08.05.2013 - 13 Teiländerung Nr. 96 - Kläranlage Fley - zum Flä...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Die Herren Dr. Braun und Schädel erläutern.

Auf die Frage von Prof. Dr. Ullrich führt Herr Dr. Braun aus, der Biotopverbund Fauna und Flora sei angesprochen, es handele sich um die letzte Grünachse in dem Bereich. Herr Dr. Schmidt erläutert, in dem Fall sei ein Kompromiss geschlossen, Alibigrün sei nicht durchzusetzen. Ob eine Erweiterung Arbeitsplatz- oder Beschaffung reiner Lagerkapazität bedeute, kann von Herrn Dr. Schmidt nicht beantwortet werden. Herr Meier erklärt, der Grünverbund sei bereits unterbrochen. Herr Schädel verweist auf einen weiteren bereits vorhandenen Baukörper in dem Bereich.

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Beschluss:

Der Rat der Stadt Hagen beschließt für den im Lageplan aufgezeigten räumlichen Geltungsbereich die Teiländerung Nr. 96 – Kläranlage Fley – zum Flächennutzungsplan der Stadt Hagen nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches in der zuletzt gültigen Fassung einzuleiten.

 

Der Lageplan mit dem aufgezeigten räumlichen Geltungsbereich liegt dem Rat vor.

 

Geltungsbereich:

 

Das Plangebiet liegt nordöstlich der Ortslage Fley. Es wird begrenzt durch die  Kläranlage Fley im Nordwesten, die Buschmühlenstraße im Norden, die Federnstraße im Westen und die Bandstahlstraße im Südwesten.

 

Nächster Verfahrensschritt:

 

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden soll nach Ausarbeitung eines Nutzungs– / Erschließungskonzepts erfolgen.

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja

Nein

Enthaltung

CDU

4

 

 

SPD

4

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

 

 

2

Hagen Aktiv

1

 

 

FDP

 

 

 

Die Linke

 

1

 

 

 

x

Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

9

Dagegen:

1

Enthaltungen:

2

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen