21.04.2005 - 6 Außerplanmäßige Ausgaben für das Haushaltsjahr ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Herms stellt die Frage, ob die recht hohe Summe im Verwaltungshaushalt durch die Schlussrechnung entstanden ist. Herr Schierau weist auf die Ziffern 2 und 3 hin, die in der Summe rd. 25,5 Mio. € als außerplanmäßige Bereitstellungen ergeben. Es handelt sich hier um Leistungen, die an die Gebäudewirtschaft Hagen zu zahlen sind (technisches und infrastrukturelles Gebäudemanagement).

Frau Herms weist auf die laufende Nr. 10 hin. Es hat sie verwundert, dass im Bereich der Jugendarbeit eine Rückforderung von Fördermitteln erfolgen sollte. Herr Schierau erläutert, dass aufgrund der Abrechnung von gewährten Zuschüssen "Maßnahmen gegen Rechtsextremismus" ein Rückzahlungsanspruch der Bezirksregierung Arnsberg besteht, der von den Trägern erfüllt werden musste.

 

Herr Riechel stellt eine Frage zur laufenden Nr. 24 (Zuführung an die allgemeine Rücklage), wo eine nicht verwendete Schulpauschale in Höhe von rd. 502.000 € aufgeführt ist. Er kann die Nichtverwendung nicht nachvollziehen, da in den Schulen deutlich ersichtlich wird, wie hoch der Investitionsstau ist.Herr Riechel stellt darüber hinaus die Frage zur laufenden Nr. 1, wo die Erweiterung der Hauptschule Dahl zusätzliche Mittel in einer Größenordnung von 627.000 € erfordert. Dies seien rd. 50 % der ursprünglich kalkulierten knapp 1,2 Mio. €. Er möchte wissen, ob es sich um eine erhebliche Fehlkalkulation handelt oder ob es triftige Gründe für die Bereitstellung dieser außerplanmäßige Mittel gibt.

Herr Schierau teilt zu Nr. 24 mit, dass die Mittel für die Schulpauschale, die zweckgebunden verwendet werden müssen, nicht abfließen konnten, da keine entsprechende Anforderung an den Haushalt gestellt wurde. Zu Nr. 1 erläutert Herr Schierau, dass von den in 2004 mit rd. 1,25 Mio. € veranschlagten Mitteln nur rd. 627.000 € abgeflossen sind, so dass jetzt die 2. Hälfte des Betrages durch Wiederveranschlagung in 2005 zur Verfügung steht. Es handele sich in der Beanspruchung der Mittel also lediglich um einen zeitlichen Versatz und nicht um eine Erhöhung des kalkulierten Betrages.

 

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Beschluss:

 

Die in der Nachweisung (Anlage 1) einzeln aufgeführten außerplanmäßigen Ausgaben werden zur Kenntnis genommen.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 

X

 Einstimmig beschlossen

 

 

 

 Mit Mehrheit beschlossen

 

 

 

 Einstimmig abgelehnt

 

 

 

 Mit Mehrheit abgelehnt

 

 

 

 Abgelehnt bei Stimmengleichheit

 

 

 

 Ohne Beschlussfassung

 

 

 

 Zur Kenntnis genommen

 

 

 

      

 

 

 

 

 

Dafür:

 16

 

 

Dagegen:

 0

 

 

Enthaltungen:

 0