18.05.2005 - 7.5 Nutzungsänderung eines ehemaligen Lokschuppens ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.5
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hohenlimburg
- Datum:
- Mi., 18.05.2005
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Margot Sander
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Herr
Niederköppern meint, er habe dabei Probleme mit der Parkplatzsituation und der
Lärmentwicklung. Er halte das nicht für genehmigungsfähig.
Herr Leisten
erklärt, man habe in Hohenlimburg seit langem eine Moschee, mit der auch keine
Probleme bestünden. Fragen stellten sich jetzt über den weiteren Ausbau, z. B.
über die Möglichkeit der Errichtung eines Minaretts und die Gestaltung der
Unterkünfte.
Herr Bleja
erläutert, es handele sich hierbei um eine Bauvoranfrage als erste Stufe. Die
Frage nach einem Minarett habe sich bisher nicht gestellt.
Herr Arnusch
wirft ein, der Stadtentwicklungsausschuss habe die Vorlage am 26.04.
beschlossen. Seine Fraktion beantrage, entsprechend der Verwaltungsvorlage zu beschließen.
Herr Bleja
ergänzt, es könnten im Bauvorbescheid im Anhang Hinweise aufgenommen werden.
Herr Buschkühl
meint, es sei nicht Aufgabe der Bezirksvertretung Bebauungsrecht zu
beeinflussen und verweist auf das Grundgesetz.
Herr Leisten
schlägt eine Zulassung vor unter der Einschränkung, dass kein Minarett
errichtet werde.
Herr Akkaya
wirft ein, der Verein habe erklärt, dass kein Minarett errichtet werden soll
und auch keine Internatsunterbringung geplant sei. Evtl. sollten dort
Räumlichkeiten für soziale Zwecke eingerichtet werden.
Beschluss:
Das Einvernehmen der Gemeinde zur Nutzungsänderung vom ehemaligem Lokschuppen zu einem Gebetshaus (Moschee) auf dem Grundstück Kronenburgstraße 14 wird gem. § 36 BauGB i.V.m. § 34 BauGB erteilt.
Abstimmungsergebnis: mit Mehrheit
beschlossen
Ja-Stimmen: 12
Nein-Stimmen: 01
Enthaltungen: 00
Ergänzende Beschlussfassung:
Das
Einvernehmen der Gemeinde zur Nutzungsänderung wird unter der Einschränkung
erteilt, dass einer geplanten Errichtung eines Minarettes und der Einrichtung
eines Internatsbetriebes nicht zugestimmt wird.
