21.06.2005 - 8 Bebauungsplan Nr. 8/01 (535),Teil 1 - Ortskern ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Sitzung:
-
Sitzung des Umweltausschusses
- Gremium:
- Umweltausschuss
- Datum:
- Di., 21.06.2005
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:07
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Sabine David
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Herr Breddermann bezweifelt
die Notwendigkeit des Wendehammers und verweist auf die Anregung der kath.
Kirche, der historische Mittelpunkt befinde sich an der Kirche. Darüber hinaus
sei eine Bepflanzung mit heimischen Arten durchzuführen. Es stelle sich die Frage nach dem Einsatz von Pflüsterasphalt. Herr
Schädel erläutert, bei Planungen sei das Regelwerk technischer Richtlinien
(Wendehammern als Standard in Sackgassen) anzuwenden. Bei der Ortsumgehung sei
Pflüsterasphalt eingesetzt worden. Die Wirkung entfalte sich erst ab einer
Geschwindigkeit von 60 km/h, daher sei dies hier nicht aufgenommen worden. Die
Pflanzung richte sich nach dem Biotoptyp. Hinsichtlich der Diskussion über den
historischen Mittelpunkt solle das Zusammenwachsen der Bereiche und dadurch
eine Stärkung des Ortskernes erreicht werden. Im Landschaftsbeirat seien viele
Fragen zur Planung sowie rechtlicher Natur nach Aussage von Herrn Blauscheck
unbeantwortet geblieben, so dass eine Ablehnung erfolgt sei. Herr Schädel
erläutert, die Verwaltung habe abgewogen und einen Beschlussvorschlag
unterbreitet, wobei Belange auch anders als in der Fachbehörde bewertet worden
seien. Herr Erlmann verweist auf den Zusatzbeschluss der BV Nord.
Beschluss:
Zu a) Der Rat der Stadt weist
nach eingehender Prüfung und Abwägung der öffentlichen und privaten Belange,
die im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und im Rahmen
der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Stellungnahmen zurück bzw.
entspricht ihnen ganz oder teilweise im Sinne der nachfolgenden Stellungnahmen
in der Vorlage gemäß § 1 Abs. 6 BauGB.
Die Sitzungsvorlage wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage Gegenstand
der Niederschrift.
Zu b) Der Rat der Stadt beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten
und zu diesem Beschluss gehörenden Bebauungsplan Nr. 8/01 (535), Teil 1
Ortskern Boele / Hilgenland -, mit den in der Vorlage beschriebenen
geringfügigen Änderungen /Ergänzungen und die Begründung vom 02.05.2005
einschl. des Erläuterungsberichtes zum Grünordnungsplan gemäß § 2 und § 10
BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl.IS.2141), zuletzt
geändert durch Art.1 des Gesetzes vom 24.06.2004 (BGBl. I S.1359) in Verbindung
mit den Überleitungsvorschriften des § 244 Abs.2 Satz 1 BauGB und der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein Westfalen (GO NW) in der z.Z. gültigen
Fassung als Satzung.
Die Begründung vom 02.05.2005 und der Erläuterungsbericht zum Grünordnungsplan
sind Anlage dieser Verwaltungsvorlage.
Geltungsbereich:
Das Plangebiet umfasst die Fläche zwischen der
Dortmunder Straße (einschl.), der Schwerter Straße und der Straße Hilgenland
(einschl.) sowie der Straßenbegrenzungslinie der Ortsumgehung Boele, Teil 2.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist im Plan
eindeutig dargestellt.
Zusatz:
Die Verwaltung wird beauftragt sicherzustellen, dass
im Rahmen der ordnungsrechtlichen Möglichkeiten weiterhin entsprechende
Brauchtums- und Vereinsveranstaltungen stattfinden können.
