Berichtsvorlage - 0971/2012

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Bericht der Unteren Bauaufsichtsbehörde wird zur Kenntnis genommen.

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Sachverhalt

Kurzfassung

Für bestimmte Veranstaltungen muss eine Baugenehmigung (temporäre Nutzungsänderung) bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde beantragt werden. Eine Genehmigung setzt voraus, dass der vollständige Antrag 6 Wochen vorher vorliegt. 

 

 

Begründung

Aus aktuellem Anlass weist die Untere Bauaufsichtsbehörde darauf hin, dass bauliche Anlagen, die für solche Veranstaltungen genutzt werden sollen, die über den bauordnungsrechtlich bereits genehmigten Umfang hinaus gehen, im Einzelfall eine zusätzliche Baugenehmigung in Form einer temporären Nutzungsänderung bedürfen. Diese ist allerdings so frühzeitig zu beantragen, dass sie noch rechtzeitig vor der Veranstaltung beschieden werden kann. An dieser zeitlichen Vorgabe scheitern einige Veranstalter.

 

Die Genehmigungsbedürftigkeit ist abhängig insbesondere von der Größe der Veranstaltung, der Art der baulichen Anlage und der bereits bestehenden Baugenehmigung. Versammlungsstätten, die durch die temporäre Nutzungsänderung unter die Sonderbauverordnung SBauVO fallen (aber nicht nur), sind hierbei besonders im Fokus. Ganz vereinfacht gesagt lauten die kritischen Kenngrößen 200 Besucher innerhalb von baulichen Anlagen und 1000 Besucher bei Versammlungsstätten im Freien, doch kann einzelfallabhängig auch schon darunter eine Genehmigungspflicht entstehen - entscheidend ist letztlich die aktuelle Genehmigungslage. Ab 5000 Besuchern („Großveranstaltung“) muss i.d.R. zusätzlich ein Sicherheitskonzept eingereicht werden. Als (reale) Beispiele für eine Genehmigungspflicht seien genannt:

 

- Besucherplätze auf dem Spielfeld einer Sporthalle

- Abschlussfeier in einer Schulturnhalle

- Musikkonzert in einem Freibad

- Jahrmarkt in einem Schlosshof

              - Betriebsversammlung in einer Fabrikhalle

              - Trödelmarkt in einer Lagerhalle

              - Kartmeisterschaft in einem Parkhaus

              - Après-Ski-Party in einem Autohaus

              - Literaturfestival in einem Museum

 

Ein solcher Bauantrag ist nicht als reine Formalität abzutun, vielmehr dient er dazu, Leben und Sicherheit von Menschen zu gewährleisten und Ereignisse wie die Love-Parade-Katastrophe nachhaltig zu verhindern. Die einzureichenden Unterlagen entsprechen dabei im Wesentlichen denen eines „normalen“ Bauantrages. Aufgrund der besonderen Sensibilität von großen Menschenansammlungen ist die Bauaufsichtsbehörde verpflichtet, die Eignung des Objektes insbesondere hinsichtlich Brandschutz und Rettungswege gewissenhaft zu überprüfen. Und ebenso wie bei einem „normalen“ Bauantrag sind oft weitere (interne und externe) Behörden zu beteiligen, die ihrerseits Zeit brauchen, um die eingereichten Unterlagen zu prüfen und entsprechende Stellungnahmen abzugeben. Von besonderer Bedeutung ist hierbei stets die Beteiligung der Feuerwehr, Abteilung 37/2 Vorbeugender Brandschutz.

 

Es ist daher leicht nachzuvollziehen, dass ein Bauantrag, der erst wenige Tage vor einer solchen Veranstaltung eingereicht wird, zeitlich keine Aussicht auf Erfolg haben kann. Die Untere Bauaufsichtsbehörde der Stadt Hagen macht also aus diesem Grund deutlich, dass Baugenehmigungen für derartige temporäre Nutzungsänderungen aus Zeitgründen nur dann erteilt werden können, wenn die prüffähigen und bescheidungsfähigen Unterlagen (vom Antragsteller unterschrieben und dreifach in Papierform) spätestens 6 Wochen vor der jeweiligen Veranstaltung eingereicht werden. Später eingereichte Bauanträge für temporäre Nutzungsänderungen werden zukünftig mangels Bearbeitungszeit zurückgewiesen, so wie es in anderen Gemeinden auch üblich ist. Würde die Veranstaltung dann trotzdem durchgeführt werden, wäre sie illegal und muss von der Bauaufsichtsbehörde untersagt werden.

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

x

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

gez.

gez.

Jörg Dehm

Oberbürgermeister

Thomas Grothe

Technischer Beigeordneter

 

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Beschlüsse

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06.11.2012 - Sport- und Freizeitausschuss - ungeändert beschlossen

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08.11.2012 - Kultur- und Weiterbildungsausschuss - ungeändert beschlossen

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13.11.2012 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen

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13.11.2012 - Schulausschuss - ungeändert beschlossen

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15.11.2012 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen

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21.11.2012 - Bezirksvertretung Hohenlimburg - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Bericht der Unteren Bauaufsichtsbehörde wird zur Kenntnis genommen.

 

Die Bezirksvertretung beschließt, den letzten Absatz der Begründung wie folgt zu ändern:

 

Es ist daher leicht nachzuvollziehen, dass ein Bauantrag, der erst wenige Tage vor einer solchen Veranstaltung eingereicht wird, zeitlich keine Aussicht auf Erfolg haben kann. Die Untere Bauaufsichtsbehörde der Stadt Hagen macht also aus diesem Grund deutlich, dass Baugenehmigungen für derartige temporäre Nutzungsänderungen aus Zeitgründen regelmäßig nur dann erteilt werden können, wenn die prüffähigen und bescheidungsfähigen Unterlagen (vom Antragsteller unterschrieben und dreifach in Papierform) möglichst 6 Wochen vor der jeweiligen Veranstaltung eingereicht werden. (Rest des Absatzes entfällt!)

Abstimmungsergebnis:

X

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

12

Dagegen:

0

Enthaltungen:

1

 

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28.11.2012 - Bezirksvertretung Eilpe/Dahl - ungeändert beschlossen

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28.11.2012 - Fachausschuss Gebäudewirtschaft - ungeändert beschlossen

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05.12.2012 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - ungeändert beschlossen

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05.12.2012 - Bezirksvertretung Hagen-Nord - ungeändert beschlossen

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06.12.2012 - Bezirksvertretung Haspe - geändert beschlossen

Beschluss:

Der Bericht der unteren Bauaufsichtsbehörde wird zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird beauftragt, für sämtliche Schulen, Sporthallen und sonstige öffentliche Gebäude in Haspe eine Baugenehmigung zu erarbeiten, die den Hasper Vereinen als Grundlage für ihre Planung dienen kann. Die Hasper Vereine sind durch die Verwaltung mit einem Anschreiben entsprechend zu informieren.

 

 

Abstimmungsergebnis:

x

Einstimmig beschlossen

 

 

Dafür:

13

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0