Beschlussvorlage - 0276/2005

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1.      Die Verwaltung wird aufgefordert, das tatsächliche Entlastungsvolumen für die Stadt Hagen aus der Arbeitsmarktreform nach Hartz IV auf der Grundlage der derzeit vorliegenden Zahlen zu errechnen. Gleichzeitig ist darzulegen, wie viele Leistungsempfänger künftig weiterhin Sozialhilfe beziehen und welche Anzahl rechtswirksam in das Arbeitslosengeld II überführt wird.

 

2.      Die Verwaltung wird aufgefordert, auf Basis der verlässlichen finanziellen Auswirkungen, gemeinsam mit den freien Trägern ein Konzept zur Betreuung der unter Dreijährigen zu entwickeln, das die Stadt Hagen kostenneutral umsetzen kann, so wie es von der Bundesregierung vorgesehen ist. Dabei ist besonders auf den Bedarf und auf den vorhandenen Bestand in den Stadtteilen Rücksicht zu nehmen. Hierbei ist auch darzulegen, welche Kosten für Umbaumaßnahmen und zusätzliche Ausstattung entstehen.

 

3.      Der Oberbürgermeister wird zwischenzeitlich gebeten, mit der Bundesregierung – gegebenenfalls über den örtlichen Bundestagsabgeordneten – verbindliche Zusagen zu erwirken, wie die Bundesregierung die von ihr in Aussicht gestellte Übernahme von Mehrkosten für die Kommune ausgleichen wird. Auch wird der OB gebeten, mit der Kommunalaufsicht das weitere Prozedere abzuklären, so dass in Hagen ein umfassendes Netz an Betreuungsangeboten für die unter Dreijährigen entstehen kann.

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Sachverhalt

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Beschlüsse

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07.04.2005 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen