Berichtsvorlage - 0256/2013

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Der Bericht über die Durchführung der Maßnahme und die aufgezeigten Haftungserfordernisse der Stadt Hagen wird zur Kenntnis genommen.

Reduzieren

Sachverhalt

Begründung:
 

 

Der Umbau und die Sanierung des ehem. Kesselhauses auf dem Elbershallen-Gelände sowie der Innenausbau für eine Zirkusnutzung ist von der HAGENPEG zur Förderung im Rahmen des  3. BA Stadtumbau West beantragt worden. Es handelt sich um eine nichtkommerzielle Nutzung als Kinder- und Jugendzirkus „Quamboni“ zur Standortprofilierung Elbershallen Hagen. Betreiber ist die evangelische Jugend im Kirchenkreis Hagen, die einen langfristigen Mietvertrag mit der HAGENPEG eingehen will. Das umgebaute Gebäude sowie der entsprechende Grundstücksanteil verbleiben im Eigentum des Antragstellers.

 

Durch diese Maßnahme wird ein Baudenkmal gesichert und erhalten sowie eine alte Industriebrache reaktiviert. Zudem ist ein Gebietsbezug vorhanden, so dass die Bezirksregierung grundsätzlich Gesamtkosten von 564 T€ als förderfähig anerkannt hat. Weiterhin hat sich die Kommune mit einem Unterstützungsschreiben des Fachbereichs Jugend und Soziales eindeutig zu einem öffentlichen Interesse an dem Verwendungszweck einer kommunalen Einrichtung in Beauftragung eines Dritten erklärt. Das öffentliche Interesse an der Umsetzung des Projektes wird nicht zuletzt durch diesen Ratsbeschluss dokumentiert.

 

Für die von privaten Dritten beantragte Förderung wird ein Fördersatz in Höhe von 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben (nach gegenwärtigem Stand rd. 282 T€) in Aussicht gestellt mit der Maßgabe, dass bei einer eventuellen Erhöhung der Projektkosten der Förderbetrag gedeckelt ist. Vom Förderbetrag muss die Gemeinde einen Eigenanteil von 20% (z. Zt. in Höhe von rd. 56.000 €) tragen. Dieser Eigenanteil wird gemäß einer Verpflichtungserklärung von der HAGENPEG übernommen ohne eine Gegenleistungsverpflichtung für die Stadt Hagen. Die restlichen 80% (z. Zt. 226.000 €) sind die Fördersumme des Landes. Die Förderung beträgt insgesamt und maximal 282.000 €, das entspricht 50% der beantragten Gesamtkosten. Etwaige Mehrkosten sind allein vom Antragsteller zu tragen.

 

Die Stadt Hagen ist Empfängerin der Zuwendung und leitet diese an private Dritte weiter. Sie bleibt aber verantwortlich für die Einhaltung aller Bestimmungen des an sie gerichteten Zuwendungsbescheides. In Form eines Weiterleitungsvertrages werden Rechte und Pflichten des Zuwendungsbescheides auf den Letztempfänger übertragen. So ist dieser beispielsweise zur Einhaltung der vergaberechtlichen Bestimmungen verpflichtet. Im Falle von Rückforderungen des Landes wird sich die Stadt Hagen ihre Haftungspflicht für die Dauer der Zweckbindungsfrist von (mindestens) 20 Jahren dinglich sichern. Die HAGENPEG hat sich zu einer grundbuchlichen Eintragung in Höhe des abzusichernden Betrages erklärt.

 

Die Stadt Hagen unterstützt die Beantragung von Fördermitteln für das Projekt einer

sozio-kulturellen kommunalen Einrichtung durch die HAGENPEG und schließt zur

Weiterleitung der Zuwendungen einen städtebaulichen Vertrag mit der HAGENPEG

ab. Damit überträgt die Stadt Hagen die finanzielle Haftung für die Erfüllung des

Verwendungszwecks über 20 Jahre auf die HAGENPEG  und lässt sich dieses über eine dingliche Sicherung / Grundbuch absichern.

 

Als Grundlage für die Berechnung des städtischen Eigenanteils, der von

der HAGENPEG übernommen wird, betragen die

 

Gesamtkosten               564.000 €              100%

förderfähiger Anteil 282.000 €                  50% von 100%

Förderanteil Land              225.600 €                  80% von 282.000 €

Eigenanteil                              56.400 €                  20% von 282.000 €

Übernahme E. HAGENPEG              56.400 €

verbleibender Eigenanteil Stadt Hagen 0,- €

 

Es können finanzielle Auswirkungen bei diesem Projekt durch die Übernahme des

Haftungsrisikos für einen Zuwendungsbetrag von 226 T€ (Förderung abzüglich Eigenanteil) + Zinsen für 20 Jahre sowie anfallende Kosten einer dinglichen Sicherung (Grundbuch) entstehen.

 

 

Reduzieren

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen

X

Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen

 

Maßnahme

konsumtive Maßnahme

X

investive Maßnahme

 

konsumtive und investive Maßnahme

 

Rechtscharakter

 

Auftragsangelegenheit

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Vertragliche Bindung

x

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

Ohne Bindung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.      Konsumtive Maßnahme

 

Teilplan:

 

Bezeichnung:

 

Produkt:

 

Bezeichnung:

 

Kostenstelle:

 

Bezeichnung:

 

 

 

Kostenart

Lfd. Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Ertrag (-)

 

€

€

€

€

Aufwand (+)

 

€

€

€

€

Eigenanteil

 

€

€

€

€

 

 

Kurzbegründung:

 

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert

 

Finanzierung kann ergebnisneutral (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) gesichert werden.

 

Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Fehlbedarf wird sich erhöhen)

 

2.       Investive Maßnahme

 

Teilplan:

5112

Bezeichnung:

Stadtumbau West

Finanzstelle:

5.000096

Bezeichnung:

Stadtumbau West

 

 

Finanzpos.

Gesamt

lfd. Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Einzahlung(-)

681100

225.600 €

225.600 €

€

€

          €

Einzahlung(-)

681700

65.400 €

65.400 €

€

€

€

Auszahlung(+)

785100

282.000 €

282.000 €

€

€

€

Eigenanteil

 

€

€

€

€

€

 

 

 

 

Kurzbegründung:

x

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert

 

Finanzierung kann gesichert werden (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung)

 

Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Kreditbedarf wird sich erhöhen)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3.      Auswirkungen auf die Bilanz

(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)

 

Aktiva:

(Bitte eintragen)

Die Ausgabe in Höhe von 282.000,00 € (Bruttobetrachtung) an HAGENPEG stellen einen Investitionskostenzuschuss dar. Dieser ist somit als Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten in der Bilanz zu aktivieren und über eine Zweckbindungsfrist von 20 Jahren abzugrenzen, da sich die durchzuführende Investition auf unbewegliches Vermögen bezieht. Die Abgrenzung führt zu Aufwand in der Ergebnisrechnung. Aufgrund der Erstattung durch HAGENPEG (siehe Verpflichtungserklärung) reduziert sich die tatsächliche Auszahlung an HAGENPEG auf einen Gesamtbetrag von 225.600,00 € (282.000,00 € – 56.400,00 €).

 

 

 

 

Passiva:

(Bitte eintragen)

Parallel zur Aktivseite ist auf der Passivseite der Bilanz ein entsprechender Passiver Rechnungsabgrenzungsposten auszuweisen. Dieser setzt sich einerseits aus der anteiligen Zuwendung vom Land in Höhe von 225.600,00 € und andererseits aus der Erstattung des Eigenanteils der Stadt Hagen in Höhe von 56.400,00 € (siehe Verpflichtungserklärung) durch die HAGENPEG zusammen.

Die Auflösung des Passiven Rechnungsabgrenzungspostens erfolgt parallel zur Abgrenzung der Aufwendungen der Aktivseite (Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten) und stellt in gleicher Höhe Erträge dar.

 

 

 

 

4.      Folgekosten:

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

€

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

€

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

€

d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

€

e) personelle Folgekosten je Jahr

€

Zwischensumme

€

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

€

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

€

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

5.      Auswirkungen auf den Stellenplan

 

Stellen-/Personalbedarf:

 

(Anzahl)

Stelle (n) nach BVL-Gruppe

(Gruppe)

sind im Stellenplan

(Jahr)

einzurichten.

(Anzahl)

üpl. Bedarf (e) in BVL-Gruppe

(Gruppe)

sind befristet bis:

(Datum)

anzuerkennen.

 

 

gez.

gez.

Jörg Dehm

Oberbürgermeister

Thomas Huyeng

Beigeordneter

 

gez.

Bei finanziellen Auswirkungen:

Christoph Gerbersmann

Stadtkämmerer

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

25.04.2013 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

30.04.2013 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - ungeändert beschlossen

Erweitern

14.05.2013 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

16.05.2013 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen