Beschlussvorlage - 0267/2005

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

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Sachverhalt

Die Fa. Steinwerke Wilhelm Köster GmbH & Co. KG hat im Dezember 2004 bei der Bezirksregierung Arnsberg den Antrag auf die flächenhafte Erweiterung der Abbaufläche im Grauwacke-Steinbruch in Hagen-Ambrock gestellt. Um den Steinbruchbetrieb für weitere 25 Jahre sicherzustellen, soll die Abbaufläche um 10,7 ha in nordwestliche Richtung weiterentwickelt werden.

Die geplante Erweiterung bedarf eines Genehmigungsverfahrens nach Bundesimmissionsschutzgesetz, welches von der Bezirksregierung Arnsberg als höhere Landschaftsbehörde geführt wird. Verfahrensgemäß wurden hierbei die Stellungnahmen der unteren Wasserbehörde Hagen, der unteren Abfallbehörde Hagen und der unteren Landschaftsbehörde Hagen von der Bezirksregierung Arnsberg angefordert. Ferner ist für das Vorhaben das Einvernehmen der Gemeinde einzuholen.

Während der Gebietsentwicklungsplan die potentielle Erweiterung der beantragten Abbaufläche bereits darstellt, weist der Flächennutzungsplan Hagen hier Wald aus. Gem. Landschaftsplan Hagen liegt der gesamte Steinbruch im Landschaftsschutzgebiet.

Im Zuge der Erweiterung werden ausschließlich Waldflächen in Anspruch genommen, wofür entsprechende forstrechtliche und landschaftsrechtliche Ersatzmaßnahmen durchgeführt werden müssen.

Nach Prüfung der Antragsunterlagen besteht seitens der Stadt Hagen in verschiedenen Punkten erheblicher Klärungsbedarf. Hierzu findet am 05.04.2005 ein Termin mit der Bezirksregierung Arnsberg statt.

 


Einleitung

 

Die Fa. Steinwerke Wilhelm Köster GmbH & Co. KG hat im Dezember 2004 bei der Bezirksregierung Arnsberg gem. § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in Verbindung mit § 3 Abgrabungsgesetz NW (Abgr-G NW) den Antrag auf die flächenhafte Erweiterung der Abbaufläche im Grauwacke-Steinbruch in Hagen-Ambrock gestellt.

 

Seit Anfang der 50er Jahre wird der Grauwacke-Steinbruch-Ambrock von der Fa. Köster betrieben. Mit Schreiben vom 08.03.1979 wurde die Abgrabung dem staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Hagen angezeigt, die letzte Erweiterung der Betriebsfläche wurde mit Bescheid der Bezirksregierung in Arnsberg vom 26.01.1993 genehmigt.

 

 

Anlass / Vorhaben

 

Die derzeitig genehmigte Betriebsfläche des Steinbruch-Ambrock umfasst ca. 33 ha, inkl. der Haldenflächen. Aufgrund der Anlage betriebsnotwendiger Absetz- und Regenrückhaltebecken im östlichen Bereich, sowie dem Anfahren einer vorhandenen geologischen Störung im nordwestlichen Teil des Steinbruchs, entstehen der Fa. Köster innerhalb der heutigen Genehmigungsgrenzen Lagerstättenverluste.

 

Um den Steinbruchbetrieb nunmehr für weitere 25 Jahre sicherzustellen, wird beantragt, die Abbaufläche um 10,7 ha in nordwestliche Richtung weiter zu entwickeln, wobei anteilig 0,9 ha auf die Errichtung eines Sicht- und Immissionsschutzwalls entlang der nordwestlichen Abgrabungsgrenze entfallen. Im Gegenzug soll auf den Abbau einer 1993 genehmigten Fläche von 2,7 ha im Nordosten verzichtet werden.

 

 

Verfahren

 

Die geplante Erweiterung erfordert eine Genehmigung nach den §§ 4 und 16 BImSchG. Ferner ist ein Verfahren nach dem Abgr-G NW erforderlich, welches aufgrund der Konzentrationswirkung im Rahmen des Genehmigungsverfahrens gem. BImSchG durchgeführt wird. Verfahrensführende Behörde hierfür ist die Bezirksregierung Arnsberg als höhere Landschaftsbehörde.

 

Gem. § 3 Abgr-G NW ergibt sich aufgrund der Größe der Erweiterungsfläche in Verbindung mit dem bestehenden Steinbruchbetrieb das Erfordernis zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP). Hierzu fand verfahrensgemäß am 08.06.2001 ein Scopingtermin statt, in dem zwischen allen Beteiligten Gegenstand, Umfang und Methoden der Umweltverträglichkeitsuntersuchung abgestimmt wurden.

 

Nach Eingang der Antragsunterlagen bei der Bezirksregierung Arnsberg im Dezember 2004, wurde zwischen Ende Januar 2005 und Anfang März 2005 die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchgeführt. In diesem Zusammenhang wurden die Stellungnahmen der unteren Wasserbehörde Hagen, der unteren Abfallbehörde Hagen und der unteren Landschaftsbehörde Hagen von der Bezirksregierung Arnsberg angefordert.

 

Ferner ist für das Vorhaben gem. § 36 BauGB das Einvernehmen der Gemeinde einzuholen, hierzu wurden zunächst das Bauordnungsamt Hagen (63) und der Fachbereich Stadtentwicklung, Planen und Wohnen (61) beteiligt.

 

In der Zeit vom 31.01.2005 bis einschl. 28.02.2005 wurden die Antragsunterlagen verfahrensgemäß bei der Bezirksregierung Arnsberg und der Stadt Hagen öffentlich ausgelegt.

 

Nach Ablauf der Einwendungsfristen werden im Rahmen eines Erörterungstermins die form- und fristgerecht erhobenen Einwendungen erörtert. Dieser Termin steht derzeit noch nicht fest. Ort, Datum und Uhrzeit des Termins werden noch von der Bezirksregierung Arnsberg rechtzeitig öffentlich bekannt gemacht.

 

 

Planungsrechtliche Einschätzung

 

Gem. Stellungnahme vom Fachbereich Stadtentwicklung, Planen und Wohnen stellt der Gebietsentwicklungsplan (GEP), Teilabschnitt Oberbereiche Bochum/Hagen, die potentielle Erweiterung der beantragten Abbaufläche bereits dar.

 

Im gültigen Flächennutzungsplan der Stadt Hagen (FNP) ist die beantragte Erweiterungsfläche als Wald dargestellt. Laut Stellungnahme vom Fachbereich Stadtentwicklung, Planen und Wohnen ist somit ein FNP-Teiländerungsverfahren zur Anpassung an die beantragte Nutzungsänderung für den Erweiterungsbereich notwendig.

 

In der Festsetzungskarte des Landschaftsplans Hagen (LP) liegt der gesamte Steinbruch-Ambrock im Landschaftsschutzgebiet 1.2.2.32 “Eilper Berg/Langenberg (südöstlich Eilpe). Gem. Entwicklungskarte des LP liegt der beantragte Erweiterungsbereich im Entwicklungsraum 1.1.36, “Hagener Randhöhen im Bereich Haspe/Selbecke/Kalthausen”, mit dem Entwicklungsziel “Erhaltung einer mit naturnahen Lebensräumen oder sonstigen natürlichen Landschaftselementen reich oder vielfältig ausgestatteten Landschaft”. Dementsprechend ist für das beantragte Vorhaben eine Befreiung von den Festsetzungen des LP notwendig, die aufgrund der Konzentrationswirkung im Rahmen des Verfahrens gem. BImSchG erteilt wird.

 

 

Eingriffsregelung

 

Durch die geplante Erweiterung werden ausschließlich Waldflächen in Anspruch genommen, wofür forstrechtliche Ersatzmaßnahmen durchgeführt werden müssen. D. h.: Entweder wird der abgängige Wald flächenmäßig im Verhältnis 1:1 durch die Aufforstung landwirtschaftlicher Flächen ersetzt oder er wird flächenmäßig im Verhältnis 1:1,5 durch Waldumwandlungsmaßnahmen (z.B. Fichtenbestände in Buchenbestände) ausgeglichen. Der Verzicht auf den Abbau der genehmigten Fläche von 2,7 ha im Nordosten des Steinbruchs soll auf die Kompensation angerechnet werden, insofern für diese Flächen bereits Ausgleichsmaßnahmen gem. des Genehmigungsbescheides von 1993 durchgeführt wurden.

 

Ferner stellt das Erweiterungsvorhaben einen Eingriff in Natur und Landschaft gem. § 4 Landschaftsgesetz NW (LG NW) dar, für den weitere Ausgleichs- und /oder Ersatzmaßnahmen durchgeführt werden müssen. Hierzu wurde ein landschaftspflegerischer Begleitplan erstellt, in dem die ökologische Beeinträchtigung und die Auswirkungen des Vorhabens auf das Landschaftsbild bilanziert wurden.

 

 

Klärungsbedarf

 

Im Vorfeld wurde mit dem Antragsteller abgestimmt, dass eine Antragstellung erst nach vollständiger Durchführung der Ersatzmaßnahmen für die 1993 genehmigte Erweiterung erfolgen kann. Jedoch steht die Realisierung eines Teils der Ersatzmaßnahmen bis dato aus.

 

Ob das Einvernehmen der Gemeinde auf Basis der Darstellungen im geltenden FNP Hagen erteilt werden kann oder ob zunächst ein FNP-Teiländerungsverfahren durchgeführt werden muss, ist noch zu klären.

 

Hinsichtlich der notwendigen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für die aktuell beantragte Erweiterung werden im Antrag nur unbestimmte Angaben zur Art und räumlichen Lage der Maßnahmen gemacht.

 

Den Antragsunterlagen liegt keine Einverständniserklärung der Flächeneigentümer des beantragten Abbaubereichs bei, die gem. § 4 Abs. 4 Abgr-G mit den Antragsunterlagen beizubringen ist.

 

Fazit: Der Antrag ist derzeit nach Einschätzung der höheren Landschaftsbehörde, der unteren Forstbehörde sowie der Stadtverwaltung Hagen nicht prüffähig.

 

Deshalb wird auf Einladung der Bezirksregierung Arnsberg am 05.04.2005 ein Abstimmungsgespräch zur weiteren Vorgehensweise mit allen Beteiligten stattfinden.

 

Über die Ergebnisse wird die Stadtverwaltung die Gremien zeitnah informieren.

 

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Auswirkungen

x

 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

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Beschlüsse

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13.04.2005 - Naturschutzbeirat - ungeändert beschlossen

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13.04.2005 - Bezirksvertretung Eilpe/Dahl - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Eilpe/Dahl fordert die nachberatenden Gremien auf folgenden Beschluss zu fassen:

 

1.                  Die vorgestellte Veränderung (nordöstlich) und die Erweiterung (nordwestlich) wird aus Sicht der Bezirksvertretung Eilpe/Dahl begrüßt.

 

2.                  Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Änderungsverfahren einzuleiten und positiv zu begleiten.

 

 

              Abstimmungsergebnis:

              x   Einstimmig beschlossen

                                                                                                                                                 

              Dafür:               9

              Dagegen:        0

              Enthaltungen:  1

 

 

3.                  Die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sind ausschließlich auf dem Hagener Gemeindegebiet durchzuführen.

 

 

              Abstimmungsergebnis:

              x   Einstimmig beschlossen

                                                                                                                                                 

              Dafür:               10

              Dagegen:        0

              Enthaltungen:  0

 

hagggggggggg

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14.04.2005 - Umweltausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

1.      Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

2.      Die vorgestellte Veränderung (nordöstlich) und die Erweiterung (nordwestlich) wird begrüßt.
Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Änderungsverfahren einzuleiten und positiv zu begleiten.
Die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sind ausschließlich auf dem Hagener Gemeindegebiet durchzuführen.

3.      Der Umweltausschuss bittet die Verwaltung, über das Gespräch zwischen Vertretern der Bezirksregierung, der Antragsteller und der Verwaltung zu berichten.

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

x

 Einstimmig beschlossen

 

 

 

 

 

Dafür:

 13

 

 

Dagegen:

   0

 

 

Enthaltungen:

   1

 

 

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26.04.2005 - Stadtentwicklungsausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

1.      Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

2.      Die vorgestellte Veränderung (nordöstlich) und die Erweiterung (nordwestlich) wird begrüßt. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Änderungsverfahren einzuleiten und positiv zu begleiten. Die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sind ausschließlich auf dem Hagener Gemeindegebiet durchzuführen.

3.      Die Verwaltung wird gebeten, über das Gespräch zwischen Vertretern der Bezirksregierung, der Antragsteller und der Verwaltung zu berichten. 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

x

 Einstimmig beschlossen

 

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02.05.2005 - Umweltausschuss - ungeändert beschlossen