Beschlussvorlage - 0235/2005
Grunddaten
- Betreff:
-
Außerplanmäßige Ausgaben für das Haushaltsjahr 2004 - Kenntnisnahme -
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB20 - Finanzen und Controlling
- Bearbeitung:
- Edith Holz
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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21.04.2005
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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28.04.2005
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Sachverhalt
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und überschreiben: Hier bitte eine Kurzfassung zur Begründung/ zum Sachverhalt
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Bei den Nachbewilligungen handelt
es sich um außerplanmäßige Ausgaben, die nach
§ 82 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) und der Zuständigkeitsregelung
von der Stadtkämmerin ohne vorherige Zustimmung durch den Rat verfügt worden
sind.
Der außerplanmäßige Bedarf wird entsprechend der gesetzlichen Regelung durch Einsparungen und Mehreinnahmen (jeweils abweichend von den Ansätzen des Haushaltsplanes 2004) gedeckt.
Die Verwaltung bittet, die in der Nachweisung aufgeführten außerplanmäßigen Ausgaben gemäß § 82 Abs. 1, Satz 4, 2. Halbsatz GO NRW zur Kenntnis zu nehmen.
