Beschlussvorlage - 0018/2013
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 1/12 (638) - Funckestraße 41 - Verfahren nach § 13 a BauGBhier: Beschluss zur Öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Jutta Köhler
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Bezirksvertretung Hagen-Mitte
|
Vorberatung
|
|
|
|
30.01.2013
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Umweltausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
|
14.02.2013
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Stadtentwicklungsausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
|
19.02.2013
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Hagen
|
Entscheidung
|
|
|
|
21.02.2013
|
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Hagen beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Bebauungsplan Nr. 1/12 (638) Funckestr. 41. als Entwurf und beauftragt die Verwaltung, den Plan einschl. der Begründung vom 21.12.2012 gem. § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich
auszulegen.
Die Begründung vom 21.12.2012 ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.
Geltungsbereich:
Die Grenze des Plangebietes verläuft im Norden entlang der Grundstücksgrenze zu
den Gebäuden Ahrstr.1 9, im Nord-Osten entlang der Grenze zu den Flurstücken
624 und 601, im Süd-Osten entlang der Funckestraße und im Süd-Westen entlang
der Rheinstraße.
In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan im Maßstab 1:500 ist der beschriebene Geltungsbereich eindeutig dargestellt.
Nächster Verfahrensschritt:
Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes soll im ersten Quartal
2013 durchgeführt werden. Parallel dazu erfolgt die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange.
Sachverhalt
Kurzfassung
Eine Kurzfassung ist nicht erforderlich.
Begründung
Vorlauf:
Das 8-stöckige Bürogebäude Funckestraße 41 diente in den vergangenen
Jahrzehnten als Verwaltungsgebäude für die Deutsche Post, heute Telekom. Die im
nördlichen Grundstücksbereich anschließenden Stellplatzflächen und Garagen
sicherten den Stellplatzbedarf für die vor Ort tätigen Mitarbeiter. Seitdem die
Telekom die Nutzung vor einiger Zeit aufgegeben hat, steht das Bürogebäude
weitestgehend leer. Eine Vermarktung an Interessenten ist z.Zt. nicht möglich, da
das vorhandene Planungsrecht nur Einrichtungen des Gemeinbedarfs zulässt. Um
der Entstehung einer zukünftigen Brachfläche entgegen zu wirken ist es erforderlich,
die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die gewerbliche Nutzung des
Gebäudes zu schaffen.
Mit Beschluss des Rates vom 26.04.2012 wurde das Bebauungsplanverfahren
Nr. 1/12 (638) Funckestr. 41 eingeleitet. Am 12.05.2012 erfolgte die öffentliche Bekanntmachung. Es handelt sich um ein Verfahren nach § 13 a BauGB.
Die Unterrichtung der Öffentlichkeit fand in der anschließenden Zeit bis zum
01.06.2012 statt. Diese Gelegenheit wurde von einigen Anwohnern der angrenzenden Straßen genutzt, um sich nach dem Vorhaben zu erkundigen.
Der für den Geltungsbereich bestehende Bebauungsplan Nr. 20/70 Höing- ist seit dem 06.11.1974 rechtskräftig. und weist den betreffenden Bereich als Baugrund- stück für den Gemeinbedarf mit dem Symbol für Post und Verwaltungsgebäude aus. Die Regelungen erstrecken sich darüber hinaus auf das Maß der baulichen Nutzung (16-geschossig, GRZ 1,0 und GFZ höchstens 2,4) und die überbaubare Grundstücksfläche (Baugrenze parallel zum Straßenverlauf entlang der Rheinstraße und der Funckestraße).
Im gültigen Flächennutzungsplan der Stadt Hagen ist die Fläche als Fläche für den
Gemeinbedarf dargestellt. Eine Änderung des Flächennutzungsplanes ist nicht
erforderlich. Der Flächennutzungsplan wird nach Abschluss des Verfahrens gemäß
§ 13a Absatz 2 Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung angepasst.
Die ursprünglich in dem Aufstellungsbeschluss angedachte Zielsetzung Planungsrecht für eine allgemeine Nutzung mit gewerbe- oder mischgebietstypischem Charakter zu schaffen wurde mit Rücksicht auf die Umgebungsbebauung und nutzungen dahingehend revidiert, dass der Charakter der Gebäude als Büro- bzw. Verwaltungsgebäude beibehalten wird. Dies gilt insbesondere für Handelsnutzungen, die dem Einzelhandelskonzept der Stadt Hagen widersprechen und für gewerbliche Nutzungen, die sich mit zu hohen Emissionen auf die benachbarte Wohnbebauung auswirken könnten. Der Bebauungsplanentwurf
Nr. 1/12 hat die Zielsetzung, die Festsetzung der Gemeinbedarfsfläche in ein Sonstiges Sondergebiet gem. § 11 Abs. 2 BauNVO mit der Zweckbestimmung Büro und Verwaltungsgebäude zu ändern.
Weitere Details sind der Begründung zum Bebauungsplan Nr. 1/12 (638) Funckestraße 41- vom 21.12.2012 zu entnehmen.
Bestandteile der Vorlage:
? Begründung zum Bebauungsplan Nr. 1/12 (638) Funckestraße 41-
vom 21.12.2012
? Lärmprognose
? Übersichtsplan des Geltungsbereichs
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
116,8 kB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
443,7 kB
|
|||
|
3
|
(wie Dokument)
|
238,1 kB
|
|||
|
4
|
(wie Dokument)
|
204,7 kB
|
|||
|
5
|
(wie Dokument)
|
708,1 kB
|
