22.03.2012 - 6.1 Wiederverwendung von Spielgeräten nach Rückbau ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.1
- Gremium:
- Bezirksvertretung Eilpe/Dahl
- Datum:
- Do., 22.03.2012
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Horst Vosshall
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Hinweis der Schriftführerin:
Der Tagesordnungspunkt wird gemeinsam mit dem Tagesordnungspunkt I.4.2 beraten.
Herr Dahme stellt den Tagesordnungspunkt vor und zeigt sich grundsätzlich
erfreut darüber, dass beinahe alle abgebauten Spielgeräte im Stadtbezirk
Eilpe/Dahl auch dort wieder ihren Platz finden. So möchte er innerhalb der
Vorlage zur laufenden Nr. 15 wissen, ob das Spielgerät -Fuchsbau mit Rutsche-
anstelle des Standortes TuS Volmetal möglicherweise auf dem Spielplatz
„Am Obergraben“ aufgestellt werden könne.
Ferner schlägt Herr Dahme vor, das Spielgerät -Rutsche mit
Leiteraufstieg- unter der laufenden Nr. 37, welches bisher ohne
Wiederverwendung sei, als Ersatz für das o.g. Spielgerät dem TuS Volmetal zur
Verfügung zu stellen – unter der Voraussetzung, dass die
Bezirksvertretung Mitte nichts dagegen einzuwenden habe.
Darüber hinaus bittet er um den Verkauf des Spielgerätes -Vogelnest-
unter der Nr. 34 an den Ev. Kindergarten in Dahl.
Herr Neuhaus möchte wissen, wann mit der Umsetzung der Maßnahme zu
rechnen sei.
Dies sei erst mit der Verabschiedung des Haushaltes möglich, so Frau
Vogeler.
Aufgrund der in der Vorlage beschriebenen vorläufig nicht gesicherten
Finanzierung für den Wiedereinbau der Spielgeräte teilt Herr Neuhaus mit, dass
sich die Löschgruppe Dahl der Freiwilligen Feuerwehr dazu bereit erkläre, zwei
bis drei Spielgeräte des ehemaligen Spielplatzes Ribbertstraße unter fachlicher
Anleitung seitens des zuständigen Fachbereiches, auf dem bestehenden
Spielplatz „Am Obergraben“ aufzustellen.
Die Materialkosten müssen bereitgestellt werden. Dazu verliest Herr Neuhaus folgenden
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Eilpe/Dahl stellt der Freiwilligen Feuerwehr Dahl für die Aufstellung der Kleinspielgeräte auf dem Kinderspielplatz „Am Obergraben“ bis zu 500,--€ zur Verfügung.
Die Umsetzung dieser Maßnahme erfolgt noch vor den Sommerferien.
Herr Schulz wendet ein, dass zuvor geklärt werden müsse, ob die Arbeiten durch die Freiwillige Feuerwehr überhaupt ausgeführt werden dürfen.
Frau Priester-Büdenbender macht auf die in der Vorlage beigefügten finanziellen Auswirkungen, dort unter Punkt 2 und 3 aufmerksam. So seien die Ausgaben für die Errichtung von Fallschutzen in Höhe von 55.000 Euro noch zu klären, da unter Punkt 2 angekreuzt worden ist, dass die Finanzierung nicht gesichert werden könne und der Kreditbedarf sich erhöhen werde. So bittet Frau Priester-Büdenbender um eine entsprechende Antwort, wie es mit den Kosten für den notwendigen Fallschutz aussehe.
Die Frage könne er spontan nicht beantworten, so Herr Dr. Bleicher. So weiß er zu berichten, dass der Kämmerer jegliche Investition mit der Bezirksregierung abstimme und diese Vorlage auch mitgezeichnet habe, sodass er davon ausgehe, dass der Kämmerer diese 55.000 Euro im Investitionshaushalt genehmigt bekomme. So könne die Frage aber auch noch an die Kämmerei zur gewissen Beantwortung gegeben werden.
Frau Vogeler beantwortet die gestellten Fragen ausführlich. So könne man das Spielgerät -Magisches Haus (lfd. Nr. 14)- ohne Probleme auf den Spielplatz „Am Obergraben“ verlegen. Der „Fuchsbau mit Rutsche“ unter der laufenden Nr. 15 sei dann aber dort flächenmäßig nicht mehr realisierbar und müsse nach dem ursprünglichen Votum der Bezirksvertretung Eilpe/Dahl beim TuS Volmetal eingebaut werden. Aufgrund des eher geringen Platzbedarfes könnten noch Wipptiere dort ihren Standort finden, so Frau
Vogeler.
Herr Dahme plädiert für einen Vor-Ort-Termin, sodass bis dahin auch nachgeschaut werden könne, was an Kleinspielgeräten von der Ribbertstraße noch eingelagert sei aber hier nicht auf der Liste stehe.
Aufgrund der bevorstehenden Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 25.04. diskutieren die Herren Neuhaus, Dahme, Schulz, Beyer, Beuth und von der Verwaltung Frau Vogeler kontrovers, ob man sich bereits heute schon festlegen wolle, was die einzelnen Standorte der Spielgeräte angehe, oder aber zunächst ein Ortstermin stattfinden soll.
Herr Beyer ist der Auffassung, dass der Beschlussvorschlag der Verwaltung dahingehend ergänzt werden sollte, dass die Maßnahmen nach Verabschiedung des Doppelhaushaltes 2012/2013 zeitnah umgesetzt werden sollen, damit die Kinder auch in diesem Jahr noch etwas davon haben.
Frau Köppen freut sich über den vorgeschlagenen Antrag dahingehend, dass auch auf das ehrenamtliche Engagement eingegangen werde. Dies sollte ihrer Auffassung nach auch als Meinung von der Bezirksvertretung nach außen getragen werden. So werden Ehrenämter immer gefordert aber die Umsetzung könne oft nicht stattfinden, weil zu viele Formalien dagegen sprechen.
Frau Vogeler gibt zum beabsichtigten Verkauf des Spielgerätes „Vogelnest“ an den Ev. Kindergarten in Dahl zu bedenken, dass eine weitere Priorität für den neuen Einsatz der abgebauten Spielgeräte gewesen sei, diese auch wieder auf öffentlichen Kinderspielplätzen aufzustellen. Für einen Einsatz auf Kindergartenflächen hätte der Jugendhilfeausschuss sicher etwas dagegen.
Zudem können nicht alle abgebauten Spielgeräte auf den übrigen Spielplätzen integriert werden, sodass man sich ohnehin Gedanken über die Verwendung der restlichen Spielgeräte machen müsse, so Frau Köppen.
Schlussendlich einigt man sich auf folgenden Beschlussvorschlag, über den Herr Dahme abstimmen lässt.
Weiterhin ergibt sich kein Erörterungsbedarf.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung
Eilpe/Dahl empfiehlt dem Jugendhilfeausschuss folgenden Beschluss zu fassen:
Der vorgeschlagenen Wiederverwendung der abgebauten Spielgeräte wird mit der unter 1. beschlossenen Ergänzungen zugestimmt:
1.) Das Spielgerät
„Vogelnest“ (lfd. Nr. 34), welches bisher keinen Wiederverwendungszweck
gefunden hat, soll dem Ev. Kindergarten Dahl zum käuflichen Erweb angeboten
werden.
Die Maßnahme soll
nach Verabschiedung des Doppelhaushaltes 2012/2013 zeitnah umgesetzt werden.
2.) Zusatzbeschluss
der Bezirksvertretung Eilpe/Dahl:
Die Bezirksvertretung Eilpe/Dahl stellt der
Freiwilligen Feuerwehr Dahl für die Aufstellung der Kleinspielgeräte auf dem
Kinderspielplatz „Am Obergraben“ bis zu 500,--€ zur
Verfügung. Die Installation wird unter fachlicher Anleitung seitens des
zuständigen Fachamtes durchgeführt.
Die Umsetzung dieser Maßnahme erfolgt noch
vor den Sommerferien.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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11,9 kB
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