21.11.2012 - 4.7 Bericht der Unteren Bauaufsichtsbehörde zu Baug...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.7
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hohenlimburg
- Datum:
- Mi., 21.11.2012
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Iris Schmidt
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:
Herr Voss ist mit dem letzten Absatz der Begründung nicht einverstanden, begründet dies ausführlich und formuliert den nachfolgenden Beschlussvorschlag.
Herr Dr. Schmidt verweist darauf, dass dieser Absatz bewusst so formuliert wurde und berichtet über den akuten Personalnotstand bei der städtischen Bauaufsichtsbehörde.
Beschluss:
Der Bericht der Unteren Bauaufsichtsbehörde wird zur Kenntnis genommen.
Die Bezirksvertretung beschließt, den letzten Absatz der Begründung wie folgt zu ändern:
Es ist daher leicht nachzuvollziehen, dass ein Bauantrag, der erst wenige Tage vor einer solchen Veranstaltung eingereicht wird, zeitlich keine Aussicht auf Erfolg haben kann. Die Untere Bauaufsichtsbehörde der Stadt Hagen macht also aus diesem Grund deutlich, dass Baugenehmigungen für derartige temporäre Nutzungsänderungen aus Zeitgründen regelmäßig nur dann erteilt werden können, wenn die prüffähigen und bescheidungsfähigen Unterlagen (vom Antragsteller unterschrieben und dreifach in Papierform) möglichst 6 Wochen vor der jeweiligen Veranstaltung eingereicht werden. (Rest des Absatzes entfällt!)
