Berichtsvorlage - 0256/2013
Grunddaten
- Betreff:
-
Programm Stadtumbau West - Oberhagen /Eilpe - Sachstandsbericht Umnutzung des ehem. Kesselhauses Elbershallen für den Kinder- und Jugendzirkus Quamboni
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Jan Stoltmann
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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25.04.2013
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Vorberatung
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30.04.2013
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●
Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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14.05.2013
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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16.05.2013
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Sachverhalt
Begründung:
Der Umbau und die Sanierung des ehem. Kesselhauses auf dem Elbershallen-Gelände sowie der Innenausbau für eine Zirkusnutzung ist von der HAGENPEG zur Förderung im Rahmen des 3. BA Stadtumbau West beantragt worden. Es handelt sich um eine nichtkommerzielle Nutzung als Kinder- und Jugendzirkus Quamboni zur Standortprofilierung Elbershallen Hagen. Betreiber ist die evangelische Jugend im Kirchenkreis Hagen, die einen langfristigen Mietvertrag mit der HAGENPEG eingehen will. Das umgebaute Gebäude sowie der entsprechende Grundstücksanteil verbleiben im Eigentum des Antragstellers.
Durch diese Maßnahme wird ein Baudenkmal gesichert und erhalten sowie eine alte Industriebrache reaktiviert. Zudem ist ein Gebietsbezug vorhanden, so dass die Bezirksregierung grundsätzlich Gesamtkosten von 564 T als förderfähig anerkannt hat. Weiterhin hat sich die Kommune mit einem Unterstützungsschreiben des Fachbereichs Jugend und Soziales eindeutig zu einem öffentlichen Interesse an dem Verwendungszweck einer kommunalen Einrichtung in Beauftragung eines Dritten erklärt. Das öffentliche Interesse an der Umsetzung des Projektes wird nicht zuletzt durch diesen Ratsbeschluss dokumentiert.
Für die von privaten Dritten beantragte Förderung wird ein Fördersatz in Höhe von 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben (nach gegenwärtigem Stand rd. 282 T) in Aussicht gestellt mit der Maßgabe, dass bei einer eventuellen Erhöhung der Projektkosten der Förderbetrag gedeckelt ist. Vom Förderbetrag muss die Gemeinde einen Eigenanteil von 20% (z. Zt. in Höhe von rd. 56.000 ) tragen. Dieser Eigenanteil wird gemäß einer Verpflichtungserklärung von der HAGENPEG übernommen ohne eine Gegenleistungsverpflichtung für die Stadt Hagen. Die restlichen 80% (z. Zt. 226.000 ) sind die Fördersumme des Landes. Die Förderung beträgt insgesamt und maximal 282.000 , das entspricht 50% der beantragten Gesamtkosten. Etwaige Mehrkosten sind allein vom Antragsteller zu tragen.
Die Stadt Hagen ist Empfängerin der Zuwendung und leitet diese an private Dritte weiter. Sie bleibt aber verantwortlich für die Einhaltung aller Bestimmungen des an sie gerichteten Zuwendungsbescheides. In Form eines Weiterleitungsvertrages werden Rechte und Pflichten des Zuwendungsbescheides auf den Letztempfänger übertragen. So ist dieser beispielsweise zur Einhaltung der vergaberechtlichen Bestimmungen verpflichtet. Im Falle von Rückforderungen des Landes wird sich die Stadt Hagen ihre Haftungspflicht für die Dauer der Zweckbindungsfrist von (mindestens) 20 Jahren dinglich sichern. Die HAGENPEG hat sich zu einer grundbuchlichen Eintragung in Höhe des abzusichernden Betrages erklärt.
Die Stadt Hagen unterstützt die Beantragung von Fördermitteln für das Projekt einer
sozio-kulturellen kommunalen Einrichtung durch die HAGENPEG und schließt zur
Weiterleitung der Zuwendungen einen städtebaulichen Vertrag mit der HAGENPEG
ab. Damit überträgt die Stadt Hagen die finanzielle Haftung für die Erfüllung des
Verwendungszwecks über 20 Jahre auf die HAGENPEG und lässt sich dieses über eine dingliche Sicherung / Grundbuch absichern.
Als Grundlage für die Berechnung des städtischen Eigenanteils, der von
der HAGENPEG übernommen wird, betragen die
Gesamtkosten 564.000 100%
förderfähiger Anteil 282.000 50% von 100%
Förderanteil Land 225.600 80% von 282.000
Eigenanteil 56.400 20% von 282.000
Übernahme E. HAGENPEG 56.400
verbleibender Eigenanteil Stadt Hagen 0,-
Es können finanzielle Auswirkungen bei diesem Projekt durch die Übernahme des
Haftungsrisikos für einen Zuwendungsbetrag von 226 T (Förderung abzüglich Eigenanteil) + Zinsen für 20 Jahre sowie anfallende Kosten einer dinglichen Sicherung (Grundbuch) entstehen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
| Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
| Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen |
X | Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen |
Maßnahme | |
konsumtive Maßnahme | |
X | investive Maßnahme |
| konsumtive und investive Maßnahme |
Rechtscharakter | |
| Auftragsangelegenheit |
| Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung |
| Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung |
| Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe |
| Vertragliche Bindung |
x | Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges |
| Ohne Bindung |
1. Konsumtive Maßnahme
Teilplan: |
| Bezeichnung: |
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Produkt: |
| Bezeichnung: |
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Kostenstelle: |
| Bezeichnung: |
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| Kostenart | Lfd. Jahr | Folgejahr 1 | Folgejahr 2 | Folgejahr 3 |
Ertrag (-) |
| | | | |
Aufwand (+) |
| | | | |
Eigenanteil |
| | | | |
Kurzbegründung: | |
| Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert |
| Finanzierung kann ergebnisneutral (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) gesichert werden. |
| Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Fehlbedarf wird sich erhöhen) |
2. Investive Maßnahme
Teilplan: | 5112 | Bezeichnung: | Stadtumbau West |
Finanzstelle: | 5.000096 | Bezeichnung: | Stadtumbau West |
| Finanzpos. | Gesamt | lfd. Jahr | Folgejahr 1 | Folgejahr 2 | Folgejahr 3 |
Einzahlung(-) | 681100 | 225.600 | 225.600 | | | |
Einzahlung(-) | 681700 | 65.400 | 65.400 | | | |
Auszahlung(+) | 785100 | 282.000 | 282.000 | | | |
Eigenanteil |
| | | | | |
Kurzbegründung: | |
x | Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert |
| Finanzierung kann gesichert werden (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) |
| Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Kreditbedarf wird sich erhöhen) |
3. Auswirkungen auf die Bilanz
(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)
Aktiva:
(Bitte eintragen)
Die Ausgabe in Höhe von 282.000,00 (Bruttobetrachtung) an HAGENPEG stellen einen Investitionskostenzuschuss dar. Dieser ist somit als Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten in der Bilanz zu aktivieren und über eine Zweckbindungsfrist von 20 Jahren abzugrenzen, da sich die durchzuführende Investition auf unbewegliches Vermögen bezieht. Die Abgrenzung führt zu Aufwand in der Ergebnisrechnung. Aufgrund der Erstattung durch HAGENPEG (siehe Verpflichtungserklärung) reduziert sich die tatsächliche Auszahlung an HAGENPEG auf einen Gesamtbetrag von 225.600,00 (282.000,00 56.400,00 ). |
Passiva:
(Bitte eintragen)
Parallel zur Aktivseite ist auf der Passivseite der Bilanz ein entsprechender Passiver Rechnungsabgrenzungsposten auszuweisen. Dieser setzt sich einerseits aus der anteiligen Zuwendung vom Land in Höhe von 225.600,00 und andererseits aus der Erstattung des Eigenanteils der Stadt Hagen in Höhe von 56.400,00 (siehe Verpflichtungserklärung) durch die HAGENPEG zusammen. Die Auflösung des Passiven Rechnungsabgrenzungspostens erfolgt parallel zur Abgrenzung der Aufwendungen der Aktivseite (Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten) und stellt in gleicher Höhe Erträge dar. |
4. Folgekosten:
a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil | |
b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr | |
c) sonstige Betriebskosten je Jahr | |
d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen) | |
e) personelle Folgekosten je Jahr | |
Zwischensumme | |
abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr | |
Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt | |
5. Auswirkungen auf den Stellenplan
Stellen-/Personalbedarf:
(Anzahl) | Stelle (n) nach BVL-Gruppe | (Gruppe) | sind im Stellenplan | (Jahr) | einzurichten. |
(Anzahl) | üpl. Bedarf (e) in BVL-Gruppe | (Gruppe) | sind befristet bis: | (Datum) | anzuerkennen. |
gez. | gez. |
Jörg Dehm Oberbürgermeister | Thomas Huyeng Beigeordneter |
| gez. |
Bei finanziellen Auswirkungen: | Christoph Gerbersmann Stadtkämmerer |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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302,7 kB
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2
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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3
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(wie Dokument)
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85,5 kB
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4
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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5
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(wie Dokument)
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164,3 kB
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6
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(wie Dokument)
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153,5 kB
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7
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(wie Dokument)
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86,4 kB
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8
|
(wie Dokument)
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68,3 kB
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9
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(wie Dokument)
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59,1 kB
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10
|
(wie Dokument)
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282,5 kB
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11
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(wie Dokument)
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16,9 kB
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12
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(wie Dokument)
|
9,5 kB
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13
|
(wie Dokument)
|
68,3 kB
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14
|
(wie Dokument)
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9 MB
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