Beschlussvorlage - 0011/2011
Grunddaten
- Betreff:
-
Fichte-Gymnasium: Schulhoferweiterung und -gestaltung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB48 - Bildung und Kultur
- Bearbeitung:
- Dietmar Bock
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling; 23 Fachbereich Immobilien, Wohnen und Sonderprojekte; FB65 - Gebäudewirtschaft
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Schulausschuss
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Vorberatung
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24.04.2012
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Vorberatung
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15.05.2012
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Entscheidung
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14.06.2012
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Sachverhalt
Kurzfassung
Der jetzige Schulhof des Fichte-Gymnasiums, der bereits um die ehemaligen Lehrerparkplätze erweitert worden ist, ist immer noch um die Hälfte der eigentlich erforderlichen Fläche zu klein. Gerade im Hinblick auf die angelaufene Übermittagsbetreuung wird mehr Platz benötigt. Die einzige Erweiterungsmöglichkeit stellt die zuvor als Parkplatz genutzte Fläche zwischen dem ehemaligen Postgebäude (Nebengebäude des Gymnasiums) und dem ehemaligen Willi-Weyer-Bad dar. Durch eine Umwidmung der Fläche entsteht der Stadt Hagen ein Einnahme-Verlust i.H.v. 21.722,20 / Jahr.
Begründung
Der Schulhof des Fichte-Gymnasiums ist für die Anzahl der dort zu unterrichtenden Schüler/innen deutlich zu klein. Dies wurde bereits in der Vergangenheit von der Schulleitung und der Schulaufsicht bei der Qualitätsanalyse angemerkt. Als erste Konsequenz wurde auf dem Schulhof ein Parkverbot eingerichtet. Die dort zuvor vorhandenen Lehrerparkplätze werden mithin nicht mehr als solche genutzt. Die Fläche steht jetzt als Schulhoffläche für die Schüler/innen zur Verfügung.
Durch die Einführung der Übermittagsbetreuung und der damit verbundenen längeren Verweildauer der Schüler/innen der Sek. I und II auf dem Gelände wurde seitens der Schule der Wunsch geäußert, den Schulhof mit Spiel-, Sport- und Sitzgelegenheiten auszustatten. Gemeinsam mit Schülern, Eltern und Lehrern sowie der Unterstützung durch die Architektenkammer wurden erste Pläne entwickelt. Auf der aktuell 2.464 m² großen Fläche, die die ehemalige Lehrer-Parkfläche mit einschließt, sind die Wünsche der Schule jedoch nicht zu realisieren.
Die einzige Möglichkeit einer weiteren Schulhofausdehnung ergibt sich durch die Hinzunahme der Fläche zwischen dem sog. Postgebäude (Nebengebäude der Schule) und dem vormaligen Willi-Weyer-Bad. Nach der Schließung des Hallenbades wurde der dortige Parkplatz deutlich geringer frequentiert und wird jetzt nicht mehr als solcher genutzt. Diese Fläche ist 1.290 m² groß und würde gemeinsam mit dem jetzigen Schulhof den tatsächlichen Bedarf immer noch nicht vollständig abdecken, gleichwohl für eine merkliche Entlastung sorgen. Die dann 3.754 m² große Gesamtfläche würde es der Schule ferner ermöglichen, ihre gewünschte Schulhofgestaltung umzusetzen.
Gemäß dem Musterraumprogramm und der Empfehlung der Unfallkasse NRW soll ein Schulhof eine Fläche von 5 m² / Schüler/in bemessen. Laut Erhebung vom 15.10.2011 besuchen zurzeit 964 Kinder und Jugendliche das Fichte-Gymnasium, denen 4.820 m² zustehen würden. Diese erforderliche Fläche wird derzeit um fast die Hälfte unterschritten. Somit besteht gerade im Hinblick auf die Übermittagsbetreuung dringender Handlungsbedarf. Im Rahmen der vom Land NRW durchgeführten Qualitätsanalyse wurde u.a. festgestellt: Im Außenbereich gibt es nur unzureichende Sportmöglichkeiten auf dem Schulhof. ( ) Verhandlungen über eine Schulhoferweiterung und Umzäunung sind angelaufen. Beides ist zwingend notwendig. Der für über 900 Schülerinnen und Schüler zu kleine Schulhof
Zuletzt wurde das städtische Grundstück zwischen dem sog. Postgebäude und dem ehemaligen Hallenbad von einer externen Firma, die die Fläche gepachtet hatte, als Parkplatz an Dritte weitervermietet. Es entfallen somit Einnahmen i.H.v. 21.722,20 / Jahr (= Durchschnitt der letzten drei Nutzungsjahre). Zur Kompensation dieses jährlichen Einnahmeverlusts wurde dem Parkplatzbewirtschafter ein Tausch mit der gegenüberliegenden Parkfläche der Berufskollegs Cuno I und II angeboten. Dieses Angebot lehnte die Firma ab, da die dortige Bewirtschaftung für sie unwirtschaftlich sei.
Der Pachtvertrag wurde bereits gekündigt. Mithin könnte die Fläche ab sofort als Schulhof genutzt werden. Da die Fläche über eine Teerdecke verfügt, sind keine weiteren Arbeiten am Bodenbelag erforderlich. Für die Umgestaltung des Schulhofes wird die für diesen Zweck zur Verfügung gestellte Sparkassenspende i.H.v. 40.000 verwendet.
Die Berufsschule Cuno I, die im ehemaligen Postgebäude Unterrichtsräume nutzt, ist mit der Nutzung besagter Fläche als Schulhof einverstanden. Gymnasium und Berufsschule einigten sich einvernehmlich darauf, dass in den Pausen des Gymnasiums die Oberstufenschüler/innen die neue Fläche nutzen können.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
| Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
X | Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen |
| Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen |
Maßnahme | |
X | konsumtive Maßnahme |
X | investive Maßnahme |
| konsumtive und investive Maßnahme |
Rechtscharakter | |
| Auftragsangelegenheit |
| Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung |
X | Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung |
| Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe |
| Vertragliche Bindung |
| Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges |
| Ohne Bindung |
1. Konsumtive Maßnahme
Teilplan: |
| Bezeichnung: |
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Produkt: |
| Bezeichnung: |
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Kostenstelle: | 55555 | Bezeichnung: | Unbebaute Grundstücke |
| Kostenart | Lfd. Jahr | Folgejahr 1 | Folgejahr 2 | Folgejahr 3 |
Ertrag (-) | 441100 | +21.722,20 | +21.722,20 | +21.722,20 | +21.722,20 |
Aufwand (+) |
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Eigenanteil |
| 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
Kurzbegründung: | |
| Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert |
| Finanzierung kann ergebnisneutral (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) gesichert werden. |
X | Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Fehlbedarf wird sich erhöhen) |
2. Investive Maßnahme
Teilplan: | 2117 | Bezeichnung: | Gymnasien |
Finanzstelle: | 5000222 | Bezeichnung: | Erweiterung/Umgestaltung Schulhof Fichte-Gymnasium |
| Finanzpos. | Gesamt | lfd. Jahr | Folgejahr 1 | Folgejahr 2 | Folgejahr 3 |
Einzahlung(-) | 681600 | -40000 | -40000 | | | |
Auszahlung (+) | 785100 | +40000 | +40000 | | | |
Eigenanteil |
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Kurzbegründung: | |
X | Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert |
| Finanzierung kann gesichert werden (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) |
| Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Kreditbedarf wird sich erhöhen) |
3. Auswirkungen auf die Bilanz
(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)
Aktiva:
(Bitte eintragen)
Die Ausgaben für Spiel-, Sport- und Sitzgelegenheiten in Höhe von 40.000 für die Erweiterung |
des Schulhofs des Fichte-Gymnasiums stellen Anschaffungs- und Herstellungskosten dar, die |
auf der Aktivseite der Bilanz zu aktivieren sind. |
Die einzeln zu aktivierenden Vermögensgegenstände sind entsprechend ihrer Nutzungsdauer |
(durchschnittlich ca. 14 Jahre) abzuschreiben und führen somit zu Aufwand in der Ergebnis-- |
rechnung. |
Passiva:
(Bitte eintragen)
Die Finanzierung der Spiel-, Sport- und Sitzgelegenheiten erfolgt in voller Höhe durch die |
Sparkassenspende. Für die Verwendung der Sparkassenspende sind auf der Passivseite |
Sonderposten zu bilanzieren, die parallel zur Abschreibung der angeschafften Vermögens- |
gegenstände ertragswirksam aufgelöst werden. |
4. Folgekosten:
a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil | |
b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr | 400 |
c) sonstige Betriebskosten je Jahr | 250 |
d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen) | 2.857 |
e) personelle Folgekosten je Jahr | |
Zwischensumme | |
abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr | 2.857 |
Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt | 650 |
5. Auswirkungen auf den Stellenplan
Stellen-/Personalbedarf:
(Anzahl) | Stelle (n) nach BVL-Gruppe | (Gruppe) | sind im Stellenplan | (Jahr) | einzurichten. |
(Anzahl) | üpl. Bedarf (e) in BVL-Gruppe | (Gruppe) | sind befristet bis: | (Datum) | anzuerkennen. |

15.05.2012 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - geändert beschlossen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Hagen-Mitte empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss folgenden Beschluss zu fassen:
a) Der vorgeschlagenen Erweiterung des Schulhofs des Fichte-Gymnasiums wird zugestimmt.
Ergänzung:
Die Verwaltung wird beauftragt, den Gremien die Ausbauplanung des Schulhofes vorzulegen. Dabei ist die Skulptur Aufsteigender Knabe von Heinrich Holthaus in den Grünstreifen vor das Schulgebäude an der Bergstraße zu verlagern.
b) Für die Umgestaltung des Schulhofes wird die für diesen Zweck zur Verfügung gestellte Sparkassenspende i.H.v. 40.000 verwendet.
Die Maßnahme ist zum 01.07.2012 umzusetzen.
14.06.2012 - Haupt- und Finanzausschuss - geändert beschlossen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Hagen-Mitte empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss folgenden Beschluss zu fassen:
a) Der vorgeschlagenen Erweiterung des Schulhofs des Fichte-Gymnasiums wird zugestimmt.
Ergänzung:
Die Verwaltung wird beauftragt, den Gremien die Ausbauplanung des Schulhofes vorzulegen. Dabei ist die Skulptur Aufsteigender Knabe von Heinrich Holthaus in den Grünstreifen vor das Schulgebäude an der Bergstraße zu verlagern.
b) Für die Umgestaltung des Schulhofes wird die für diesen Zweck zur Verfügung gestellte Sparkassenspende i.H.v. 40.000 verwendet.
Die Maßnahme ist zum 01.07.2012 umzusetzen.