Beschlussvorlage - 0267/2005
Grunddaten
- Betreff:
-
Erweiterung des Grauwacke-Steinbruchs-Ambrockhier: Sachstandsbericht zum Verfahren gem. § 16 BImSchG
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB69 - Umweltamt
- Bearbeitung:
- Kai Gockel
- Beteiligt:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung; 63 Baurodnungsamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Naturschutzbeirat
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Vorberatung
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13.04.2005
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Eilpe/Dahl
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Vorberatung
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13.04.2005
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●
Erledigt
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Umweltausschuss
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Vorberatung
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14.04.2005
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02.05.2005
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●
Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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26.04.2005
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Sachverhalt
Die Fa. Steinwerke Wilhelm Köster GmbH & Co. KG hat im Dezember 2004 bei der Bezirksregierung Arnsberg den Antrag auf die flächenhafte Erweiterung der Abbaufläche im Grauwacke-Steinbruch in Hagen-Ambrock gestellt. Um den Steinbruchbetrieb für weitere 25 Jahre sicherzustellen, soll die Abbaufläche um 10,7 ha in nordwestliche Richtung weiterentwickelt werden.
Die geplante Erweiterung bedarf eines Genehmigungsverfahrens nach Bundesimmissionsschutzgesetz, welches von der Bezirksregierung Arnsberg als höhere Landschaftsbehörde geführt wird. Verfahrensgemäß wurden hierbei die Stellungnahmen der unteren Wasserbehörde Hagen, der unteren Abfallbehörde Hagen und der unteren Landschaftsbehörde Hagen von der Bezirksregierung Arnsberg angefordert. Ferner ist für das Vorhaben das Einvernehmen der Gemeinde einzuholen.
Während der Gebietsentwicklungsplan die potentielle Erweiterung der beantragten Abbaufläche bereits darstellt, weist der Flächennutzungsplan Hagen hier Wald aus. Gem. Landschaftsplan Hagen liegt der gesamte Steinbruch im Landschaftsschutzgebiet.
Im Zuge der
Erweiterung werden ausschließlich Waldflächen in Anspruch genommen, wofür
entsprechende forstrechtliche und landschaftsrechtliche Ersatzmaßnahmen
durchgeführt werden müssen.
Nach
Prüfung der Antragsunterlagen besteht seitens der Stadt Hagen in verschiedenen
Punkten erheblicher Klärungsbedarf. Hierzu findet am 05.04.2005 ein Termin mit
der Bezirksregierung Arnsberg statt.
Einleitung
Die Fa. Steinwerke Wilhelm Köster GmbH & Co. KG hat im Dezember 2004 bei der Bezirksregierung Arnsberg gem. § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in Verbindung mit § 3 Abgrabungsgesetz NW (Abgr-G NW) den Antrag auf die flächenhafte Erweiterung der Abbaufläche im Grauwacke-Steinbruch in Hagen-Ambrock gestellt.
Seit Anfang
der 50er Jahre wird der Grauwacke-Steinbruch-Ambrock von der Fa. Köster
betrieben. Mit Schreiben vom 08.03.1979 wurde die Abgrabung dem staatlichen
Gewerbeaufsichtsamt Hagen angezeigt, die letzte Erweiterung der Betriebsfläche
wurde mit Bescheid der Bezirksregierung in Arnsberg vom 26.01.1993 genehmigt.
Anlass / Vorhaben
Die
derzeitig genehmigte Betriebsfläche des Steinbruch-Ambrock umfasst ca. 33 ha,
inkl. der Haldenflächen. Aufgrund der Anlage betriebsnotwendiger Absetz- und
Regenrückhaltebecken im östlichen Bereich, sowie dem Anfahren einer vorhandenen
geologischen Störung im nordwestlichen Teil des Steinbruchs, entstehen der Fa.
Köster innerhalb der heutigen Genehmigungsgrenzen Lagerstättenverluste.
Um den
Steinbruchbetrieb nunmehr für weitere 25 Jahre sicherzustellen, wird beantragt,
die Abbaufläche um 10,7 ha in nordwestliche Richtung weiter zu entwickeln,
wobei anteilig 0,9 ha auf die Errichtung eines Sicht- und Immissionsschutzwalls
entlang der nordwestlichen Abgrabungsgrenze entfallen. Im Gegenzug soll auf den
Abbau einer 1993 genehmigten Fläche von 2,7 ha im Nordosten verzichtet werden.
Verfahren
Die
geplante Erweiterung erfordert eine Genehmigung nach den §§ 4 und 16 BImSchG.
Ferner ist ein Verfahren nach dem Abgr-G NW erforderlich, welches aufgrund der
Konzentrationswirkung im Rahmen des Genehmigungsverfahrens gem. BImSchG
durchgeführt wird. Verfahrensführende Behörde hierfür ist die Bezirksregierung
Arnsberg als höhere Landschaftsbehörde.
Gem. § 3
Abgr-G NW ergibt sich aufgrund der Größe der Erweiterungsfläche in Verbindung
mit dem bestehenden Steinbruchbetrieb das Erfordernis zur Durchführung einer
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP). Hierzu fand verfahrensgemäß am 08.06.2001
ein Scopingtermin statt, in dem zwischen allen Beteiligten Gegenstand, Umfang
und Methoden der Umweltverträglichkeitsuntersuchung abgestimmt wurden.
Nach Eingang der Antragsunterlagen bei der Bezirksregierung Arnsberg im Dezember 2004, wurde zwischen Ende Januar 2005 und Anfang März 2005 die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchgeführt. In diesem Zusammenhang wurden die Stellungnahmen der unteren Wasserbehörde Hagen, der unteren Abfallbehörde Hagen und der unteren Landschaftsbehörde Hagen von der Bezirksregierung Arnsberg angefordert.
Ferner ist für das Vorhaben gem. § 36 BauGB das Einvernehmen der Gemeinde einzuholen, hierzu wurden zunächst das Bauordnungsamt Hagen (63) und der Fachbereich Stadtentwicklung, Planen und Wohnen (61) beteiligt.
In der Zeit
vom 31.01.2005 bis einschl. 28.02.2005 wurden die Antragsunterlagen
verfahrensgemäß bei der Bezirksregierung Arnsberg und der Stadt Hagen
öffentlich ausgelegt.
Nach Ablauf
der Einwendungsfristen werden im Rahmen eines Erörterungstermins die form- und
fristgerecht erhobenen Einwendungen erörtert. Dieser Termin steht derzeit noch
nicht fest. Ort, Datum und Uhrzeit des Termins werden noch von der
Bezirksregierung Arnsberg rechtzeitig öffentlich bekannt gemacht.
Planungsrechtliche Einschätzung
Gem.
Stellungnahme vom Fachbereich Stadtentwicklung, Planen und Wohnen stellt der
Gebietsentwicklungsplan (GEP), Teilabschnitt Oberbereiche Bochum/Hagen, die
potentielle Erweiterung der beantragten Abbaufläche bereits dar.
Im gültigen Flächennutzungsplan der Stadt Hagen (FNP) ist die beantragte Erweiterungsfläche als Wald dargestellt. Laut Stellungnahme vom Fachbereich Stadtentwicklung, Planen und Wohnen ist somit ein FNP-Teiländerungsverfahren zur Anpassung an die beantragte Nutzungsänderung für den Erweiterungsbereich notwendig.
In der
Festsetzungskarte des Landschaftsplans Hagen (LP) liegt der gesamte
Steinbruch-Ambrock im Landschaftsschutzgebiet 1.2.2.32 “Eilper
Berg/Langenberg (südöstlich Eilpe). Gem. Entwicklungskarte des LP liegt der
beantragte Erweiterungsbereich im Entwicklungsraum 1.1.36, “Hagener
Randhöhen im Bereich Haspe/Selbecke/Kalthausen”, mit dem Entwicklungsziel
“Erhaltung einer mit naturnahen Lebensräumen oder sonstigen natürlichen
Landschaftselementen reich oder vielfältig ausgestatteten Landschaft”.
Dementsprechend ist für das beantragte Vorhaben eine Befreiung von den
Festsetzungen des LP notwendig, die aufgrund der Konzentrationswirkung im
Rahmen des Verfahrens gem. BImSchG erteilt wird.
Eingriffsregelung
Durch die
geplante Erweiterung werden ausschließlich Waldflächen in Anspruch genommen,
wofür forstrechtliche Ersatzmaßnahmen durchgeführt werden müssen. D. h.:
Entweder wird der abgängige Wald flächenmäßig im Verhältnis 1:1 durch die
Aufforstung landwirtschaftlicher Flächen ersetzt oder er wird flächenmäßig im
Verhältnis 1:1,5 durch Waldumwandlungsmaßnahmen (z.B. Fichtenbestände in
Buchenbestände) ausgeglichen. Der Verzicht auf den Abbau der genehmigten Fläche
von 2,7 ha im Nordosten des Steinbruchs soll auf die Kompensation angerechnet
werden, insofern für diese Flächen bereits Ausgleichsmaßnahmen gem. des
Genehmigungsbescheides von 1993 durchgeführt wurden.
Ferner
stellt das Erweiterungsvorhaben einen Eingriff in Natur und Landschaft gem. § 4
Landschaftsgesetz NW (LG NW) dar, für den weitere Ausgleichs- und /oder
Ersatzmaßnahmen durchgeführt werden müssen. Hierzu wurde ein
landschaftspflegerischer Begleitplan erstellt, in dem die ökologische
Beeinträchtigung und die Auswirkungen des Vorhabens auf das Landschaftsbild
bilanziert wurden.
Klärungsbedarf
Im Vorfeld
wurde mit dem Antragsteller abgestimmt, dass eine Antragstellung erst nach
vollständiger Durchführung der Ersatzmaßnahmen für die 1993 genehmigte
Erweiterung erfolgen kann. Jedoch steht die Realisierung eines Teils der
Ersatzmaßnahmen bis dato aus.
Ob das
Einvernehmen der Gemeinde auf Basis der Darstellungen im geltenden FNP Hagen
erteilt werden kann oder ob zunächst ein FNP-Teiländerungsverfahren
durchgeführt werden muss, ist noch zu klären.
Hinsichtlich
der notwendigen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für die aktuell beantragte
Erweiterung werden im Antrag nur unbestimmte Angaben zur Art und räumlichen
Lage der Maßnahmen gemacht.
Den Antragsunterlagen liegt keine Einverständniserklärung der Flächeneigentümer des beantragten Abbaubereichs bei, die gem. § 4 Abs. 4 Abgr-G mit den Antragsunterlagen beizubringen ist.
Fazit: Der
Antrag ist derzeit nach Einschätzung der höheren Landschaftsbehörde, der
unteren Forstbehörde sowie der Stadtverwaltung Hagen nicht prüffähig.
Deshalb
wird auf Einladung der Bezirksregierung Arnsberg am 05.04.2005 ein
Abstimmungsgespräch zur weiteren Vorgehensweise mit allen Beteiligten
stattfinden.
Über die
Ergebnisse wird die Stadtverwaltung die Gremien zeitnah informieren.

13.04.2005 - Bezirksvertretung Eilpe/Dahl - geändert beschlossen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eilpe/Dahl
fordert die nachberatenden Gremien auf folgenden Beschluss zu fassen:
1.
Die vorgestellte Veränderung (nordöstlich) und die
Erweiterung (nordwestlich) wird aus Sicht der Bezirksvertretung Eilpe/Dahl
begrüßt.
2.
Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen
Änderungsverfahren einzuleiten und positiv zu begleiten.
Abstimmungsergebnis:
x Einstimmig beschlossen
3.
Die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sind
ausschließlich auf dem Hagener Gemeindegebiet durchzuführen.
Abstimmungsergebnis:
x Einstimmig beschlossen
Dafür: 10
Dagegen: 0
Enthaltungen: 0
hagggggggggg
14.04.2005 - Umweltausschuss - geändert beschlossen
Beschluss:
1. Der Bericht
der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
2. Die
vorgestellte Veränderung (nordöstlich) und die Erweiterung (nordwestlich) wird
begrüßt.
Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Änderungsverfahren einzuleiten
und positiv zu begleiten.
Die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sind ausschließlich auf dem Hagener
Gemeindegebiet durchzuführen.
3. Der
Umweltausschuss bittet die Verwaltung, über das Gespräch zwischen Vertretern
der Bezirksregierung, der Antragsteller und der Verwaltung zu berichten.
26.04.2005 - Stadtentwicklungsausschuss - geändert beschlossen
Beschluss:
1.
Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
2.
Die vorgestellte Veränderung (nordöstlich) und die
Erweiterung (nordwestlich) wird begrüßt. Die Verwaltung wird beauftragt, die
notwendigen Änderungsverfahren einzuleiten und positiv zu begleiten. Die
Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sind ausschließlich auf dem Hagener
Gemeindegebiet durchzuführen.
3.
Die Verwaltung wird gebeten, über das Gespräch zwischen
Vertretern der Bezirksregierung, der Antragsteller und der Verwaltung zu
berichten.
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Abstimmungsergebnis: |
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x |
Einstimmig beschlossen |