Beschlussvorlage - 0018/2013

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Hagen beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Bebauungsplan Nr. 1/12 (638) – Funckestr. 41. – als Entwurf und beauftragt die Verwaltung, den Plan einschl. der Begründung vom 21.12.2012 gem. § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich

auszulegen.

Die Begründung vom 21.12.2012 ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

Geltungsbereich:

Die Grenze des Plangebietes verläuft im Norden entlang der Grundstücksgrenze zu

den Gebäuden Ahrstr.1 – 9, im Nord-Osten entlang der Grenze zu den Flurstücken

624 und 601, im Süd-Osten entlang der „Funckestraße“ und im Süd-Westen entlang

der „Rheinstraße“.

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan im Maßstab 1:500 ist der beschriebene Geltungsbereich eindeutig dargestellt.

 

Nächster Verfahrensschritt:

Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes soll im ersten Quartal

2013 durchgeführt werden. Parallel dazu erfolgt die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

Eine Kurzfassung ist nicht erforderlich.

 

Begründung

Vorlauf:

Das 8-stöckige Bürogebäude „Funckestraße 41“ diente in den vergangenen

Jahrzehnten als Verwaltungsgebäude für die Deutsche Post, heute Telekom. Die im

nördlichen Grundstücksbereich anschließenden Stellplatzflächen und Garagen

sicherten den Stellplatzbedarf für die vor Ort tätigen Mitarbeiter. Seitdem die

Telekom die Nutzung vor einiger Zeit aufgegeben hat, steht das Bürogebäude

weitestgehend leer. Eine Vermarktung an Interessenten ist z.Zt. nicht möglich, da

das vorhandene Planungsrecht nur Einrichtungen des Gemeinbedarfs zulässt. Um

der Entstehung einer zukünftigen Brachfläche entgegen zu wirken ist es erforderlich,

die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die gewerbliche Nutzung des

Gebäudes zu schaffen.

 

Mit Beschluss des Rates vom 26.04.2012 wurde das Bebauungsplanverfahren

Nr. 1/12 (638) – Funckestr. 41 – eingeleitet. Am 12.05.2012 erfolgte die öffentliche Bekanntmachung. Es handelt sich um ein Verfahren nach § 13 a BauGB.

Die Unterrichtung der Öffentlichkeit fand in der anschließenden  Zeit  bis zum

01.06.2012 statt. Diese Gelegenheit wurde von einigen Anwohnern der angrenzenden Straßen genutzt, um sich nach dem Vorhaben zu erkundigen.

 

Der für den Geltungsbereich bestehende Bebauungsplan Nr. 20/70 –Höing-  ist seit dem 06.11.1974 rechtskräftig. und weist den betreffenden Bereich als „Baugrund- stück für den Gemeinbedarf“ mit dem Symbol für „Post“ und „Verwaltungsgebäude“ aus. Die Regelungen erstrecken sich darüber hinaus auf das Maß der baulichen Nutzung (16-geschossig, GRZ 1,0 und GFZ höchstens 2,4) und die überbaubare Grundstücksfläche (Baugrenze parallel zum Straßenverlauf entlang der „Rheinstraße“ und der „Funckestraße“).

 

Im gültigen Flächennutzungsplan der Stadt Hagen ist die Fläche als „Fläche für den

Gemeinbedarf“ dargestellt. Eine Änderung des Flächennutzungsplanes ist nicht

erforderlich. Der Flächennutzungsplan wird nach Abschluss des Verfahrens gemäß

§ 13a Absatz 2 Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung angepasst.

 

Die ursprünglich in dem Aufstellungsbeschluss angedachte Zielsetzung Planungsrecht für eine „allgemeine“ Nutzung mit gewerbe- oder mischgebietstypischem Charakter zu schaffen wurde mit Rücksicht auf die Umgebungsbebauung und – nutzungen dahingehend revidiert, dass der Charakter  der Gebäude als Büro- bzw. Verwaltungsgebäude beibehalten wird. Dies gilt insbesondere für Handelsnutzungen, die dem Einzelhandelskonzept der Stadt Hagen widersprechen und für gewerbliche Nutzungen, die sich mit zu hohen Emissionen auf die benachbarte Wohnbebauung auswirken könnten. Der Bebauungsplanentwurf

Nr. 1/12 hat die Zielsetzung, die Festsetzung der Gemeinbedarfsfläche in ein „Sonstiges Sondergebiet“ gem. § 11 Abs. 2 BauNVO mit der Zweckbestimmung „Büro und Verwaltungsgebäude“ zu ändern.

Weitere Details sind der Begründung zum Bebauungsplan Nr. 1/12 (638) – Funckestraße 41- vom 21.12.2012 zu entnehmen.

 

 

 

Bestandteile der Vorlage:

 

?         Begründung zum Bebauungsplan Nr. 1/12 (638) – Funckestraße 41-

      vom 21.12.2012

 

?         Lärmprognose

 

?         Übersichtsplan des Geltungsbereichs

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

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Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

 

 

 

gez.

gez.

Jörg Dehm

Oberbürgermeister

Thomas Grothe

Technischer Beigeordneter

 

 

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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30.01.2013 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - ungeändert beschlossen

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14.02.2013 - Umweltausschuss - ungeändert beschlossen

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19.02.2013 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen

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21.02.2013 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen