Beschlussvorlage - 1023/2012

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Hagen fasst folgende Beschlüsse:

 

1.      Der Rat der Stadt Hagen beschließt den Erwerb der städtischen Anteile     (50 %) an der Stadthallenbetriebs-GmbH Hagen für 1 Euro durch die Hagener Versorgungs- und Verkehrs-GmbH (HVG).

 

2.      Der Rat der Stadt Hagen ermächtigt die ständigen Vertreter der Stadt Hagen in der Gesellschafterversammlung der Stadthallenbetriebs-GmbH Hagen dem Erwerb der Geschäftsanteile durch die HVG zuzustimmen und alle weiteren zur Umsetzung des Beschlusses erforderlichen Rechtshandlungen vorzunehmen und Maßnahmen zu treffen.

 

3.      Der Rat der Stadt Hagen ermächtigt den Oberbürgermeister, den Beschluss zu Ziff. 1 durch einen entsprechenden schriftlichen Gesellschafterbeschluss bei der HVG  - nach erfolgter Vorberatung im Aufsichtsrat - umzusetzen und alle weiteren zur Umsetzung des Beschlusses erforderlichen Rechtshandlungen vorzunehmen und Maßnahmen zu treffen.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Entfällt.

 

Begründung

 

Bestandteil des am 20.12.2012 durch die Bezirksregierung Arnsberg genehmigten Haushaltssanierungsplans der Stadt Hagen in der Fassung des Ratsbeschlusses vom 29.11.2012 ist auch die  die Maßnahme FBOB.001 – Optimierung der städtischen Beteiligungsstruktur. Siehe hierzu auch die Maßnahme aus dem HSK 2011 „Neuordnung der Beteiligungsstruktur (Drucksachennummer 0791-9/2010)“.

 

Durch die Neuordnung und Verschlankung der Beteiligungsstruktur sollen neben steuerlichen Vorteilen auch Synergiepotenziale insbesondere in den Bereichen

 

?         Einkauf,

?         Informationstechnologie und Telekommunikation,

?         Finanz- und Rechnungswesen,

?         Marketing und Vertrieb,

?         Personalmanagement,

?         Gebäudewirtschaft,

 

von insgesamt ca. 1,4 Mio. € jährlich realisiert werden. Diese Synergiepotenziale entfallen anteilig auch auf die Stadthallenbetriebs-GmbH.

 

Die Größenordnung der angestrebten Einsparungen wird in einer entsprechenden Untersuchung der Beratungsgesellschaft Rödl & Partner, welche von der Gemeindeprüfungsanstalt im Rahmen der Hilfestellung bei der Erstellung des HSP beauftragt wurde, bestätigt.

 

Die steuerliche Prüfung führte zu folgendem Ergebnis:

 

Mit dem vorgesehenen Erwerb sind weder steuerliche Vorteile noch Nachteile verbunden. Zwar gehen bei der Stadthallenbetriebs-GmbH 50 % der angesammelten ertragsteuerlichen Verlustvorträge mit der Übertragung unter. Wegen der verbleibenden 50 % und mangels künftiger Gewinne bleibt dies allerdings ohne steuerliche Folgen.

 

Ein steuerliches, aber auch ein handelsrechtliches Problem wird allerdings dann gesehen, wenn die Stadt ihren Anteil von 50 % am Kapital der Stadthallenbetriebs-GmbH zum Buchwert von 135 T€ einbringen sollte. Denn diesem Buchwert steht zum Stichtag 31.12.2011 lediglich ein anteiliges Eigenkapital von 121 T€ gegenüber. Da stille Reserven auszuschließen sind, besteht rechnerisch eine Deckungslücke in Höhe von 14 T€ bei der Werthaltigkeit, die den Handelsrichter zur Beibringung eines Werthaltigkeitsgutachtens veranlassen könnte. Die mangelnde Werthaltigkeit könnte zudem eine Vorteilsgewährung der HVG an den Gesellschafter Stadt Hagen bedeuten und damit zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen.

 

Das Problem stellt sich allerdings nicht, wenn - wie bei unzureichender Werthaltigkeit vorgesehen - die städtischen Anteile zu 1 Euro von der HVG erworben werden. Für eine Veräußerung zu 1 Euro spricht auch der dauerhaft negative Ertragswert der Stadthallenbetriebs-GmbH.

 

Die bisher von der Stadt ausgeglichenen Verluste durch Einlage in die Kapitalrücklage der Stadthallenbetriebs-GmbH würde künftig die HVG als Hauptgesellschafter belasten. Von daher ist die jährliche Liquiditätszuführung der Stadt an die HVG entsprechend zu erhöhen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

X

Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen: Jährliche finanzielle Gesamtersparnis durch die Maßnahme „Neuordnung der Beteiligungsstruktur“ i.H.v. ca. 1,4 Mio.

 

Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen

 

Maßnahme

konsumtive Maßnahme

 

investive Maßnahme

 

konsumtive und investive Maßnahme

 

Rechtscharakter

 

Auftragsangelegenheit

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Vertragliche Bindung

 

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

Ohne Bindung

 

 

1.      Konsumtive Maßnahme

 

Teilplan:

 

Bezeichnung:

 

Produkt:

 

Bezeichnung:

 

Kostenstelle:

 

Bezeichnung:

 

 

 

Kostenart

Lfd. Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Ertrag (-)

 

€

€

€

€

Aufwand (+)

 

€

€

€

€

Eigenanteil

 

€

€

€

€

 

Kurzbegründung:

 

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert

 

Finanzierung kann ergebnisneutral (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) gesichert werden.

 

Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Fehlbedarf wird sich erhöhen)

 

2.      Investive Maßnahme

 

Teilplan:

 

Bezeichnung:

 

Finanzstelle:

 

Bezeichnung:

 

 

 

Finanzpos.

Gesamt

lfd. Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Einzahlung(-)

 

€

€

€

€

€

Auszahlung (+)

 

€

€

€

€

€

Eigenanteil

 

€

€

€

€

€

 

 

 

 

Kurzbegründung:

 

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert

 

Finanzierung kann gesichert werden (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung)

 

Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Kreditbedarf wird sich erhöhen)

 

3.      Auswirkungen auf die Bilanz

(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)

 

Aktiva:

(Bitte eintragen)

Der Verkauf der städtischen Anteile (50%) an der Stadthallenbetriebs-GmbH Hagen zu 1 € führt zu einem Aufwand in Höhe von 135.154 €, da die Gesellschaft mit 135.155 € bilanziert ist.

 

Passiva:

(Bitte eintragen)

 

 

 

 

 

 

 

4.      Folgekosten:

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

€

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

€

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

€

d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

€

e) personelle Folgekosten je Jahr

€

Zwischensumme

€

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

€

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

€

 

5.      Auswirkungen auf den Stellenplan

 

Stellen-/Personalbedarf:

 

(Anzahl)

Stelle (n) nach BVL-Gruppe

(Gruppe)

sind im Stellenplan

(Jahr)

einzurichten.

(Anzahl)

üpl. Bedarf (e) in BVL-Gruppe

(Gruppe)

sind befristet bis:

(Datum)

anzuerkennen.

 

 

gez.

 

Jörg Dehm, Oberbürgermeister

 

 

gez.

Bei finanziellen Auswirkungen:

Christoph Gerbersmann

Stadtkämmerer

 

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Beschlüsse

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29.11.2012 - Haupt- und Finanzausschuss - vertagt

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07.03.2013 - Haupt- und Finanzausschuss

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21.03.2013 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Tagesordnungspunkte 5.5 bis 5.8 Neuordnung der Beteiligungsstruktur

 

0. 

Die Drucksachen 0919/2012, 1022/2012, 1023/2012, und 0262/2013 werden vertagt.

 

 

1.

Der Rat stellt fest, dass bisher keine verbindliche Beschlussfassung über konkrete Schritte zur Neuordnung der Beteiligungsstruktur der Stadt Hagen erfolgt ist. Die Beschlussfassung im Rahmen des HSK / HSP - Beschluss vom 16.12.2010 unter TOP 5.13.1- erfolgte ausdrücklich als Prüfauftrag und unter dem Vorbehalt der Klärung aller rechtlichen und wirtschaftlichen Fragen sowie unter Prüfung von Alternativmodellen.

 

 

2.

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mit Beteiligung der Geschäftsführungen der betroffenen städt. Unternehmen von HVG, GIV, ha.ge.we, HEB/HUI und Stadthalle die in den nachfolgenden Punkten aufgeworfenen Fragestellungen zu klären und dem Rat in der nächsten Sitzung zu berichten:

 

 

a) Steuerliche Aspekte – Auskunft des Finanzamtes

 

In Abstimmung mit den Beteiligungsunternehmen ist abzuklären, ob in den vorliegenden Anträgen auf eine verbindliche Auskunft alle notwendigen Fragen richtig gestellt worden sind. Die in dem beiliegenden Papier -Anlage - aufgeworfenen Fragestellungen sind hierbei zu berücksichtigen.

 

Die verbindlichen Auskünfte des Finanzamtes müssen bei der Abschlussberatung vorliegen. Vorbehaltsbeschlüsse lehnt der Rat ab.

 

 

b) Ausgestaltung der Garantiedividende

 

Die konkrete Ausgestaltung der Vereinbarung zur Zahlung einer Garantiedividende ist vorzulegen. Die Auffassung der betroffenen Anteilseigner zu diesem Vorschlag ist abzufragen und dem Rat zur Kenntnis zu geben. Dies ist unverzichtbar, da nur bei Vorliegen dieser Vereinbarung die möglichen Vorteile einer Steuerersparnis gegenüber dem Risiko zur Zahlung einer Garantiedividende auch bei geringem oder keinem Gewinn abgewogen werden kann. Dies gilt insbesondere dann, wenn bei einer schwarzen Null gar kein Steuervorteil mehr vorhanden ist.

 

 

c) Absicherung der Inhousefähigkeit der Hagener Abfallwirtschaft

 

Die Herstellung der Inhousefähigkeit ist für die Unternehmen HEB und HUI von existenzieller Bedeutung. Der Rat hat dies durch mehrere Entscheidungen immer wieder bekräftigt. Konkret geschehen ist bisher nichts. Es besteht vielmehr die berechtigte Sorge, dass der steuerliche Querverbund zwischen HVG und HUI der Inhousefähigkeit von HEB und HUI entgegensteht. Bei allen bisher diskutierten Inhousemodellen musste die HUI die MVA verpachten. Damit fallen auch keine Fernwärmeerträge mehr bei der HUI an.

 

Es ist deshalb in einer verbindlichen Form klarzustellen, dass durch die beabsichtigten gesellschaftsrechtlichen Schritte und deren vorgesehenen Folgemaßnahmen keine Gefährdung der Inhousefähigkeit eintreten wird.

 

Im Übrigen erwartet der Rat spätestens nach der Sommerpause  von der Geschäftsführung konkrete Vorschläge zur Lösung der Inhouseproblematik. Hierbei ist vorrangig die Einführung der Wertstofftonne zu bearbeiten.

 

 

d) Erzielung von Synergien

 

Konkret sind Projekte thematisch und inhaltlich zu benennen, mit denen in Summe die angestrebte Einsparung von 1,4 Mio € erzielt werden kann. Zu den Projekten sind Verantwortliche zu benennen, ein Zeitfenster für die Umsetzung anzugeben und das projektspezifische Einsparziel soweit möglich zu beziffern. Hierbei ist insbesondere darzulegen, auf welchem Weg diese Beträge haushaltswirksam werden sollen.

 

Die Mitglieder in den Aufsichtsräten und Gesellschafterversammlungen sowie die Geschäftsführungen werden angewiesen, dies aktiv zu unterstützen.

 

Es ist in diesem Zusammenhang kurzfristig zu prüfen, ob den städtischen Unternehmen mit einer verbindlichen Zielvereinbarung eine prozentuale Vorgabe zur Reduzierung ihres Gesamt-aufwandes vorgegeben werden sollte, der dann als Gewinn/Überschuss oder geringerer Zuschuss (wie bei der Stadthalle) in den städtischen Haushalt einfließt.

 

Es ist darzustellen, welche Synergien ohne gesellschaftsrechtliche Verflechtung mit der HVG gehoben werden können.

 

Bereits heute bestehen zwischen den Unternehmen, aber auch zwischen den Unternehmen und der Verwaltung vielfältige Leistungsabnahmen, die in ihren Auswirkungen, ggf. mit gegenläufigen Effekten darzustellen sind. Direkte Beiträge der Beteiligungen im Rahmen der Haushaltskonsolidierung gehören ebenso dazu.

 

 

e) Steuerung

 

In den Antworten auf die Fragen der Fraktionen und der Ratsgruppe und in mündlichen Erklärungen im Rahmen der bisherigen Diskussionen wurde die uneingeschränkte Handlungsfähigkeit der Geschäftsführungen und Aufsichtsräte der Beteiligungsunternehmen zugesichert. Dies ist sicherzustellen.

 

 

3.

Der Rat der Stadt Hagen stellt ausdrücklich fest, dass der Wohnungsbestand der ha.ge.we und die Abfallwirtschaft mit den Betrieben HEB und HUI nicht privatisiert werden und als zentrale Bereiche kommunaler Daseinsvorsorge in kommunaler Hand verbleiben.

 

 

4.

Mit den vorgeschlagenen Maßnahmen zur Neuordnung der Beteiligungsstruktur würden weitreichende Veränderungen mit hohen finanziellen Auswirkungen erfolgen. Es ist dazulegen, welche Haftungsrisiken diese Beschlüsse sowohl für die Mitglieder des Rates, als auch für die Aufsichtsratsmitglieder und die Geschäftsführungen der Betriebe beinhalten.

 

5.

Die Beteiligungskommission befasst sich unter Mitwirkung der Geschäftsführer und Arbeitnehmer-Vertreter der Unternehmen in einem Tagesworkshop mit der Thematik mit dem Ziel, einen abgestimmten Umsetzungsvorschlag für den Haupt- und Finanzausschuss und den Rat zu erarbeiten.

 

6.

Weitere offen gebliebene Fragen werden der Verwaltung umgehend zugeleitet und durch diese beantwortet und in den Workshop eingebracht.

 

Abstimmungsergebnis:

X

Einstimmig beschlossen