Beschlussvorlage - 0531/2013

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1. Die Stelle einer / eines Beigeordneten für den Vorstandsbereich 3 (Familie, Bildung und Umwelt) wird ausgeschrieben.

 

Der Entwurf eines Ausschreibungstextes ist als Anlage Bestandteil dieser Vorlage.

 

 

2. Dem Rat der Stadt Hagen wird vorgeschlagen, mit dem Auswahlverfahren einen externen Personalberater zu beauftragen.

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

 

entfällt

 

 

Begründung

 

 

Der Beigeordnete für den Vorstandsbereich 3, Herr Dr. Christian Schmidt, scheidet zum 30.04.2014 aus dem Dienst der Stadt Hagen aus.

 

Die Stelle soll deshalb zum 01.05.2014 mit unverändertem Geschäftskreis wiederbesetzt werden. Zum Vorstandsbereich „Familie, Bildung und Umwelt“ gehören aktuell die folgenden Organisationseinheiten:

 

-          Fachbereich Bildung

-          Servicezentrum Sport

-          Fachbereich Jugend und Soziales

-          Umweltamt

 

 

Eine andere Festlegung des Geschäftskreises der Beigeordneten kann der Rat der Stadt Hagen im Einvernehmen mit dem Oberbürgermeister i. S. von § 73 GO NRW jederzeit treffen.

 

Das Aufgaben- und Anforderungsprofil der Stelle ergibt sich aus dem Entwurf eines Ausschreibungstextes, der als Anlage Bestandteil dieser Vorlage ist.

 

Es wird dem Rat der Stadt Hagen vorgeschlagen, mit dem Auswahlverfahren einen externen Personalberater zu beauftragen, der sowohl über eine Ausschreibung in geeigneten Print- bzw. Onlinemedien, als auch über eigene, direkte Ansprache Bewerberinnen und Bewerber akquirieren soll.

 

Ein solches Verfahren hat sich bei der Nachfolgebesetzung  für den Vorstandsbereich 4 wie auch im „Konzern Stadt“, u. a.  bei den Auswahlverfahren der Geschäftsführungen für Stadthalle und ha.ge.we bewährt.

 

Im nicht öffentlichen Teil der Sitzungen von HFA und Rat der Stadt Hagen wird die Verwaltung zur konkreten Auswahl eines Personalberaters Vorschläge unterbreiten, die sich an den zuvor genannten letzten Auswahlverfahren orientieren.

 

 

 

 

 

 

 

Alsbald sollte der Rat der Stadt Hagen dann das weitere Verfahren im Hinblick auf § 19 Abs. 3 der Hauptsatzung festlegen. Es wird auch hier vorgeschlagen, das seinerzeitige Verfahren bei der Nachfolgebesetzung  für den Vorstandsbereich 4 erneut anzuwenden:

 

Über die Bildung einer Findungskommission, der Mitglieder aller Fraktionen des Rates sowie der Ratsgruppe angehören, sollte eine Vorauswahl von Bewerberinnen und Bewerbern  erfolgen, die sich dann persönlich im HFA und letztlich zur Wahl im Rat der Stadt Hagen vorstellen.

 

Daneben bleiben die Rechte aller Mitglieder des Rates selbstverständlich dergestalt gewahrt, dass zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens Einsicht in alle vorliegenden Bewerbungsunterlagen genommen werden und in der Folge jedes Ratsmitglied daraus auch eigene Vorschläge machen kann.

 

 

Letztlich muss der Rat der Stadt Hagen auch noch das weitere Verfahren zur Bestellung eines neuen Ersten Beigeordneten festlegen: Spätestens nach dem Ausscheiden von Herrn Dr. Schmidt ist hier zum 01.05.2014 ein neuer allgemeiner Vertreter des Oberbürgermeisters zu bestimmen.

 

 

  

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

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X

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen

 

Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen

 

 

 

gez.

Jörg Dehm

Oberbürgermeister

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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20.06.2013 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

11.07.2013 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen