Beschlussvorlage - 0550/2011
Grunddaten
- Betreff:
-
Wiederverwendung von Spielgeräten nach Rückbau von Spielplätzen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Horst Vosshall
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling; FB55 - Jugend und Soziales; FB60 - Verkehr, Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Nord
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Vorberatung
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07.03.2012
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Erledigt
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Bezirksvertretung Haspe
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Vorberatung
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08.03.2012
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Hohenlimburg
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Vorberatung
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21.03.2012
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Erledigt
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Bezirksvertretung Eilpe/Dahl
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Vorberatung
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22.03.2012
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Vorberatung
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18.04.2012
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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25.04.2012
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Sachverhalt
Kurzfassung
entfällt
Begründung
Nach Beschluss des Rates vom 16.12.2010 sollen insgesamt 25 Spielplätze aufgrund der finanziellen Situation der Stadt sowie der demografischen Entwicklung in nächster Zeit aufgegeben und die Spielgeräte auf diesen Plätzen abgebaut werden.
Mit öffentlicher Mitteilung v. 25.03.2011 (Drucksachennummer 0271/2011) wurden die Bezirksvertretungen darüber informiert, dass mit dem Rückbau der Spielplätze im Mai 2011 begonnen wurde. Außerdem wurde angekündigt, dass parallel dazu eine Untersuchung der verbleibenden Kinderspielplätze und ggf. Schulhöfe und Kindertageseinrichtungen dahingehend erfolgt, wo ein Wiedereinbau der abgebauten Spielgeräte sinnvoll und technisch möglich ist. Über das Ergebnis dieser Untersuchung wird in dieser Vorlage berichtet.
Insgesamt fallen im Rahmen des Rückbaus 75 Spielgeräte an, die nach derzeitigem Kenntnisstand für einen Wiedereinbau geeignet sind. 38 davon sind Wipptiere die vorläufig eingelagert werden, da nach der derzeitigen DIN-Norm für den Einbau vonWippfedern ein Fallschutz eingebaut werden muss. Die Einsprüche verschiedener Kommunen gegen diese Auflage soll abgewartet werden, da erwartet wird, dass dann auf den teuren Fallschutz verzichtet werden kann. Zum Teil waren die Wippfedern nicht komplett auszubauen. Die verbleibenden Teile dienen der Ersatzvorhaltung für Reparaturen.
Von den übrigen 37 Spielgeräten ließen sich für 31 Geräte neue Standorte auf anderen Spielplätzen finden. Bei 6 Spielgeräten, hauptsächlich Rutschen, war dies nicht möglich. Sie werden deshalb zunächst auf Lager genommen um zu einem späteren Zeitpunkt einen neuen Standplatz zu erhalten.
Hinsichtlich der Wiederverwendung gibt es seitens der Bezirksvertretungen Mitte, Eilpe / Dahl, Haspe und Hohenlimburg jeweils den Beschluss die abgebauten Geräte im selben Stadtbezirk wieder zu verwenden. Aus der Bezirksvertretung Eilpe/Dahl gibt es außerdem konkrete Standortwünsche zu Wiederverwendung.
Unter Berücksichtigung dieser Vorgaben und des bestehenden Spielangebotes wurden die zu erhaltenden Spielplätze auf Ergänzungsmöglichkeiten hin untersucht. Für 29 Spielgeräte ließ sich auf einem Spielplatz im selben Stadtbezirk ein geeigneter neuer Standort finden. Trotz intensiver Bemühungen konnte bei 2 Spielgeräten eine Wiederverwendung im selben Stadtbezirk nicht erreicht werden.
Alle Spielgeräte die abgebaut werden, mit Ausnahme der Wipptiere, sind einschließlich des neuen Standortes in einer Liste aufgeführt, die als Anlage der Vorlage beigefügt ist.
Kosten
Auf fast allen beschlossenen Kinderspielplätzen, mit Ausnahme vom Stadtbezirk Eilpe / Dahl wurde der Abbau der Spielgeräte durch die Auszubildenden im Garten- und Landschaftsbau vom WBH durchgeführt. Durch den Rückbau der Spielplätze werden sich die Folgekosten um 124.000,-- / Jahr reduzieren.
Gem. Ratsbeschluss vom 16.12.2010 sollen die abgebauten Spielgeräte auf verbleibenden Kinderspielplätzen in den jeweiligen Stadtbezirken wieder eingebaut werden.
Die Kosten für den Wiedereinbau einschl. der Herstellung der erforderlichen Fallschutzflächen betragen ca. 125.000,-- . Durch den Wiedereinbau der Spielgeräte fallen dann wieder jährliche Folgekosten für die Kontrolle, Wartung und Unterhaltung in Höhe von ca. 25.000 an, sodass sich dadurch letztendlich die Gesamtfolgekosten um ca. 99.000,-- / Jahr reduzieren.
Finanzierung
Die für den Wiedereinbau der Spielgeräte benötigten Mittel wurden für den Doppelhaushalt 2012/2013 angemeldet. Mit einer Beschlussfassung über den Haushalt ist allerdings nicht vor Juni 2012 zu rechnen, sodass die Finanzierung der Maßnahme vorläufig nicht gesichert ist.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
| Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
x | Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen |
x | Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen |
Maßnahme | |
konsumtive Maßnahme | |
| investive Maßnahme |
x | konsumtive und investive Maßnahme |
Rechtscharakter | |
| Auftragsangelegenheit |
| Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung |
| Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung |
| Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe |
| Vertragliche Bindung |
x | Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges |
| Ohne Bindung |
1. Konsumtive Maßnahme
Teilplan: | 5510 | Bezeichnung: | Parkanlagen und öffentliche Grünflächen |
Produkt: | 1.55.10.03 | Bezeichnung: | Grünunterhaltung Kinderspielplätze |
Kostenstelle: |
| Bezeichnung: |
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| Kostenart | 2012 | 2013 | 2014 | 2015 |
Ertrag (-) |
| | | | |
Aufwand (+) | 524201 | 70.000 | 34.350 | 34.350 | 34.350 |
Eigenanteil |
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Kurzbegründung: | |
x | Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert |
| Finanzierung kann ergebnisneutral (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) gesichert werden. |
| Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Fehlbedarf wird sich erhöhen) |
2. Investive Maßnahme
Teilplan: | 3660 | Bezeichnung: | Einrichtung der Jugendarbeit |
Finanzstelle: | 5000064 | Bezeichnung: | Umbau von Spielplätzen |
| Finanzpos. | Gesamt | 2012 | Folgejahr 1 | Folgejahr 2 | Folgejahr 3 |
Einzahlung(-) |
| | | | | |
Auszahlung (+) | 785200 | 55.000 | 55.000 | | | |
Eigenanteil |
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Kurzbegründung: | |
| Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert |
| Finanzierung kann gesichert werden (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) |
x | Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Kreditbedarf wird sich erhöhen) |
3. Auswirkungen auf die Bilanz
(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)
Aktiva:
(Bitte eintragen)
Der geplante Ab- und Wiederaufbau der Spielgeräte stellt keine Investition dar, da dies den Wert der Vermögensgegenstände nicht erhöht. |
Die Ausgaben für die Errichtung von Fallschutzen in Höhe von 55.000,-- sind als Anschaffungs- und Herstellungskosten in der Anlagenbuchhaltung/Bilanz zu aktivieren. |
Die Fallschutze sind zusammen mit den Spielgeräten zu aktivieren und werden entsprechend deren jeweiliger Restnutzungsdauer abgeschrieben. |
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Passiva:
(Bitte eintragen)
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4. Folgekosten:
a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil | 2.475 |
b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr | |
c) sonstige Betriebskosten je Jahr | 25.000 |
d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen) | 6.875 |
e) personelle Folgekosten je Jahr | |
Zwischensumme | |
abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr | |
Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt | 34.350 |
5. Auswirkungen auf den Stellenplan
Stellen-/Personalbedarf:
(Anzahl) | Stelle (n) nach BVL-Gruppe | (Gruppe) | sind im Stellenplan | (Jahr) | einzurichten. |
(Anzahl) | üpl. Bedarf (e) in BVL-Gruppe | (Gruppe) | sind befristet bis: | (Datum) | anzuerkennen. |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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11,9 kB
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22.03.2012 - Bezirksvertretung Eilpe/Dahl - geändert beschlossen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung
Eilpe/Dahl empfiehlt dem Jugendhilfeausschuss folgenden Beschluss zu fassen:
Der vorgeschlagenen Wiederverwendung der abgebauten Spielgeräte wird mit der unter 1. beschlossenen Ergänzungen zugestimmt:
1.) Das Spielgerät
„Vogelnest“ (lfd. Nr. 34), welches bisher keinen Wiederverwendungszweck
gefunden hat, soll dem Ev. Kindergarten Dahl zum käuflichen Erweb angeboten
werden.
Die Maßnahme soll
nach Verabschiedung des Doppelhaushaltes 2012/2013 zeitnah umgesetzt werden.
2.) Zusatzbeschluss
der Bezirksvertretung Eilpe/Dahl:
Die Bezirksvertretung Eilpe/Dahl stellt der
Freiwilligen Feuerwehr Dahl für die Aufstellung der Kleinspielgeräte auf dem
Kinderspielplatz „Am Obergraben“ bis zu 500,--€ zur
Verfügung. Die Installation wird unter fachlicher Anleitung seitens des
zuständigen Fachamtes durchgeführt.
Die Umsetzung dieser Maßnahme erfolgt noch
vor den Sommerferien.
18.04.2012 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - geändert beschlossen
Beschluss:
1. Die Bezirksvertretung Hagen-Mitte empfiehlt dem Jugendhilfeausschuss folgenden Beschluss zu fassen:
Der vorgeschlagenen Wiederverwendung der abgebauten Spielgeräte wird zugestimmt.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, bei Erhalt der Grundschule Boloh die Ausstattung des Kinderspielplatzes Weizenkamp mit Spielgeräten aus dem Programm der Wiederverwendung sicherzustellen.
25.04.2012 - Jugendhilfeausschuss - geändert beschlossen
Beschluss:
Der vorgeschlagenen Wiederverwendung der abgebauten Spielgeräte wird unter Berücksichtigung der Beschlüsse der Bezirksvertretungen zugestimmt.