24.04.2012 - 14 Bebauungsplan Nr. 1/96 (480) 3. Änderung, Gösse...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 14
- Gremium:
- Stadtentwicklungsausschuss
- Datum:
- Di., 24.04.2012
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Sabine David
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:
Herr Dr. Ramrath verweist auf die einstimmigen Beschlussfassungen durch den Landschaftsbeirat, die Bezirksvertretung Hohenlimburg und den Umweltausschuss, wobei letzterer mit der Maßgabe beschlossen habe, als Ausgleich und Ersatz anstelle von Maßnahmen im Wald, Kompensation in Form von Neupflanzungen von Straßen- und Parkbäumen durchzuführen.
Auf Nachfrage von Herrn Dr. Ramrath bittet Herr Schädel darum, diese Maßgabe nicht mit zu beschließen, sondern dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen. Ansonsten müsse dieses Verfahren aufwändig unterbrochen werden, um diese Maßgabe zu bearbeiten, evtl mit einem erneuten Offenlegungsbeschluss. Derartige Vorschläge sollten besser schon mit dem Offenlegungbeschluss verarbeitet werden, und nicht erst am Schluss des Verfahrens.
Herr Bögemann berichtet, dass auch die Untere Landschaftsbehörde der Auffassung gewesen sei, dass kein erneuter Offenlegungsbeschluss erfolgen müsse.
Hierauf erwidert Herr Schädel, dass sehr wohl auf Grund dieser Maßgabe ein größerer Aufwand betrieben werden müsse, da der neue Bereich für die Straßenbäume zu beschreiben sei, er müsse gesichert werden durch Verträge bzw. Vereinbarungen und auch die Begründung des Bebauungsplanes müsse geändert werden, da es sich um externe Kompensation handele.
Herr Dr. Ramrath gibt zu bedenken, dass hier ein Verfahren mit einem Investor durchgeführt würde und am Ende käme man aus politischen Erwägungen zu Änderungen. Wenn diese mit erheblichem Mehraufwand verbunden wären, sei dies dem Investor gegenüber nicht fair und auch kein Umgang. Die Änderungen hätten zu einem früheren Zeitpunkt eingebracht werden müssen. Auch solle berücksichtigt werden, dass Straßenbäume einen niedrigeren Kompensationswert hätten und auch teurer in der Pflanzung, Sicherung und Unterhaltung seien.
Dies wird von Herrn Schädel bestätigt.
Lt. Herrn Dücker sollte in diesem Verfahren dem Vorschlag der Verwaltung gefolgt werden. Er erinnere an die Problematik der Kompensation durch Straßenbäume im Zusammenhang mit der Vogelsanger Straße. Diese Arbeiten könnten doch zunächst abgewartet werden, um dann für weitere Verfahren zu Grunde zu liegen.
Auch Herr Panzer hält den Aufwand ausgelöst durch die Maßnahme im Zusammenhang mit Straßenbäumen bestimmt für höher. Natürlich hänge hier für die Verwaltung eine Menge Arbeit drin aber leider sei dies für die Politik nicht mehr nachvollziehbar, wo noch Flächen für die Kompensation zur Verfügung ständen und welche Fläche für welche Maßnahme ausgewählt worden wäre. Er rege daher an, diese Problematik in diesem Ausschuss grundsätzlich zu beraten.
Herr Meier ist der Auffassung, dass dieses Verfahren nunmehr beendet werden solle, um dem Investor die Möglichkeit zu geben, seine Planung umzusetzen. Er wolle ja den Ausgleich erfüllen und es solle hier nicht erzwungen werden, Straßenbäume zu pflanzen. Gleichwohl sei zu bemerken, dass mit der Diskussion um Straßenbäume nicht weiter zu kommen sei, solange für diese der gleiche Aufwand betrieben würde wie mit einer normalen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme irgendwo im Wald. Hier spiele auch die Frage der Wirtschaftlichkeit eine Rolle. Ein Straßenbaum sei verhältnismäßig teurer, als ein anderer Baum im Wald. Solange ein Investor hier die Wahlfreiheit habe, würde er nicht mehr Geld in die Hand nehmen. Dies sei nur darüber hinzubekommen, wenn der Ausgleich unter 100% liege.
Herr Reinke sieht es als sehr positiv an, dass hier im Verfahren keine negativen Stellungnahmen vorgebracht worden seien. Dies sei so nicht zu erwarten gewesen. Er spreche sich auch für den Verwaltungsvorschlag aus.
Auf Grund der Diskussion sieht Herr Dr. Ramrath Zustimmung in diesem Ausschuss für den Verwaltungsvorschlag. Gleichwohl solle die Verwaltung in einer der nächsten Sitzungen ein Papier vorlegen, in dem die heute aufgeworfenen Fragen nochmals aufgearbeitet würden, damit eine solidere Grundlage bei der Fortsetzung der Beratungen vorläge und für künftige Verfahren angewandt werden könne. Er erinnere auch noch mal an die Erstellung eines Ökokontos. Dies sei ordnungspolitisch das beste Vorgehen.
Herr Treß stellt die Frage, ob wirklich bei jedem Bauvorhaben Ausgleich und Ersatz im Wald zu leisten sei. Es gebe sicherlich in Zukunft auch andere Möglichkeiten und hierauf sollte die Verwaltung auch Rücksicht nehmen und sich Gedanken machen.
Die Herren Sondermeyer und Panzer fragen, ob die Nichtbeteiligung der Bezirksvertretung Hohenlimburg an der Neuauflage der Verwaltungsvorlage problematisch sei.
Herr Schädel hält die Vorgehensweise der Verwaltung für vertretbar, da die Änderungen gegenüber der ursprünglichen Vorlage nicht gravierend seien und somit auch kein Zeitverlust durch eine zusätzliche Beratung eingetreten wäre. Entscheidend sei die Beschlussfassung durch den Rat und das Mitwirkungsrecht der Bezirksvertretung wäre nicht so eingeschränkt gewesen, dass dies beanstandungswürdig sei.
Herr Dr. Ramrath stellt fest, dass keine Bedenken gegen den Beschlussvorschlag der Verwaltung bestehen. Dies gilt auch für den o. g. Auftrag an die Verwaltung.
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:
a)
Der Rat der Stadt Hagen weist nach eingehender Prüfung und Abwägung der öffentlichen und privaten Belange die vorgebrachten Anregungen bzw. Stellungnahmen zurück oder berücksichtigt sie ganz oder teilweise im Sinne der Stellungnahmen in der Begründung der Vorlage. Die Sitzungsvorlage wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.
b)
Der Rat der Stadt beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Bebauungsplan Nr. 1/96 (480) 3. Änderung, Gösselnhof - Haus der Wissenschaft und Weiterbildung - als Satzung gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) in der zuletzt gültigen Fassung. Dem Bebauungsplan ist die Begründung vom 09.03.2012 gemäß § 9 Abs. 8 BauGB beigefügt, die als Anlage Gegenstand der Niederschrift wird.
Geltungsbereich:
Das Plangebiet umfasst das Grundstück des Arcadeon.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist im Plan eindeutig dargestellt.
Nächster Verfahrensschritt:
Mit der öffentlichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses tritt der Bebauungsplan in Kraft.
