Beschlussvorlage - 0425/2005

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Neuregelung des Beurteilungswesens als Grundlage für die anstehenden Beförderungen für Beamtinnen und Beamte wird zur Kenntnis genommen.

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Sachverhalt

Nicht erforderlich.


Nach ständiger Rechtsprechung besteht die Verpflichtung, Beförderungen und Auswahlentscheidungen nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung  vorzunehmen. Damit ist die Notwendigkeit von Beurteilungen (Leistungsbewertungen) gegeben. Fehlende haushaltsrechtliche Möglichkeiten der Städte haben auch in Hagen dazu geführt, dass eine Zahl von etwa 100 Beamtinnen und Beamten der Stadt Hagen, die die persönlichen sowie gesetzlichen Voraussetzungen für eine Beförderung erfüllen, nicht befördert werden durften. Inzwischen haben die Regierungspräsidien Quoten (2004 = 2,5 %, 2005 = 5,0 % der Beamtinnen und Beamten im Jahr) zugelassen, um zumindest einem Teil des Personenkreises eine Beförderung zu ermöglichen. Diesbezüglich hatten viele Städte beim Land interveniert.

 

Die Tatsache, dass nur ein Teil der wartenden Beamtinnen und Beamten befördert werden kann (in Hagen eine Jahresquote von 44 Personen) zwingt dazu, Leistungsbewertungen bei der Auswahl zu beachten. Im Jahr 2004 hat es Diskussionen über den Kreis der Berechtigten gegeben. Seit über 10 Jahren ist das bestehende Beurteilungssystem außer Kraft gesetzt worden, weil es nur zu geringfügigen Differenzierungen im Bemessungsergebnis geführt hat, bzw. das Notenspektrum kaum genutzt wurde.

 

Inzwischen haben umfangreiche verwaltungsinterne Diskussionen und Abstimmungen sowie Gespräche mit Vertretern der Gewerkschaften und dem GPR im VV stattgefunden. Vor Beginn einer umfassenden Schulung für die beurteilenden Personen hat ein Workshop mit Führungskräften der Verwaltung sowie dem Personalrat stattgefunden, in dem die weiteren Verfahrensabläufe für ein Beurteilungswesen besprochen wurden. Die Ergebnisse sind in eine Zuleitung an den GPR eingeflossen, die als Anlage Gegenstand der Vorlage ist. Hier sind die Grundzüge des Beurteilungswesens auf der Basis der existierenden Richtlinien skizziert und das Verfahren der Beförderungen 2005 beschrieben.

 

Besonders hervorzuheben ist die sogenannte Beurteilungskonferenz durch die Beurteiler. Sie soll dem Abgleich der Beurteilungsmaßstäbe dienen und vermeiden helfen, dass es zu  gravierenden Abweichungen von einer Gauß`schen Normalverteilungskurve kommt.

Außerdem soll eine paritätisch besetzte Kommission (2 Arbeitnehmervertreter, 2 Arbeitgebervertreter) gebildet werden, um Einigung in Streitfällen zu erzielen.

 

Feuerwehrleute sollen in das Verfahren nicht eingebunden werden, weil es dort leistungsbezogene Beurteilungen einschließlich zum Berufsbild passende Zielvereinbarungen gibt.

 

Der Gesamtpersonalrat betrachtet die Beratung am 28.04.05 über die Zuleitung als Einbringung und erste Lesung. Am 19.05.05 soll die abschließende Beratung erfolgen.

 

Über das beschriebene Verfahren soll im ersten Schritt eine Beurteilung der zur Beförderung anstehenden etwa 100 Beamtinnen und Beamten erfolgen. In diesem Rahmen soll dass neustrukturierte Beurteilungsverfahren erprobt und ggf. optimiert werden. Den Beteiligten ist dabei die Begrenzung der Vergleichsmaßstäbe bewusst. Ziel bleibt es aber, die gesamte Beamtenschaft (ca. 880 Personen) zu beurteilen und eine gemeinsame Grundlage zu schaffen.

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Auswirkungen

Die finanziellen Auswirkungen richten sich nach den konkreten Personalfällen der zur Beförderung anstehenden Personen und werden dem Personalausschuss mit der Personalentscheidung vorgelegt.

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Beschlüsse

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17.05.2005 - Personalausschuss - vertagt

Erweitern

14.06.2005 - Personalausschuss