Beschlussvorlage - 0238-1/2012
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 1/96 (480) 3. Änderung, Gösselnhof - Haus der Wissenschaft und Weiterbildung hier:a) Beschluss über die eingegangenen Stellungnahmenb) Beschluss nach § 10 BauGB – Satzungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Sabine David
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Naturschutzbeirat
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Vorberatung
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18.04.2012
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Erledigt
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Umweltausschuss
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Vorberatung
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19.04.2012
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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24.04.2012
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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26.04.2012
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Beschlussvorschlag
a)
Der Rat der Stadt Hagen weist nach eingehender Prüfung und Abwägung der öffentlichen und privaten Belange die vorgebrachten Anregungen bzw. Stellungnahmen zurück oder berücksichtigt sie ganz oder teilweise im Sinne der Stellungnahmen in der Begründung der Vorlage. Die Sitzungsvorlage wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.
b)
Der Rat der Stadt beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Bebauungsplan Nr. 1/96 (480) 3. Änderung, Gösselnhof - Haus der Wissenschaft und Weiterbildung - als Satzung gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) in der zuletzt gültigen Fassung. Dem Bebauungsplan ist die Begründung vom 09.03.2012 gemäß § 9 Abs. 8 BauGB beigefügt, die als Anlage Gegenstand der Niederschrift wird.
Geltungsbereich:
Das Plangebiet umfasst das Grundstück des Arcadeon.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist im Plan eindeutig dargestellt.
Nächster Verfahrensschritt:
Mit der öffentlichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses tritt der Bebauungsplan in Kraft.
Sachverhalt
Kurzfassung
Eine Kurzfassung ist nicht
erforderlich.
Begründung
Aufgrund
einer nachträglichen geringfügigen Änderung des Bebauungsplans im Verfahren
wurde festgestellt, dass der Verlust eines weiteren Baumes in Kauf genommen
werden muss. Diese Änderung hatte zur Folge, dass der Landschaftspflegerische
Fachbeitrag überarbeitet wurde und nun in einer neuen Fassung vom 20 03.2012
vorliegt (siehe Anlage).
Die
Änderung schlägt sich auch minimal in der Begründung zum Bebauungsplan und im
Umweltbericht nieder. Es sind jeweils nur 2
Seiten auszutauschen:
Im
Umweltbericht vom 22.09.2011 werden die
Seiten 23 und 29 ersetzt.
In
der Begründung zum Bebauungsplan vom 09.03.2012 werden die Seiten 7 und 8
ausgetauscht.
Die
jeweils geänderten Texte sind dann auch Anlagen der Beschlüsse zum
Bebauungsplan.
Anlagen
§
Landschaftspflegerische
Fachbeitrag vom 20 03.2012
§
Begründung zum
Bebauungsplan vom 09.03.2012, Seiten 7 und 8
§
Umweltbericht
vom 22.09.2011, Seiten 23 und 29

19.04.2012 - Umweltausschuss - geändert beschlossen
Beschluss:
Der Umweltausschuss stimmt dem Verwaltungsvorschlag mit der Maßgabe zu, als Ausgleich und Ersatz anstelle von Maßnahmen im Wald, Kompensation in Form von Neupflanzungen von Straßen- und Parkbäumen durchzuführen.