Beschlussvorlage - 0352/2013
Grunddaten
- Betreff:
-
Neubau eines Feuerwehrgerätehauses in Hagen-Emst, Haßleyer Str.
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB37 - Brand- und Katastrophenschutz
- Bearbeitung:
- Christel Groenmeyer
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling; FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung; FB65 - Gebäudewirtschaft
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Fachausschuss Gebäudewirtschaft
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Vorberatung
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23.04.2013
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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25.04.2013
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Vorberatung
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30.04.2013
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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16.05.2013
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Sachverhalt
Kurzfassung
Die im Jahr 1988 vom Rat beschlossene Neukonzeption für Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz und der aktuelle Brandschutzbedarfsplan der Stadt Hagen sehen u.a. den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses für die Löschgruppen Eppenhausen, Eilpe-Delstern und Holthausen mit Integration der Jugendfeuerwehr Gruppe Süd auf einem städtischen Grundstück an der Haßleyer Straße, Hagen-Emst, vor.
Das in der Anlage beigefügte Raumprogramm beschreibt den individuellen Unterbringungs-/Nutzungsbedarf unter Berücksichtigung aller einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften. Es orientiert sich zudem am modularen Konzept der bisherigen Neubaumaßnahmen.
Die Gesamtbaukosten belaufen sich nach Kostenschätzung DIN 276, Stand 11/2012, auf rd. 4.150.000 .
Begründung
Beschlusslage
Der Rat der Stadt Hagen hat in seiner Sitzung am 27.10.1988 eine Neukonzeption für den Brandschutz, den Rettungsdienst und den Katastrophenschutz beschlossen. Die Neukonzeption sieht auch für den Bereich der Freiwilligen Feuerwehr wesentliche strukturelle Maßnahmen vor, u.a. die einsatztaktische Zusammenlegung von Löschgruppen unter Reduzierung der vorgehaltenen Standorte von 22 auf 10 und die Neugliederung der Löschbezirke (Ausrückebereiche) zur Sicherstellung angemessener Hilfsfristen.
1997 hat der Rat den Investitionsrahmen zur Umsetzung der Neukonzeption beschlossen. Der Investitionsbedarf wird seitdem auf der Basis einer Prioritätenliste regelmäßig fortgeschrieben.
Das Bündelungs- und Neubaukonzept ist im aktuellen Brandschutzbedarfsbedafs-plan (Ratsbeschluss vom 16.12.2010) unter Ziffer 11.2.2.3. ff ausführlich beschrieben. Der Neubau des Feuerwehrgerätehauses Eppenhausen/Eilpe-Delstern/Holthausen ist dort in der Priorität als nächstes vorgesehen.
Standort/Grundstück
Eine verwaltungsinterne Standortprüfung hat unter Berücksichtigung der einsatztaktischen Gesichtspunkte, der Verfügbarkeit eines städtischen Grundstückes und der planungsrechtlichen Realisierbarkeit ergeben, dass das Feuerwehr-gerätehaus idealerweise auf einem städtischen Grundstück im Bereich der Haßleyer Str. errichtet wird.
Dabei wurden -in unterschiedlichen Ausrichtungsvarianten- die folgenden Standorte geprüft und bewertet:
? Haßleyer Insel
? südlich Haßleyer Straße (zwischen Haßleyer Straße und Wohnbebauung Gerhart-Hauptmann-Str. / Max-Planck-Str.)
? nördlich Haßleyer Straße (im Bereich der Concordia-Sportanlage).
Ein Standort auf der Haßleyer Insel wurde bereits in einer frühen Prüfungsphase verworfen, da die Vergabe der dort verfügbaren städtischen Flächen zur Realisierung der geplanten privaten Projekte Priorität hatte.
Das städtische Grundstück südlich der Haßleyer Str. liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 13/62 und ist als Grünfläche mit der Zweckbestimmung Parkanlage festgesetzt. Die Fläche liegt unmittelbar neben der Wohnbebauung der Gerhart-Hauptmann-Straße und der Max-Planck-Straße. Für diese Fläche existiert kein Baurecht. Für eine sichere Planung mit Änderung des Bebauungsplanes muss bei optimistischer Betrachtung ein zeitlicher Vorlauf von 2 Jahren einkalkuliert werden. In einer Abwägung unter Berücksichtigung des Klagerisikos durch Anwohner und der zeitlichen planungsrechtlichen Realisierbarkeit wurde dieser Standort für das Feuerwehrgerätehaus verworfen.
Die Verwaltung präferiert als Standort für das Feuerwehrgerätehaus eine städtische Grundstücksfläche nördlich der Haßleyer Straße im Bereich der Concordia-Sportanlage. Für dieses Grundstück setzt der Bebauungsplan Nr. 23/69 eine öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung Sport bzw. Bezirkssportanlage fest. Aufgrund des besonderen öffentlichen Interesses könnte hier allerdings für die Errichtung eines Feuerwehrgerätehauses eine Baugenehmigung im Wege einer Befreiung erteilt werden. Die insgesamt zur Verfügung stehende Fläche ist ausreichend, um ggf. auch eine Erweiterung der Sportanlage um ein weiteres Großspielfeld realisieren zu können.
Die Verwaltung schlägt daher vor, das Feuerwehrgerätehaus auf der Fläche nördlich der Haßleyer Straße (siehe Anlage 2) zu errichten und die weiteren Planungen auf dieses Grundstück auszurichten.
Raumprogramm
Das Raumprogramm für dieses Objekt ist als Anlage 1 beigefügt. Planungsgrundlage sind
? die einschlägigen DIN-Vorschriften zur Errichtung von Feuerwehr-gerätehäusern
? die Unfallverhütungsvorschriften des Gemeindeunfallversicherungsverbandes
? die Vorgaben der Arbeitsstättenverordnung
? die Mitgliederstärke der Löschgruppen (weiblich/männlich) und der Jugendfeuerwehr
? die Anzahl/Größe der zugeordneten Fahrzeuge.
Die zu beachtenden technischen Regeln und Verordnungen definieren Mindeststandards, die nur einen kleinen baulichen Spielraum zulassen. Dieser wurde durch das Einziehen von Zwischendecken im Modellfeuerwehrgerätehaus Haspe/Tücking/Wehringhausen ausgeschöpft. Das modulare Konzept des Musterhauses wird auch bei der Kubatur und der Geometrie des Feuerwehrgerätehauses Eppenhausen/Eilpe-Delstern/Holthausen zugrunde gelegt.
Kostenschätzung/Finanzierung
Die Kostenschätzung nach DIN 276 kommt zum Stand 11/2012 zu einer Gesamtsumme in Höhe von 4.150.000,00 .
Hierin sind für den Standort an der Haßleyer Straße keine Kosten für Grundstückerwerb enthalten; für die Herrichtung und Erschließung sind 70.000 einkalkuliert.
Im Übrigen basiert die Kostenschätzung auf der Kostenfeststellung für das Feuerwehrgerätehaus Altenhagen/Boelerheide/Eckesey. Die abweichende Kubatur und Grundstücksfläche wurden bei der Kostenschätzung berücksichtigt.
Zur Finanzierung des Feuerwehrgerätehauses stehen -korrespondierend mit dem Wirtschaftsplan der GWH- im städtischen Haushalt 2013 Investitionsmittel in Höhe von 1 Mio und 2014 in Höhe von 3,3 Mio (geplant als Fortführungsmaßnahme) zur Verfügung.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
| Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
X | Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen |
x | Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen |
Maßnahme | |
konsumtive Maßnahme | |
| investive Maßnahme |
x | konsumtive und investive Maßnahme |
Rechtscharakter | |
| Auftragsangelegenheit |
x | Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung |
| Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung |
| Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe |
| Vertragliche Bindung |
x | Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges |
| Ohne Bindung |
1. Konsumtive Maßnahme
Teilplan: | 1260 | Bezeichnung: | Brandschutz |
Produkt: |
| Bezeichnung: |
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Kostenstelle: | 10627 | Bezeichnung: | FGH Emst |
| Kostenart | 2013 | 2014 | 2015 | 2016 |
Ertrag (-) |
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Aufwand (+) | 571100 542202 524102 |
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| 59.300 49.800 26.000 | 59.300 49.800 26.000 |
Eigenanteil |
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| 135.100 | 135.100 |
Kurzbegründung: | |
x | Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert |
| Finanzierung kann ergebnisneutral (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) gesichert werden. |
| Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Fehlbedarf wird sich erhöhen) |
2. Investive Maßnahme
Teilplan: | 1260 | Bezeichnung: | Brandschutz |
Finanzstelle: | 5000003
| Bezeichnung: | Baukosten Feuerwehrgerätehäuser |
| Finanzpos. | Gesamt | 2013 | 2014 | 2015 |
Einzahlung(-) |
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Auszahlung (+) | 783100 | 4.150.000 | 1.000.000 | 3.150.000 |
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Eigenanteil |
| 4.150.000 | 1.000.000 | 3.150.000 |
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Kurzbegründung: | |
x | Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert |
| Finanzierung kann gesichert werden (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) |
| Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Kreditbedarf wird sich erhöhen) |
3. Auswirkungen auf die Bilanz
(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)
Aktiva:
(Bitte eintragen)
Die anfallenden Kosten für den Neubau Feuerwehrgerätehaus an der Haßleyer Straße in Höhe von 4,15 Mio. sind als Anschaffungs- und Herstellungskosten auf der Aktivseite der Bilanz zu aktivieren. In Abhängigkeit davon, welche Art von Vermögensgegenständen angeschafft wird, sind diese entsprechend ihrer jeweiligen Nutzungsdauern abzuschreiben. Der Hauptanteil der Ausgaben, der auf das Gebäude entfällt, wird über eine Nutzungsdauer von 70 Jahren abgeschrieben. Bewegliches Vermögens wird entsprechend über eine kürzere Nutzungsdauer abgeschrieben. |
Passiva:
(Bitte eintragen)
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4. Folgekosten:
a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil | 166.000 |
b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr | 49.800 |
c) sonstige Betriebskosten je Jahr | 26.000 |
d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen) | 59.300 |
e) personelle Folgekosten je Jahr | |
Zwischensumme | |
abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr | |
Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt | 301.100 |
5. Auswirkungen auf den Stellenplan
Stellen-/Personalbedarf:
(Anzahl) | Stelle (n) nach BVL-Gruppe | (Gruppe) | sind im Stellenplan | (Jahr) | einzurichten. |
(Anzahl) | üpl. Bedarf (e) in BVL-Gruppe | (Gruppe) | sind befristet bis: | (Datum) | anzuerkennen. |
gez. | gez. |
Jörg Dehm Oberbürgermeister | Thomas Huyeng, VB 4 |
| gez. |
Bei finanziellen Auswirkungen: | Christoph Gerbersmann Stadtkämmerer |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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1,9 MB
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(wie Dokument)
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117,1 kB
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23.04.2013 - Fachausschuss Gebäudewirtschaft - geändert beschlossen
Beschluss:
Dem Neubau des Feuerwehrgerätehauses wird auf der Grundlage des genehmigten Raumprogramms (Anlage 1) zugestimmt.
Die Entwurfsplanung für den im Lageplan gekennzeichneten Standort nördlich der Haßleyer Str. (Anlage 2) ist unverzüglich in Auftrag zu geben.
25.04.2013 - Haupt- und Finanzausschuss - geändert beschlossen
Beschluss:
Dem Neubau des Feuerwehrgerätehauses wird auf der Grundlage des genehmigten Raumprogramms (Anlage 1) zugestimmt.
Die Entwurfsplanung für den im Lageplan gekennzeichneten Standort nördlich der Haßleyer Str. (Anlage 2) ist unverzüglich in Auftrag zu geben.
16.05.2013 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen
Beschluss:
Dem Neubau des Feuerwehrgerätehauses wird auf der Grundlage des genehmigten Raumprogramms (Anlage 1) zugestimmt.
Die Entwurfsplanung für den im Lageplan gekennzeichneten Standort nördlich der Haßleyer Str. (Anlage 2) ist unverzüglich in Auftrag zu geben.
Abstimmungsergebnis:
X | Einstimmig beschlossen |