Beschlussvorlage - 0285/2005

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Das Einvernehmen der Gemeinde zur Nutzungsänderung vom ehemaligem Lokschuppen zu Gebetshaus (Moschee)  auf dem Grundstück Kronenburgstraße 14 wird gem. § 36 BauGB i.V.m. § 34 BauGB erteilt.

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Sachverhalt

Kurzfassung


Der Verwaltung liegt ein Antrag auf Vorbescheid  zur Nutzungsänderung eines  ehemaligen Lokschuppens zu einem Gebetshaus (Moschee) auf dem Grundstück Kronenburgstraße 14 vor. Der genaue Antrag lautet: Es soll nur eine planungsrechtliche Prüfung durchgeführt werden.

Die Betriebsbeschreibung lautet wie folgt:

In der Moschee soll künftig täglich 5 x  gebetet werden. Die Zeiten sind abhängig vom Sonnenstand. Im Sommer wird das erste Gebet ca. um 4.00 Uhr morgens und das letzte Gebet um ca. 22.30 Uhr abends stattfinden. Im Winter wird das erste Gebet ca. 8.00 Uhr morgens  und  das letzte Gebet um ca. 18.30 Uhr abends stattfinden.

Die größte Personenzahl wird am Freitag  zum Mittagsgebet um ca. 13.30 Uhr erwartet. Hier kommen ca. 300 – 400 Personen zusammen. Ansonsten beträgt die Besucherzahl der Gebetsstunden ca. 60 Personen.

Jeweils samstags und sonntags soll in der Zeit von 10.00 – 12.00 Uhr eine Koranschule mit Kindern stattfinden. 

 

Jetzige Situation:

Auf dem Grundstück Kronenburgstraße 14, Gemarkung Hohenlimburg, Flur 21, Flurstücke 70,71,73,74,75,140,141,142,162,169,170,175 befindet sich eine Lagerhalle und der  ehemalige Lokschuppen. Auf der gegenüberliegende Seite der Kronenburgstraße befinden sich ebenfalls Fabrikhallen. Im weiteren Verlauf der Kronenburgstraße schließt sich beidseitig bis zur Ludwigstraße Wohnbebauung an.

 

Planungsrechtliche Situation:

Im Flächennutzungsplan der Stadt ist das Grundstück und die oben beschriebene nähere Umgebung als gewerbliche Baufläche dargestellt. Ein rechtskräftiger Bebauungsplan für diesen Bereich ist nicht vorhanden.

Eine planungsrechtliche Beurteilung erfolgt somit nach § 34 BauGB i.S. GE.

In Gewerbegebieten können nach § 8 (3) 2. BauNVO Anlagen für kirchliche und kulturelle Zwecke ausnahmsweise zugelassen werden.

 

Es wird vorgeschlagen, das Einvernehmen der Gemeinde  gem. § 36 BauGB

i.V.m. § 34 BauGB zu erteilen.

 

Anmerkungen:

 Im Falle der Nutzungsänderung ist

·        ein Bepflanzungsplan  für die umfangreichen Stellplätze mit Baumstandorten vom Antragsteller zu erarbeiten und mit der Verwaltung abzustimmen,

·        ein Kanalanschluß herzustellen. Eine ordnungsgemäße Parkplatzentwässerung ist zu gewährleisten.

·        zu belegen, daß dort nicht mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen wurde, die geeignet sind, die Bodenluft zu verunreinigen. Sollten Eingriffe in den Boden erforderlich werden, sind generell Untersuchungen erforderlich, die vorab mit der Verwaltung abzustimmen sind. Das gilt auch bei der Anlegung der Parkplätze.

 

 

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Beschlüsse

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26.04.2005 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen

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18.05.2005 - Bezirksvertretung Hohenlimburg - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Das Einvernehmen der Gemeinde zur Nutzungsänderung vom ehemaligem     Lokschuppen zu einem Gebetshaus (Moschee)  auf dem Grundstück Kronenburgstraße 14 wird gem. § 36 BauGB i.V.m. § 34 BauGB erteilt.

 

Abstimmungsergebnis: mit Mehrheit beschlossen

 

                                                Ja-Stimmen:              12

                                                Nein-Stimmen:          01

                                                Enthaltungen: 00

 

Ergänzende Beschlussfassung:

 

Das Einvernehmen der Gemeinde zur Nutzungsänderung wird unter der Einschränkung erteilt, dass einer geplanten Errichtung eines Minarettes und der Einrichtung eines Internatsbetriebes nicht zugestimmt wird.

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

 

 Einstimmig beschlossen

 

 

x

 Mit Mehrheit beschlossen

 

 

 

 Einstimmig abgelehnt

 

 

 

 Mit Mehrheit abgelehnt

 

 

 

 Abgelehnt bei Stimmengleichheit

 

 

 

 Ohne Beschlussfassung

 

 

 

 Zur Kenntnis genommen

 

 

 

      

 

 

 

 

 

Dafür:

 7

 

 

Dagegen:

 4

 

 

Enthaltungen:

 2