30.01.2013 - 8.11 Bebauungsplan Nr. 1/12 (638) - Funckestraße 41 ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Grothe erläutert, dass die Änderung des Bebauungsplanes nötig war, um das Gebäude vermarkten zu können. Das Plangebiet wird geändert von „Grundstück für den Gemeinbedarf“ in „Sonstiges Sondergebiet“.

 

Eine Verständnisfrage von Herrn Oberste-Berghaus wird von Herrn Grothe und Herrn Thomys beantwortet.

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Hagen-Mitte empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Hagen beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Bebauungsplan Nr. 1/12 (638) – Funckestr. 41. – als Entwurf und beauftragt die Verwaltung, den Plan einschl. der Begründung vom 21.12.2012 gem. § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich

auszulegen.

Die Begründung vom 21.12.2012 ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

Geltungsbereich:

Die Grenze des Plangebietes verläuft im Norden entlang der Grundstücksgrenze zu

den Gebäuden Ahrstr.1 – 9, im Nord-Osten entlang der Grenze zu den Flurstücken

624 und 601, im Süd-Osten entlang der „Funckestraße“ und im Süd-Westen entlang

der „Rheinstraße“.

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan im Maßstab 1:500 ist der beschriebene Geltungsbereich eindeutig dargestellt.

 

Nächster Verfahrensschritt:

Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes soll im ersten Quartal

2013 durchgeführt werden. Parallel dazu erfolgt die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja

Nein

Enthaltung

CDU

5

 

 

SPD

5

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

3

 

 

FDP

1

 

 

Hagen Aktiv

-

 

 

Die Linke

1

 

 

 

 

X

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

15

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

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Anlagen zur Vorlage