Beschlussvorlage - 0425/2005
Grunddaten
- Betreff:
-
Beurteilungswesen und Beförderungskriterien für Beamtinnen und Beamte der Stadt Hagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 19 Zentrale Steuerung
- Bearbeitung:
- Susanne Tschiesche
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Personalausschuss
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Entscheidung
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17.05.2005
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14.06.2005
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Sachverhalt
Nicht erforderlich.
Nach ständiger Rechtsprechung besteht
die Verpflichtung, Beförderungen und Auswahlentscheidungen nach Eignung,
Befähigung und fachlicher Leistung
vorzunehmen. Damit ist die Notwendigkeit von Beurteilungen
(Leistungsbewertungen) gegeben. Fehlende haushaltsrechtliche Möglichkeiten der
Städte haben auch in Hagen dazu geführt, dass eine Zahl von etwa 100 Beamtinnen
und Beamten der Stadt Hagen, die die persönlichen sowie gesetzlichen
Voraussetzungen für eine Beförderung erfüllen, nicht befördert werden durften.
Inzwischen haben die Regierungspräsidien Quoten (2004 = 2,5 %, 2005 = 5,0 % der
Beamtinnen und Beamten im Jahr) zugelassen, um zumindest einem Teil des
Personenkreises eine Beförderung zu ermöglichen. Diesbezüglich hatten viele
Städte beim Land interveniert.
Die Tatsache, dass nur ein Teil der wartenden Beamtinnen und Beamten befördert werden kann (in Hagen eine Jahresquote von 44 Personen) zwingt dazu, Leistungsbewertungen bei der Auswahl zu beachten. Im Jahr 2004 hat es Diskussionen über den Kreis der Berechtigten gegeben. Seit über 10 Jahren ist das bestehende Beurteilungssystem außer Kraft gesetzt worden, weil es nur zu geringfügigen Differenzierungen im Bemessungsergebnis geführt hat, bzw. das Notenspektrum kaum genutzt wurde.
Inzwischen
haben umfangreiche verwaltungsinterne Diskussionen und Abstimmungen sowie
Gespräche mit Vertretern der Gewerkschaften und dem GPR im VV stattgefunden.
Vor Beginn einer umfassenden Schulung für die beurteilenden Personen hat ein
Workshop mit Führungskräften der Verwaltung sowie dem Personalrat
stattgefunden, in dem die weiteren Verfahrensabläufe für ein Beurteilungswesen
besprochen wurden. Die Ergebnisse sind in eine Zuleitung an den GPR
eingeflossen, die als Anlage Gegenstand der Vorlage ist. Hier sind die
Grundzüge des Beurteilungswesens auf der Basis der existierenden Richtlinien
skizziert und das Verfahren der Beförderungen 2005 beschrieben.
Besonders
hervorzuheben ist die sogenannte Beurteilungskonferenz durch die Beurteiler.
Sie soll dem Abgleich der Beurteilungsmaßstäbe dienen und vermeiden helfen,
dass es zu gravierenden Abweichungen von
einer Gauß`schen Normalverteilungskurve kommt.
Außerdem soll
eine paritätisch besetzte Kommission (2 Arbeitnehmervertreter, 2
Arbeitgebervertreter) gebildet werden, um Einigung in Streitfällen zu erzielen.
Feuerwehrleute
sollen in das Verfahren nicht eingebunden werden, weil es dort
leistungsbezogene Beurteilungen einschließlich zum Berufsbild passende
Zielvereinbarungen gibt.
Der
Gesamtpersonalrat betrachtet die Beratung am 28.04.05 über die Zuleitung als
Einbringung und erste Lesung. Am 19.05.05 soll die abschließende Beratung
erfolgen.
Über das
beschriebene Verfahren soll im ersten Schritt eine Beurteilung der zur
Beförderung anstehenden etwa 100 Beamtinnen und Beamten erfolgen. In diesem
Rahmen soll dass neustrukturierte Beurteilungsverfahren erprobt und ggf.
optimiert werden. Den Beteiligten ist dabei die Begrenzung der
Vergleichsmaßstäbe bewusst. Ziel bleibt es aber, die gesamte Beamtenschaft (ca.
880 Personen) zu beurteilen und eine gemeinsame Grundlage zu schaffen.
