Beschlussvorlage - 0463/2013

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Erneuerung der Kaiserstraße wird zugestimmt. Der Ausbauumfang ergibt sich aus der Vorlagenbegründung und dem in der Sitzung ausgehängten Ausbauplan.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Nach dem Ratsbeschluss vom 22.06.2006 sind reine Straßenwiederherstellungs- maßnahmen, die eine Anliegerbeitragspflicht nach § 8 KAG auslösen, mit den beteiligten Trägern der Maßnahmen abzustimmen und nach Durchführung einer Anliegerinformation in der jeweils zuständigen Bezirksvertretung beschließen zu lassen.

 

In der Kaiserstraße sollen der Mischwasserkanal, die Versorgungsleitungen von ENERVIE sowie die Verkehrsflächen (Fahrbahn, Gehwege, Parkstreifen, Verkehrs- grün) erneuert werden. Der Ausbau der Verkehrsflächen und die Erneuerung der Straßenentwässerung lösen eine Beitragspflicht nach § 8 KAG aus.

 

 

 

Begründung

 

Bei der Kaiserstraße handelt es sich um eine Haupterschließungsstraße, die 1979 erschließungsbeitragsrechtlich als erstmalige Herstellung nach dem Bundesbau- gesetz (heute BauGB) abgerechnet wurde. Im Zusammenhang mit der Kanaler- neuerung sowie der ENERVIE – Maßnahmen muss diese Straße erneuert werden, da sie technisch verschlissen ist

Die Fahrbahn soll auf einer Länge von ca. 600,00 m in einer Breite von ca. 6,00 m wie folgt erneuert werden:

 

  46 cm Frostschutzschicht,

  10 cm bituminöse Tragschicht,

    4 cm Asphaltdecke.

 

Der nordöstliche Gehweg soll auf einer Länge von ca. 550,00 m in einer Breite von ca. 2,00 m  wie folgt erneuert werden:

 

   22 cm Frostschutzschicht,

     3 cm Pflasterbett,

     5 cm Betonplatten.

 

Der südwestliche Gehweg soll nur punktuell erneuert werden, da die überwiegenden Flächen noch in Ordnung sind.

 

Der Parkstreifen soll auf einer Länge von ca. 35,00 m in einer Breite von ca. 2,00 m in der gleichen Bauweise wie die Fahrbahn hergestellt werden und wird nur abmarkiert.

 

Als Verkehrsgrün wird der „fehlende“ Straßenbaum wieder durch die gleiche Art wie vorhanden ersetzt.

 

 

 

Der Ausbau der Verkehrsflächen entspricht den aktuellen technischen Straßenbaurichtlinien und stellt gleichzeitig eine erhebliche Verbesserung zum jetzigen Ausbauzustand dar. Es handelt sich somit bei dieser Maßnahme um eine nachmalige Herstellung und Verbesserung, die eine Beitragspflicht nach § 8 KAG in Verbindung mit der Straßenbaubeitragssatzung der Stadt für die Anlieger auslöst.

 

Die Kosten für die gesamte Straßenbaumaßnahme belaufen sich auf ca. 700.000,--€. Der WBH beteiligt sich wegen der Kanalerneuerung an den Fahrbahnkosten mit ca. 120.000,--€, ERNERVIE mit ca. 30.000,--€. Von den verbleibenden Kosten betragen die Anliegeranteile nach der Straßenbaubeitragssatzung für die Teileinrichtungen Fahrbahn und Sinkkästen 40%, für die Teileinrichtungen Gehwege, Parkstreifen und Straßengrün 60%. Die Anliegeranteile betragen insgesamt somit ca. 225.200,--€.

 

Die Kosten für die Erneuerung des 73 Jahre alten Mischwasserkanals auf einer Länge von ca. 600 m mit einem Durchmesser von 355 mm belaufen sich auf ca. 700.000,--€. Von diesen Kosten sind 28% = 196.000,--€ der Straßenentwässerung zuzuordnen. Hiervon beträgt der Anliegeranteil 40% = 78.400,--€, so dass insgesamt ca. 303.600,--€ auf die Anlieger entfallen. Dieser Anliegeranteil ist auf sämtliche erschlossenen Grundstücke zu verteilen, was im Ergebnis zu einer Belastung von ca. 12,--€/qm führt.

 

Die Maßnahme wurde den Eigentümern der betroffenen Grundstücke in einer Informationsveranstaltung am 8.5.2013 vorgestellt. Das Protokoll ist als Anlage beigefügt.

 

Der Beitragsanteil für die Straßenentwässerung  in Höhe von 78.400,--€ wird von der Stadt Hagen erhoben und an den Wirtschaftsbetrieb Hagen (WBH) weitergeleitet.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen

x

Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen

 

Maßnahme

konsumtive Maßnahme

 

investive Maßnahme

X

konsumtive und investive Maßnahme

 

Rechtscharakter

 

Auftragsangelegenheit

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Vertragliche Bindung

X

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

Ohne Bindung

 

 

1.      Konsumtive Maßnahme

 

Teilplan:

5410

Bezeichnung:

Gemeindestraßen

Produkt:

1.54.10.02

Bezeichnung:

Unterhaltung Gemeindestraßen

 

 

Kostenart

2013

2014

2015

2016

Ertrag (-)

416950

€

€

-260.582 €

€

Aufwand (+)

571550

                  €

                    €

        385.187 €

 

        €

Eigenanteil

 

€

€

124.605 €

€

 

Kurzbegründung:

 

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert

 

Finanzierung kann ergebnisneutral (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) gesichert werden.

X

Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Fehlbedarf wird sich erhöhen)

 

 

2.      Investive Maßnahme

 

Teilplan:

5410                                                       

Bezeichnung:

Gemeindestraßen

Finanzstelle:

5000205

Bezeichnung:

Straßenerneuerung Kaiserstraße

 

 

Finanzpos.

Gesamt

2013

2014

2015            

2016

Einzahlung(-)

688200

685100

-303.600€

-150.000 €

 

 

 

-150.000

-303.600

 

Auszahlung (+)

785200

700.000 €

500.000

200.000

 

 

Auszahlung (+)

781500

78.400 €

 

 

78.400

 

Eigenanteil

 

324.800 €

500.000

50.000

225.200

 

 

 

 

 

Kurzbegründung:

X

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert

 

Finanzierung kann gesichert werden (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung)

 

Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Kreditbedarf wird sich erhöhen)

 

3.      Auswirkungen auf die Bilanz

(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)

 

Aktiva:

(Bitte eintragen)

Die Erneuerung der Kaiserstraße auf einer Länge von rd. 600 m führt zu einer außerplanmäßigen Abschreibung des Anlagenbestands in Höhe von 385.187 EUR. Weitere Vermögensgegen- stände wie z.B. Beleuchtungsanlagen und Verkehrsschilder sind von der Maßnahme nicht betroffen. Falls erforderlich, werden diese Anlagen aufgenommen, gelagert und wieder eingebaut.

Die erneuerte Kaiserstraße ist in der Bilanz in Höhe von 700.000 EUR zu aktivieren. Bei einer Nutzungsdauer von 55 Jahren ist mit einer Abschreibung in Höhe von jährlich 12.728 EUR zu rechnen.

 

Passiva:

(Bitte eintragen)

Die Erneuerung der Kaiserstraße führt ebenso zu einer ertragswirksamen Auflösung des Sonderpostens im Anlagebestand in Höhe von 260.582 EUR.

Da es sich bei der Erneuerung um eine abrechnungsfähige Maßnahme nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) handelt, sind voraussichtliche Beitragseinnahmen in Höhe von 303.600 EUR zu passivieren. Der Beitragsanteil für die Straßenentwässerung in Höhe von 78.400 EUR wird an den WBH weitergeleitet.

Aufgrund der durchgeführten Kanal- und Kabelarbeiten erfolgt eine Kostenbeteiligung des WBH in Höhe von 120.000 EUR und der Enervie in Höhe von 30.000 EUR an der Straßenwiederherstellung. Diese Beträge sind als Sonderposten bei der Fahrbahnerneuerung zu passivieren.

Die Auflösung der Sonderposten parallel zur Abschreibung führt zu einem jährlichen Ertrag in Höhe von 6.822 EUR.

 

4.      Folgekosten:

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

 

 

 

 

 

14.616 €

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

€

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

10.500 €

d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

12.728 €

e) personelle Folgekosten je Jahr

€

Zwischensumme

37.844 €

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr (Auflösung SoPo)

-6.822 €

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

31.022 €

 

5.      Auswirkungen auf den Stellenplan

 

Stellen-/Personalbedarf:

 

(Anzahl)

Stelle (n) nach BVL-Gruppe

(Gruppe)

sind im Stellenplan

(Jahr)

einzurichten.

(Anzahl)

üpl. Bedarf (e) in BVL-Gruppe

(Gruppe)

sind befristet bis:

(Datum)

anzuerkennen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

gez.

 

Thomas Huyeng

Beigeordneter

 

 

gez.

Bei finanziellen Auswirkungen:

Christoph Gerbersmann

Stadtkämmerer

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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05.06.2013 - Bezirksvertretung Hohenlimburg - ungeändert beschlossen