Beschlussvorlage - 1163/2012

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Der RAT der Stadt Hagen stimmt den bisher ermittelten potentiellen Konzentrationszonen für Windenergieanlagen (WEA) (geeignete und bedingt geeignete Flächen) in Hagen zu und beauftragt die Verwaltung, diese Flächen artenschutzrechtlich durch ein Gutachterbüro prüfen zu lassen.

 

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Der Rat hat die Verwaltung mit der Aufstellung des Teilflächennutzungsplans Windenergie beauftragt, um zu prüfen, ob die Möglichkeit besteht, weitere Konzentrationszonen für WEA im Hagener Stadtgebiet auszuweisen. In einem ersten Schritt wurden mithilfe einer computergestützten Analyse (GIS-Analyse) potentielle Zonen für zukünftige Windenergieanlagen (WEA) ermittelt. Diese Flächen wurden anhand weiterer Kriterien gefiltert und eingegrenzt. Der Höhenzug Melkmeskopf bis Stapelberg entlang der A45 wurde dabei insbesondere aufgrund der hohen visuellen und akustischen Vorbelastung durch die zahlreich vorhandenen Windenergieanlagen sowie die Bundesautobahn A45 als geeignet eingestuft. Diese Flächen müssen nun in einem weiteren Schritt anhand von Artenschutzprüfungen über eine Vegetationsperiode (März bis Dez. 2013) untersucht werden. Dies kann gebenenfalls zu einer weiteren Eingrenzung der Flächen führen. Gutachter müssen dazu spätestens im März 2013 mit den Kartierungen vor Ort beauftragt werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Begründung

 

Vorlauf

Mit der Einleitung (0970/2011) des sachlichen Teilflächennutzungsplans Windenergie (Geltungsbereich gesamtes Stadtgebiet) beauftragte der Rat der Stadt Hagen (Beschluss 15.12.2011) die Verwaltung, zu prüfen, ob weitere Konzentrationszonen für Windenergieanlagen (WEA) im Hagener Stadtgebiet ausgewiesen werden können.

Die Verwaltung führte dazu eine GIS-Analyse durch und stellte die Ergebnisse in der Vorlage 0886/2012 "Sachstand potentielle Konzentrationszonen für WEA" den Bezirksvertretungen und politischen Gremien im Oktober 2012 vor (Vorlage zur Kenntnis). In der Anlage "Windenergieanlagen-Konzept" zu dieser Vorlage wurde die Vorgehensweise des Planungskonzeptes dargestellt. Die in der Analyse verwendeten Tabuflächen und Abstandspuffer (für Anlagenhöhen von 150 m Höhe) wurden aufgelistet. Eine Karte zeigte schließlich die in der Analyse ermittelten potentiellen Flächen.

 

Diese Flächen wurden im Dezember 2012 durch das Gutachterbüro Ökoplan, Essen anhand weiterer Kriterien (u. a. Flächengröße, Hangneigung, Ausschluss von Laubwaldflächen, Landschaftsbild, Sichtbeziehungen, Vorbelastungen, Erholungs­nutzung) auf ihre Raumempfindlichkeit untersucht und bewertet.

 

 

Bewertung der Potentialflächen (Gutachterbüro Ökoplan)

Das Gutachterbüro teilte die in der GIS-Analyse der Stadt Hagen ermittelten zahlreichen optimalen und grenzwertigen Flächen in Raumeinheiten ein und bewertete diese anhand der Kriterien

?         Landschaftsbild

?         Sichtbeziehungen

?         Vorbelastung

?         Erholungsnutzung

 

Eine hohe Raumempfindlichkeit weisen die Waldflächen südlich Haspe/Hasper Talsperre (Raumeinheit 2, RE 2) sowie der Höhenzug westlich Priorei/Epscheider Bachtal (RE 5) auf. Dies ergibt sich vor allem aufgrund der hohen Bedeutung der überwiegend mit Wald bestandenen Flächen für die naturbezogene Erholungsnutzung. Zudem ergeben sich hier aufgrund der Topografie zum Teil besonders weitreichende Sichtbeziehungen bzw. direkte Sichtbeziehungen zu größeren Siedlungsbereichen.


Als lediglich bedingt geeignet lassen sich die Raumeinheiten Wald- und Freiflächen östlich Berchum (RE 1) im nordöstlichen Stadtgebiet sowie die Waldflächen südlich Eilpe und Selbecke (RE3) bewerten, die für die Erholungsnutzung ebenfalls einen hohen Wert aufweisen.

 

Der Höhenzug Melkmeskopf bis Stapelberg entlang der A45 (RE4) wird insbesondere aufgrund der hohen visuellen und akustischen Vorbelastung durch die zahlreich vorhandenen Windenergieanlagen sowie die Bundesautobahn A45 als geeignet eingestuft. Auch diese Bereiche werden - wie sämtliche waldreiche Flächen des Hagener Südens - für die Erholung extensiv besonders zum Wandern genutzt, doch besteht hier aufgrund der Ausstattung und Vorbelastung eine geringere Empfindlichkeit.

 

Nach der Bewertung der Raumempfindlichkeit wurden weitere Restriktionen (z. B. die grenzwertigen Bereiche zu Siedlungs- und Naturschutzgebieten aus der GIS-Analyse) für die Endbewertung herangezogen (siehe Gutachten S. 19 ff).

 

 

Gutachterliche Empfehlung

Der Gutachter kommt zu folgender Empfehlung:

… “Wie aus der Karte 4 „Flächeneignung“ hervorgeht, sind nur wenige Flächen im südöstlichen Stadtgebiet innerhalb der Raumeinheit (RE) 4 relativ restriktions- und konfliktfrei für die Errichtung von Windfarmen geeignet. Weitere (Teil-)flächen weisen hier eine „bedingte Eignung“ auf und sollten – zusammen mit den als „geeignet“ bewerteten Flächen – auf jeden Fall einer weiteren Untersuchung hinsichtlich des Artenschutzes unterzogen werden.

Auf eine Ausweisung von Konzentrationsflächen sollte im Bereich der Raumeinheiten 2 und 5, die eine hohe Raumempfindlichkeit aufweisen, gänzlich verzichtet werden. Innerhalb der RE 3, die an die RE 4 westlich angrenzt, bestehen einige (Teil-)flächen, die als „bedingt geeignet“ gewertet werden. Hier könnte evtl. eine Darstellung von Konzentrationszonen in Betracht gezogen werden, sodass auch diese Flächen weitergehend untersucht werden sollten.

Die RE 1 im Nordosten des Stadtgebietes weist überwiegend Potenzialflächen auf, die u. a. aufgrund ihrer „grenzwertigen“ Eignung gemäß Windenergie-Konzept der Stadt Hagen als „schlecht geeignet“ bewertet wurden; nur eine Teilfläche von geringem Umfang (ca. 1,5 ha) an der Stadtgrenze zu Schwerte weist eine bedingte Eignung auf. Da eine Konzentration von WEA in Windfarmen angestrebt wird, wäre hier eine Ausweisung nur im Zusammenhang mit Flächen auf Schwerter Stadtgebiet sinnvoll.“ (siehe Gutachten S.26)


 

Empfehlung der Verwaltung:

Die Verwaltung schließt sich der gutachterlichen Empfehlung an und empfiehlt, die als geeignet und bedingt geeignet bewerteten Flächen weiter untersuchen zu lassen.

 

 

Weiteres Vorgehen

Die Bezirksregierung als Genehmigungsbehörde für den Flächennutzungsplan hat deutlich gemacht, dass eine Artenschutzprüfung zwingend erforderlich ist und alle Potentialflächen erfassen muss. Da der FNP hier eine Regelungsdichte ähnlich einem Bebauungsplan erreicht, ist der Nachweis erforderlich, dass keine planungs­relevanten, windenergiesensiblen Tierarten (insbesondere europäische Vogel- und Fledermausarten) in ihrem Lebens-, Brut- und Nahrungsraum durch Windräder beeinträchtigt oder getötet werden könnten. Zum Nachweis, ob diese Arten in den ermittelten Gebieten vorkommen, sind entsprechende Kartierungen vorzunehmen bzw. Gutachten über eine Vegetationsperiode (März bis Dezember eines Jahres) zu vergeben. Um daher zu verwertbaren Aussagen noch im Jahr 2013 zu kommen, ist  bis März das notwendige Artenschutzgutachten zu vergeben.

 

Das bedeutet aber auch, dass, wenn diese Prüfung nicht in 2013 stattfindet, sich die Ausweisung von WEA-Zonen bzw. das gesamte Verfahren um mindestens ein weiteres Jahr verzögern wird.

 

Da es sich dabei um eine Pflichtaufgabe im Rahmen der FNP-Änderung handelt, sind die Gutachten von der Stadt Hagen zu vergeben. Hierfür sind Haushaltsmittel im Etat des Fachbereiches 61 vorhanden. Darüber hinaus werden Gespräche mit potentiellen Investoren wegen einer Kostenübernahme geführt mit dem Ziel, entsprechende Verpflichtungserklärungen bis zur Ratssitzung vorliegen zu haben.

Aufgrund der dargelegten Eilbedürftigkeit wird die Verwaltung daher auf der Basis der hier vorgelegten Abgrenzungen (und unter Vorbehalt des Ratsbeschlusses am 21.02.2013) die Artenschutzgutachten ausschreiben und dem LB am 13.02.2013, dem UWA am 14.02.2013 sowie dem STEA am 19.02.2013 und dem RAT am 21.02.2013 einen entsprechenden Vergabevorschlag in einer weiteren Vorlage zum Beschluss vorlegen.

 

Nach Auswertung der Artenschutzgutachten und der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange wird die Offenlage der WEA-Konzentrationszonen im Teilflächennutzungsplan voraussichtlich Anfang 2014 erfolgen.

 


 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

x

Es entstehen die in der Vorlage beschriebenen finanziellen und personellen Auswirkungen

 

Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

gez.

gez.

(Dehm, Oberbürgermeister)

(Grothe, Technischer Beigeordneter)

 

 

 

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Auswirkungen

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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16.01.2013 - Bezirksvertretung Hohenlimburg - ungeändert beschlossen

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30.01.2013 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - ungeändert beschlossen

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30.01.2013 - Bezirksvertretung Hagen-Nord - ungeändert beschlossen

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05.02.2013 - Bezirksvertretung Eilpe/Dahl - ungeändert beschlossen

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13.02.2013 - Naturschutzbeirat - ungeändert beschlossen

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14.02.2013 - Bezirksvertretung Haspe - ungeändert beschlossen

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14.02.2013 - Umweltausschuss - ungeändert beschlossen

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19.02.2013 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen

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21.02.2013 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen