Beschlussvorlage - 0233/2005

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

 

Zu a)    Der Rat der Stadt weist nach eingehender Prüfung und Abwägung der öffentli­chen und pri­vaten Belange, die im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentli­cher Be­lange und im Rahmen der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Stel­lung­nahmen zurück bzw. entspricht ihnen ganz oder teilweise im Sinne der nachfolgenden Stellungnahmen in der Vorlage gemäß § 1 Abs. 6 BauGB.

Die Sitzungsvorlage wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage Ge­genstand der Niederschrift.

 

 

Zu b) Der Rat der Stadt beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu die­sem Beschluss gehörenden Bebauungsplan Nr. 1/96 (480), – Gösselnhof / Haus der Wis­senschaft, 2.Vereinfachte Änderung nach § 13 BauGB, mit den in der Vor­lage be­schriebenen geringfügigen Än­derungen und die Begründung vom 23.12.2004 einschl. des Landschaftspflegerischen Fachbeitrages gemäß § 2 und § 10 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S..2141), zuletzt geändert durch Art.1 des Gesetzes vom 24.06.2004 (BGBl. I S. 1359) in Verbin­dung mit den Überleitungsvorschriften des § 244 Abs. 2 Satz 1 BauGB und in Verbindung mit  § 7 der Gemeindeord­nung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der z.Z. gültigen Fassung als Satzung.

Die Begründung vom 23.12.2004 und der Landschaftspflegerische Fachbeitrag sind Anlage dieser Verwaltungsvorlage.

 

 

Reduzieren

Sachverhalt

Diese Vorlage schließt das Verfahren zur 2.Vereinfachten Änderung des Bebauungs­planes Nr. 1/96 Gösselnhof/Haus der Wissenschaft und Weiterbildung mit dem Sat­zungsbeschluß ab und ermöglicht damit die Realisierung von 34 Bedarfsstellplätzen im Bleck’schen Park in Halden.


Verfahrensablauf

 

Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1/96 (480), – Gösselnhof / Haus der Wissenschaft, 2.Vereinfachte Änderung nach § 13 BauGB - wurde am 15.07.2004 vom Rat der Stadt Hagen beschlossen.

Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes entsprechend § 13 Abs. 2 Satz 2 BauGB hat  in der Zeit vom 10.01.2005 bis 10.02.2005 stattgefunden. Zeit­gleich wur­den die Träger öffentlicher Belange beteiligt.

 

 

Zu a)

 

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der gleichzei­ti­gen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (TÖB) nach § 4 Abs. 1 BauGB wurden von den nachfolgend aufgeführten Trägern öffentlicher Belange bzw. Personen Stel­lungnahmen vorgebracht:

 

 

Stadtentwässerung Hagen SEH, Postfach 42 49, 58042 Hagen

 

Der Rat der Stadt Hagen beschließt über die oben aufgeführten Anregungen gemäß den Stellungnahmen der Verwaltung unter Abwägung der öffentlichen und privaten Be­lange gegeneinander und untereinander gemäß § 1 Abs.6 BauGB.

 

 

Zu b)

 

Nach der öffentlichen Auslegung wurde der Bebauungsplanentwurf in einigen Punkten überarbeitet, um der Stellungnahme eines Trägers öffentlicher Belange zu entsprechen.

Sie beinhaltet die Korrektur des Leitungsrechtes für den Trassenverlauf eines vorhan­denen Kanals; d.h. das Leitungsrecht wird der jetzigen Lage des Kanals angepasst.

 

Eine weitere Änderung betrifft die Abgrenzung der Stellplatzanlage. Zum Schutz eines Baumes, der als sehr wertvoll eingestuft wird (siehe Landschaftspflegerischer Fachbei­trag, Seite 25: Winterlinde, StU 3.80 m, Erscheinungsbild: sehr bedeutend) werden 3 geplante Stellplätze aus dem Traufbereich des Baumes herausgenommen und an ande­rer Stelle nachgewiesen.

 

 

Die geringfügigen Änderungen haben keine Auswirkungen auf die Grundzüge der Pla­nung, so dass auf eine weitere öffentliche Auslegung nach § 4a Abs. 3 BauGB verzich­tet werden kann.

 

In diesem Verfahrensschritt soll deshalb der Satzungsbeschluss gefasst werden.


 

Stadtentwässerung Hagen SEH, Postfach 42 49, 58042 Hagen mit Schreiben vom 27.01.2005

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

 


Die Stadtentwässerung Hagen hat grundsätzlich keine Bedenken gegen den Bebau­ungsplanentwurf. Es sollte nur bestätigt werden, dass möglicherweise anstehendes Oberflächenwasser binnen 2 Tagen versickert.

 

Weiterhin hat sie nur einen redaktionellen Änderungswunsch im Plan.

Der damals verlegte Kanal ist nicht in der durch Geh-, Fahr- und Leitungsrecht fest­ge­setzten Trasse verlegt worden (siehe Anlage). Die Festsetzung des Bebauungs­planes wird jetzt der tatsächlichen Trasse vor Ort angepasst.

 

Die nicht versiegelten Stellplatzflächen werden mit einem leichten Gefälle ver­sehen, so dass das Wasser in die Vegetationsflächen fliesst. Durch das Baugrundgut­achten wurde außerdem bestätigt, dass die Sickerfähigkeit des Bodens gewährleistet ist.

 

 

Die Änderung ist in den Plan übernommen worden, den Inhalten der Stellungnahme wird gefolgt.

 

 

 

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

13.04.2005 - Naturschutzbeirat - ungeändert beschlossen

Erweitern

14.04.2005 - Umweltausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

20.04.2005 - Bezirksvertretung Hohenlimburg - ungeändert beschlossen

Erweitern

26.04.2005 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

28.04.2005 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen