11.12.2012 - 12 Teiländerung Nr. 55 - Konzentrationszonen für W...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 12
- Gremium:
- Stadtentwicklungsausschuss
- Datum:
- Di., 11.12.2012
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Irene Heidasch
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:
Herr Bögemann erläutert die Anmerkung des Landschaftsbeirates, dass in der Begründung unter Punkt 8 nicht der gesamte Absatz, sondern nur der erste Satz des Absatzes gestrichen werden darf.
Herr Grothe sagt eine Präzisierung bis zur nächsten Ratssitzung zu.
Herr Reinke spricht sich gegen die vorgeschlagene Beschlussfassung aus.
Herr Dr. Ramrath lässt über den ungeänderten Beschlussvorschlag abstimmen.
Beschluss:
Vorbehaltlich einer Beschlussfassung im Umweltausschuss empfiehlt der Stadtentwicklungsausschuss dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:
Zu a):
Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung eines vereinfachten Verfahrens zur Änderung der FNP-Teiländerung Nr. 55 - Konzentrationszonen für Windenergie-anlagen nach § 13 BauGB
Zu b):
Der Rat der Stadt Hagen beschließt, gemäß § 13 Abs. 2 Punkt 1 von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und von der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB abzusehen.
Zu c):
Der Rat der Stadt Hagen beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf der 1. Änderung der Teiländerung Nr. 55 - Konzentrationszonen für Windenergieanlagen zum Flächennutzungsplan der Stadt Hagen sowie die dazugehörige Begründung vom 22.05.03 und der Änderung der Begründung vom 13.11.12 nach § 3 (2) BauGB in der zuletzt gültigen Fassung.
Die Verwaltung wird beauftragt, die 1. Änderung der Teiländerung Nr. 55 - Konzentrationszonen für Windenergieanlagen mit der Begründung öffentlich auszulegen. Die Begründung vom 22.05.03 und die Änderung der Begründung vom 13.11.12 wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage des Beschlusses Gegenstand der Niederschrift.
Geltungsbereich:
Das Plangebiet umfasst den Stadtbezirk Eilpe / Dahl
Nächster Verfahrensschritt:
Als nächster Verfahrensschritt soll im 1. Quartal 2013 die öffentliche Auslegung erfolgen.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
81,5 kB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
6,6 MB
|
