Beschlussvorlage - 0228/2012

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bezirksvertretung Hagen-Mitte nimmt den im Betreff genannten Nutzungsänderungsantrag: Teilung eines Wettbüros in eine Spielhalle und ein  Wettbüro auf dem Grundstück Boeler Straße 1 zur Kenntnis.

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Sachverhalt

 

 

Begründung:

 

Der Verwaltung liegt folgender Nutzungsänderungsantrag vor:

Teilung eines Wettbüros in eine Spielhalle und ein Wettbüro auf dem Grundstück Boeler Straße 1

Gemarkung Eckesey, Flur 17, Flurstück 62.

 

Das Vorhaben war unter dem Aktenzeichen 3/63/BA/0127/11 Gegenstand der Baugesuchskonferenz vom 1.3.12.

 

Zum Planungsrecht:

Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als W-Fläche (Wohnbaufläche) dargestellt. Es ist hinsichtlich seiner Bebaubarkeit nach § 34 BauGB i. S. MI (Mischgebiet) zu beurteilen.

 

In der o.g. Baugesuchskonferenz wurde dem Vorhaben planungsrechtlich zugestimmt.

 

?         Für das Objekt Boeler Straße 1 gibt es eine Baugenehmigung  aus dem Jahre 2005 zur Vermittlung von Sportwetten sowie Aufstellen von vier Unterhaltungsspielgeräten und die Einrichtung von vier Internetplätzen.

Die genehmigte Nutzung genießt somit Bestandsschutz.

 

?         In einem Mischgebiet nach § 34 BauGB ist beantragte Nutzungsänderung zulässig.

 

?         Eine Vergrößerung der Grundfläche ist nicht geplant. Es erfolgt lediglich eine räumliche Unterteilung der beiden beantragten Nutzungen. 

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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18.04.2012 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - ungeändert beschlossen