13.02.2013 - 4.2 Sachlicher Teilflächennutzungsplan - Windenergi...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.2
- Sitzung:
-
Sitzung des Landschaftsbeirates
- Gremium:
- Naturschutzbeirat
- Datum:
- Mi., 13.02.2013
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Inge Fischer
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:
Berichterstatter Herr Bleja.
Unter Beteiligung der Herren Fähmel, Wack, Bögemann, Dr. Hülsbusch, Freier, Bühren, Riegel, Bleja und Dr. Braun wird folgendes erörtert: Die Gutachten wurden auf der Basis von Ortsbegehungen und Kartenauswertungen erstellt. Dabei können die Ergebnisse von den tatsächlichen Gegebenheiten abweichen. So ist z. B. bei einer Luftbildauswertung nicht zu erkennen, ob es sich bei einer Forstfläche um eine Schlagflur handelt, die durch den Sturm Kyrill entstanden ist oder im Rahmen der ordnungsgemäßen Forstwirtschaft. Diese Abweichungen können jedoch bei der anstehenden, tiefer greifenden Artenschutzprüfung, die mit mehreren, intensiveren Ortsbegehungen verbunden ist, korrigiert werden.
Die Verwendung des Begriffs Kyrillflächen ist irreführend, da es diese Flächen aufgrund der forstrechtlichen Aufforstungsverpflichtungen seit Januar 2012 nicht mehr gibt. Besser wäre es, die Terminologie des Leitfadens Rahmenbedingungen für Windenergieanlagen auf Waldflächen in NRW (MKULNV 2012) zu verwenden, in dem als geeignete Standorte allgemein Kahlflächen im Wald genannt werden, die vorzugsweise aufgrund von Schadensereignissen entstanden sind.
Der Bereich Wahl an der Stadtgrenze zu Breckerfeld, der aufgrund der dort vorherrschenden Windgeschwindigkeiten gut geeignet wäre, ist aufgrund der erforderlichen Abstandsflächen zu dem dortigen Flugplatz aus dem Flächenpool gefallen.
Zusammenarbeit mit den Nachbargemeinden:
In der derzeitigen Planungsphase muss jede Nachbarkommune für sich, wie auch die Stadt Hagen, die geeigneten Standorte anhand der anzulegenden Kriterien herausfiltern. Erst danach wird eine interkommunale Beteiligung erfolgen, bei der dann auch Synergieeffekte festgestellt und genutzt werden können.
Anlagen zur Vorlage
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1,4 MB
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10
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(wie Dokument)
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(wie Dokument)
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2 MB
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