Beschlussvorlage - 0233/2005
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 1/96 (480) Gösselnhof / Haus der Wissenschaft und Weiterbildung, 2. Vereinfachte Änderung nach § 13 BauGBa) Beschluss über die eingegangenen Stellungnahmenb) Beschluss gemäß § 2 und § 10 Baugesetzbuch (Satzungsbeschluss)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Sabine David
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Naturschutzbeirat
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Vorberatung
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13.04.2005
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Erledigt
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Umweltausschuss
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Vorberatung
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14.04.2005
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hohenlimburg
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Vorberatung
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20.04.2005
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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26.04.2005
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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28.04.2005
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Beschlussvorschlag
Zu a) Der Rat
der Stadt weist nach eingehender Prüfung und Abwägung der öffentlichen und privaten
Belange, die im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und im
Rahmen der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Stellungnahmen zurück bzw.
entspricht ihnen ganz oder teilweise im Sinne der nachfolgenden Stellungnahmen
in der Vorlage gemäß § 1 Abs. 6 BauGB.
Die Sitzungsvorlage wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage Gegenstand
der Niederschrift.
Zu b) Der Rat der Stadt beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu
diesem Beschluss gehörenden Bebauungsplan Nr. 1/96 (480), – Gösselnhof /
Haus der Wissenschaft, 2.Vereinfachte Änderung nach § 13 BauGB, mit den in der
Vorlage beschriebenen geringfügigen Änderungen und die Begründung vom
23.12.2004 einschl. des Landschaftspflegerischen Fachbeitrages gemäß § 2 und §
10 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S..2141),
zuletzt geändert durch Art.1 des Gesetzes vom 24.06.2004 (BGBl. I S. 1359) in Verbindung
mit den Überleitungsvorschriften des § 244 Abs. 2 Satz 1 BauGB und in
Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung
für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der z.Z. gültigen Fassung als
Satzung.
Die Begründung vom 23.12.2004 und der Landschaftspflegerische Fachbeitrag sind
Anlage dieser Verwaltungsvorlage.
Sachverhalt
Diese Vorlage schließt das Verfahren
zur 2.Vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1/96 Gösselnhof/Haus der
Wissenschaft und Weiterbildung mit dem Satzungsbeschluß ab und ermöglicht
damit die Realisierung von 34 Bedarfsstellplätzen im Bleck’schen Park in
Halden.
Verfahrensablauf
Das
Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1/96 (480), –
Gösselnhof / Haus der Wissenschaft, 2.Vereinfachte Änderung nach § 13 BauGB -
wurde am 15.07.2004 vom Rat der Stadt Hagen beschlossen.
Die
öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes entsprechend § 13 Abs. 2 Satz
2 BauGB hat in der Zeit vom 10.01.2005
bis 10.02.2005 stattgefunden. Zeitgleich wurden die Träger öffentlicher
Belange beteiligt.
Zu a)
Im Rahmen
der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der gleichzeitigen
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (TÖB) nach § 4 Abs. 1 BauGB wurden
von den nachfolgend aufgeführten Trägern öffentlicher Belange bzw. Personen
Stellungnahmen vorgebracht:
Stadtentwässerung
Hagen SEH, Postfach 42 49, 58042 Hagen
Der Rat der
Stadt Hagen beschließt über die oben aufgeführten Anregungen gemäß den
Stellungnahmen der Verwaltung unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange
gegeneinander und untereinander gemäß § 1 Abs.6 BauGB.
Zu b)
Nach der
öffentlichen Auslegung wurde der Bebauungsplanentwurf in einigen Punkten
überarbeitet, um der Stellungnahme eines Trägers öffentlicher Belange zu
entsprechen.
Sie
beinhaltet die Korrektur des Leitungsrechtes für den Trassenverlauf eines
vorhandenen Kanals; d.h. das Leitungsrecht wird der jetzigen Lage des Kanals
angepasst.
Eine
weitere Änderung betrifft die Abgrenzung der Stellplatzanlage. Zum Schutz eines
Baumes, der als sehr wertvoll eingestuft wird (siehe Landschaftspflegerischer
Fachbeitrag, Seite 25: Winterlinde, StU 3.80 m, Erscheinungsbild: sehr
bedeutend) werden 3 geplante Stellplätze aus dem Traufbereich des Baumes
herausgenommen und an anderer Stelle nachgewiesen.
Die
geringfügigen Änderungen haben keine Auswirkungen auf die Grundzüge der Planung,
so dass auf eine weitere öffentliche Auslegung nach § 4a Abs. 3 BauGB verzichtet
werden kann.
In diesem
Verfahrensschritt soll deshalb der Satzungsbeschluss gefasst werden.
Stadtentwässerung
Hagen SEH, Postfach 42 49, 58042 Hagen mit Schreiben vom 27.01.2005
Stellungnahme
der Verwaltung:
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Die
Stadtentwässerung Hagen hat grundsätzlich keine Bedenken gegen den Bebauungsplanentwurf.
Es sollte nur bestätigt werden, dass möglicherweise anstehendes
Oberflächenwasser binnen 2 Tagen versickert.
Weiterhin
hat sie nur einen redaktionellen Änderungswunsch im Plan.
Der damals
verlegte Kanal ist nicht in der durch Geh-, Fahr- und Leitungsrecht festgesetzten
Trasse verlegt worden (siehe Anlage). Die Festsetzung des Bebauungsplanes wird
jetzt der tatsächlichen Trasse vor Ort angepasst.
Die nicht
versiegelten Stellplatzflächen werden mit einem leichten Gefälle versehen, so
dass das Wasser in die Vegetationsflächen fliesst. Durch das Baugrundgutachten
wurde außerdem bestätigt, dass die Sickerfähigkeit des Bodens gewährleistet
ist.
Die
Änderung ist in den Plan übernommen worden, den Inhalten der Stellungnahme wird
gefolgt.
