenommen.

 

Zu k)

Die Festsetzung der Straßenbegrenzungslinie erfolgt in Anlehnung an den bereits

beschlossenen Bebauungsplan Nr. 2/96 Ortsumgehung Boele. Die Straßentechni­schen Details sind hier ausreichend berücksichtigt und in den Ausbauplanungen dar­gestellt. Diese Ausbauplanungen der Verwaltung sind nicht Gegenstand der Bebau­ungspla­nung, da der innere Ausbau von Straßen nicht festgesetzt wird.

Eine Anbindung der Knüwenstraße ist nicht vorgesehen

 

Teilweise ist ein Beschluss über die Inhalte der Stellungnahme nicht erforderlich.

Den Inhalten der Stellungnahmen wird teilweise gefolgt bzw. sie werden teilweise zu­rückgewiesen.

 


 

Zu 1.7:

 

Mark E, Körnerstraße 40, 58095 Hagen mit Schreiben 12.10.2004.

Stellungnahme der Verwaltung

 


Die mark E hat grundsätzlich keine Bedenken gegen den Bebauungsplanentwurf.

 

Die weiteren Hinweise im Schreiben beziehen sich auf den Ausbau der Straßen und Plätze. Sie werden an die jeweiligen Fachämter weitergegeben.

Weiterhin ist die Errichtung einer neuen Trafostation erforderlich. Hierfür bittet die Mark E um die Ausweisung einer entsprechenden Fläche mit einem Flächenbedarf von 2,50 x 5,00 m.

Die benötigte Fläche für Versorgungsanlagen ist in den Bebauungsplan aufgenom­men worden und wird im Grünstreifen zur Ortsumgehung festgesetzt. Sie ist über den öffent­lichen Wartungsweg neben dem Lärmschutzwall erschlossen.

 

 

Den Inhalten der Stellungnahme wurde gefolgt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Zu 2.1:

 

Herr Daniels, Osthofstraße 48, 58099 Hagen mit Schreiben vom 07.09.2004

 

Stellungnahme der Verwaltung

 


Die Anregungen wurden in einem Gesprächstermin am 11.11.2004 mit Herrn Daniels und den Dezernenten im Ressort Stadtplanung ausführlich diskutiert.

Nach dem Gespräch hat der Rechtsanwalt von Herrn Daniels bestätigt, dass Herr Da­niels die Inhalte seiner Stellungnahme damit berücksichtigt sieht und sie im Bebauungs­planverfahren nicht weiter bearbeitet werden brauchen.

 

 

 


Zu 2.2:

 

Aktivkreis Boele, Hospitalstraße 2, 58099 Hagen mit Schreiben vom 10.10.2004

Stellungnahme der Verwaltung

 


Der Aktivkreis Boele äußert sich zur Verkehrssituation in Boele, insbesondere zur Durchlässigkeit der Kreuzung Dortmunder Straße – Schwerter Straße zur Verlegung der neuen Bushaltestelle und zur Parkplatzsituation.

Zur Marktplatzbebauung hat der Aktivkreis Boele Bedenken, weil die Verkaufsfläche des Vollsortimenters zu groß wird, das Gebäude zur Dortmunder Straße städtebau­lich an­sprechend zu gestalten ist und ausschließlicher Verkauf von Lebensmitteln zu sichern ist.

Allgemeine Anregungen beziehen sich auf die Situation während der Baumaßnahme und den abzuschließenden Vertrag zwischen Investor und Stadt.

 

Zur Verkehrssituation:

Die Anregungen zur Durchlässigkeit der Denkmalstraße bzw. Schwerter Straße und zur Verlegung und Ausbau der Zentralen Bushaltestelle betreffen nicht den Gel­tungsbe­reich dieses Bebauungsplanes. Diese Inhalte werden im Teil 3 des Bebau­ungsplanes bear­beitet, der parallel zum Bau der Ortsumgehung bearbeitet wird.

Die Verkehrskonzeption ist aber schon in der Bürgeranhörung am 30.03.04 vorgestellt wor­den. In die­sem Zusammenhang wurde auch bestätigt, dass die Durchfahrbarkeit des Zentrum in Boele in jedem Fall erhalten bleibt.

Der innere Ausbau von Verkehrsflächen, d.h. die Aufteilung in Parkbereiche, Geh­weg und Fahrbahn wird im Bebauungsplan nicht dargestellt, sondern im später zu erstellen­den Straßenausbauplan. Es ist mit einer Breite von ca. 20 m zwischen den Gebäuden ausreichend Platz, um eine sinnvolle, den Ansprüchen gerechte Nutzung unterbringen zu können.

 

Zur Marktplatzbebauung:

Die Untersuchung der Zentrenstrukturen der Stadt Hagen weist Boele als Stadtbe­zirks­zentrum aus, das somit, neben der City, für den Stadtbezirk Nord eine entspre­chende Versorgungsfunktion einnimmt. Die Ansieldung eines Einzelhandelsbetrie­bes, insbe­son­dere mit  dem Sortiment Lebensmittel, gehört an diesen zentralen Standort und kann als Frequenzbringer für das Geschäftszentrum von Boele dienen.

 

Eine gewisse Konkurrenzsituation durch Betriebe am richtigen Standort mit Auswir­kun­gen auf periphere Lagen (“grüne Wiese”) ist erwünscht und erforderlich, um eine Stär­kung der gewachsenen Geschäftslagen zu erreichen.

Die Dimension der Verkaufsfläche muss natürlich auch in den Geschäftszentren be­rück­sichtigt werden. Ein Betrieb mit einer Verkaufsfläche von 2000 qm ist in Boele als verträglich zu bewerten.

 

Die Festsetzung des Hauseingang ist in diesem Bebauungsplanverfahren nicht Ge­genstand von planungsrechtlichen Festsetzungen und in diesem Detaillierungsgrad auch nicht wünschenswert. Die Detailfragen zur Bebauung werden über die Aus­schrei­bung des Grundstückes und den entsprechenden abzuschließenden Vertrag geregelt.

Ausschließlicher Verkauf von Lebensmitteln und Bindungen an heimische Mieter ist pla­nungsrechtlich nicht festsetzbar. Zur Stärkung des Zentrums wurde als Art der Nutzung MK – Kerngebiet im Bebauungsplan festgesetzt, damit alle zentrumsrele­vanten Nutzun­gen hier möglich sind.

 

Sinnvolle Abfolge der Baumaßnahme

Während der Baumaßnahmen Um- bzw. Neugestaltung des Marktplatzes werden die Fachämter dafür Sorge tragen, dass ausreichend Stellplätze zur Verfügung stehen.

 

Zum Vertrag:

In den Verhandlungen mit den Kaufbewerbern für das städt. Grundstück wurde eine ge­wünschte Berücksichtigung ortsansässiger Geschäfte in dem neuen Objekt ange­spro­chen und ist von den Verhandlungspartnern im Grundsatz auch zugesagt wor­den.

Die Punkte, die im Vertrag aufgenommen werden, müssen noch formuliert werden.

 

 

Teilweise ist ein Beschluss über die Inhalte der Stellungnahme nicht erforderlich.

Die Inhalte der Stellungnahme werden teilweise zurückgewiesen.

 

 

 


Zu 2.3:

 

Reisebüro Schröder, Kirchstraße 17, 58099 Hagen mit Schreiben vom 08.10.2004

Stellungnahme der Verwaltung

 


Das Reisebüro Schröder erhebt Einspruch gegen die Schließung der Zu- und Durchfahrt des Boeler Ortskerns damit die Geschäfte für die Kundschaft anfahrbar bleiben. Weiter­hin werden Informationen zum Teil 3 des bebauungsplanes erbeten.

 

Die Durchfahrbarkeit des Ortskerns Boele auf der Schwerter Straße bzw. der Dort­mun­der Straße – Denkmalstraße ist bereits in der Konzeptphase diskutiert worden. Die Ver­kehrskonzeption ist schon in der Bürgeranhörung am 30.03.04 vorgestellt worden. In die­sem Zusammenhang wurde auch bestätigt, dass die Durchfahrbarkeit des Zent­rums in Boele in jedem Fall erhalten bleibt.

 

Die Zufahrtsmöglichkeiten zu den Geschäften im Boeler Ortskern rund um die Kirche liegen nicht im Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes.  Diese Thematik wird im Teil 3 des Bebauungsplanes behandelt, der parallel zum Bau der Ortsumgehung weiterbe­arbeitet wird. Die Beteiligung und Information der Öffentlichkeit in Form von Bürgerbetei­ligung und der öffentlichen Auslegung ist selbstverständlich.

 

 

Ein Beschluss über die Inhalte der Stellungnahme ist nicht erforderlich.

 


 

Zu 2.4:

 

Frau Paula Fischer, Hilgenland 2, 58099 Hagen mit Schreiben vom 10.10.2004

Stellungnahme der Verwaltung

 


Frau Fischer erhebt Einspruch gegen die Festsetzung eines Wendehammers an der Straße Hilgenland, der teilweise ihr Grundstück in Anspruch nimmt und aus ihrer Sicht auch eine Wertminderung darstellt.

 

Mit dem Aus- und Umbau der Straße Hilgenland wird die Erschließung für die Anlie­ger wesentlich verbessert.

Die Anlage einer ausreichenden Wendemöglichkeit am Ende der Straße wurde aus­ge­wogen auf die anliegenden Grundstücke verteilt. Die vorhandene Nutzung der Grundstücke wird durch Inanspruchnahme einer Teilfläche von ca. 40 qm nur unwe­sent­lich und zumutbar eingeschränkt.

Außerdem weisen wir daraufhin, dass die Nutzer und Eigentümer des Grundstückes ein Geh- und Fahrrecht über städtische Flächen erhalten, damit ihre Grundstücke erreichbar werden.

 

Die Inhalte der Stellungnahme werden zurückgewiesen.


Zu 2.5:

 

Johannes-Apotheke, Schwerter Straße 139, 58099 Hagen mit Schreiben vom 13.10.2004

 

Stellungnahme der Verwaltung

 

 


Die Johannes-Apotheke fordert ausreichende Stellplätze im Bereich der Dortmunder Strasse, da die wegfallenden Stellplätze auf dem Marktplatz ersetzt werden müssen. Weiterhin muss beim Bau des geplanten Gebäudes sichergestellt sein, das Markt und Par­ken weiterhin stattfinden kann. Außerdem sollte für Boeler Gewerbetreibende bei Vermarktung des Grundstückes Vorrang eingeräumt werden.

 

Die Konzeption zur Nutzung der jetzigen Marktplatzfläche ist mit den beteiligten Markt­betreibern und Schaustellern abgestimmt. Die Stellplätze des öffentlichen Parkplatz werden geordnet und dementsprechend umgesetzt, sodass für beide Nut­zungen aus­rei­chend Raum zur Verfügung stehen wird. Auch an Markttagen wird im südlichen Be­reich zur Straße Hilgenland eine Zahl Stellplätze zum Parken zur Verfü­gung stehen. Später nach der gesamten Umgestaltung des Ortskerns werden aus­reichend Park­platzflächen zur Verfügung stehen.

Während der Baumaßnahmen Um- bzw. Neugestaltung des Marktplatzes werden die Fachämter dafür Sorge tragen, dass ausreichend Stellplätze zur Verfügung stehen.

Der innere Ausbau von Verkehrsflächen, d.h. die Aufteilung in Parkbereiche, Geh­weg und Fahrbahn wird im Bebauungsplan nicht dargestellt, sondern im später zu erstellen­den Straßenausbauplan. Es ist mit einer Breite von ca. 20 m zwischen den (teilweise geplanten) Gebäuden beidseitig der Dortmunder Strasse ausreichend Platz, um eine sinnvolle, den Ansprüchen gerechte Nutzung unterbringen zu können. Hierzu gehören auch Stellplatzflächen.

Die Vermarktung bzw. Vermietung der neuen Einzelhandels- bzw. Gewerbe­flächen ist kein Aspekt, der planungsrechtlich in einem Bebauungsplanverfah­ren zu regeln und zu berücksichtigen ist bzw. gar nicht beeinflusst werden darf.

 

 

Den Inhalten der Stellungnahme wurde teilweise gefolgt.

 

Teilweise ist ein Beschluss über die Inhalte der Stellungnahme nicht erforderlich.

 


Zu 2.6:

 

Frau Sabine Schwan, Rissestraße 2b, 58093 Hagen mit Schreiben vom 10.10.2004

Stellungnahme der Verwaltung

 


Frau Sabine Schwan äußert Bedenken wegen der Größe der vorgesehen Verkaufs­flä­che des Lebensmittelvollsortimenters, der geplanten Stellplätze, der Anordnung der Ge­schäftsbereiche im neuen Gebäude selbst, der Auswirkungen der Baumaß­nahmen. Weiterhin schlägt sie vor, die Markttage auf zwei zu erhöhen.

 

Zu (a) 

Aufgrund des rasanten Strukturwandels im Einzelhandel kommt es zu einer Verände­rung in der räumlichen Verteilung der Betriebe insbesondere des Lebens­mitteleinzel­handels, die derzeit zu Lasten der Innenstädte, der Stadtteilzentren und vor allem der Nebenlagen geht, während eine Ausweitung des Angebotes vor allem in den peri­phe­ren Lagen erfolgt.

Diese Entwicklungstendenzen führen zu deutlichen Standortumwertungen in unseren Städten. Ziel einer nachhaltigen Stadtentwicklung ist es somit, Prioritäten zu setzen, an welchen Standorten zukünftig schwerpunktmäßig Einzelhandelsangebote vorhan­den sein sollen. Dabei übernimmt  die Unterstützung funktionierender Haupt- und Neben­zentren und die Sicherung einer flächendeckenden Nahversorgung eine wich­tige Rolle.

Die Untersuchung der Zentrenstrukturen der Stadt Hagen weist Boele als Stadtbe­zirks­zentrum aus, das somit, neben der City, für den Stadtbezirk Nord eine entspre­chende Versorgungsfunktion einnimmt. Die Ansieldung eines Einzelhandelsbetrie­bes, insbe­son­dere mit  dem Sortiment Lebensmittel, gehört an diesen zentralen Standort und kann als Frequenzbringer für das Geschäftszentrum von Boele dienen.

 

Eine gewisse Konkurrenzsituation durch Betriebe am richtigen Standort mit Auswir­kun­gen auf periphere Lagen (“grüne Wiese”) ist erwünscht und erforderlich, um eine Stär­kung der gewachsenen Geschäftslagen zu erreichen.

Die Dimension der Verkaufsfläche muss natürlich auch in den Geschäftszentren be­rück­sichtigt werden. Ein Betrieb mit einer Verkaufsfläche von bis zu 2000 qm ist in Boele als verträglich zu bewerten.

 

Zu (b)

Derartige detaillierte Festsetzungen im Bebauungsplan sind nicht vorgesehen. Bei der Ausschreibung des städtischen Grundstücks und der formulierten Prüfungskrite­rien wurde auf eine ausreichende “innere” Erschließung des Gebäudes und eine An­bindung an alle angrenzenden Nutzungen geachtet.

 

Zu (c) 

Der innere Ausbau von Verkehrsflächen, d.h. die Aufteilung in Parkbereiche, Geh­weg und Fahrbahn wird im Bebauungsplan nicht dargestellt, sondern im später zu erstellen­den Straßenausbauplan. Es ist mit einer Breite von ca. 20 m zwischen den Gebäuden ausreichend Platz, um eine sinnvolle, den Ansprüchen gerechte Nut­zung unterbringen zu können. Hierzu gehören auch Stellplatzflächen.

 

Zu (d)

Die Anzahl der Parkplätze im Ortskern Boele wird sich nicht verringern. Das Ge­samt­konzept hat gezeigt, dass nach Umgestaltung des Ortskerns speziell der Stra­ßen­flä­chen und Neuordnung der Parkplätze mehr Stellplätze angeboten werden können als bisher.

 

Zu (e)

Die Realisierung eines Bauvorhabens in einer bestimmten Zeit ist nicht in einem Bebau­ungsplan nach § 30 BauGB festzusetzen.

Es ist allerdings Ziel der Verwaltung im Vertrag mit dem Investor eine Bauverpflichtung innerhalb einer bestimmten Frist aufzunehmen.

 

zu (f)

Die Organisation der Märkte in Hagen wird von den Marktmeistern beim Amt für öf­fentli­che Sicherheit, Verkehr und Personenstandswesen betreut. Als Vorausset­zung für ei­nen zweiten Markttag in Boele müsste das Interesse bei den Markthänd­lern durch eine Um­frage geklärt werden, denn ein Markt, der von den Kunden ange­nom­men werden soll, setzt auch ein bestimmtes Angebot (Quantität und Qualität) voraus.
Erfahrungen in anderen Stadtteilen zeigen allerdings, dass dieses Angebot nicht an­ge­nommen wurde.

Planungsrechtlich lässt sich diese Anregung nicht regeln, sie wird aber an das zu­stän­dige Fachamt weitergeleitet.

 

 

Teilweise ist ein Beschluss über die Inhalte der Stellungnahme nicht erforderlich.

Die Anregungen entsprechend der Stellungnahme werden teilweise zurückgewiesen.

 


Zu 2.7:

 

Frau Gabriele Herleb, Hilgenland 6, 58099 Hagen

Stellungnahme der Verwaltung

 


Frau Herleb spricht sich für den Erhalt der Grünstrukturen und gegen einen Gebäu­de­körper am Marktplatz sowie die hohe Anzahl an öffentlichen Stellplätzen aus

Weiterhin verweist sie auf ihre schon geäußerten Einwendungen vom 24.03.2003 zum Bebauungsplan Nr. 2/96 (481) Ortsumgehung Boele und 1. Änderung.

 

 

Bei diesem Bebauungsplanverfahren sollen die planungsrechtlichen Voraussetzun­gen für die Realisierung eines Städtebauprojektes zur Stärkung des Ortskerns Boele ge­schaffen werden. In diesem Zuge wird bei der Abwägung der einzelnen Belange dem Bauvorhaben Vorrang bei weitestgehendem Erhalt der Grünstrukturen einge­räumt.

Die nicht vermeidbaren Eingriffe in Natur und Landschaft sind im Verfahren bewertet worden und werden im Ortsteil durch geeignete Maßnahmen ausgeglichen.

 

Die Art der Nutzung für die Bebauung am Marktplatz ist als Kerngebiet (MK) festgesetzt. Kerngebiete dienen vorwiegend der Unterbringung von Handelsbetrieben sowie der zentralen Einrichtungen der Wirtschaft, der Verwaltung und der Kultur. Zu diesen Nut­zungen zählen u.a. auch Schank- und Speisewirtschaften, die planungsrechtlich hier möglich sind.

Die geplante Bebauung passt sich höhenmäßig an die Gebäude gegenüber in der Dortmunder Straße an; sie ist mit II – III geschossig festgesetzt.

 

Die Anzahl der Parkplätze im Ortskern Boele wird sich nicht wesentlich erhöhen.

Die Stellplätze des öffentlichen Parkplatzes auf dem Marktplatz, die jetzt auch schon genutzt werden, werden geordnet und dementsprechend festgesetzt, sodass auch an Markttagen im südlichen Bereich zur Straße Hilgenland eine Zahl Stellplätze zum Par­ken zur Verfü­gung stehen.

Der Bereich hinter der Baufläche im Kerngebiet nimmt die Stellplätze auf, die bauord­nungsrechtlich beim Bau eines größeren Einzelhandelsvorhabens nachgewiesen wer­den müssen.

Die Verkehrsberuhigung des Ortskerns Boele ist erst umsetzbar, wenn die Ortsumge­hung Boele komplett fertiggestellt ist und die Straßen im Ortskern durch geeignete Maß­nahmen für durchfahrene Fahrzeuge unattraktiver werden.

 

Beim Bebauungsplan Nr. 2/96 (481) Ortsumgehung Boele und 1. Änderung handelt es sich um einen Bebauungsplan, der den Bau einer Straße planungsrechtlich er­möglicht.

Dieses Bebauungsplanverfahren Nr. 8/01 (535), Teil 1 “Ortskern Boele / Hilgenland” bein­haltet den ersten Abschnitt der städtebaulichen Entwicklung des eigentlichen Ort­kerns als wirtschaftliches Stadtteilzentrum, hier explizit den Bereich um den vorhan­de­nen Markt­platz Boele. Er greift nicht erneut in die Trasse bzw. Gradiente des 2. Bauab­schnitts der Ortsumgehung Boele ein, sondern übernimmt nur teilweise die Festsetzun­gen der tan­gierenden erforderlichen Lärmschutzeinrichtungen. Direkt im Anschluss­punkt der Ortsumgehung mit der Dortmunder Straße ist aus verkehrstech­nischen Gründen eine Anpassung der Straßenbegrenzungslinie geplant. Entgegen der ur­sprünglich geplanten Kreuzung ist ein Kreisverkehr vorgesehen, der den Ver­kehrsfluss verbessern soll.

Die Anregungen zu beiden Verfahren sind inhaltlich nicht vergleichbar und können auch nicht übertragen werden. Sie sind im Rahmen dieses Bebauungsplanverfah­rens nicht relevant und müssen als gegenstandslos betrachtet werden.

Weiterhin verweisen wir in diesem Zusammenhang auf die Stellungnahme der Ver­wal­tung (Drucksachen-Nr. 600067/3 vom 08.05.2003, Seite 25 ff) und den Beschluss des Rates der Stadt Hagen vom 04.06.2003 in dem die Anregungen bereits abgewogen wor­den sind .

Weiterführend weisen wir zum Thema Landesplanung daraufhin, dass die Ortsum­ge­hung Boele mit seinen beiden relevanten Teilbauabschnitten – Teil 1 von der Hagener Straße bis zur Schwerter Straße und Teil 2 von der Schwerter Straße bis zur Dortmun­der Straße – bereits im gültigen Flächennutzungsplan (FNP ´84) der Stadt Ha­gen dar­gestellt ist.

Im Erläuterungsbericht zum FNP vom Dezember 1985 (S. 136) wurde dazu folgen­des ausgesagt:

L 704 (Boele)

Um eine städtebauliche Neuordnung im Ortskernbereich von Boele zu ermöglichen und eine bessere Verkehrsführung im Gesamtbereich Boele/Kabel zu erreichen, soll die L 704 als sogenannte Ortsumgehung Boele die Verkehrsströme westlich des Stadtteils vorbeiführen. Dabei entsteht ein neuer Verknüpfungspunkt mit der L 675 (Schwerter Straße).

Diese Planung wurde in die Neufassung des Gebietsentwicklungsplans (GEP) integriert. Der GEP Regierungsbezirk Arnsberg –Bezirksplanungsbehörde- , Teilab­schnitt Ober­bereiche Bochum und Hagen vom September 2001 trifft dazu unter Pkt. 4.1.3 Weiter­entwicklung des Straßenverkehrsnetzes, (S. 89ff) folgende Aussage:

Landesplanerisch erwünscht sind ferner Umgehungen im Zuge der L 702 in Hagen-Haspe, der B 7/B 54 im Bereich des Hagener Hauptbahnhofes und der L 704 in Ha­gen-Boele sowie eine neue Anschlussstelle der A 45/L 694 zur besseren Anbindung der Stadt Plettenberg an die A 45.

In diesen beiden vorgenannten übergeordneten Planungsinstrumenten sind die langfris­tigen Ziele der Stadtentwicklung in Bezug auf die verkehrliche Entwicklung des Stadtteils Boele dargestellt. Die Trasse der Ortsumgehung Boele ist ebendort ablesbar. Die für diese Trasse benötigten “Landschaftsräume” wurden in der Ver­gangenheit gegenüber konkurrierenden Nutzungsansprüchen freigehalten. Die Inan­spruchnahme war also absehbar, die bisherige Nutzung temporär begrenzt.

 

Die Anregungen entsprechend der Stellungnahme werden teilweise zurückgewiesen.

Teilweise ist ein Beschluss über die Inhalte der Stellungnahme nicht erforderlich.

 

 

 

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Beschlüsse

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15.06.2005 - Bezirksvertretung Hagen-Nord - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Die BV-Nord empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen folgenden Beschluss zu fassen:

 

 

Zu a)   Der Rat der Stadt weist nach eingehender Prüfung und Abwägung der öffentli­chen und pri­vaten Belange, die im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentli­cher Be­lange und im Rahmen der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Stel­lung­nahmen zurück bzw. entspricht ihnen ganz oder teilweise im Sinne der nachfolgenden Stellung­nahmen in der Vorlage gemäß § 1 Abs. 6 BauGB.

Die Sitzungsvorlage wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage Ge­genstand der Niederschrift.

 

 

Zu b)   Der Rat der Stadt beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu die­sem Beschluss gehörenden Bebauungsplan Nr. 8/01 (535), Teil 1 – Ortskern Boele / Hilgenland -, mit den in der Vorlage beschriebenen geringfügigen Än­derungen /Ergänzungen und die Begründung vom 02.05.2005 einschl. des Erläuterungsbe­richtes zum Grünordnungsplan gemäß § 2 und § 10 BauGB in der Fassung der Be­kanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl.IS.2141), zuletzt geändert durch Art.1 des Gesetzes vom 24.06.2004 (BGBl. I S.1359) in Verbindung mit den Überlei­tungs­vorschriften des § 244 Abs.2 Satz 1 BauGB und der Gemeindeord­nung für das Land Nordrhein Westfalen (GO NW) in der z.Z. gültigen Fassung als Sat­zung.

Die Begründung vom 02.05.2005  und der Erläuterungsbericht zum Grünord­nungsplan sind Anlage dieser Verwaltungsvorlage.

 

 

Geltungsbereich:

 

Das Plangebiet umfasst die Fläche zwischen der Dortmunder Straße (einschl.), der Schwerter Straße und der Straße Hilgenland (einschl.) sowie der Straßenbe­grenzungslinie der Ortsumgehung Boele, Teil 2.

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist im Plan eindeutig dargestellt.

 

 

            Zusatz:

 

            Die Verwaltung wird beauftragt, sicherzustellen, dass im Rahmen

           der ordnungsrechtlichen Möglichkeiten weiterhin entsprechende

           Brauchtums- und Vereinsveranstaltungen stattfinden können.

Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 13

Dagegen:

  0

Enthaltungen:

  0

 

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20.06.2005 - Naturschutzbeirat - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Landschaftsbeirat Hagen lehnt den Beschlussvorschlag der Verwaltung ab, da die Erhaltung der Grünachse und des alten Baumbestandes unverzichtbar sind und die vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen den Eingriff keinesfalls adäquat kompensieren können.

Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

        10

Dagegen:

          0

Enthaltungen:

          0

 

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21.06.2005 - Umweltausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

Zu a)     Der Rat der Stadt weist nach eingehender Prüfung und Abwägung der öffentli­chen und pri­vaten Belange, die im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentli­cher Be­lange und im Rahmen der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Stel­lung­nahmen zurück bzw. entspricht ihnen ganz oder teilweise im Sinne der nachfolgenden Stellung­nahmen in der Vorlage gemäß § 1 Abs. 6 BauGB.

Die Sitzungsvorlage wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage Ge­genstand der Niederschrift.

 

 

Zu b)     Der Rat der Stadt beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu die­sem Beschluss gehörenden Bebauungsplan Nr. 8/01 (535), Teil 1 – Ortskern Boele / Hilgenland -, mit den in der Vorlage beschriebenen geringfügigen Än­derungen /Ergänzungen und die Begründung vom 02.05.2005 einschl. des Erläuterungsbe­richtes zum Grünordnungsplan gemäß § 2 und § 10 BauGB in der Fassung der Be­kanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl.IS.2141), zuletzt geändert durch Art.1 des Gesetzes vom 24.06.2004 (BGBl. I S.1359) in Verbindung mit den Überlei­tungs­vorschriften des § 244 Abs.2 Satz 1 BauGB und der Gemeindeord­nung für das Land Nordrhein Westfalen (GO NW) in der z.Z. gültigen Fassung als Sat­zung.

Die Begründung vom 02.05.2005  und der Erläuterungsbericht zum Grünord­nungsplan sind Anlage dieser Verwaltungsvorlage.

 

 

 

Geltungsbereich:

 

Das Plangebiet umfasst die Fläche zwischen der Dortmunder Straße (einschl.), der Schwerter Straße und der Straße Hilgenland (einschl.) sowie der Straßenbe­grenzungslinie der Ortsumgehung Boele, Teil 2.

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist im Plan eindeutig dargestellt.

 

 

Zusatz:

 

Die Verwaltung wird beauftragt sicherzustellen, dass im Rahmen der ordnungsrechtlichen Möglichkeiten weiterhin entsprechende Brauchtums- und Vereinsveranstaltungen stattfinden können.

Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 15

Dagegen:

   0

Enthaltungen:

   1

 

Erweitern

28.06.2005 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

30.06.2005 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen