25.04.2013 - 6.5 Neubau eines Feuerwehrgerätehauses in Hagen-Ems...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Feste fragt hinsichtlich der Ausstattung des Feuerwehrgerätehauses, ob in einem öffentlichen Gebäude ein Raucherraum eingerichtet werden müsse.

 

Herr Thielmann macht auf den Zustand des alten Feuerwehrgerätehauses aufmerksam, welches ersetzt werden soll. Hier leisten ehrenamtliche Feuerwehrleute unter menschenunwürdigen Umständen ihren Dienst. Er bittet um positive Entscheidung, damit die Freiwillige Feuerwehr ihren Dienst in ordentlichen Räumen leisten könne.

 

Herr Riechel fragt hinsichtlich der Nettofolgekosten im Jahr in Höhe von 300.000,00 €, ob diese zu einer erhöhten Versorgungsqualität oder zu einer erhöhten Sicherheit führen. Er möchte wissen, welche Einsparungseffekte mit der Umstrukturierung der Feuerwehrgerätehäuserstandorte im Vergleich zur Ist-Situation verbunden sind. Er fragt, ob es eine rentierliche Investition gebe.

 

Herr Dr. Bücker fragt bezüglich des Baugeländes und der Sportplätze nach dem Stand der Diskussionen.

 

Herr Dr. Ramrath verweist auf die Anlage 2 der Vorlage. Das Feuerwehrgerätehaus und ein voll funktionsfähiger Sportplatz sind innerhalb der Bezirkssportanlage Emst platziert. Er macht deutlich, dass außerhalb der Gremien bereits über einen neuen Vorschlag diskutiert wurde. Hierbei ging es insbesondere darum, wie man einen Vermögenstausch im Rahmen der Stadt organisieren könnte, um den jetzigen Loheplatz einer Bebauung in Zukunft zuzuführen und Erlöse für die Erstellung dieses Sportplatzes mitzunutzen. Hier geht es nicht nur um die lagemäßige Verträglichkeit, sondern auch insbesondere um die Finanzierbarkeit.

 

Herr Dr. Schmidt erklärt, dass Gespräche mit der Bezirksregierung Arnsberg folgendes ergaben. Verkaufserlöse von bisherigen Sportplätzen, die aufzugeben sind, kommen dem Haushalt zu. Erneute Gespräche mit der Bezirksregierung Arnsberg seien hier noch mit dem Ziel zu führen, damit eventuelle Mehrerlöse aus Veräußerungen von Sportplätzen auch dem Sport zugute kommen. Es sei allerdings davon auszugehen, dass die Haltung der Bezirksregierung wegen der schwierigen Haushaltslage so bleibt. 

 

Herr Dr. Fischer informiert über die Haltung des Vereins SpVg Hagen 11. Hier war es umstritten, ob der Loheplatz an der Lohestraße mit einer Kunstrasenfläche versehen werden oder ob deren Spielzentrum zur Haßleyer Straße verlegt werden sollte. Auf der Jahreshauptversammlung wurde darüber abgestimmt. 95 %  der Vereinsmitglieder haben dafür gestimmt, dass der Platz zur Haßleyer Straße verlegt wird. Es müsse davon ausgegangen werden, dass der Verein damit einverstanden ist.

 

Herr Krippner fragt, ob man parallel bis zur Ratssitzung am 16.05.2013 die Sportplatzfrage klären könne.

 

Herr Strüwer erklärt, dass auf Emst und in Haßley zwei Sportplätze benötigt werden, wo mittelfristig und langfristig entsprechender Bedarf hinterlegt ist. Dies sei in Gesprächen mit der Sportverwaltung und mit Vereinen deutlich geworden.

 

Herr Oberbürgermeister Dehm macht deutlich, dass nicht zu viele Abhängigkeiten erzeugt werden dürften. Die Diskussion über die Zukunft des Loheplatzes und Alternativen wird seit vielen Jahren geführt. Für die Verwaltung ist es wichtig, dass sich auf diesem Platz beide Funktionen unterbringen lassen. Für das Feuerwehrgerätehaus ist keine Alternative vorhanden. Die Notwendigkeit für den Bau besteht im Rahmen des Brandschutzbedarfsplans. Aufgrund des genehmigten Haushalts ist man zur Zeit in der Lage, diesen Bau zu beginnen.

Herr Oberbürgermeister Dehm macht deutlich, dass es bei dem Bau des Feuerwehrgerätehauses um die Aufrechterhaltung des Brandschutzes und die Leistungsfähigkeit auf Zukunft gehe. Die Lösung ist teurer als das Bisherige. Die bisherige Lösung erfüllt jedoch nicht die Ansprüche an einen modernen Brandschutz der heutigen Zeit. 

Er sagt zu, bei der Thematik „Fußballplätze“ zu einer Lösung zu kommen und den Vorschlag von Herrn Dr. Ramrath aufzugreifen.

 

Herr Jäger erklärt, dass der Brandschutzbedarfsplan Ende 2010 beschlossen wurde. Die Gebäude, welche bisher errichtet wurden und noch errichtet werden sollen, entsprechen gerade den gesetzlichen Grundlagen. Es handelt sich um zweckmäßige Gebäude, in denen ca. 100 Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr bzw. Jugendfeuerwehr untergebracht werden. Herr Jäger begründet, warum sanitäre Einrichtungen in der geplanten Form vorhanden sein müssen und lädt zu einer Besichtigung der jetzigen Gebäude ein. Bei den angesprochenen Raucherräumen handelt es sich um zweckmäßige Aufenthaltsräume.

 

Herr Grzeschista fragt, ob dort ein Standort für einen Rettungswagen vorgesehen ist. Er regt an, die Betriebskosten über Fernwärmenutzung effektiver zu halten und das Raumprogramm unter 3 101 Heizzentrale um Fernwärme für die Aufbauplanung zu ergänzen. Die Raucherräume sollten in Aufenthaltsraum I und Aufenthaltsraum II umbenannt werden.

 

Herr Jäger antwortet, dass für diesen Standort gemäß Rettungsdienstbedarfsplan ein Rettungswagen optional nicht vorgesehen ist.

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Beschluss:

Dem Neubau des Feuerwehrgerätehauses wird auf der Grundlage des genehmigten Raumprogramms (Anlage 1) zugestimmt.

 

Die Entwurfsplanung für den im Lageplan gekennzeichneten Standort nördlich der Haßleyer Str. (Anlage 2) ist unverzüglich in Auftrag zu geben.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja

Nein

Enthaltung

OB

1

 

 

CDU

5

 

 

SPD

5

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

 

 

2

Hagen Aktiv

 

 

1

FDP

1

 

 

Die Linke

1

 

 

 

 

x

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

13

Dagegen:

0

Enthaltungen:

3

 

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Anlagen zur Vorlage