Beschlussvorlage - 0310/2012

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

1.           Das vorliegende Integrationskonzept wird als Grundlage der Integrationsarbeit in Hagen beschlossen.

2.           Die Verwaltung wird – unter dem Vorbehalt der Kostenneutralität für den städtischen Haushalt – beauftragt, zum nächstmöglichen Zeitpunkt die RAA zu einem kommunalen Integrationszentrum umzuwandeln.

3.           Das künftige kommunale Integrationszentrum wird mit der Umsetzung der Maßnahmevorschläge in Kooperation mit den in der Integrationsarbeit engagierten Verbände und Vereine beauftragt.

4.           Über den Umsetzungsstand wird dem Integrationsrat und dem Sozialausschuss mindestens einmal jährlich berichtet.

5.           Dieser Beschluss wird zum 31.12.2012 umgesetzt.

 

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Der als Anlage beigefügte Entwurf für ein Integrationskonzept wurde mit Unterstützung des IMAP – Institutes erstellt und soll handlungsleitend für die Integrationsarbeit in Hagen sein.

 

Begründung

 

Sachverhaltsdarstellung:

 

Resultierend aus der Beschlussfassung des Rates vom 13.11.2008 war die Verwaltung beauftragt, die bisherigen Ansätze eines Integrationskonzeptes bis zum Ende des Jahres 2010 zur erneuten Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.

Auf Grund fehlender interner Ressourcen wurde das Ziel verfolgt, durch eine Förderung des Landes externe Unterstützung bei der Erarbeitung eines Integrationskonzeptes zu ermöglichen.

Eine Akquise der Fördermittel konnte im Jahre 2011 erfolgreich gestaltet werden. Im Rahmen eines Vergabeverfahrens wurde das IMAP-Institut in Düsseldorf mit der Begleitung des Prozesses und der Erstellung eines Entwurfes für das Integrationskonzept beauftragt.

 

Am 15.10.2011 wurde eine Auftaktveranstaltung durchgeführt, in deren Folge drei thematische Arbeitsgruppen jeweils an drei Arbeitstreffen Ziele und Maßnahmen zur Verbesserung der Integration in Hagen erarbeitet haben.

 

Zusätzlich wurden quantitative und qualitative Interviews durchgeführt. Teil des Arbeitsauftrages ist auch die Bereitstellung eines Integrationswegweisers, der auch in russisch und türkisch zur Verfügung gestellt wird.

 

Der Entwurf des Integrationskonzeptes wird am 28.04.2012 im Rahmen der Abschlusskonferenz öffentlich vorgestellt.

 

Anregungen und weiterführende Vorschläge aus dieser Veranstaltung oder von den beteiligten Akteuren werden für die Gremienberatung zusätzlich zur Verfügung gestellt.

 

Problemstellung:

Das Konzept stützt sich auf die Ergebnisse der Arbeitsgruppen und die Auswertungen der quantitativen und qualitativen Interviews. Es ist daher nicht als theoretisches Konzept sondern als Handlungsleitfaden für die Hagener Situation zu verstehen.

 

Kern des Projektes sind knapp 100 Einzelvorschläge, die nach erster Übersicht operativ ausgerichtet sind und in aller Regel umsetzbar erscheinen. In Teilen wird die Realisierung von der Akquise notwendiger Fördermittel unterschiedlicher Förderkulissen abhängig sein.

 

Kernaussage des Konzeptes ist, dass in Hagen bereits ein hohes Engagement der Beteiligten sowie viele differenzierte Angebote bestehen.

Als Mangel wird eine fehlende Abstimmung und Koordinierung konstatiert. Als Handlungsempfehlung wird eine stärkere Gewichtung des Themas Integration sowie eine kommunale Koordinierung z. B. durch die schnelle Umsetzung eines landesgeförderten Kommunalen Integrationszentrums und / oder der Benennung einer / eines  Integrationsbeauftragten vorgeschlagen.

 

Im Rahmen des neuen Teilhabe- und Integrationsgesetz ist ein wesentliches Vorhaben des Landes die Intensivierung erfolgreicher Integrationsarbeit durch die Einrichtung von kommunalen Integrationszentren in allen Gebietskörperschaften (kreisfreie Städte und Landkreise).

Hierzu sollen die örtlichen RAA (Regionale Arbeitsstelle zur Förderung von Kindern und Jugendlichen aus Zuwandererfamilien)  personell aufgestockt werden und zu kommunalen Integrationszentren fortentwickelt werden.

 

In den bisherigen Beratungen auf Landesebene ist eine Erhöhung des Förderanteils der bisher geförderten Stellen, die zusätzliche Förderung einer Vollzeitstelle sowie eine Verwaltungskostenförderung für die zusätzlichen Aufgaben im Bereich der Integrationsarbeit in Aussicht gestellt worden.

 

Aufgabe der Kommunalen Integrationszentren ist u.a. eine kommunal verantwortete Koordinierung und Vernetzung der Integrationsarbeit der örtlichen Akteure.

Der Ausbau der RAA zu einem kommunalen Integrationszentrum würde nach dem bisherigen Informationsstand vollständig durch Landesmittel refinanziert. Die entsprechenden Förderrichtlinien sind allerdings noch nicht veröffentlicht.

 

Die Schaffung eines Kommunalen Integrationszentrums setzt ein aktuelles Integrationskonzept mit einem über mindestens 2 Jahre reichendes Handlungskonzept sowie einen Ratsbeschluss für die Umwandlung der jetzigen RAA voraus. Mit dem jetzt zu beratenden Integrationskonzept und einer entsprechenden Beschlussfassung des Rates würde Hagen diese Voraussetzungen erfüllen.

 

Da der Entwurf des Integrationskonzeptes erstmalig  bei der Abschlusskonferenz am 28.4.2012 öffentlich vorgestellt wird, soll den Beteiligten im Rahmen der Konferenz und danach die Gelegenheit gegeben werden, Ergänzungen oder Veränderungen vorzuschlagen. Diese Hinweise werden jeweils für die Gremienberatung aufbereitet.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

X

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

 

 

 

 

Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen

 

 

gez.

gez.

Jörg Dehm

Oberbürgermeister

Dr. Schmidt

Erster Beigeordneter

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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08.05.2012 - Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration - geändert beschlossen

Beschluss:

Das vorliegende Integrationskonzept wird als Grundlage der Integrationsarbeit in Hagen beschlossen.

Die Verwaltung wird – unter dem Vorbehalt der Kostenneutralität für den städtischen Haushalt – beauftragt, zum nächstmöglichen Zeitpunkt die RAA zu einem kommunalen Integrationszentrum umzuwandeln und dieses mit der Umsetzung der Maßnahmevorschläge in Kooperation mit den in der Integrationsarbeit engagierten Verbänden und Vereinen zu beauftragt.

Über den Umsetzungsstand wird dem Integrationsrat und dem Sozialausschuss mindestens zweimal jährlich berichtet.

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

X

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

11

Dagegen:

-

Enthaltungen:

-

 

Erweitern

09.05.2012 - Sport- und Freizeitausschuss - ungeändert beschlossen

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15.05.2012 - Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie - geändert beschlossen

Beschluss:

 

 

 

1.           Das vorliegende Integrationskonzept wird als Grundlage der Integrationsarbeit in Hagen beschlossen.

2.           Die Verwaltung wird – unter dem Vorbehalt der Kostenneutralität für den städtischen Haushalt – beauftragt, zum nächstmöglichen Zeitpunkt die RAA zu einem kommunalen Integrationszentrum umzuwandeln.

3.           Das künftige kommunale Integrationszentrum wird mit der Koordinierung der Umsetzung der Maßnahmevorschläge in Kooperation mit den in der Integrationsarbeit engagierten Verbände und Vereine beauftragt.

4.           Über den Umsetzungsstand wird dem Integrationsrat und dem Sozialausschuss mindestens zweimal jährlich berichtet.

5.           Dieser Beschluss wird zum 31.12.2012 umgesetzt.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

X

Einstimmig beschlossen

 

Mit Mehrheit beschlossen

 

Einstimmig abgelehnt

 

Mit Mehrheit abgelehnt

 

Abgelehnt bei Stimmengleichheit

 

Ohne Beschlussfassung

 

Zur Kenntnis genommen

 

     

 

Dafür:

13

Dagegen:

  0

Enthaltungen:

  0

 

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16.05.2012 - Kultur- und Weiterbildungsausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

 

1.           Das vorliegende Integrationskonzept wird als Grundlage der Integrationsarbeit in Hagen beschlossen.

2.           Die Verwaltung wird – unter dem Vorbehalt der dauerhaften Kostenneutralität und dem Beibehalt des Konnexitätsprinzips für den städtischen Haushalt – beauftragt, zum nächstmöglichen Zeitpunkt die RAA zu einem kommunalen Integrationszentrum umzuwandeln.

3.           Das künftige kommunale Integrationszentrum wird mit der Umsetzung der Maßnahmevorschläge in Kooperation mit den in der Integrationsarbeit engagierten Verbände und Vereine beauftragt.

4.           Über den Umsetzungsstand wird dem Integrationsrat und dem Sozialausschuss mindestens zweimal jährlich und dem Kultur- und Weiterbildungsausschuss einmal jährlich berichtet.

5.           Dieser Beschluss wird zum 31.12.2012 umgesetzt.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

x

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

15

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

Erweitern

22.05.2012 - Schulausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

23.05.2012 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen

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14.06.2012 - Haupt- und Finanzausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

 

1.           Das vorliegende Integrationskonzept wird als Grundlage der Integrationsarbeit in Hagen beschlossen.

2.           Die Verwaltung wird – unter dem Vorbehalt der dauerhaften Kostenneutralität und dem Beibehalt des Konnexitätsprinzips für den städtischen Haushalt – beauftragt, zum nächstmöglichen Zeitpunkt die RAA zu einem kommunalen Integrationszentrum umzuwandeln.

3.           Das künftige kommunale Integrationszentrum wird mit der Umsetzung der Maßnahmevorschläge in Kooperation mit den in der Integrationsarbeit engagierten Verbände und Vereine beauftragt.

4.           Über den Umsetzungsstand wird dem Integrationsrat und dem Sozialausschuss mindestens zweimal jährlich und dem Kultur- und Weiterbildungsausschuss einmal jährlich berichtet.

5.           Dieser Beschluss wird zum 31.12.2012 umgesetzt.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss fordert den Rat der Stadt Hagen auf, die Belange älterer Migrantinnen und Migranten der Bedeutung angemessen ins Integrationskonzept aufzunehmen. Vor der Umsetzung dieser Forderung ist der Seniorenbeirat beratend zu beteiligen.

Abstimmungsergebnis:

X

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

16

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

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28.06.2012 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen

Beschluss:

 

1.          Das vorliegende Integrationskonzept wird als Grundlage der Integrationsarbeit in Hagen beschlossen.

2.          Die Verwaltung wird – unter dem Vorbehalt der dauerhaften Kostenneutralität und dem Beibehalt des Konnexitätsprinzips für den städtischen Haushalt – beauftragt, zum nächstmöglichen Zeitpunkt die RAA zu einem kommunalen Integrationszentrum umzuwandeln.

3.          Das künftige kommunale Integrationszentrum wird mit der Koordinierung der Umsetzung der Maßnahmevorschläge in Kooperation mit den in der Integrationsarbeit engagierten Verbände und Vereine beauftragt.

4.          Über den Umsetzungsstand wird dem Integrationsrat und dem Sozialausschuss mindestens zweimal jährlich und dem Kultur- und Weiterbildungsausschuss einmal jährlich berichtet.

5.          Die Belange älterer Migrantinnen und Migranten sind der Bedeutung angemessen ins Integrationskonzept aufzunehmen. Vor der Umsetzung dieser Forderung ist der Seniorenbeirat beratend zu beteiligen.

6.          Dieser Beschluss wird zum 31.12.2012 umgesetzt.

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

X

Einstimmig beschlossen