Beschlussvorlage - 0244/2012

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Hagen beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Bebauungsplanentwurf Nr. 6/10 (621) -Wohnbebauung Steltenberg, Flurstück 1300-  nach § 3 Abs. 2 BauGB in der zurzeit gültigen Fassung. Dem Bebauungsplan ist die Begründung vom 12.03.2012 gemäß § 9 Abs. 8 BauGB beigefügt, die als Anlage Gegenstand der Niederschrift wird.

 

Der Rat der Stadt Hagen beauftragt die Verwaltung, für den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 6/10 (621) -Wohnbebauung Steltenberg, Flurstück 1300-, Verfahren nach § 13a BauGB, und der Begründung vom 12.03.2012, die Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen durch die Planung berührten Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB in der zuletzt gültigen Fassung durchzuführen.

 

 

Geltungsbereich:

Das Plangebiet liegt im Bereich der Letmather Straße / Ecke Erlacker. Das Grundstück liegt in der Gemarkung Hohenlimburg, Flur 7, und beinhaltet das Flurstück 1300.

Der Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist im Plan eindeutig dargestellt.

 

 

Nächster Verfahrensschritt:

Die öffentliche Auslegung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans soll im 1. Halbjahr  des Jahres 2012 durchgeführt werden.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

Das Verfahren zur Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans soll die "selbstständige" Bebauung eines Grundstücks ermöglichen.

 

 

Begründung

 

Der Rat der Stadt Hagen hat in seiner Sitzung am 24.02.2011 die Einleitung des Verfahrens Nr. 6/10 (621) -Wohnbebauung Steltenberg, Flurstück 1300- gemäß § 12 BauGB in Verbindung mit § 13a BauGB beschlossen.

Es handelt sich hier um ein Grundstück, dass durch den Bebauungsplan Nr. 3/86 - Kleingärten und Wohnbebauung Steltenberg -, rechtskräftig seit dem 02.02.1997, zu einem Wohnbaugrundstück wurde.

Eine selbständige Bebauung des Grundstückes mit einem freistehenden Einfamilienhaus konnte bisher nicht realisiert werden, da durch die festgesetzte Baugrenze, die zur Verfügung stehende Baufläche relativ gering ist. Nach Abzug des 3,00 m breiten Mindestabstands zum Nachbargrundstück, verbleibt eine Fläche von max. 4,75 m x 12,00 m, die bebaut werden könnte. Die Errichtung eines standardisierten, nachfrageorientierten freistehenden Einfamilienhauses ist nicht möglich bzw. wird dadurch doch erheblich erschwert.

 

Mit dem Beschluss zur Einleitung dieses Verfahrens wurde auf die frühzeitige Öffenlichkeits- und Behördenbeteiligung verzichtet.

 

Die Unterrichtung der Öffentlichkeit erfolgte in der Zeit vom 12.03.2011 bis zum 25.03.2011 einschließlich.

Im Rahmen dieser Unterrichtung wurden insgesamt drei Stellungnahmen eingereicht, die sich gegen den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 6/10 (621) -Wohnbebauung Steltenberg, Flurstück 1300- ausgesprochen haben.

 

Als nächster Verfahrensschritt wird nach dieser Beratungsrunde die öffentliche Auslegung durchgeführt.

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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21.03.2012 - Bezirksvertretung Hohenlimburg - ungeändert beschlossen

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24.04.2012 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen

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26.04.2012 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen