Beschlussvorlage - 1020/2012
Grunddaten
- Betreff:
-
Eintragung in die Denkmalliste der Stadt Hagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Iris Schmidt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Hohenlimburg
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Entscheidung
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21.11.2012
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16.01.2013
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27.02.2013
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10.04.2013
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Beschlussvorschlag
Das ehemalige Walzwerk (heute Gästehaus und Archiv), Bahnstr. 13 / Langenkampstraße, Gemarkung Hohenlimburg, Flur 18, Flurstück 482 ist als Baudenkmal (§ 2 des Gesetzes zum Schutz und Pflege der Denkmäler im Lande Nordrhein-Westfalen, Denkmalschutzgesetz DSchG NW vom 11.03.1980, GV NRW S. 226, in der zur Zeit gültigen Fassung) in die Denkmalliste der Stadt Hagen einzutragen (§ 3 DSchG NW).
Sachverhalt
Kurzfassung
Eintragung des ehemaligen Walzwerkes (heute Gästehaus und Archiv), Bahnstr. 13 / Langenkampstraße als Baudenkmal in die Denkmalliste der Stadt Hagen
Begründung
Der Denkmalwert des ehem. Walzwerkes, Bahnstr. 13/ Langenkampstr. wurde gemeinsam mit dem Amt für Denkmalpflege in Westfalen LWL Münster, geprüft. Dieses Fachamt hat das Benehmen zur Eintragung des Baudenkmales in die Denkmalliste der Stadt Hagen am 02.04.2009 gemäß §§ 3 Abs. 2, 21 Abs.4 Denkmalschutzgesetz hergestellt. Die denkmalrechtliche Bewertung wird seitens der Verwaltung geteilt.
Die Voraussetzungen für die Eintragung gemäß §§ 2, 3 Denkmalschutzgesetz liegen vor. Das Baudenkmal ist daher in die Denkmalliste einzutragen.
Das denkmalrechtliche Verfahren wurde eingeleitet.
Die Begründung der Denkmalfähigkeit und der Denkmalwürdigkeit für die Eintragung des Denkmales ergibt sich aus dem beigefügten Entwurf der Denkmallisten-Karteikarte. Sie ist Bestandteil der Vorlage.
Die Zuständigkeit der Bezirksvertretung für die Eintragung in die Denkmalliste ergibt sich aus § 10 Abs. 2 Buchst. t der Hauptsatzung in Verbindung mit § 37 Abs. 1 Buchst. b der Gemeindeordnung NRW.
