Beschlussvorlage - 0277/2013

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Hagen beschließt für den im Lageplan aufgezeigten räumlichen Geltungsbereich die Teiländerung Nr. 96 – Kläranlage Fley – zum Flächennutzungsplan der Stadt Hagen nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches in der zuletzt gültigen Fassung einzuleiten.

 

Der Lageplan mit dem aufgezeigten räumlichen Geltungsbereich liegt dem Rat vor.

 

Geltungsbereich:

 

Das Plangebiet liegt nordöstlich der Ortslage Fley. Es wird begrenzt durch die  Kläranlage Fley im Nordwesten, die Buschmühlenstraße im Norden, die Federnstraße im Westen und die Bandstahlstraße im Südwesten.

 

Nächster Verfahrensschritt:

 

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden soll nach Ausarbeitung eines Nutzungs– / Erschließungskonzepts erfolgen.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Mit Beschluss dieser Verwaltungsvorlage wird ein Flächennutzungsplan-Teiländerungsverfahren eingeleitet, das zum Ziel hat, die nicht mehr für die Kläranlage Fley benötigte Erweiterungsfläche einer gewerblichen Nutzung zuzuführen.

 

 

Begründung

 

Der Flächennutzungsplan stellt für das Plangebiet  Fläche für Versorgungsanlagen oder für die Beseitigung von festen Abfallstoffen mit der Zweckbestimmung „Abwasser“ dar. Teilweise ist eine gewerblich Baufläche, Fläche für Bahnanlagen und Grünfläche dargestellt.

 

Die Fläche zwischen der Kläranlage Fley und der Federnstraße wurde lange Zeit für eine mögliche Erweiterung der Kläranlage vorgehalten. Diese Erweiterung ist jetzt absehbar nicht mehr erforderlich. Dadurch bietet sich nun die Möglichkeit, an diesem Standort in unmittelbarer Nähe zu den bereits vorhandenen Industriebetrieben, Flächen für die Unterbringung weiterer Produktionsanlagen zu schaffen.

 

Konkret ist ein benachbartes Unternehmen daran interessiert, seinen Betrieb an diesem Standort, der in unmittelbarer Nähe zu dessen Produktionsanlagen liegt, zu erweitern.

 

Weiterhin soll die planungsrechtliche Sicherung der zur Abwasserbeseitigung durch die WBH benötigten Flächen mit den darin liegenden technischen Einrichtungen erfolgen. Im Laufe des Verfahrens soll auch geprüft werden, ob und wo auf diesen Flächen überbaubare Flächen für Betriebsgebäude der WBH festgesetzt werden können.

 

Die Erschließung dieses Areals könnte von der Buschmühlenstraße aus über eine neu zu erstellende Einmündung erfolgen.

Die bahnmäßige Erschließung ist über das durch das Plangebiet verlaufende Gleis möglich.

 

Es ist geplant, die im Süden des Plangebiets mit einem Gewerbebetrieb bereits überbaute Grünfläche an den Bestand anzupassen und zukünftig als gewerbliche Baufläche darzustellen.

 

Im Gebietsentwicklungsplan ist dieser Bereich als Freiraum – Allgemeine Freiraum– und Agrarbereiche, Regionaler Grünzug, und Freiraumbereich für zweckgebundene Nutzungen – Abwasserbehandlungs– und Reinigungsanlagen dargestellt. Aufgrund der Flächengröße von unter 10 ha ist eine Regionalplanänderung nicht erforderlich.

 

 

 

 

Ein schmaler Streifen westlich entlang der Böschungen der Federnstraße liegt im Geltungsbereich des Landschaftsplanes und setzt hier das Landschaftsschutzgebiet Nr. 1.2.2.16: Landschaftsschutzgebiet "Fleyer Wald" fest.

 

Die Teiländerung des Flächennutzungsplans ist erforderlich, um die gewerbliche Nutzung der Fläche zu ermöglichen.

 

Parallel zu dem FNP-Änderungsverfahren wird zur planungsrechtlichen Absicherung ein Bebauungsplanverfahren mit entsprechender Zielrichtung durchgeführt.

 

 

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

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Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

 

gez. Dr. Christian Schmidt

1. Beigeordneter

gez. Thomas Huyeng

Beigeordneter

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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10.04.2013 - Bezirksvertretung Hohenlimburg - ungeändert beschlossen

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07.05.2013 - Naturschutzbeirat - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Landschaftsbeirat lehnt die Vorlage aufgrund des mit dem Vorhaben verbundenen Verlustes des Biotopverbundes ab.

Abstimmungsergebnis:

 

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Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

        8

Dagegen:

        0

Enthaltungen:

        1

 

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08.05.2013 - Bezirksvertretung Hagen-Nord - ungeändert beschlossen

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08.05.2013 - Umweltausschuss - ungeändert beschlossen

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14.05.2013 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen

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16.05.2013 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen