07.04.2005 - 7 Vorschlag der CDU-Fraktion zur Tagesordnung gem...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Hagen
- Gremium:
- Rat der Stadt Hagen
- Datum:
- Do., 07.04.2005
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- AdR Amt des Rates
- Bearbeitung:
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr
Gerbersmann begründet den Antrag der CDU-Fraktion.
Frau
Klos-Eckermann hält den Zeitpunkt der Einbringung für zu früh, da erst
wenige Wochen Erfahrungen mit den HARTZ-IV-Gesetzen vorliegen.
Zum Punkt 2
des Beschlussvorschlages sei ihr bekannt, dass gerade eine Bedarfsabfrage der
Verwaltung für die Betreuung der unter Dreijährigen durchgeführt wird.
Herr Dr.
Schmidt hält die U3-Kinderbetreuung für den ersten Praxistest zum Demographischen
Wandel.
Die jetzigen
Untersuchungen zeigen, dass vermutlich ein Bedarf von 20 bis 25 Prozent
entstehen werde, dieser müsse finanziert werden. Dies geschehe zum einen Teil
durch die HARTZ-IV-Gesetzgebung zum anderen Teil durch ein gerade im Bundestag
verabschiedetes Gesetz zur Kinderbetreuung.
Im Haupt- und
Finanzausschuss habe er berichtet, dass die Verwaltung hierdurch von einer
Entlastung von 0 bis 5 Mio. Euro ausgehe. Einen Fehlbetrag schließe er nach heutigen
Erkenntnissen aus.
An der
weiteren Diskussion beteiligen sich Herr Strüwer, Herr Jörg, Herr Sondermeyer
und Herr Röspel.
Herr Demnitz lässt wegen
angemeldeter Bedenken einzeln über die Punkte des Beschlussvorschlages
abstimmen.
Beschluss:
1. Die Verwaltung wird aufgefordert, das tatsächliche Entlastungsvolumen für die Stadt Hagen aus der Arbeitsmarktreform nach Hartz IV auf der Grundlage der derzeit vorliegenden Zahlen zu errechnen. Gleichzeitig ist darzulegen, wie viele Leistungsempfänger künftig weiterhin Sozialhilfe beziehen und welche Anzahl rechtswirksam in das Arbeitslosengeld II überführt wird.
2.
Die Verwaltung wird aufgefordert, auf Basis der
verlässlichen finanziellen Auswirkungen, gemeinsam mit den freien Trägern ein
Konzept zur Betreuung der unter Dreijährigen zu entwickeln, das die Stadt Hagen
kostenneutral umsetzen kann, so wie es von der Bundesregierung vorgesehen ist.
Dabei ist besonders auf den Bedarf und auf den vorhandenen Bestand in den
Stadtteilen Rücksicht zu nehmen. Hierbei ist auch darzulegen, welche Kosten für
Umbaumaßnahmen und zusätzliche Ausstattung entstehen.
Abstimmungsergebnis
Punkte 1 und 2:
Einstimmig
beschlossen
3.
Der Oberbürgermeister wird zwischenzeitlich gebeten, mit
der Bundesregierung – gegebenenfalls über den örtlichen
Bundestagsabgeordneten – verbindliche Zusagen zu erwirken, wie die
Bundesregierung die von ihr in Aussicht gestellte Übernahme von Mehrkosten für
die Kommune ausgleichen wird. Auch wird der OB gebeten, mit der
Kommunalaufsicht das weitere Prozedere abzuklären, so dass in Hagen ein
umfassendes Netz an Betreuungsangeboten für die unter Dreijährigen entstehen kann.
Abstimmungsergebnis Punkt 3:
Abgelehnt bei Stimmengleichheit
