Beschlussvorlage - 0145/2012
Grunddaten
- Betreff:
-
Geschäftsordnungen für den Verwaltungsrat und den Vorstand des Wirtschaftsbetriebs Hagen - Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Hagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB60 - Verkehr, Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen
- Bearbeitung:
- Burkhard Schwemin
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Hagen
|
Entscheidung
|
|
|
|
15.03.2012
|
Beschlussvorschlag
1. Der Rat stimmt dem Erlass der Geschäftsordnung des Verwaltungsrates, die als Anlage 1 der Vorlage 0145/2012 beigefügt ist, zu.
2. Der Rat stimmt der Entscheidung des Verwaltungsrates zu, die Geschäftsordnung für den Vorstand des Wirtschaftsbetriebs Hagen AöR, die als Anlage 2 der Vorlage 0145/2012 beigefügt ist, zu erlassen.
Sachverhalt
Kurzfassung
entfällt
Begründung
Geschäftsordnung des Verwaltungsrates
Gemäß § 7 Abs. 7 der Satzung des Wirtschaftsbetriebs Hagen AöR gibt sich der Verwaltungsrat eine Geschäftsordnung. Inhaltlich, bis auf wenige im folgenden dargestellte Ausnahmen, entspricht die beigefügte Geschäftsordnung (Anlage 1) der im Zuge der Erweiterung der SEH zum WBH beratenen Geschäftsordnung. Formal konnte der Verwaltungsrat über diese Geschäftsordnung erst nach in Kraft treten des III. Nachtrages der Unternehmenssatzung vom 14.07.2011 beschließen.
Die Geschäftsordnung des Verwaltungsrates wurde in der Sitzung des Verwaltungsrates am 23.02.2012 mit folgenden Änderungen beschlossen:
§ 6 (6) Abstimmungen erfolgen grundsätzlich durch Handzeichen, es sei denn, der Verwaltungsrat beschließt geheime Abstimmung. Ein Antrag auf geheime Abstimmung bedarf der Unterstützung eines Fünftels der anwesenden Verwaltungsratsmitglieder.
Die Regelung zur geheimen Abstimmung wurde aus der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Hagen übernommen. Nunmehr ist nicht mehr die Mehrheit des Verwaltungsrates erforderlich um einer geheimen Abstimmung zuzustimmen, sondern es reicht 1/5 der anwesenden Verwaltungsratsmitglieder.
§ 7 (3) Eine Ausfertigung der Niederschrift ist allen Mitgliedern des Verwaltungsrats und auch - von den Ausnahmen des Abs. 6 abgesehen - dem Vorstand in der Regel innerhalb von vier Wochen nach der Sitzung, spätestens aber mit der Einladung zur nächsten ordentlichen Sitzung zuzuleiten.
Die Frist, in der die Niederschrift zur Sitzung in der Regel versandt werden soll wurde von 6 auf 4 Wochen verkürzt.
§3 (4) Der Vorsitzende vertritt den Verwaltungsrat gegenüber Dritten, insbesondere gegenüber Gerichten und Behörden sowie gegenüber dem Rat der Stadt Hagen und dem Vorstand.
Die Formulierung, dass der Vorsitzende den Verwaltungsrat u.a. gegen den Verwaltungsrat vertritt, ergab keinen Sinn.
Gemäß § 11 Abs. 2 Nr. 2 der Kommunalunternehmenssatzung bedarf der Erlass der Geschäftsordnung des Verwaltungsrates der Zustimmung des Rates der Stadt Hagen.
Geschäftsordnung des Vorstandes
Gemäß § 6 Abs. 8 der Satzung des Wirtschaftsbetriebs Hagen AöR in Verbindung mit § 10 Abs. 5 Nr. 13 gibt der Verwaltungsrat dem Vorstand eine Geschäftsordnung. Inhaltlich entspricht die beigefügte Geschäftsordnung (Anlage 2) der im Zuge der Erweiterung der SEH zum WBH beratenen Geschäftsordnung. Formal konnte der Verwaltungsrat auch über diese Geschäftsordnung erst nach in Kraft treten des III. Nachtrages der Unternehmenssatzung vom 14.07.2011 beschließen.
Die Geschäftsordnung des Vorstandes wurde in der Sitzung des Verwaltungsrates am 23.02.2012 beschlossen.
Gemäß § 11 Abs. 2 Nr. 1 bzw. § 10 Abs. 5 der Kommunalunternehmenssatzung bedarf der Erlass der Geschäftsordnung des Vorstandes der Zustimmung des Rates der Stadt Hagen.
Die Verwaltung schlägt vor beiden Geschäftsordnungen die Zustimmung zu erteilen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
48,6 kB
|
