26.04.2012 - 5.9 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 6/10 (621) ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.9
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Hagen
- Gremium:
- Rat der Stadt Hagen
- Datum:
- Do., 26.04.2012
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Annette Hölmer
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Rat der Stadt Hagen beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Bebauungsplanentwurf Nr. 6/10 (621) -Wohnbebauung Steltenberg, Flurstück 1300- nach § 3 Abs. 2 BauGB in der zurzeit gültigen Fassung. Dem Bebauungsplan ist die Begründung vom 12.03.2012 gemäß § 9 Abs. 8 BauGB beigefügt, die als Anlage Gegenstand der Niederschrift wird.
Der Rat der Stadt Hagen beauftragt die Verwaltung, für den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 6/10 (621) -Wohnbebauung Steltenberg, Flurstück 1300-, Verfahren nach § 13a BauGB, und der Begründung vom 12.03.2012, die Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen durch die Planung berührten Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB in der zuletzt gültigen Fassung durchzuführen.
Geltungsbereich:
Das Plangebiet liegt im Bereich der Letmather Straße / Ecke Erlacker. Das Grundstück liegt in der Gemarkung Hohenlimburg, Flur 7, und beinhaltet das Flurstück 1300.
Der Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist im Plan eindeutig dargestellt.
Nächster Verfahrensschritt:
Die öffentliche Auslegung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans soll im 1. Halbjahr des Jahres 2012 durchgeführt werden.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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400,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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320,1 kB
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