Beschlussvorlage - 1016/2012
Grunddaten
- Betreff:
-
Teiländerung Nr. 55 - Konzentrationszonen für Windenergieanlagen - zum Flächennutzungsplan der Stadt Hagen - Verfahren nach § 13 BauGBhier: a) Beschluss zur Einleitung eines vereinfachten Verfahrens zur Änderung der FNP-Teiländerungb) Beschluss zum Verzicht auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der frühzeitigen Beteiligung der Behördenc) Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB (Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Irene Heidasch
- Beteiligt:
- FB69 - Umweltamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Eilpe/Dahl
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Vorberatung
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28.11.2012
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Erledigt
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Naturschutzbeirat
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Vorberatung
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05.12.2012
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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11.12.2012
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Erledigt
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Umweltausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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13.12.2012
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Beschlussvorschlag
Zu a):
Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung eines vereinfachten Verfahrens zur Änderung der FNP-Teiländerung Nr. 55 - Konzentrationszonen für Windenergie-anlagen nach § 13 BauGB
Zu b):
Der Rat der Stadt Hagen beschließt, gemäß § 13 Abs. 2 Punkt 1 von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und von der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB abzusehen.
Zu c):
Der Rat der Stadt Hagen beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf der 1. Änderung der Teiländerung Nr. 55 - Konzentrationszonen für Windenergieanlagen zum Flächennutzungsplan der Stadt Hagen sowie die dazugehörige Begründung vom 22.05.03 und der Änderung der Begründung vom 13.11.12 nach § 3 (2) BauGB in der zuletzt gültigen Fassung.
Die Verwaltung wird beauftragt, die 1. Änderung der Teiländerung Nr. 55 - Konzentrationszonen für Windenergieanlagen mit der Begründung öffentlich auszulegen. Die Begründung vom 22.05.03 und die Änderung der Begründung vom 13.11.12 wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage des Beschlusses Gegenstand der Niederschrift.
Geltungsbereich:
Das Plangebiet umfasst den Stadtbezirk Eilpe / Dahl
Nächster Verfahrensschritt:
Als nächster Verfahrensschritt soll im 1. Quartal 2013 die öffentliche Auslegung erfolgen.
Sachverhalt
Kurzfassung
Ziel der FNP-Teiländerung ist es, die Höhenbegrenzung von 100 m für Windenergieanlagen aufzuheben.
Begründung
Nachdem Ende der 90er-Jahre Windkraftanlagen (WKA) einen besonderen Rechtsstatus als privilegierte Anlagen im Außenbereich erhielten und die Nachfrage nach entsprechenden Standorten sehr hoch war, hat die Stadt Hagen mit einer umfassenden Änderung des Flächennutzungsplanes reagiert, um durch Planungsrecht die Anzahl und Verteilung solcher Anlagen im Stadtgebiet steuern zu können.
Die Darstellung von Windkraftstandorten im Flächennutzungsplan (FNP) ermöglichte es der Stadt seitdem, Anträge an anderen als den geplanten Standorten abzulehnen. Dazu wurde vor rund 10 Jahren eine gesamtstädtische Untersuchung zu potentiellen Windkraftstandorten durchgeführt. Zur Standortanalyse, insbesondere für die notwendigen Pufferzonen (Abstände) zu schutzwürdigen Bereichen, wurden die Angaben des Windenergie-Erlasses des Landes NRW in der Fassung vom 03.05.2002 berücksichtigt. Soweit dieser Erlass keine Richtwerte nannte, wurde auf Untersuchungen aus anderen Städten und Gemeinden zurückgegriffen. Aufgrund dieser Vorgaben, der topografischen Gegebenheiten und der vorhandenen Siedlungsstruktur musste in Hagen von der ansonsten üblichen Darstellung flächiger Konzentrationszonen abgewichen werden.
Als Ergebnis der Analyse wurden 10 Einzelstandorte ermittelt und durch die 55. Änderung des Flächennutzungsplanes planungsrechtlich umgesetzt. Alle zehn Standorte sind zwischenzeitlich belegt. Die Anlagen haben eine Nennleistung von 220 bis 1800 kW und weisen Gesamthöhen von 65 m bis rd. 130 m auf. Die vom Rat beschlossene Höhenbegrenzung auf 100 m Gesamthöhe konnte nur in den wenigen Fällen umgesetzt werden, die nach Rechtskraft der FNP-Änderung genehmigt wurden. Die meisten Anlagen wurden jedoch höher, bereits parallel zum FNP-Verfahren, an den dafür vorgesehenen Standorten errichtet. Alle 10 Anlagen befinden sich im Hagener Süden, im Stadtteil Eilpe/Dahl, vorrangig entlang der BAB A45.
Derzeit bestehen Planungen, bereits vorhandene Standorte zu repowern, d. h. vorhandene Anlagen abzubauen und durch höhere Anlagen zu ersetzten. Dies würde jedoch an der vom Rat beschlossenen Höhenbegrenzung scheitern.
Da die vorhandenen Windenergieanlagen die seinerzeit festgelegte Höhenbegrenzung von 100 m teilweise bereits überschreiten, bzw. im Wege des Repowering über dieses Maß hinaus erhöht werden sollen und Anlagen von 100 m Höhe auch nicht mehr dem heutigen Stand der Technik entsprechen, ist geplant, die Höhenbegrenzung aufzuheben.
In einem anderen Verfahren (siehe Vorlage 0886/2012) wird momentan der sachliche Teilflächennutzungsplan Windenergie und eine neues WEA-Konzept erarbeitet, mit dem Ziel, zusätzliche Standorte für Windenergie zu entwickeln. Hierbei soll die geordnete Entwicklung weiterer WEA-Standorte unter Berücksichtigung der Belange von Natur und Landschaft sowie anderer Nutzungsansprüche an den Raum sichergestellt werden. Für die in Untersuchung befindlichen zukünftigen Standorte geht die Verwaltung derzeit von einer Gesamthöhe von 150 m aus. Insofern macht es Sinn auch bei den Altstandorten durch Aufhebung der Höhenbegrenzung eine Anpassung an den heutigen Stand der Technik zu ermöglichen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
x | Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
| Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen |
| Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen |
Maßnahme | |
konsumtive Maßnahme | |
| investive Maßnahme |
| konsumtive und investive Maßnahme |
Rechtscharakter | |
| Auftragsangelegenheit |
| Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung |
| Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung |
| Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe |
| Vertragliche Bindung |
| Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges |
| Ohne Bindung |
1. Konsumtive Maßnahme
Teilplan: |
| Bezeichnung: |
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Produkt: |
| Bezeichnung: |
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Kostenstelle: |
| Bezeichnung: |
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| Kostenart | Lfd. Jahr | Folgejahr 1 | Folgejahr 2 | Folgejahr 3 |
Ertrag (-) |
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Aufwand (+) |
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Eigenanteil |
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Kurzbegründung: | |
| Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert |
| Finanzierung kann ergebnisneutral (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) gesichert werden. |
| Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Fehlbedarf wird sich erhöhen) |
2. Investive Maßnahme
Teilplan: |
| Bezeichnung: |
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Finanzstelle: |
| Bezeichnung: |
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| Finanzpos. | Gesamt | lfd. Jahr | Folgejahr 1 | Folgejahr 2 | Folgejahr 3 |
Einzahlung(-) |
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Auszahlung (+) |
| | | | | |
Eigenanteil |
| | | | | |
Kurzbegründung: | |
| Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert |
| Finanzierung kann gesichert werden (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) |
| Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Kreditbedarf wird sich erhöhen) |
3. Auswirkungen auf die Bilanz
(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)
Aktiva:
(Bitte eintragen)
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Passiva:
(Bitte eintragen)
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4. Folgekosten:
a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil | |
b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr | |
c) sonstige Betriebskosten je Jahr | |
d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen) | |
e) personelle Folgekosten je Jahr | |
Zwischensumme | |
abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr | |
Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt | |
5. Auswirkungen auf den Stellenplan
Stellen-/Personalbedarf:
(Anzahl) | Stelle (n) nach BVL-Gruppe | (Gruppe) | sind im Stellenplan | (Jahr) | einzurichten. |
(Anzahl) | üpl. Bedarf (e) in BVL-Gruppe | (Gruppe) | sind befristet bis: | (Datum) | anzuerkennen. |
gez. | gez. |
(Dehm, Oberbürgermeister) | (Grothe, Technischer Beigeordneter) |
| gez. |
Bei finanziellen Auswirkungen: | Christoph Gerbersmann Stadtkämmerer |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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81,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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6,6 MB
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05.12.2012 - Naturschutzbeirat - geändert beschlossen
Beschluss:
Der Landschaftsbeirat empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen, den Beschluss gem. der Verwaltungsvorlage zu fassen.
Zusatz:
Der LB erkennt aus der Vorlage, dass bereits bestehende WEA bis zu 130 m hoch sind. Daher darf unter Punkt 8 "geplante Darstellungen für WEA im FNP"
nicht der gesamte Absatz 2 gestrichen werden, sondern nur der erste Satz des Absatzes. Bei der Streichung des gesamten Absatzes würde auch die nächtliche Kennzeichnung ("Befeuerung") für die bereits bestehenden Anlagen entfallen.